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Adventures of a Magyar Vizsla Rookie: The Trial, No. 1 (t.b.c.)


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(A: Angeklagte, R: Richter) 

R:  ... Wir verhandeln hier die lange Liste gravierender Verfehlungen der Angeklagten mit dem Ziel,
     Einsicht und Reue bei ihr zwecks rascher Verhaltensbesserung und Resozialisierung zu erreichen.
     Die Angeklagte wird hinreichend Gelegenheit zur Erklärung ihres strafwürdigen Verhaltens
     bekommen.

    Die Verlesung der zahlreichen Verfehlungen (Auszug):

    1.Wildpinkeln und "schwerer" Vergehen im Sperrbezirk (aka Wohnung). Dieser Teil wird zum Schutz
       der Privatsphäre unter Ausschluß der Öffentlichkeit dokumentiert und abgehandelt.
    2.Ignorieren aller erlassenen Ordnungsregeln (räumlich und zeitlich) z.B. Sperrgebiete mit absolutem
       Halte- und Parkverbot auf Sitz- und Liegemöbeln. Gravierende Überschreitung der zulässigen
       Höchstgeschwindigkeit im Wohnbereich etc.
    3.Eigenmächtige gravierende bauliche Veränderungen bei Bepflanzungen im Wohnbereich
    4.Rowdytum im sozialen Umgang, Körperverletzungen im Nahkampf mit Menschen und Pflanzen, u.a.
       schwere Beschädigungen eines Mirabellenbäumchens, Entführung und massive Beschädigung
       wichtiger Alltagsgegenstände (Schuhe) etc. Die Wiederherstellung der Ordnung wurde aggressiv
       behindert.
    5.Die Angeklagte soll - besonders schändlich - Kameraüberwachung und Stativaufbau für wildlife
       Dokumentation verhindert und gefährdet haben
       ...

    Möchte sich die Angeklagte vorab zu den Anschuldigungen äußern?

A: Ich bin mir keiner Schuld bewußt. Viele der genannten Anschuldigungen erinnere ich
   nicht. Es kann sich also nur um eine Verwechslung oder eine Verleumdung handeln ...

R: Dann eröffne ich nun die Beweisaufnahme ...
    Vorweg: Die Identifizierung gilt als gesichert durch Chip-Nr., Gebißabdruck (u.a. auf den Händen der
    Eigentümer) und Zeugenaussage mit Phantombild der Beschuldigten. 

    Ich rufe die "Zeugin der Anklage" (aka "Witness for the Prosecution")... 
    Für das Protokoll (Galerie): Beweis Aktenzeichen "Zeugin der Anklage" Nr.2 (t.b.c.)


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