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DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)


Gotti

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Der Countdown läuft, in einer Woche endet die DSGVO Schonfrist.

Fpr Streetfotografen habe ich einen ebenso unaufgeregten wie guten Artikel des Fc Datenschutzbeauftragten gefunden, der zugleich auch Anwalt für Medienrecht ist: http://www.fotocommunity.de/blog/fotografisches/informationen/dsgvo-fuer-fotografen

Denkt bitte daran, dass die DSGVO - auch wenn das in Fotoforen derzeit den Eindruck erweckt - sehr viel mehr für große, mittlere und kleine Unternehmen, Vereine und Freiberufler gedacht ist, d.h. Ihr solltet langsam aber sicher alles, was Eure Arbeit betrifft, angepasst haben und Ihr solltet von den für Euch zuständigen Verbänden ,Innungen und Kammern auch für Euer Business relevante Informationen erhalten haben.

Wichtigste Baustelle, da Ihr dort die meiste Angriffsfläche bietet, ist Eure Webseite.

Stellt fest, ob Ihr Cookies, Google Fonts, Affiliate Links, Facebook Pixel o.ä. verwendet und schreibt Euch auf, welche das sind.

Wenn Ihr ein Kontaktformular verwendet, einen Shop eingebunden habt, ein Blog führt, Bildkommentare zulasst .... dann stellt die Seite auf SSL Verschlüsselung um. Es gibt mittlerweile kostenlose Zertifikate und SSL Verschlüsselung hilft beim Ranking in den Suchmaschinen.

Aktualisiert das Impressum entsprechend der aktuellen Vorgaben, generiert Euch eine Datenschutzerklärung (kreuzt dabei alle Plugins, Cookies, .... an, die Ihr verwendet) und bindet diese als eigenen Link so auf Eurer Seite ein, dass man sie finden kann.

Installiert ein Cookie Banner, falls Ihr welche benötigt, gibts als Freeware.

Prüft, ob Ihr einen Datenschutzbeauftragten braucht. Das ist z.B. bei meinem Friseur der Fall, weil da alle 12 Mitarbeiter (ab 10) regelmäßigen Zugriff auf die Kundenkontaktdaten sowie auf Angaben wie Allergien, Haarfarbe-Mischrezept .... haben. Wenn Ihr einen Datenschutzbeauftragten braucht, dann müsst ihr in beim für Euch zuständigen Landesamt für Datenschutz melden und er muss in Eurer Datenschutzerklärung benannt werden.

Schließt mit Eurem Webhoster und ggf. mit weiteren Dritten, die Zugriff auf Eure Daten haben, AV Verträge ab. Die dürfen nichts kosten und gute Webhoster .... haben da bereits was vorbereitet.

Kontrolliert Eure AGBs und Vertragsformulare und ergänzt ggf. Datenschutz Hinweise.

Lasst Eure Mitarbeiter eine Vertraulichkeitserklärung unterschreiben.

Legt ein Verarbeitungsverzeichnis an (Personalakten, Kundendatenbanken, Buch/altung, Email, ....) und beschreibt Eure Technischen und Organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Euch anvertrauten Daten.

Führt ggf. eine Risikoabschätzung durch.

Ganz wichtig: Wenn Euer „Business“ sowieso von einem Anwalt beraten wird, dann involviert diesen. Es gibt auch Beratungsfirmen, die bei der Umstellung helfen, nur sind diese aktuell recht ausgebucht.

Wie auch immer, die Zeit läuft.

Liebe Grüße - Sabine

Das ist keine Rechtsberatung sondern nur meine eigene Meinung.


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Na, die Antwort des Heimatmuseums äh Ministeriums ist doch beruhigend. Mir war aber noch nicht bewusst, dass Einwilligungen wiederrufbar sind und immer waren.

Ist aber an sich logisch. Ich denke aber, dass eine Einwilligung nicht mit Vertrag zu vergleichen ist. Wenn ich ein Model bezahle und ich die Bilder anschließend verwende, kann ich das 100 Jahre lang tun oder länger. Das wird kein Gericht dieser Welt verneinen.

Schon erstaunlich, worüber man sich den Kopf zerbrechen muss. Gestern abend kamen auf 3sat sehenswerte Filme und Dokus zum Thema "Loverboy". Da werden zahlreiche Seelen von jungen Frauen und ganze Familien zerstört, und die Täter laufen bis auf Einzelfälle frei rum und machen weiter.


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Wenn es vorher nicht legal war, dan hilft einfaches neu Bestätigen jetzt auch nicht.

War es vorher Ok, d.h. Newslettet mit Double Opt In und nicht an andere Leistungen gekoppelt, dann muss man gar nichts machen.

Oder man macht es wie Damian McGillicuddy, der hat einen Reminder an seine Newsletterempfänger (der OK ist) geschickt, in dem er daran erinnert hat, dass man das Ding abonniert hat, hat sich fürs Lesen bedankt und einen Unsubscribe Link dazu gepackt.


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Nun sind überall Artikel und Sendungen über das DSGVO zu lesen und zu hören. Wo waren die Medien in den vergangenen 2 Jahren, um uns darauf vorzubereiten?

Kann ja sein, dass ich schon so verkalkt bin, dass ich das nicht gemerkt habe?


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Schöner Artikel zu den aktuellen Auswirkungen des DSGVO:

https://www.stern.de/digital/online/dsgvo--die-absurden-folgen-des-datenschutz-gesetzes-7999562.html

Witzig aber ebenso wie der ähnlich betitelte Artikel in der FAZ gnadenlos bei Heise Online geklaut

https://www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html


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*genervt*...

Erst Cookie-Hinweis bei oly-forum.com, dann auf Bonus.olympus.eu was checken wollen (Cookie-Hinweis...), dort weitergeleitet auf promotion.olympus.eu (Hab ich Cookie-Hinweis schon erwähnt?). Dann mal über die olympus-europa.com-Website (COOKIES...) den Link zu Shop.olympus.eu bemüht (HINWEIS!!!!)

*gereizt*

Wildcard-Zertifikate werden ja auch erst in 10 Jahren zufällig erfunden...

Achja. bei olympus.de kommt keiner... ein Schelm...


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Alles nicht so schlimm?

Von Skylum kommt gerade diese neue interessante Sicht auf die Dinge, was alles so wohl etwas harmloser erscheinen läßt:

Zutat:

https://skylum.com/de/blog/dsgvo-was-bedeutet-der-neue-datenschutz-fr-mich-als-fotograf?utm_source=Skylum&utm_campaign=ed02feb08a-May_Skylum_News_Skylum_DE&utm_medium=email&utm_term=0_b4410f8e22-ed02feb08a-277779589&mc_cid=ed02feb08a&mc_eid=50611eb0aa

Zitat Ende

Gruß Bernd

NB an den Moderator: Ich hoffe der Link geht klar? oder?


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Wenn der zweite Absatz nicht schon wieder falsch wäre ....Seufz!

Ja, die DSGVO verbietet erst mal grundaätzlich jedes Erfassen und Verarbeiten von personenbezogenen Daten. Sie lässt dann aber !!! 6 !!! Gründe zu aus denen man es doch machen darf und nur einer von diesen sechs ist die Erlaubnis. Nämlich Punkt a von a bis f in Artikel 6 Absatz 1. Man kann sich das auch ruhig selbst mal durchlesen und bitte nicht nach a) mit dem Lesen aufhören.

Den Text, auf den sich der Artikel bezieht, hatten wir glaube ich auch schon mal verlinkt, man liest ihn besser im Original und nicht in Form von aus dem Zudammenhang gerissenen Zitaten.

Zwei Punkte aus dem Artikel sind aber wirklich wahr und wichtig: Das Einholen einer unnötigen Erlaubnis kann tatsächlich als unnötiges Sammeln von personenbezogenen Daten betrachtet werden und wenn eine Informationspflicht besteht, dann muss nur das getan werden, was angemessen und machbar ist. Beispiel Festival-Fotograf kann unmöglich zig-tausend Besucher informieren.

Hier ist der Link zum ganzen Text, man kann aber auch einfach ganz ans Ende blättern und den letzten Absatz lesen, da steht dann: Die passendste Rechtfertigung ist berechtigtes Interesse (Artikal 6 Abs. 1 lit f)) und es besteht keine Informationspflicht weil nicht mitbvertretbarem Aufwand machbar.


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  • 2 weeks later...

Die sind offenbar der Meinung, jeden "informieren" zu müssen und fühlen sich als toller "Fotoreporter". Einfach nur krank ...

Nur so zum Gedanken als "Immer-dabei-Kamera".

Extrem asozial, und erfunden hat es die BILD mit 500€ "Belohnung" für jedes veröffentlichte Foto.


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  • 2 months later...

Vielleicht gibt es doch bald einen Grund zur Hoffnung, so von wegen drohender Abmahnung. Und einen Grund, wieder SPD zu wählen:

https://www.sueddeutsche.de/digital/gesetzentwurf-justizministerin-barley-will-abmahn-industrie-bremsen-1.4124889


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