Jump to content

Die OM System Community
Ignoriert

DSGVO - gilt für welche Körperteile?


Jo_aus_SHG

Empfohlene Beiträge

Dann würde ich das Thema gerne ausweiten.

Ich als Hobby Fotograf habe kaum noch eine Chance, durchzublicken.

Wann ist eine Aufnahme frei von Rechten anderer? Fotografie von..

Landschaft, Treiben in einer Einkaufszone, Prozessionen etc.

Am Strand im Urlaub etc.

Verkehrsunfall zur Dokumentation des Schadens etc.

VG

Jo


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessanter Einwand. Ich würde die Frage so verstehen: Neben den bisherigen Regelungen zum Recht am Bild: Ab wann greift die DSGVO, d.h. gilt diese nur, wenn die Person eindeutig zu identifizieren ist oder gilt diese immer, auch wenn die Person nicht mehr identifizierbar ist (kann ja auch aufgrund von Unschärfe oder Schminke der Fall sein). Gibt es eine unterschiedliche Anforderung für Fotos mit nicht erkennbaren Personen und welche Körperteile sind notwendig, um daraus personenbezogene / laut DSGVO schützenswerte Daten zu machen (ein Fingerabdruck in 20 MP Auflösung ist sicher auch DSGVO relevant, ebenso können andere Merkmale zur Identifikation einer Person dienen wie ein Makro vom Auge, etc. und DSGVO relevant sein).

Ich denke, die Diskussion dieser Fragestellung kann sehr interessant sein.


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann würde ich das Thema gerne ausweiten.

Ich als Hobby Fotograf habe kaum noch eine Chance, durchzublicken.

Wann ist eine Aufnahme frei von Rechten anderer? Fotografie von..

Landschaft, Treiben in einer Einkaufszone, Prozessionen etc.

Am Strand im Urlaub etc.

Verkehrsunfall zur Dokumentation des Schadens etc.

VG

Jo

Das steht in unseren KUG. Nochmal, die DSGVO hat damit nichts zu tun.

1. In der DSGVO geht es nicht um Bildrechte.

2. Die DSGVO gilt für einen Hobbyfotografen nicht beim Fotografieren, sondern nur für dessen Webseite. Auf der müssen Cookies etc. in einer Datenschutzerklärung beschrieben werden.

3. Alle Bildrechte sind immer noch im KUG geregelt. Wenn Du letztes Jahr nicht verwirrt warst, dann musst Du das heute auch nicht sein, denn es hat sich nichts verändert.

So gesehen nützt es Dir auch gar nichts, eine Petition zu unterschreiben, die genauso am Thema vorbei geht und Forderungen stellt, die auf falschen Annahmen beruhen.

Lass Dir bitte keine teure Beratung oder gar Musterverträge für die Du zahlen musst aufschwätzen. Diese Panikmache zielt auf die Geldbeutel von Fotografen ab. Lies Dir einfach die letzten Beiträge im oben verlinkten Thread durch, in denen es um die Statements des BMI und des Berufsverbands der freien Fotografen und Filmemacher geht.

Wenn Du Dir die DSGVO und das BDSG neu durchlesen magst, ist das ggf. für den Job sehr wichtig, Dubwirst aber wenig für Hobbyfotografen wichtiges darin finden, außer eben, dass es Dich dann nicht betrifft.

Das KUG ist ebenfalls online verfügbar: https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html

Für Landschaft und Architektur gelten neben nationalen Vorgaben, wie z.B. einem Verbot militärische Anlagen oder Flughöfen zu fotografieren, meist aber nicht überall die Vorgaben der Panoramafreiheit. Manche Bauwerke wie der beleuchtete Eiffelturm sind geschützt und Bilder davon dürfen nicht kommerziell verwendet werden. Über derartige Regelungen informiert man sich am besten vor einer Reise. In Bayern muss man aufpassen, wenn man kommerziell in einem Park oder Gebäude fotografiert, das von der bayrischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen verwaltet wird.

In einem Einkaufszentrum bist Du nicht im öffentlichen Raum und benötigst - ebenso wie in einem Hotel oder dem Haus eines Bekannten - wenn es das Hausrecht verlangt - eine Genehmigung zu fotografieren sowie einen Property Release, wenn Du dort aufgenommene Bilder kommerziell verwerten möchtest.

In Fußgängerzonen, auf dem Oktoberfest, bei Veranstaltungen ... sind Menschen, sofern sie nicht einzeln herausgestellt sind, einfach nur Beiwerk am Bild. Am Strand auch.

Unser Kunsturhebergesetz enthält viele Regelungen, in denen zwischen Interessen des Künstlers, des Besitzers und der abgebildeten Person eine Abwägung vorgenommen wird. Wenn Du von öffentlichem Raum aus einen Betrunkenen, der in seiner eigenen Kotze liegt oder jemanden der am Straßenrand pinkelt fotografierst, die Person auf dem Bild erkennbar ist und das vielleicht noch mit einem bösen Bildtitel garniert in einer Ausstellung oder einem käuflich zu erwerbenden Bildband oder einzelnen Prints verkaufst, kannst Du zu Recht Ärger bekommen, weil Dein Interesse als Künstler i.a. nicht höher eingestuft wird, als das des Betroffenen auf seine Würde.

Wenn Du Makros von Haribo Gummibärchen machst und diese bei einer Bildagentur zum Verkauf hochlädst, kann es für Dich ziemlich teuer werden, da alle Verwertungsrechte an diesen Bärchen bei Haribo liegen.

usw. usf.

Wenn man sich als Fotograf Sorgen machen will, dann macht es sehr viel Sinn, sich mit unserem Kunsturhebergesetz gut auszukennen. Es gilt - auch wenn ein paar Panikmacher das anzweifeln - uneingeschränkt weiter und ist für Fotografen sehr viel wichtiger als die DSGVO. Letztere regelt u.a. wie man als Berufsfotograf dafür sorgen muss, dass Kundenkontakte und im Auftrag für den Kunden angefertigte Fotos nicht zweckentfremdet missbraucht werden und das in Verträgen und auf der Webseite auf personenbezogene Daten hingewiesen wird, wobei alles was man für die DSGVO macht, angemessen sein und in einem vertretbaren finanziellen Rahmen bleiben soll.

Ich wünsch Dir einen schönen Feier- und Vatertag, den Du sehr viel mehr genießen wirst, wenn Du aufhörst, Dir wegen eines Gesetztes sorgen zu machen, das Dich als Hobbyfotograf so gut wie gar nicht betrifft.

LG Sabine

Achtung: Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung!


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessanter Einwand. Ich würde die Frage so verstehen: Neben den bisherigen Regelungen zum Recht am Bild: Ab wann greift die DSGVO, d.h. gilt diese nur, wenn die Person eindeutig zu identifizieren ist oder gilt diese immer, auch wenn die Person nicht mehr identifizierbar ist (kann ja auch aufgrund von Unschärfe oder Schminke der Fall sein). Gibt es eine unterschiedliche Anforderung für Fotos mit nicht erkennbaren Personen und welche Körperteile sind notwendig, um daraus personenbezogene / laut DSGVO schützenswerte Daten zu machen (ein Fingerabdruck in 20 MP Auflösung ist sicher auch DSGVO relevant, ebenso können andere Merkmale zur Identifikation einer Person dienen wie ein Makro vom Auge, etc. und DSGVO relevant sein).

Ich denke, die Diskussion dieser Fragestellung kann sehr interessant sein.

Für die DSGVO sind auch IP Adressen personenbezogene Daten und es reicht, wenn z.B. Ermittlungsbehörden durch Kombination mehrerer unterschiedlicher Datenquellen eine Person eindeutig identifizieren können.

In der DSGVO sind neben dem persönlichen Einverständnis noch mehrere andere Bedingungen aufgeführt, unter denen man personenbezogene Daten erfassen, verarbeiten und ggf. auch weitergeben darf. Dazu gehört u.a. auch Eigeninteresse, mit dem z.B. Werbung gerechtfertigt wird. Man muss sich wirklich sehr anstrengen, für irgendwelche personenbezogene Daten gar keinen passenden Grund zu finden, weshalb man diese braucht, denn es reicht schon ein einziger aus. Viel wichtiger ist der DSGVO dass man für den Betroffenen (und sich selbst) genau beschreibt, um welche Daten es sich andelt, warum man sie benötigt, was man damit macht, ob man sie weitergibt und an wen und wie man mit sogenannten technischen und organisatorischen Maßnahmen sicher stellt, dass diese Daten auch wirklich sicher sind. Ferner muss man, wenn das mit angemessenem Aufwand möglich ist, Auskunft geben klnnen, welche Daten man zu einem Betroffenen gespeichert hat und man muss diese auf Anforderung auch löschen können. Für Auskunft und Löschung gibt es wieder eine Reihe con Ausnahmen, wann man das nciht machen muss.

UND ... das alles gilt nicht für Hobbyfotografen, Hobbyfilmer, ...

Achtung: Das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wenn Sie diese Seite nutzen, stimmen Sie den Community-Regeln zu. Wir haben Cookies gesetzt, um die Bedienung des Forums zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du damit einverstanden bist. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung