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EU Datenschutzrecht vs Bilder vom Kindergartenfest


gloana

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Hallo

Meine Frau leitet einen Kindergarten. Ich habe die letzen Jahre das Kindergartenfest fotografiert, die Aufführung der Kinder und Stimmungsbilder.

Diese Bilder werden in den Portfolios der Kinder verwendet.

Soweit ich das verstanden habe. Brauche ich jetzt von jedem andwesenden ob Kind oder Erwachsenen eine unterschriebene Erklärung das er fotografiert werden darf. Wenn nicht mache ich mich strafbar.

Da das ganze ein kommen und gehen ist, ist eine Überwachung quasi unmöglich.

Obwohl es so eine Art geschlossene Gesellschaft ist.

Manche Verwandte kommen spontan.

Wie könnte man das Problem lösen?

Danke

gloana


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Juristisch sauber bzw. "gerichtsfest" ist dieses Problem nicht zu lösen.

Unser Kindergarten lässt sich zwar bei der Anmeldung eine pauschale Einwilligung unterschreiben. Das ist besser als nichts. Nach dem neuen Recht kann diese allerdings jederzeit wieder zurückgezogen werden und dann müsste man alle Bilder durchsehen und die Kinder z.B. auf Gruppenbildern herausretuschieren.

Und Tante Erna kann trotzdem gegen ihre Ablichtung auf dem Kindergartenfest klagen. Die Wahrscheinlichkeit ist natürlich gering, aber ausgeschlossen ist das nicht. Auch nicht, dass sie Recht bekommt.

Nach Aussage der an der Gesetzesformulierung beteiligten Juristen wird sich erst in den kommenden Jahren ein roter Faden bei der Rechtsprechung herauskristallisieren.


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in zwei Wochen findet ein Tanz Ball in unserer Nähe statt, der Veranstalter hat uns in der letzten Tanzstunde drauf hingewiesen, dass er Fotos machen wird und gefragt ob wir einverstanden sind. (mündlich). Er hat dabei auch auf die neue Datenschutzverordnung hingewiesen.

Wer nicht einverstanden ist sollte sich bitte melden.

Meiner Meinung nach ist das so auch vollkommen in Ordnung denn...

Ich weiß nicht genau ob man das 100% vergleichen kann, aber ein mündlicher Arbeitsvertrag ist auch rechtskräftig:

"Als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten Antworten wie „Ja“, „Akzeptiert“ oder „einverstanden“. Demnach gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend vonnöten. Die Vertragsparteien können sich auch mündlich und formlos einigen."

Was haltet ihr davon?


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Meiner Meinung nach ist das so auch vollkommen in Ordnung denn...

In der DSGVO Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung steht

(1) Beruht die Verarbeitung auf einer Einwilligung, muss der Verantwortliche nachweisen können, dass die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat.

Bei einer mündlichen Einwilligung sollte man dann wohl Zeugen hierfür haben. Letztlich werden solche Fragen wohl Gerichte beantworten müssen, unser Gesetzgeber hat dies leider bisher versäumt.


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Unter praktischen Gesichtspunkten prima und fair, nur juristisch nicht belastbar, weil jeder jederzeit die Einwilligung wieder zurückziehen darf.

siehe: http://pen-and-tell.blogspot.de/2018/04/eu-dsgvo-fur-fotografen-und-leser.html

Naja, es kommt darauf an, ob man für die Bilder bezahlt wurde. Bei Auftragsarbeiten kann man auch als Aktmodel nicht einfach das Löschen der Bilder verlangen, sonst müssten ggf. sämtliche ältere Auflagen des Playboy und co. vernichtet werden und bei TfP Verträgen kann der Fotograf z.B. im Fall eines Löschwunschs eine Entschädigung reinschreiben, die z.B. die Zeit für das Shooting und dessen Vorbereitung und die Nachbearbeitung (Pauschale pro Bild) sowie anteilig die Kosten für Visa, Outfits .... umfasst. Denn wenn Du als Model einen Vertrag unterschreibst, in dem klar und deutlich steht, dass der Fotograf ein paar hundert Euro dafür ausgegeben hat, Bilder von Dir zu machen, dann wird es auch vor Gericht und mit DSGVO schwer, einen Löschanspruch ohne weitere Konsequenzen durchzusetzen.

Für Kindergartenfeste, Tanzschulveranstaltungen o.ä. kann man eigentlich nur vorher (auf der Einladung oder dem Veranstaltungshinweis ...) informieren, dass bei der Feier fotografiert wird und dass man wenn man nicht auf den Bildern drauf sein möchte, aktiv dem Fotografen aus dem Weg gehen sollte. Eine weitere Möglichkeit ist, ein später auf Fotos erkennbares Zeichen auszumachen, z.B. ein grünes Oberteil, ein Anstecker, ... so dass nachher Gesichter unkenntlich gemacht werden können, falls sich doch jemand der nicht fotografiert werden will auf eines der Bilder verirrt hat. Bei Familienfeiern sollte das zwar als Privatveranstaltungen nicht nötig sein, man kann das aber genau so handhaben.

Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung und könnte selbst wenn ich Anwalt wäre keine sein, denn unsere Regierung hat es in den letzten zwei Jahren leider versäumt, derartige unklare Punkte bei der DSGVO für das in Deutschland anzuwendende Recht zu konkretisieren. Deshalb haben ja auch einige Berufsverbände und Kammern immer noch keine branchenspezifischen Infos für ihre Mitglieder herausgegeben. Wir schwimmen derzeit alle.


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Für Kindergartenfeste, Tanzschulveranstaltungen o.ä. kann man eigentlich nur vorher (auf der Einladung oder dem Veranstaltungshinweis ...) informieren, dass bei der Feier fotografiert wird und dass man wenn man nicht auf den Bildern drauf sein möchte, aktiv dem Fotografen aus dem Weg gehen sollte. Eine weitere Möglichkeit ist, ein später auf Fotos erkennbares Zeichen auszumachen, z.B. ein grünes Oberteil, ein Anstecker, ... so dass nachher Gesichter unkenntlich gemacht werden können, falls sich doch jemand der nicht fotografiert werden will auf eines der Bilder verirrt hat.

Danke, Sabine, für Deine Ausführungen.

Wenn es so wäre, könnte ich gut damit leben. Besonders interessant finde ich Deinen Vorschlag mit dem grünen Oberteil (Anstecknadeln kann man so leicht übersehen).

PS: Da fällt mir ein, ich muss mir unbedingt noch ein grünes Hemd kaufen ;-)


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Die DSGVO beschäftigt auch unseren Sportverband, da wir auch als Gelegenheitsfotografen Bilder von der Sportveranstaltung machen.

Vor kurzem schrieb ein Kollege von mir, dass er in einer verzwickten Situation als Fotograf bei einer Leichtathletik-DM der Junioren war. Bei einer Siegerehrung wollte ein kleiner Junge sich mit einer Medaille um den Hals, auf dem er besonders stolz war, fotografiert werden. Seine Eltern aber verbieten ihm aber das. Tränen war die Reaktion der Kleinen ...

Gruß Pit


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Ich würde ein von der Leitung unterschriebenes Schreiben an die Eltern herausgeben mit zu unterschreibender Rückantwort (wo z.B. auch steht, dass evtl. Gäste informiert wurden und einverstanden sind).

Damit haben sie dir quasi den Auftrag gegeben zu fotografieren. Außerdem haben sie deine Adresse für Rückfragen.

Du bestätigst in dem Schreiben, dass die Bilder ausschließlich für Kindergarten interne Zwecke (also z.B. Bildermappen für die Kinder, aber nicht für Werbung oder Internetseite) verwendet werden und du die Bilder nach Übergabe an die Leitung löschst.

Damit handelst du im Auftrag und die DSGVO ist damit für dich nicht relevant.

Für den Kindergarten könnte der Haushaltspassus der DSGVO gelten. [Das ist eine pragmatische Vorgehensweise. Ich bin kein Jurist]


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Ist das tatsächlich ein Thema für das es die explizite Einwilligung braucht? Könnte man bestimmt auch über die berechtigten Interessen spielen. Die fotografische Dokumentation ist ja wichtig.

Ber. Interessen (Art.6 Abs.1 lit.fDSGVO)

Dabei muß gelten:

- Berechtigte Interessen des Verantwortlichen - Bei maßgeblicher und angemessener Beziehung zwischen Verantwortlichem und betroffener Person (z.B. Kunden-oder Arbeitsverhältnis) - Keine überwiegenden Interessen des Betroffenen - Vernünftige Erwartungen des Betroffenen - Sorgfältige Abwägung

Von der Informationspflicht ist man nicht befreit. Aber ein deutlicher Hinweis, sichtbar auf der Veranstaltung "Hier wird fotografiert." könnte das schön erfüllen.

Oder noch wilder, ist das Portfolio vielleicht sogar "Vertragsbestandteil" und damit zur Auftragserfüllung des Kiga erforderlich? (Art.6 Abs.1 lit.bDSGVO)

Viel ist hier doch aktuell Panikmache. In der Praxis wird fast alles auch ohne explizite vorherige Einwilligung möglich sein.


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  • 3 weeks later...

Soweit ich das verstanden habe. Brauche ich jetzt von jedem andwesenden ob Kind oder Erwachsenen eine unterschriebene Erklärung das er fotografiert werden darf. Wenn nicht mache ich mich strafbar.

Um es kurz zu machen: Ja. Weil Du die Bilder weiter gibst und nicht für Dich privat sind.

Und das war auch schon vorher so, zumindest um sicher zu gehen.

Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass Du angezeigt wirst. Aber im ungünstigsten Fall bist Du dran. Speziell bei Kindern kann das Ärger geben.

Es geht letztendlich darum, wie "privat" das ist oder auch nicht.


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Nicht ganz on-Topic, da es um die Veröffentlichung im Internet geht, aber vielleicht trotzdem interessant: https://datenschutz.ekd.de/wp-content/uploads/2018/04/Entschlie%C3%9Fung-Fotos-Kita_13.04.2018_final_V1.pdf https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1055-Fotos-von-in-der-K%E2%80%A6gesstaette-KiTa-betreuten-Kindern-auf-der-Webseite-der-KiTa.html


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Es gibt ja schon einen umfangreichen Thread zur EU-DS-GVO... Meiner Auffassung nach hat sich/wird sich nichts ändern, da die bisherige Rechtslage eindeutig ist/war.

Wer sich beruhigen möchte mag hier einen Beitrag lesen: https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html

Es löst bei mir immer wieder "Kopfschütteln" aus, was fotografiert und veröffentlicht wird und wie es gerechtfertigt wird... Meiner Meinung nach können Eltern nicht über das Persönlichkeitsrecht ihrer Kinder bestimmen! Das kann nur die betroffene Person selbst; also das Kind, wenn es denn die Reife dafür besitzt.

Irgendwann fallen 99% der Menschheit ihre Mitteilungssucht on "sozialen" Medien auf die Füße!

Ich erlaube mir, Edward Snowden zu zitieren:

"Ein heute geborenes Kind wird nicht mehr wissen, was Privatleben ist. Es wird nicht mehr wissen, was ein Moment Privatsphäre bedeutet, einen Gedanken zu haben, der weder aufgenommen wurde, noch analysiert. Das ist ein Problem, denn das Privatleben ist wichtig, das Privatleben hilft uns zu bestimmen, wer wir sind und wer wir sein wollen."

Die Menschheit lebt in der Vorstellung, sie müsse sich ständig "präsentieren"...

Gruß

Fourever


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