Brauner Bär
Der Braune Bär ist durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Er ist auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten der Bundesrepublik Deutschland eine Art der Vorwarnliste.
Der Braune Bär ist durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Er ist auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten der Bundesrepublik Deutschland eine Art der Vorwarnliste.
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