AZ "Beschädigung eines Mirabellenbäumchens ", Nr. 8
R: Wir haben hier ein weiteres Bildbeipiel ihres aggressiven übergriffigen Verhaltens, mit dem Sie
großen Schaden (und Leid) verursachen, so wie hier an der vorhandenen Obstbaumbepflanzung.
Wollen Sie das angesichts der eindeutigen Pose auch leugnen?
A: Hohes Gericht, man könnte dieses Foto isoliert betrachtet wirklich mißverstehen. Ich fürchte, die
Erinnerung der Zeugin Olympus für den fachlichen und emotionalen Kontext der abgebildeten
Situation kann nicht mit ihrer zweifellos beeindruckenden grafischen Erinnerungsleistung Schritt
halten ...
Ich kann hier weder die für Mirabellenbäume typischen Blätter noch die entsprechenden
Früchte entdecken und in meinem Herrschaftsgebiet (ich meine Garten) gibt es nur einen
großen,unangreifbaren Mirabellenbaum. Viel wahrscheinlicher ist es deshalb, daß es sich
um normalen Gartenschnitt, also Trainingsmaterial (für meine Rolle als Schutzbeauftragter
des Geländes) oder gar um wertlosen Bio-Abfall gehandelt hat.
Von einem pflichtbewußten Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens erwartet man, daß er sich um
die Aufrechterhaltung seiner körperlichen bzw. geistigen Fitness und seiner Leistungsfähigkeit
bemüht ...
R: Ich kann die Angeklagte nur warnen - Sie bewegen sich hier auf ganz dünnem Eis, wenn Sie
versuchen sollten, "alternative Wahrheiten" oder "postfaktische Umdeutungen" ins Spiel zu bringen.
Jeder Versuch, dem Gericht parteiisches Verhalten oder die Tolerierung von Fake-Beweisen zu
unterstellen, wird aufs schärfste zurückgewiesen! Wir nehmen Ihren inhaltlichen Einwand zu den
Akten und kommen zu dem nächsten Anklagepunkt: "AZ Eigenmächtige bauliche Veränderungen,
Nr. 9, t.b.c."
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