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7 Ergebnisse gefunden

  1. J.W

    American Akita Welpe

    Unser neues Familienmitglied. Nachdem unser Akita Inu Rüde im letzten Jahr verstorben ist, haben wir seit kurzem einen neuen Wirbelwind und das Wort Langeweile ist aus unseren Wortschatz gestrichen worden. :-)
  2. Umsteiger

    klein Bello

    junger afrikan. Jagdhund
  3. R: Das Gericht ruft die Verteidigung zum Plädoyer auf. V: Hohes Gericht, wir sind der Meinung, daß die meisten Anklagepunkte von meiner Mandantin überzeugend erklärt werden konnten und gegenteilige Beweise nicht vorliegen. Meine Mandantin hat Ihr Verhalten im Einklang mit ihren umfangreichen Aufgaben sinnvoll begründet. Dies gilt speziell für die Vorwürfe des Vandalismus bzw. der Sachbeschädigung und der eigenmächtigen Umbaumaßnahmen. Die disziplinarischen Kritikpunkte (Wildpinkelei,Geschwindigkeitsüberschrei- tungen, betreten von Sperrgebieten etc.) sind zweifellos ihrem jugendlichen Alter und ihrer noch sehr kurzen Ausbildungszeit geschuldet. Ihr jugendliches Alter läßt ohnehin Zweifel an ihrer Strafmün- digkeit aufkommen. In ihrem Sozialverhalten sind bereits im Verlauf des Prozesses deutliche Besserungen bei der Angeklagten zu beobachten, so daß auch hier eine günstige Sozialprognose möglich ist ... Wir kommen deshalb zu dem Ergebnis, daß die Angeklagte für die genannten Anklagepunkte inhaltlich nicht verantwortlich gemacht werden kann und deshalb nur ein Freispruch in Frage kommt. R: Möchte die Angeklagte abschließend zu Ihrer Verteidigung noch etwas sagen? A: Hohes Gericht, ich kann nach wie vor nicht verstehen, daß mein engagiertes dienstliches Auftreten zu derartigen Mißverständnissen führen konnte. Sie sehen mich zerknirscht und enttäuscht über diese Situation. Sollte ich hier unbeabsichtigt aber hoch motiviert über das Ziel hinausgeschossen sein, möchte ich alle Betroffenen um Entschuldigung bitten ... Ich habe immer nur das Beste gewollt. Mein grenzenloses Vertrauen in die Objektivität und Sachkunde des Gerichts, läßt mich hoffen, daß es sich nicht vor den Karren der bekannten Hundehasser spannen läßt. R: Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Einige Zeit später ... R: Im Namen ... verkünden wir folgendes Urteil: Die Angeklagte wird von allen strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Angeklagten konnte weder böser Wille noch zerstörerische Absicht mit der notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, zumal offenbar vertragliche Verpflichtungen zum Schutz des Hauses und der Halter bestehen. Wegen des sehr frühen Ausbildungszustands und des sehr jugendlichen Alters der Angklagten dürfte eine Überforderung und Selbstüberschätzung vorliegen, die von der Angeklagten so auch nicht vermieden werden konnte. Zudem teilen wir die Ansicht der Verteidigung, daß die Strafmündigkeit der Angeklagten aufgrund ihres jugendlichen Alters von 12 Wochen ohne nähere Untersuchung nicht mit Sicherheit gegeben ist. Der sittlich moralische Entwicklungsstand der Angeklagten kann nicht Gegenstand des Verfahrens sein - wir empfehlen hier dringend Kontakt zu gleichaltrigen Artgenossen, um die Schwarmintelligenz als natürliches Korrektiv zur Sozialisierung und Selbsteinschätzung zu nutzen. Die genaue Urteilsbe- gründung geht den Verfahrensbeteiligten schriftlich zu. Die Sitzung ist geschlossen.
  4. R: Hier wird eindeutig das widerborstige, renitente Verhalten der Angeklagten sichtbar. Die schon dokumentierte Sachbeschädigung soll durch Flucht und Verteidigung des Beweismaterials für weitere Zerstörungen verschleppt werden. Es ist der Ordnungsmacht nur mit großer Mühe gelungen Reste als Beweismaterial für die Asservatenkammer zu sichern. A: Hohes Gericht - die Darstellung ist zweifellos scheinbar ungünstig für mich. Da sogar mein letztes Entlastungsfoto bei neutralen Prozeßbetrachtern im fernen Hamburg den Verdacht berechnender Schauspielerei hervorgerufen hat, halte ich es nicht für ausgeschlossen, daß die Aufnahme in ganz anderem Zusammenhang - z.B. beim Spiel oder bei der Ausbildung zum Schutzhund entstanden ist. Ich habe mich auch sachkundig gemacht: Es soll heute sogar bei diesen Super- Eidetikern wie Olympus die Möglichkeit der Gedächtnismanipulation (ich glaube das hieß PS) geben ... Da hier niemand meine Sprache spricht, muß ich annehmen, daß selbst mein Pflichtverteidiger AJAX meine Aussagen nur unvollständig gerichtsfest übersetzen kann. Ich bin bereit, mich jeder Form der Wahrheitsüberprüfung auch mit technischen Mitteln zu unterwerfen - im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit sowie zur Wiederherstellung meines guten Rufs. Anders als alle anderen Anwesenden zu sein, heißt nicht zwingend schlechter oder böse zu sein - ich bestehe auf Minderheitenschutz. Bedauerlicherweise verhindern die geschilderten Kommunikationsprobleme die Nutzung eines Lügendetektors. Ich habe die Wertschätzung des Gerichts für die "Zeugin der Anklage" zur Kenntnis genommen und bitte das Hohe Gericht den dort von Sir Wilfrid meisterhaft angewandten, unfehlbaren Monokel Test zur Wahrheitsfindung zuzulassen. Das Gericht möge sich von der sachgerechten Anwendung hier überzeugen: https://www.moviepilot.de/movies/zeugin-der-anklage (Trailer) und meinen vertrauenswürdigen Pflichtverteidiger AJAX mit der praktischen Durchführung gemeinsam mit ihrer geschätzten Zeugin beauftragen. R: Das Gericht folgt dem Antrag der Verteidigung und ist bereit, die Ergebnisse unter dem AZ "Monokeltest" zu den Akten zu nehmen.
  5. ajax

    AZ "Der Schuh - mein bester Freund!" , Nr. 4 (t.b.c.)

    A: Hohes Gericht - wie nicht anders zu erwarten war, hat die Befragung der Zeugin Olympia im Kreuzverhör die vorherige kompromittierende Darstellung meines aufopferungsvollen Verhaltens voll umfänglich widerlegt. Ich bitte dies in Ihrer Bewertung gebührend zu berücksichtigen! R: Ich habe den Eindruck, daß die Angeklagte ein sehr selektives Wahrnehmungs- und Erinnerungsvermögen hat und sich nur die Zeugenaussagen aussucht, die in ihre Prozessstrategie passen. Deshalb rufe ich in diesem Zusammenhang das Beweismittel Nr. 4, AZ "Widerstand gegen die Staatsgewalt" auf, um dieses Lügengebäude endgültig zum Einsturz zu bringen ... (t.b.c.)
  6. ajax

    AZ "Zeugin der Anklage", No. 2 (t.b.c.)

    R: Das beigefügte Phantom-Bild der "Zeugin der Anklage" geht als Beweis Nr. 1 zu den Akten. Sie können immer noch durch ein Geständnis zur Verkürzung des Verfahrens beitragen, was das Gericht wohlwollend beim Strafmaß berücksichtigen kann ... A: Hohes Gericht - ich gestatte mir den Hinweis, daß die Zeugin der Anklage (aka Marlene Dietrich) seit vielen Jahren tot ist. Auch bin ich, da weiblich, ganz sicher nicht der Beschuldigte Tyrone Power (obwohl mein Verhalten angeblich diesem Namen entspricht ...). Diese Zeugenaussage kann also nur falsch und irrelevant für mein Verfahren sein ... R: Ich habe mich auf die Zeugin Olympus/Olympia bezogen - als Eidetikerin liefert sie sehr präzise und gestochen scharfe Phantombilder aus ihrem hervorragenden Gedächtnis ... Die Angeklagte dürfte sich hier unschwer selbst erkennen. A: Ich muß zugeben, das Bild zeigt eine schmucke Hündin etwa gleichen Alters. ABER: Das bin ich nicht! R: Muß ich wieder die Zeugin der Anklage bemühen, um zu zeigen, wie sie genau diese Hündin im Spiegel anbellen? Ich werde das als defacto Geständnis werten ... A: O.K. das müssen Sie nicht - jetzt fällt es mir wieder ein! Ich habe diesen Schuh auf dem Foto erkennbar gegen Eindringlinge verteidigt (Hinweis: grauer unbekannter Eindringling im Revier, in der Galerie dokumentiert). Zu keinem Zeitpunkt war ich dabei zerstörerisch tätig - Aggressionen sind mir völlig fremd. R: Dann verweise ich hier auf Beweismittel Nr. 2 der Zeugenvernehmung: "AZ Der Schuh" t.b.c.
  7. ajax

    Mein erster Tag ...

    im neuen Heim! Ich bin also die Neue! Mal sehen, wie sich das hier so anläßt ... Bisher wurde ich ja nur mit Canon fotografiert - und jetzt? Überall lese ich O L Y M P U S. Gut, an den Olymp kann ich mich ja noch gewöhnen - ich geb' dann mal die Aphrodite. Alles Andere wird sich zeigen (ich meine, ob das mit den Fotos und mit dem Equipment hier was wird ...).
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