Jump to content

Die OM System Community
Ignoriert

DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)


Gotti

Empfohlene Beiträge

klingt recht interessant - ist sie es auch!?!?!?

Ich hatte das Vergnügen mir diese Dingens ein wenig näher anzusehen/hören/informieren.....

Leider war der Vortragende nicht wirklich mit dem Thema "Bildereinfangen" vertraut, aber ein paar "Schmankerln" hatte er doch für den Bildereinfänger:

Bilder von Kindern: Niemand darf dazu die Erlaubnis geben - Kinder sind ja noch zu jung und die Erziehungsbeauftragten dürfen nicht..... Löseung: ????? Bilder von Menschen bei div. Veranstaltungen (Hochzeit, div. Eventdingens....): Es muss vorher von jedem einzelnen Teilnehmer eine eigene Erlaubnis eingeholt werden.... Lösung: .. in der Einladung wird ein Vermerk eingefügt, der besagt: Jeder der an dieser Veranstaltung teilnimmt, ist mit dem Bildereinfangen und deren Veröffentlichung einverstanden......

Aber die interessanteste Aussage des Herrn war eigentlich: .... wenn sie mir/uns nicht alle ihre Daten zur Verfügung stellen, können wir ihre Versicherungspolice, ihr Auto .... nicht ausstellen, anmelden, verkaufen, behandeln .... sie nicht in Amerika, Europa, Deutschland, Österreich ... einreisen lassen...... ihre Bewerbung nicht anerkennen, ihre Anstellung nicht durchführen, ihre Bestellung nicht ausführen ..... ihre Existenz nicht anerkennen..... wobei es für die Generation FB, Instagramm .... eher kein/weniger Problem sein wird!?!?!?!

Wie sind eure Meinungen dazu, wobei mir klar ist, das Bildereinfangen betrifft nur einen kleiner Teil, dieser Verordnung ...


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 143
  • Created
  • Letzte Antwort

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Ich denke die EU sollte erst mal vor ihrer eigene Haustüre kehren, denn sie füttert US-Konzern mit Informationen über deren Verbleib und Verwendung sie nicht mehr Herr ist!

Schaut Euch mal diese Story an, so lange sie noch warm ist:

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Das-Microsoft-Dilemma/Das-Erste/Video?bcastId=799280&documentId=50159194

Gelassene Grüße

Stef@n


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die EU Datenschutz Grundverordnung gilt ja schon seit knapp 2 Jahren, nur läuft am 25 Mai die Schonfrist für die Umsetzung ab, weshalb jetzt grade viel darüber geredet wird.

Ihre Auswirkung auf Hobby- und Berufsfotografen sind - je nach dem wo man wohnt, drastisch, weil Fotos (digitale und auf Papier) als personenbezogene Daten betrachtet werden, da man damit meist ;-) eindeutig identifizierbar ist. Das wirft ein paar Fragen auf, die so vermutlich gar nicht beabsichtigt waren, denn das Gesetzt soll eigentlich zum Datenschutz der Bürger dienen (ich sag nur Cambridge Analytic) und das Bewusstsein für Datenschutz und Datensicherung in den EU Ländern stärken, sowie EU weit gleiche Regeln schaffen, was ja alles durchaus positiv ist.

Interessant sind auch die um ein vielfaches höheren Strafen, mit denen man Unternehmen bestraft, die Strafen wegen Datenmissbrauch bisher aus der Portokasse bezahlt haben.

Wie üblich scheint man sich aber kaum Gedanken über die Umsetzung der Datenschutz Grundverordnung gemacht zu haben, denn es gibt bisher neben den für Rechtslaien kaum verständlichen Gesetztestexten und Abhängigkeiten zu länderspezifischen Regelungen nur wenige konkrete Anwendungsbeispiele und viele Selbständige sowie Klein- und mittelständische Unternehmen glauben immer noch, das beträfe sie alles gar nicht.

Dazu kommt das Problem, dass Verbraucherschutzorgenisationen auf Verdacht hin mandantenfrei (also ohne einen konkret geschädigten Bürger zu vertreten) klagen können und damit dürfen das leider auch die Abmahnanwälte. Und zwar nicht nur bei einer fehlenden oder unvollständigen Datenschutzvereinbarung auf der Webseite sondern auch, wenn man einem Geschäfts-Konkurrenten das Leben schwer machen will.

Wenn eine Firma mit personenbezogenen Daten umgeht, dann muss sie diese laut DSGVO auflisten, erklären, warum gerade diese Daten benötigt werden, wie sie erfasst und verarbeitet werden, wie sie geschützt werden und dass der Mitarbeiter /Kunde / Nutzer das Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung seiner Daten hat. Dies muss sowohl auf der Webseite in Form einer Datenschutzerklärung passieren als auch - und das macht derzeit vielen Leuten viel Arbeit - Firmenintern in Form von Verzeichnissen und zugehörigen Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter, die mit diesen Daten umgehen. Dazu gehört übrigens u.U. auch die Videoüberwachung von Geschäftsräumen. Gibt eine Firma personenbezogene Daten weiter, z.B. an eine ausgelagerte Buchhaltung, dann muss vertraglich geregelt sein, wie beide Beteiligten in diesem Fall die Daten schützen.

Auch als Hobbyfotograf , Blogger, ... mit einer Webseite mit Facebook Link, Google Analytics oder einem Affiliate Link zu Amazon sammelt man personenbezogene Daten der Seitenbesucher und muss daher ebenfalls eine Datenschutzerklärung auf der Webseite haben, in der man das genauestens beschreibt. Es ist dabei völlig egal, ob es jemanden interessiert oder nicht. Hier werden ab dem 25. Mai die Abmahnanwälte als erstes zuschlagen.

Was die Fotos angeht, muss ein Berufsfotograf mit Fotostudio seine Geschäftsbedingungen anpassen und darin explizit schreiben, dass seine Kunden sich freiwillig von ihm fotografieren lassen. Er muss ferner die Bilder mit den Daten des Kunden verknüpfen, da er sonst später keine Auskunft geben oder die Bilder löschen könnte. Und er muss beschreiben, wie er Kundendaten und Bilder ablegt, sichert ....

Will der Fotograf die Bilder selbst veröffentlichen, muss er ein entsprechendes Modelrelease haben, in dem die fotografierten Personen der Veröffentlichung ihrer Bilder durch den Fotografen zustimmen. Hier wird es in Zukunft noch einige Streitereien geben, wie geht man z.B. mit dem Fall um, dass man auf TFP Basis fotografiert hat, viel Zeit in die Fotos und deren Bearbeitung gesteckt hat und das Model 2 Jahre später darauf besteht, dass seine Bilder gelöscht werden. Noch spannender wird es bei Auftragsbildern für Werbung, Magazine ....

Was die Events angeht, egal ob Rock Festival oder Taufe der Enkelin: Mit der DSGVO muss man als Kunde / Nutzer / Fotografierter explizit zustimmen. Vor der DSGVO hat es ausgereicht, die Zustimmung implizit vorauszusetzen und die Möglichkeit einer Ablehnung zu geben.

Für die Taufe bedeutet das, dass man früher davon ausgegangen ist, dass erst mal jeder damit einverstanden ist, fotografiert zu werden und dass die Bilder nachher ins Taufalbum kommen, auf Facebook gepostet und in einer privaten Flickr Gruppe oder auf Dropbox allen Anwesenden zum Download bereitgestellt werden. Tante Emma konnte uns aber darum bitten, sie entweder gar nicht zu fotografieren oder die Fotos auf denen die mit drauf ist, einzeln absegnen zu lassen.

Dieser Ansatz, die Genehmigung stillschweigend vorauszusetzen und eine Ablehnungs-Option zuzulassen, nennt man im Datenschutz OptOut. Mit der DSGVO wird nun statt dessen ein OptIn verlangt, d.h. man müsste man sich streng genommen von jedem Anwesenden die explizite Zustimmung geben lassen, weil es manchen Leuten ja vielleicht gar nicht bewusst ist, dass sie fotografiert und ihre Bilder „veröffentlicht“ werden.

Bei der Taufe könnte man das so handhaben, dass man der Einladung eine Antwortkarte beilegt, auf der jeder Gast ankreuzen kann, ob er fotografiert werden will oder nicht und ob Bilder mit ihm hergezeigt werden dürfen. Wenn er nichts ankreuzt, darf das aber kein Grund sein, ihn wieder auszuladen.

Die Weigerung eines Kunden, personenbezogene Daten von ihm zu erfassen, darf ihn nicht grundsätzlich vom „Geschäft“ ausschließen, dies ist nur dann der Fall, wenn das „Geschäft“ ohne diese Daten nicht möglich ist. Beispiel: Jemand weigert sich, seine Bankverbindungsdaten herzugeben. In einem Formular eines Immobilienmaklers, in dem man ausfüllt, für welche Art von Mietwohnung man sich gerade interessiert, ist das völlig unnötig und darf daher kein Pflichtfeld sein, beim Arbeitgeber wird die Bankverbindungn agegen benötigt, um das Ge/alt zu überweisen und bei einem Adobe Fotoabo auch, um die anfallenden Zahlungen abbuchen zu können.

Als Event- oder Partyfotograf hat man derzeit die Arschkarte gezogen und muss hoffen, dass im Zweifelsfall dann doch das bisher bestehende Recht auf Reportage höher zählt als der Schutz von persönlichen Rechten. Denn bisher gelten Parties, Rockkonzerte, Demonstrationen .... als öffentliche Veranstaltungen und da konnte zu Reportagezwecken fotografiert werden, zumindest solange Personen nur als Beiwerk galten oder durch ihre Handlungen für den Moment zeitgeschichtliche Bedeutung hatten (Steinewerfer ...), sofern den fotografierten Personen dadurch kein Schaden enstand.

Interessant sind hierzu auch die aktuellen Diskussion um Streetfotografie und Gafferfotos und -videos bei Unfällen.

Ich beschäftige mich gerade ausführlich mit dem Thema, da ich auf meine alten Tage eine Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mache und dabei schon alleine in meinem Bekanntenkreis auf sehr viel Unwissen und Fehlinformation treffe. Da ich jedoch kein Anwalt bin und dies ein Fotoforum, ist der Text bitte nur als meine persönliche Meinung zu verstehen und nicht als irgend eine Art von Rechtsberatung.


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die ausführliche Information zu diesem Thema. Für mich ist das auch sehr interessant, weil ich ab und zu auch Sportevents für meinen Sportverband fotografiere. Nun scheint es anders auszusehen und offenbar, wenn ich richtig verstanden habe, müsste ich praktisch jeden abfragen, ob der Sportler die Aufnahme von sich ins Internet gestellt werden darf.

In der Vergangenheit wollten viele gern fotografiert werden. Natürlich achte ich auch darauf, dass sie nicht unvorteilhaft abgebildet werden (zum Beispiel wenn durch eine bestimmte Haltung der Bauch heraushängt...).

Problematisch wird für uns Fotografen, wenn bei der Veranstaltung die sportliche Jugend abgebildet werden. Dann müsste wohl die Zustimmung der Eltern eingeholt werden.

Auch mich beschäftigt das Thema. Diese sollten wir nicht ignorieren.

Gruß Pit


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deswegen hab ich mir vor einem Jahr ein 300/4,0 angeschafft, damit ich Blümchen und Vögel ohne Sorge knipsen kann.

Bis in naher/ferner Zukunft auch noch eine Verordnung kommt, dass wir erst mal den Amts-Förster fragen müssen, ob wir diese Vögel knipsen dürfen, oder den Wald- und Wiesenpächter ...

;-)

Gruß Pit


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke auch von mir für die ausführliche Darstellung!

Trotzdem von mir die Bitte: Das Thema ist IMHO ziemlich ungeeignet für die öffentliche Diskussion, daher lasst uns das bitte nicht zu sehr vertiefen.

Es ist eine komplexe Materie, die sich aufgrund der Rechtsprechung noch unvorhergesehen entwickeln wird. Es lassen sich daher sehr einfach Horrorszenarien und extreme Aussagen treffen, die vor allem Stimmung machen, und sich aufgrund der Unsicherheit nicht klar widerlegen lassen, z.B.:

- „Street Fotografie wird unmöglich“

- „Jedes Portrait braucht jetzt ein schriftliches Model Release“

- „Die EU macht was sie will“

Wie viele neue Gesetzesregelungen, hat die DSGVO ein sehr ehrenwertes Ziel, nämlich den Schutz der persönliche Daten. Weil viele konkrete Fälle nicht komplett durchdacht wurden, wird das Gesetz massive Unsicherheiten schaffen und leider auch Raum für Geschäftemacher wie Abmahnanwälte.

Daher nochmal meine Bitte: Gerne fragen und diskutieren, aber haltet euch bitte mit pauschalen Aussagen und Vereinfachungen zurück.

Persönliche Anmerkung:

Ich setze mich mit dem Thema seit Anfang des Jahres auseinander und habe nahezu die komplette letzte Arbeitswoche mit der Formulierung von Datenschutzerklärungen, Sicherheitskonzepten und Anlegen eines Verarbeitungstätigkeitenverzeichnis sowie Neu-Formulierung einer Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung mit meinen Mitarbeitern verbracht. Bis zum Stichtag 25. Mai werden da wahrscheinlich zwei weitere Wochen bei draufgehen.

Das ist für einen Freiberufler bzw. kleines Unternehmen ein extremer Aufwand.

Aber: Die intensive Auseinandersetzung mit dem Thema hat zahlreiche Themen und Fragen aufgeworfen, deren Relevanz mir bislang nicht klar war.

Gruß Andreas


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bilder von Kindern: Niemand darf dazu die Erlaubnis geben - Kinder sind ja noch zu jung und die Erziehungsbeauftragten dürfen nicht..... Löseung: ?????

Artikel 8 der DSGVO besagt etwas anderes:

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/8.html

Diskussionsgrundlage sollte der Gesetzestext sein und nicht Gottis subjektive Wiedergabe einer Informationsveranstaltung.


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie viele neue Gesetzesregelungen, hat die DSGVO ein sehr ehrenwertes Ziel, nämlich den Schutz der persönliche Daten. Weil viele konkrete Fälle nicht komplett durchdacht wurden, wird das Gesetz massive Unsicherheiten schaffen und leider auch Raum für Geschäftemacher wie Abmahnanwälte.

Hallo Andreas,

genauso sehe ich es auch. Und wie Du (und einige andere hier im Forum) beschäftige ich mich beruflich notgedrungen auch mit diesem Thema. Ich weiss also wovon ich schreibe, wenn ich sage: Gut gemeint heisst schlecht gemacht. In diesem Fall haben sie es besonders gut gemeint ;-)


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weiß nicht, ob es was bringt .... aber es ist tatsächlich erstaunlich, dass die Auswirkungen auf die Fotografie anscheinend erst jetzt diskutiert werden, wo die Verordnung bereits seit mindestens zwei Jahren bekannt ist..... https://www.openpetition.de/petition/online/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die betroffenen Personen und Institutionen sind davon ausgegangen, dass dieses praxisferne Gesetz noch einmal komplett überarbeitet wird und man daher besser erst einmal abwartet, bevor man in wilden Aktionismus ausbricht. Bei uns (und allen Gesprächspartnern zu diesem Thema) war das zumindest so. Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt.


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Thema ist IMHO ziemlich ungeeignet für die öffentliche Diskussion, daher lasst uns das bitte nicht zu sehr vertiefen.

Genau das Gegenteil! Je früher darüber informiert und je genauer, desto besser.

Es ist eine komplexe Materie, die sich aufgrund der Rechtsprechung noch unvorhergesehen entwickeln wird. Es lassen sich daher sehr einfach Horrorszenarien und extreme Aussagen treffen, die vor allem Stimmung machen, und sich aufgrund der Unsicherheit nicht klar widerlegen lassen. Gerne fragen und diskutieren, aber haltet euch bitte mit pauschalen Aussagen und Vereinfachungen zurück.

Da stimme ich dann sehr gerne zu.

Man (das Forum) wird zu gegebenen Zeiten um eine vereinfachte Ausarbeitung (Handreichung), kurzgefasst aber umfassend, zu den wichtigsten Konsequenzen und Verhaltensregeln für engagierte Foto-Amateure nicht drum herum kommen.

Ich gehe dabei mal davon aus, dass Profis sowieso ihre zuverlässigen Beratungs-Quellen dafür selber irgendwo haben.

Gruß, Hermann


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau das Gegenteil! Je früher darüber informiert und je genauer, desto besser.

Information – so wie von Acahaya – super und immer willkommen.

Aber Aussagen vom Hörensagen wie „Kinder dürfen nicht mehr fotografiert werden“ machen mir das Leben echt schwer: Dem muss ich ständig hinterherlaufen, damit hier keine sachlich falschen Aussagen stehen bleiben und Allgemeingut werden.

Man (das Forum) wird zu gegebenen Zeiten um eine vereinfachte Ausarbeitung (Handreichung), kurzgefasst aber umfassend, zu den wichtigsten Konsequenzen und Verhaltensregeln für engagierte Foto-Amateure nicht drum herum kommen.

Ist schwierig: „Zu gegebener Zeit“ ist in einigen Jahren, wenn die Rechtsprechung sich gefestigt hat ;)

Ich gehe dabei mal davon aus, dass Profis sowieso ihre zuverlässigen Beratungs-Quellen dafür selber irgendwo haben.

Da überschätzt du „die Profis“ – jedenfalls in dieser pauschalen Form. Große Bildagenturen haben sich da sicher schon in Stellung gebracht, bei den Portrait- und Event-Fotografen bin ich mir nicht so sicher.


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da überschätzt du „die Profis“ – jedenfalls in dieser pauschalen Form. Große Bildagenturen haben sich da sicher schon in Stellung gebracht, bei den Portrait- und Event-Fotografen bin ich mir nicht so sicher.

Genau!

Der durchschnittliche Freiberufler hat keine Rechtsabteilung und der durchschnittliche Rechtsanwalt antwortet "schau´n wir mal..."

D.h. ein paar werden ausbaden müssen, was so alles passieren kann, damit die anderen daraus lernen können.

Alles zu dokumentieren, was irgend geht, ist schon mal kein schlechter Ansatz. "Sicher" vor Ärger war man früher nicht und wird es auch in Zukunft nicht sein.

jm2c, Martin


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine Ausnahme wird doch in Art. 85 (https://dejure.org/gesetze/DSGVO/85.html) festgelegt, so dass diverse Quellen im WWW sich einig sind, dass das nationale Recht in diesen Fällen weiter greift. Somit dürfte sich für Fotografen nichts ändern.

Das Problem mit der diffusen Rechtslage ist, dass viele Themen vor Gericht geklärt werden müssen.

Und ich möchte nicht derjenige sein, der das durchfechten muss - ich fürchte nämlich, dass die Argumente „diverse Quellen im WWW waren sich einig …“ und „da hätte sich nichts ändern dürfen“ nicht besonders weit tragen ;)

Entschuldige bitte den leichten Sarkasmus - für mich ist das eben kein abstraktes juristisches Gedankenspiel, sondern kann durchaus existenzbedrohende Implikationen haben. In den Foren, die ich betreibe, bin ich persönlich verantwortlich. Mein Risiko (Hervorhebungen von mir):

[…] Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist

Gruß Andreas


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist hart! und möchte gern wissen, warum diese Eurokraten so ein Gesetz entworfen hatte, von denen die Tragweite des Gesetzes nicht ganz zu Ende gedacht haben.

Was war der Anlass? Zu viele Handyknipser, die die Bilder gleich in den sozialen Plattformen ablegen? Oder fotografierende/filmende Gaffer bei den Unfällen?

Die drei letztgenannten Punkten mögen zwar eine Berechtigung für das Gesetz sein, aber für Kunst schaffende Fotografen wie Journalisten bzw. Hobby-Fotografen wird das Gesetz an falscher Stelle greifen.

Gruß Pit


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was war der Anlass?

- Datenschutz.

- Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

- Auswüchse der Datensammelwut begrenzen.

- Vermeiden, dass US-Konzerne sich in Europa den Standort suchen, wo der Datenschutz am lockersten ist.

Ganz konkret:

- Weitergabe von Daten z.B. an Cambridge Analytica strafbar machen.

- Vermeiden, dass du plötzlich keinen Handy- oder Miet-Vertrag mehr bekommst, weil irgendjemand falsche Daten über dich gespeichert hat und die bei der Schufa gelandet sind.

Über die Auswirkungen für mich persönlich, über die handwerklichen Schwächen und Kollateralschaden für die Fotografie könnte ich auch in die Tastatur brechen.

Aber hinter der ganzen Geschichte steckt durchaus ein Sinn – und zwar im Interesse der Verbraucher.

Andreas


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber hinter der ganzen Geschichte steckt durchaus ein Sinn – und zwar im Interesse der Verbraucher.

Ja, das kann ich auch nachvollziehen und macht natürlich Sinn.

Dass es um Datenschutz geht ist mir auch natürlich klar. irgendwie hat vor längerer Zeit die ganzen Auswüchse von Bildern mit Personen das Fass zum Überlaufen gebracht.

Aber schau mal in den Kommentaren auf der Petitionsseite: https://www.openpetition.de/petition/kommentare/aufhebung-der-eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse

Manche schreiben wegen ihrer existenzielle Gefahr und manche schreiben, dass Datenschutz quasi dank sozialer Medien nicht mehr gibt.

Gruß Pit


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da überschätzt du „die Profis“ – jedenfalls in dieser pauschalen Form. Große Bildagenturen haben sich da sicher schon in Stellung gebracht, bei den Portrait- und Event-Fotografen bin ich mir nicht so sicher.

Der durchschnittliche Freiberufler hat keine Rechtsabteilung und der durchschnittliche Rechtsanwalt antwortet "schau´n wir mal..."

Als ich sagte "Profis", meinte ich nicht Fotografen, die mal ein Foto für 20.- Euros an eine Zeitung geben oder gelegentliche Portrait- und Eventfotografen, sondern Fotografen, die ihren Lebensunterhalt wirklich zum größten Teil aus der Fotografie bestreiten. Ich bin sicher, dass jeder von diesen Mitglied in Berufsverbänden/-organisationen ist/sein muss; alles andere wäre unprofessionell.

Ich bin daher schon der Meinung, dass es ein vitales Bedürfnis, ja fast eine satzungsmäßige Aufgabe dieser Verbände sein muss, ihre Mitglieder in diesen überlebenswichtigen DSGVO-Fragen umfassend und verbindlich zu informieren, zu beraten, zu unterstützen. Solche Berufsverbände haben doch sicherlich einen Justitiar.

Natürlich wird auch das gelten, was Martin schrieb:

... ein paar werden ausbaden müssen, was so alles passieren kann, damit die anderen daraus lernen können.

Und darüber hinaus bin ich schon auch der Meinung, dass es eine vornehme Aufgabe eines Forums (ggfls. seines Moderators mit Hilfe von fachkundigen Mitgliedern), das nicht nur Bildchen-machen und -zeigen und Geräte-bewerben und -beraten und Fragen dazu beantworten will, sein soll, alle Forums-Mitglieder durch Beiträge mit Fachkenntnis zu informieren, so schwierig dies auch sein mag.

War kein Angriff, es geschieht ja schon ;)


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der durchschnittliche Freiberufler hat keine Rechtsabteilung und der durchschnittliche Rechtsanwalt antwortet "schau´n wir mal..."

Als ich sagte "Profis", meinte ich nicht Fotografen, die mal ein Foto für 20.- Euros an eine Zeitung geben oder gelegentliche Portrait- und Eventfotografen, sondern Fotografen, die ihren Lebensunterhalt wirklich zum größten Teil aus der Fotografie bestreiten. Ich bin sicher, dass jeder von diesen Mitglied in Berufsverbänden/-organisationen ist/sein muss; alles andere wäre unprofessionell.

Ich bin daher schon der Meinung, dass es ein vitales Bedürfnis, ja fast eine satzungsmäßige Aufgabe dieser Verbände sein muss, ihre Mitglieder in diesen überlebenswichtigen DSGVO-Fragen umfassend und verbindlich zu informieren, zu beraten, zu unterstützen. Solche Berufsverbände haben doch sicherlich einen Justitiar.

Natürlich wird auch das gelten, was Martin schrieb:

... ein paar werden ausbaden müssen, was so alles passieren kann, damit die anderen daraus lernen können.

Ich verdiene einen ordentlichen Batzen meines Lebensunterhaltes mit Fotografie, überwiegend Menschen-Fotografie. Und ich arbeite da relativ viel, zusammen mit einigen Kollegen, als Auftragnehmer für einen Verlag, der ausschließlich von Menschenbildern lebt. Du kannst dir vorstellen, dass da so einiges am Glühen ist bzgl. der "Rechtssicherheit". Wie Andreas es schon beschrieben hat: Schwierigkeiten in dem Bereich können existenzbedrohend sein!

Leider sind Berufsverbände derzeit keine große Hilfe, weil die auch am Schwimmen sind! Sicher ist nur, dass nichts sicher ist! Auf See und vor Gericht kann dir nur Gott helfen... ;-) Und so lange es keine einschlägigen Gerichtsurteile gibt ist alles Interpretationssache.

Wichtig ist in jedem Fall, sich absolut alles, was geht, schriftlich bestätigen zu lassen. Nur wenn ich im Falle eines Falles nachweisen kann, dass die Menschen von mir fotografiert werden wollten, bin ich raus aus der Nummer.

Nur... Was mache ich bei Hochzeitsfotografie? Ich habe den Auftrag vom Brautpaar, die Trauung und alle (!) Hochzeitsgäste zu fotografieren. Einzelportraits kann ich noch abfragen. Aber die Tauungsgäste, die bei der Trauzeremonie oder beim Einzug in die Kirche unweigerlich mit auf dem Bild sind? Das war früher schon eine Grauzone und wird heute nicht besser. Nur sind heute ggf. die Strafen höher. Bis da nicht die ersten Urteile gefällt wurden schwimmen alle - inkl. der Berufsverbände.

schwimmende Grüße, Martin


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wichtig ist in jedem Fall, sich absolut alles, was geht, schriftlich bestätigen zu lassen. Nur wenn ich im Falle eines Falles nachweisen kann, dass die Menschen von mir fotografiert werden wollten, bin ich raus aus der Nummer. Nur... Was mache ich bei Hochzeitsfotografie? Ich habe den Auftrag vom Brautpaar, die Trauung und alle (!) Hochzeitsgäste zu fotografieren. Einzelportraits kann ich noch abfragen. Aber die Tauungsgäste, die bei der Trauzeremonie oder beim Einzug in die Kirche unweigerlich mit auf dem Bild sind?

Ich verstehe das alles, wir alle verstehen, dass das große Probleme sind.

Es klingt vielleicht etwas einfältig, aber ich würde auf Hochzeiten zunächst mal fotografieren - fotografieren ist vielleicht kein Problem, nur eben das Veröffentlichen, Herausgeben der Fotos. Ich würde dem Auftraggeber die Verantwortung vollständig übertragen und durch eine schriftliche Vereinbarung - schon bei der Annahme des Auftrags - dazu verpflichten, dass in persona er, bevor er Fotos herausgibt, sicherstellen muss, dass alle rechtlichen Vorgaben dazu erfüllt sind (Bestätigungen einholen etc.).


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würde dem Auftraggeber die Verantwortung vollständig übertragen und durch eine schriftliche Vereinbarung - schon bei der Annahme des Auftrags - dazu verpflichten, dass in persona er, bevor er Fotos herausgibt, sicherstellen muss, dass alle rechtlichen Vorgaben dazu erfüllt sind (Bestätigungen einholen etc.).

Nein, das hat sich auch geändert: Recht am eigenen Bild betraf „Veröffentlichen“, DSVGO ist Aufnahme und Speicherung.

Und ein Brautpaar, das einen Profifotografen bucht, möchte am schönsten Tag am Leben definitiv keine juristische Verantwortung für alle Hochzeitsgäste übernehmen in einem Rechtsgebiet, das nicht mal der Fotograf versteht ;)

Im Zweifelsfall gehen die zum Konkurrenten, der nur alles weglächelt...

Ich kann die Kernaussage von Martin nur unterstreichen - wir schwimmen alle.

Andreas


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch wenn das manche hier nicht hören oder lesen wollen:

Hat das schon jemand andersherum überlegt? Wovon lebt die Juristerei - von der RechtsUNsicherheit.

Je mehr den Juristen davon in Gesetze zu gießen gestattet wird, desto besser geht es diesem Berufsstand, denn desto mehr werden sie gebraucht. Die RechtsUNsicherheit ist also die Basis der Juristerei. Die Konsequenzen daraus tragen die teuer zahlenden Klienten.

So eine positive Rückkopplung wäre in der freien Natur einfach ausgestorben (Wikipedia:…“Positive Rückkopplung liegt vor, wenn sich ein Signal oder eine Größe verstärkend auf sich selbst auswirkt. Dabei ist in realen Systemen das Ausgangssignal immer begrenzt, sei es durch begrenzte Energieressourcen…oder die Zerstörung des Systems.“ Zitat Ende.)

Weshalb ich mich nicht dieser Disziplin zugewendet habe sondern mich von der Naturwissenschaft habe disziplinieren lassen.

freundlicher aber distanzierender Gruß,

Gerhard


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wenn Sie diese Seite nutzen, stimmen Sie den Community-Regeln zu. Wir haben Cookies gesetzt, um die Bedienung des Forums zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du damit einverstanden bist. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung