AZ "Eigenmächtige bauliche Veränderungen, 1/2", Nr. 9, t.b.c.:
R: Die Beklagte wurde beobachtet, wie Sie eigenmächtig die Blumenbank/Heizung im Wohnbereich vor
einem der Fenster gewaltsam freiräumte. Dabei wurden Blumentöpfe gewaltsam verschoben
bzw. heruntergeworfen und die Bepflanzung mutwillig abgerissen, angenagt oder gar gefressen.
Anschließend soll die Beklagte den entstandenen Freiraum für halsbrecherische Turnübungen
(gleiches AZ, Bild 2/2, Nr. 10) als Ausguck oder zum Sonnenbad genutzt haben (s. Bildanhang
1/2). Es existieren sogar Fotos, die zeigen, wie die Angeklagte auch dort noch alles, was in
ihr Gesichtsfeld ragte, gewaltsam ausriß.
A: Hohes Gericht, ich muß betonen, daß das gezeigte Bildmaterial wiedereinmal dazu benutzt wird,
mich und meine Arbeit in Mißkredit zu bringen. Dieses Bild zeigt mich nämlich in Ausübung
meines Berufs (als Mitglied der lokalen Wach- und Schließgesellschaft). In dieser Funktion ist es
meine Aufgabe, Eindringlinge möglichst schnell und sicher zu erkennen und nicht zuletzt auch durch
meine sichtbare Präsenz abzuschrecken. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß
mein Arbeitsplatz in keiner Weise den aktuellen sicherheistechnischen Anforderungen und
Standards entsprochen hat - ich habe diesen unhaltbaren Zustand selbstverständlich sofort im
notwendigen Ausmaß fachmännisch korrigiert. Wie Sie sehen funktionsgerecht und mit Erfolg.
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