AZ "Monokeltest 2/2", Nr. 7, t.b.c.
A: Ein zweiter modifizierter "Monokeltest" unter drastisch verschärften Blendbedingungen führte zu meiner
schon fast provokant wirkenden entspannten Haltung, die sich nur im vollen Besitz der Wahrheit und
eines ruhigen Gewissens so artikulieren kann. Auch in weiteren Blendtests war es nicht möglich, ein
anderes Ergebnis des Tests zu provozieren. Wir sehen deshalb den Nachweis der absoluten Glaubwür-
digkeit meiner Aussagen als erbracht an.
R: Das Gericht sieht sich ohne die Hilfe von Sachverständigen nicht in der Lage, eine abschließende
Bewertung dieser Experimente vorzunehmen. Wir gehen deshalb ohne vorliegenden Beweis des
Gegenteils vorläufig von der Richtigkeit der Ergebnisse aus, zumal es noch genügend andere Vorwürfe
zum Thema des Vandalismus gibt. Ich verweise hierzu auf das Beweismittel AZ "Beschädigung eines
Mirabellenbäumchens (t.b.c.)"
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