AZ "Zeugin der Anklage", No. 2 (t.b.c.)
R: Das beigefügte Phantom-Bild der "Zeugin der Anklage" geht als Beweis Nr. 1 zu den Akten. Sie
können immer noch durch ein Geständnis zur Verkürzung des Verfahrens beitragen, was das
Gericht wohlwollend beim Strafmaß berücksichtigen kann ...
A: Hohes Gericht - ich gestatte mir den Hinweis, daß die Zeugin der Anklage (aka Marlene Dietrich) seit
vielen Jahren tot ist. Auch bin ich, da weiblich, ganz sicher nicht der Beschuldigte Tyrone Power
(obwohl mein Verhalten angeblich diesem Namen entspricht ...). Diese Zeugenaussage kann also
nur falsch und irrelevant für mein Verfahren sein ...
R: Ich habe mich auf die Zeugin Olympus/Olympia bezogen - als Eidetikerin liefert sie sehr präzise und
gestochen scharfe Phantombilder aus ihrem hervorragenden Gedächtnis ...
Die Angeklagte dürfte sich hier unschwer selbst erkennen.
A: Ich muß zugeben, das Bild zeigt eine schmucke Hündin etwa gleichen Alters. ABER: Das bin ich
nicht!
R: Muß ich wieder die Zeugin der Anklage bemühen, um zu zeigen, wie sie genau diese Hündin im
Spiegel anbellen? Ich werde das als defacto Geständnis werten ...
A: O.K. das müssen Sie nicht - jetzt fällt es mir wieder ein! Ich habe diesen Schuh auf dem
Foto erkennbar gegen Eindringlinge verteidigt (Hinweis: grauer unbekannter
Eindringling im Revier, in der Galerie dokumentiert). Zu keinem Zeitpunkt war ich dabei
zerstörerisch tätig - Aggressionen sind mir völlig fremd.
R: Dann verweise ich hier auf Beweismittel Nr. 2 der Zeugenvernehmung: "AZ Der Schuh" t.b.c.
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