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Ignoriert

DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)


Gotti

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In meiner Branche ging es bezüglich Datenschutz schon seit jeher äußerst restriktiv zu. Es hat sich durch die neue DSGVO also eigentlich nichts geändert.

Ärgerlich trotzdem, dass ich schon jetzt diverse Wochenenden in das Erstellen von Dokumentationen, Datenverarbeitungsverzeichnisse, Arbeitsanweisungen, Verträgen etc investieren musste, deren Grundlage eine unsichere Interpretation des Gesetzes durch unseren Verband ist, und die dadurch eventuell in Kürze wieder komplett für die Tonne sind.


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Diskussionsgrundlage sollte der Gesetzestext sein und nicht Gottis subjektive Wiedergabe einer Informationsveranstaltung.

Wie auch immer du das verstanden hast: ich war auf einer "Veranstaltung- InfoWorkshop - ...." zum Thema DSVGO fĂĽr Unternehmer im Hard- Softwarebereich und da habe ich eben auch diese Infos erhalten. Nur war eben der Vortragende nicht der Spezialist fĂĽrs Bildereinfangen.


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Fragen:

- Hilft es in der Sache, wenn man Personen unkenntlich macht?

- Genügt dazu eine Verpixelung des Gesichts oder eine Gaussche Unschärfe?

- Oder könnte man dagegen argumentieren, dass man ja anhand der Kleidung, der Statur e.a. Merkmale die Person identifizieren könnte?

Letzteres wäre aber selbst bei Charlie Chaplin oder Elvis nicht eindeutig wegen möglicher Doppelgänger.

GruĂź, Hermann


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Eine Ausnahme wird doch in Art. 85 (https://dejure.org/gesetze/DSGVO/85.html) festgelegt, so dass diverse Quellen im WWW sich einig sind, dass das nationale Recht in diesen Fällen weiter greift. Somit dürfte sich für Fotografen nichts ändern.

Ein Teil der Probleme kommt vom Subsidiaritätsprinzip, wenn ich das richtig verstanden habe, kann und soll die DSGVO von den Datenschutzgesetzen der einzelnen Staaten und sogar auf Bundeslandesebene überschrieben bzw. konkretisiert werden und ist an manchen Stellen absichtlich sehr streng oder sehr „unspezifisch“. Nur ist unser BDSG relativ unvollständig und hätte eigentlich schon lange überarbeitet werden sollen. Daher bestehen momentan in allen Belangen, die von der DSGVO auf das BDSG geschoben werden und weder darin noch in den LDGSen, in anderen Gesetzestexten wie dem Telemediengesetz oder dem Telekommunikationsgesetz näher ausgeführt werden, schwarze Löcher und in anderen Bereichen sind die superstrengen DSGVO Regeln völlig praxisfern.

Das ist auch der Grund weshalb sich die Innungen und Berufsverbände so mit Tipps und Anleitungen zurück halten, es will sich einfach niemand aus dem Fenster lehnen. Eine meiner Bekannten ist Maklerin und wir warten händeringend auf Antworten zu Fragen, wie man mit den Bewerbungen für Mietwohnungen umzugehen hat, weil da z.B. die unbedingt schützenswerten Daten (Arbeitsverhältnis, Verdienst, Raucher, Ehestand, Religion ...) genau die sind, die der Vermieter für seine Entscheidung meist unbedingt haben möchte.


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Oft gehört und selbst erlebt: Der Anwalt ist nur so gut wie sein Klient. Noch öfter erlebt: Man muss oft gegen Widerstand seines eigenen Anwalts ankämpfen, um in zum "richtigen Weg" zu zwingen. Habe so meine letzten Prozesse (Baubranche) gewonnen.

Grundrechte in der Fotografie zu beherrschen und vor Ort sofort anzuwenden ist wohl eine unvermeidbare Notwendigkeit.


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Genau das ist das Problem dieses Gesetzes: Fast alles ist entweder nicht wirklich greifbar oder absolut praxisfern. Wenn die Juristen, die diesen Text verbrochen haben, auf diese Probleme hingewiesen werden, dann sagen sie (allen Ernstes und kein Scherz): die praktische Umsetzung wird durch die anschließende Rechtsprechung konkretisiert. Für die Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter ist es ja auch egal und Teil ihres Berufslebens. Für die Opfer dieser Rechtsprechung sieht es jedoch ganz anders aus, da geht es um die Existenz.

Wenn man es sarkastisch formuliert: Der Gesetzestext ist eine Beta-Version voller Bugs, die durch die Nutzer festgestellt und im nächsten Firmware- oder Software-Update dann teilweise behoben werden. Kennen wir doch alles schon von unseren Computern, Handys und Kameras. Upps ;-)


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Wenn man es sarkastisch formuliert: Der Gesetzestext ist eine Beta-Version voller Bugs, die durch die Nutzer festgestellt und im nächsten Firmware- oder Software-Update dann teilweise behoben werden. Kennen wir doch alles schon von unseren Computern, Handys und Kameras. Upps ;-)

Der ist gut! :-))

Tja, die gesamte Menschheit ist verbugt...

GruĂź Pit


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Hallochen,

auch mich beschäftigt das Thema. Ich möchte 2 Links mit Informationen, speziell für Fotografen, erstellt von einem Rechtsanwalt, anbieten:

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/

Viele GrĂĽĂźe, Ingo.


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Sehr interessantes Thema fĂĽr mich.

In den letzten zehn Jahren habe ich mit meinem Kollegen auf Events sicher ca eine halbe Million Leute fotografiert und die selbstverständlich online und in Printausgaben (Zeitungen/Magazine) veröffentlicht.

In den letzten Jahren kommen immer mehr Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Abläufe auf.

Je nach Event oder Reportage kommen schon mal bei bis zu 5% der veröffentlichten Bilder Nachrichten mit der Bitte um Löschung herein. Diesem wird sofort nachgegeben. Dabei handelt es sich meist sogar um Fälle, wo wir im Recht gewesen sind.

In dieser Zeit hat es niemals einen einzigen Fall gegeben, wo ein Rechtsmittel angedroht wurde.

Dies mag daran liegen, dass wir auf die Fotos und Veröffentlichung hinweisen und bei der ganzen Sache fair vorgehen.

Aber auch Abmahner haben es nie zur Tastatur geschafft. Abmahnungen kamen oft wegen angeblicher Namensrechte bei Veranstaltungstiteln, aber nie wegen Fotografie.

In der letzten Woche erging hier eine Urteilsveröffentlichung zur Streetfotografie, wonach man sich eher entspannen kann.

Dieses hier jetzt diskutierte Problem sehe ich auch eher unproblematisch.

Exifs immer löschen, ausreichende Infos und Ankündigungen. Sowie Übergabe entsprechender Karten nach dem Fotografieren sollte ausreichen.

Ansonsten: UG anmelden, 150 Euro reinwerfen und ggf den Laden schlieĂźen, wenn es doch mal zu einem Strafbefehl kommen sollte...


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Milder Moderatoren-Hinweis:

Gerne sowohl das Juristen-Bashing als auch die Kommentare dazu einstellen - Danke!

Andreas

Falls du wirklich meinen Beitrag gemeint hast...

Hallo Andreas, erst einmal halte ich fest: Mein Kommentar ist kein Bashing. Dass du ihn so verschlagwortest trägt nichts zur Versachlichung bei. Als Analytiker bin ich für jedes begründete Argument offen. Die bashing-Titulierung ist keins.

Nicht mehr habe ich in meinem Kommentar festgestellt, als dass die Ursache der hier diskutierten Misere (wie auch bei anderen Entgleisungen) das Fehlen einer negativen Rückkopplung ist: Die Einen stellen Regelungen auf die die Anderen auszuführen haben. Ungereimtheiten, Unklarheiten, Ungeklärtes schaden den Verursachern nicht nur nicht, nein sie helfen dem Berufsstand zu mehr Arbeit (Abmahner) und Einkommen (Berater). Die davon betroffenen haben alleine das Risiko und auch finanzielle Konsequenzen zu tragen. Und jetzt schützt du statt der betroffenen Fotografen eher die risikobefreiten Gesetzesformulierer.

Und dann sage ich noch: Wenn du es für nötig hältst, kannst du meinen ersten Beitrag wie das daraus Folgende auch entfernen. Ich sehe schon selber auch, dass mein Beitrag das Problem nicht löst. Aber es verwundert mich, dass ich in diesem Forum nicht einmal auf die zugrunde liegende Ursache hinweisen soll. Doch wenn du meinst….

Mit freundlichem GruĂź, Gerhard


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Hallo,

mich trifft das Thema zwar beruflich, weil ich in der Datenverarbeitung tätig bin. Beim Fotografieren von Makros und Vögeln habe ich dieses Problem nicht.

Ich sehe mir dann und wann Bilder von Streetfotografen an. Manchmal bewundere ich diese Bilder und manchmal frage ich mich, was würde der BETROFFENE sagen, wenn er wüsste, dass er öffentlich so gezeigt wird. Was für den einen ein reißerisches Bild ist, ist für manchen BETROFFENEN eine Entwürdigung.

Ich denke, dass wegen solchen schwarzen Schafen von Fotografen, die aus Gewinn- und Ruhmsucht nach mehr Geld und mehr KLICKS die Gesellschaft und Rechtsverantwortlichen erst auf die Idee gebracht haben in diesem Bereich einen Riegel vorzuschieben. Leider mĂĽssen das jetzt jene bĂĽĂźen, die die die Ethik in der Fotografie stets gewahrt haben.

GrĂĽĂźe

Kurt


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Ich habe schon einmal erste Konsequenzen gezogen.

Flickr & Instagram entmenscht, 500px komplett gelöscht. Facebook wird ein Problem, na vielleicht auch komplett löschen! Meine Website werde ich zum Monatsende vom Netz nehmen und vielleicht ersetze ich sie durch eine DSGVO konforme Version.

Ein bisschen habe ich die Lust verloren... Mal sehen wie sich das weiter entwickelt...

GruĂź Torsten


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Dann bin ich ja mal gespannt, was die Facebookmacher machen.

Personen markieren deaktivieren? Gesichter automatisch verpixeln? Die Europäische Legislative, ersatzweise Judikative kaufen?

Erweiterung der Funktionen ala Nippelerkennung? Dies wĂĽrde dazu fĂĽhren, dass man alles und jeden weiterhin problemlos fotografieren kann und Facebook prĂĽft automatisch die Einhaltung gewisser Regeln.

Somit wird man wie bisher schon am besten damit beraten sein, alles in diese Plattform zu laden und sich nicht mit eigenem Webseitengeraffel zu stressen...


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Ein kontaktformular sind doch auch schon personenbezogene Daten, oder?

Ja. Aber du könntest es durch eine E-Mail Adresse ersetzen. Qualifizierte Anfragen werden dadurch nicht verhindert, aber du erhebst/verarbeitest meines Wissens damit keine persönlichen Daten.


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Flickr & Instagram entmenscht,

Schau mal, was der Naturfotograf erleben musste:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/david-slater-der-unendliche-prozess-um-ein-selfie-1.3946613

Das ist so krass, dass man einfach nur noch den Kopf schĂĽtteln konnte. Also, Vorsicht beim Ablichten von Tieren ;-)


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