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Adventures of a Magyar Vizsla Rookie: The Trial, Nr.19


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R: Das Gericht ruft die Verteidigung zum Plädoyer auf.
V:  Hohes Gericht, wir sind der Meinung, daß die meisten Anklagepunkte von meiner Mandantin  
     überzeugend erklärt werden konnten und gegenteilige Beweise nicht vorliegen. Meine Mandantin
     hat Ihr Verhalten im Einklang mit ihren umfangreichen Aufgaben sinnvoll begründet. Dies gilt  
     speziell für die Vorwürfe des Vandalismus bzw. der Sachbeschädigung und der eigenmächtigen  
     Umbaumaßnahmen. Die disziplinarischen Kritikpunkte (Wildpinkelei,Geschwindigkeitsüberschrei- 
     tungen, betreten von Sperrgebieten etc.) sind zweifellos ihrem jugendlichen Alter und ihrer noch sehr
     kurzen Ausbildungszeit geschuldet. Ihr jugendliches Alter läßt ohnehin Zweifel an ihrer Strafmün-
     digkeit aufkommen. In ihrem Sozialverhalten sind bereits im Verlauf des Prozesses deutliche
     Besserungen bei der Angeklagten zu beobachten, so daß auch hier eine günstige Sozialprognose
     möglich ist ... Wir kommen deshalb zu dem Ergebnis, daß die Angeklagte für die genannten
     Anklagepunkte inhaltlich nicht verantwortlich gemacht werden kann und deshalb nur ein Freispruch
     in Frage kommt.
R:  Möchte die Angeklagte abschließend zu Ihrer Verteidigung noch etwas sagen?
A:  Hohes Gericht, ich kann nach wie vor nicht verstehen, daß mein engagiertes dienstliches  
     Auftreten zu derartigen Mißverständnissen führen konnte. Sie sehen mich zerknirscht und
     enttäuscht über diese Situation. Sollte ich hier unbeabsichtigt aber hoch motiviert über das Ziel
     hinausgeschossen sein, möchte ich alle Betroffenen um Entschuldigung bitten ... Ich habe immer nur
     das Beste gewollt. Mein grenzenloses Vertrauen in die Objektivität und Sachkunde des Gerichts, läßt
     mich hoffen, daß es sich nicht vor den Karren der bekannten Hundehasser spannen läßt. 
R: Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

      Einige Zeit später ...

R:  Im Namen ... verkünden wir folgendes Urteil: Die Angeklagte wird von allen strafrechtlichen  
      Vorwürfen freigesprochen. Der Angeklagten konnte weder böser Wille noch zerstörerische Absicht
      mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, zumal offenbar vertragliche Verpflichtungen
      zum Schutz des Hauses und der Halter bestehen. Wegen des sehr frühen Ausbildungszustands und
      des sehr jugendlichen Alters der Angklagten dürfte eine Überforderung und Selbstüberschätzung
      vorliegen, die von der Angeklagten so auch nicht vermieden werden konnte. Zudem teilen wir die
      Ansicht der Verteidigung, daß die Strafmündigkeit der Angeklagten aufgrund ihres jugendlichen
      Alters von 12 Wochen ohne nähere Untersuchung nicht mit Sicherheit gegeben ist. Der sittlich
      moralische Entwicklungsstand der Angeklagten kann nicht Gegenstand des Verfahrens sein - wir
      empfehlen hier dringend Kontakt zu gleichaltrigen Artgenossen, um die Schwarmintelligenz als
      natürliches Korrektiv zur Sozialisierung und Selbsteinschätzung zu nutzen. Die genaue Urteilsbe-
      gründung geht den Verfahrensbeteiligten schriftlich zu.

      Die Sitzung ist geschlossen.


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Doku

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Empfohlene Kommentare

Hallo AJAX,

Zu dieser feinen Serie wollte ich immer einen Kommentar schreiben, kam aber aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu.

Die sehr interressante und amüsante Kurzgeschichte, Serie, könnte ich mir als kleines Büchlein vorstellen. Dazu noch die ein oder andere Aufnahme mehr von diesem sehr schönen Hund. Für Hundefeunde hätte man immer ein etwas ausgefallenes, besonderes Geschenk.

Mein jüngerer Bruder führt mit seiner Frau eine kleine Hundeschule und Hundepension. Auch ist meine Schwägerin ausgebildete Hundetrainerin. Mit solch einem Büchlein könnte ich ihnen mit  Sicherheit eine große Freude bereiten :-)

Für diese tolle Serie kann ich leide auch nur 5***** vergeben

Viele Grüße

Jürgen

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Hallo Jürgen,

herzlichen Dank für Deine Wertschätzung und das Lob. Es hat mir (natürlich) gefallen - ich finde die Idee auch gut und verfolgenswert, aus Zeitmangel aber derzeit leider nicht realisierbar für mich (soll heißen, später kann es passieren und ich werde dann hoffentlich an Dich denken).

Zu meiner Entschuldigung: Ich arbeite gerade an einem Fotobuch über das Hundeleben meiner heiß verehrten Rhodesian Ridgeback Hündin (einige Fotos sind hier sogar im Forum), die vor vier Monaten in meinen Armen verstorben ist  und wühle mich dazu unter Zeitdruck durch tausende Fotos eines elfjährigen Hundelebens. Dazu kommt der neue Vizsla mit allem Drum und Dran, Wildlife und Makro muß ich dann fotografieren, wenn das Wetter stimmt und die Natur ruft, daneben habe ich Familien- und Konzert-Fotos bzw. sonstige Sport-/Action-Fotografie ...

Leider bin ich auch noch Perfektionist und muß jedes Foto persönlich entwickeln und streicheln ...

Ich bin mit der Fotografie im Moment am Anschlag.

Wenn Dir die Qualität der Bilder im Forum reicht, kannst Du gerne eine Buchaktion mit den Bildern und Texten für Deine privaten Zwecke starten, damit Deine Verwandtschaft den erhofften Spaß hat ...

 

 

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