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Die OM System Community
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Objektive ausleihen


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Kennt jemand eine Adresse wo man Olympus Objektive ausleihen kann?

Test& Wow kenne ich, ist aber auch nur über ein Wochenede für maximal 3 Tage dann.

Ich würde gerne im Sommer mal was für den Urlaub ausleihen. Ich denke aber nicht das ich ein 7-14 so oft nutzen werden würde, das sich ein kauf lohnen würde.

Gruß

Marco


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Meinerseits wäre ich bereit, darüber zu reden, meine eigenen Objektive an Kollegen und langjährige Mitglieder dieses Forums auszuleihen - aus praktischen Gründen allerdings wohl kaum über die Landesgrenzen hinweg und nur mit persönlicher Uebergabe.

Auf diesem Gebiet könnte sicher noch mehr "kollegiale Dienstleistung" gefördert werden - sehr gut selbstverständlich auch an entsprechenden Oly-Stammtischen. Doch diese sind bekanntlich nicht flächendeckend in "nützlicher Distanz".

Falls dieser Beitrag gegen die Publikationsvorschriften dieses Forums verstossen sollte, so ersuche ich den Moderator, den Beitrag zu löschen.

Rolf, CH-Bodenseeufer


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Weiß jemand wie das ist, wenn man wie der Threadersteller vorhat im Ausland Urlaub zu machen? Muss man in so einem Fall das Objektiv noch zusätzlich versichern? Falls ja, wie teuer ist das?

Ob jemand etwas versichert, das muss er selbst entscheiden.

Es kann aber auch problematisch werden, wenn man aus asiatischen Ländern zurück kommt und hat seine Fototasche voller Objektive (die wegen ihrer guten Pflege u.U. auch noch fast neu aussehen). Dann muss man dem Zoll nachweisen, das man diese Objektive schon vor dem Urlaub besessen hat und sie nicht im Ausland erworben hat.

Als ich bei Urlaubsantritt dem deutschen Zoll in FFM eine Liste meiner in D erworbenen Objektive vorlegte, verhielt sich der Beamte etwas "sperrig". Er erkannte meine Aufstellung nicht an.

Das nur mal so als Hinweis

Gruß Rainer


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Als ich bei Urlaubsantritt dem deutschen Zoll in FFM eine Liste meiner in D erworbenen Objektive vorlegte, verhielt sich der Beamte etwas "sperrig". Er erkannte meine Aufstellung nicht an.

"Carnet ATA" ist das Stichwort:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Voruebergehende-Verwendung/Carnet-ATA/Ausfuhr-Wiedereinfuhr/ausfuhr_wiedereinfuhr_node.html


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Hallo,

vielen Dankf für Deinen Hinweis!

Zitat aus der Zoll-Webseite:

Der Carnet-Inhaber beantragt mit dem von der Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellten Carnet ATA die Eröffnung des Verfahrens bei seinem zuständigen Zollamt und führt dort die Waren vor, die in der "Allgemeinen Liste" eingetragen sind.

Dabei stellt sich mir die Frage, welche Rolle die IHK dort genau spielt:

1. Stellt sie ein Formular zur Verfügung?

2. Was muss man tun, damit die IHK ein "Carnet ATA" ausstellt?

3. Ist persönliche Vorsprache bei der IHK erforderlich?

Gruß,

ED


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Bei Objektiven von einigen hundert oder wenigen tausend Franken/Euros würde meiner Meinung nach auch eine Kopie der Lieferantenrechnung/der Quittung mit den erwähnten Gegenständen inkl. Seriennummer ausreichen, um bei der Rückreise am Zoll ggfs die entsprechenden Beweise zu erbringen, dass es im Heimatland (D, A oder CH oder was auch immer) der rückreisenden Person gekauft wurde.

Bezüglich Versicherung: in der Regel im Hausrat unter "Reisegepäck/Aussenversicherung" mitversichert. Wer natürlich eine mehr als 10'000-Franken/Euro-Ausrüstung mitnimmt in die Ferien und eine mitversicherte Reisegepäckversichtung von lediglich der meistens üblichen 5.000-Franken/Euro Gegenstände hat, kann gut daran tun, die Versicherungssumme entsprechend zu erhöhen bzw. eine eigentliche Fotoausrüstung/Filmausrüstung-Versichrung abzuschliesen, die auch mehr als nur Diebstahl abdeckt. Da hat sich in den letzten Jahren einiges im positiven Bereich getan, und es gibt mindestens eine dafür spezialisierte Versicherungsfirma.

Rolf


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Als ich bei Urlaubsantritt dem deutschen Zoll in FFM eine Liste meiner in D erworbenen Objektive vorlegte, verhielt sich der Beamte etwas "sperrig". Er erkannte meine Aufstellung nicht an.

"Carnet ATA" ist das Stichwort:

....falls du als Unternehmen Werkzeuge, Meßgeräte, Kameras u.ä. zeitweise ausführst und wiedereinführst.

“Nämlichkeitsbescheinigung“ heißt es wenn man als kleiner Fotoamateur seine Gerätschaften beim Zoll vorführt und das Formular abstempeln lässt.

Wolfgang


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