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Das Unrecht nimmt seinen Lauf, aber in einer Demokratie kommt es bei den Leuten nicht an. 23.5.1949-23-5.2013.


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Doku

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Empfohlene Kommentare

Das ist ja genial! Mit dem Messer in der Hand lief er durch das ganze Land, aber seit Gesetz und Ordnung herrschen, ists vorbei mit TodesmĂ€rschen. Hast du lange warten mĂŒssen, bis die Sonne richtig stand, Albrecht, oder war es ein glĂŒcklicher ZUfall, dass der Schatten genau so fiel? Ich weiß, du sagst jetzt wieder "ja" und da steh ich dann, ich alter Tor... ;-) Ein gutes Jahr fĂŒr Deutschland, 1949, nicht nur wegen des Grundgesetzes! Lieben Gruß Wolfgang

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Da fĂ€llt mir spontan ein Sprichwort ein: "... immer seinen Schatten voraus." Wenn Albrecht das Motiv von einem anderen Standort aus fotografiert hĂ€tte, könnte ich mir mit zwei Bildern gut fĂŒr den QT vorstellen. Gruß Pit

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Danke, danke, danke. Ich hĂ€tte gar nicht gedacht, dass es so ankommt. @Wolfgang: Bevor ich "ja" schreibe, mĂŒsste ich erst wissen, welcher Artikel dir recht wĂ€re: der oder das? :-) Wie fast immer auf der Straße ist so etwas eine Mischung aus Zufall und Planung. Der extreme Schatten war mir ins Auge gefallen. Mein Herumtanzen um das Denkmal wĂ€re vermutlich ein weiteres Foto wert gewesen. Dieser Standort war der, der am meisten hergab. Und dann brauchte ich nur auf die LĂŒcke zu warten, in der genĂŒgend Abstand zwischen Schatten bzw. Figur und der nĂ€chstbefindlichen Person ist. :-) LG Albrecht

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Mir hats vor allem Absatz drei (und seine ErklĂ€rung) angetan. So glasklar ist das nĂ€mlich in diesem Land, in dem ich lebe, nirgendwo formuliert, auch wenn es sicher sinngemĂ€ĂŸ irgendwo so geschrieben ist. Auch gibt es in den NL kein Verfassungsgericht und man hat, soweit ich weiß, als BĂŒrger nicht die Möglichkeit, bis "in die letzte Instanz" zu gehen. Ich gebe aber gerne zu, dass ich mich nicht in letzter Konsequenz damit beschĂ€ftigt habe. Lieben Gruß Wolfgang

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Die Installation eines Verfassungsgerichts mit doppelter Kompetenz, nĂ€mlich der staatsrechtlichen, Verfassungskonflikte zu klĂ€ren, und der grundrechtswahrenden, auf Individualschutz ausgerichten, gehört zu den besonderen Errungenschaften des Grundgesetzes. Durchaus auch ein Exportschlager, schade, wenn LĂ€nder dem Verfassungsgericht dann wieder ZĂŒgel anlegen wollen. Das gibt es leider auch in einem EU-Staat. NL hat m.W. tatsĂ€chlich kein Verfassungsgericht, sondern nur 2 Oberste Gerichtshöfe (in D sind es deren 5). Im Rechtszug sind diese 5 ĂŒbrigens jeweils die letzte Instanz. Die Verfassungsbeschwerde gilt als "außerordentlicher Rechtsbehelf", steht also außerhalb des Rechtszugs. LG Albrecht

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