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DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)


Gotti

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Hallo,

das Thema mit Copyright und automatischer Auslösung beschĂ€ftigt mich auch seit ich mich mit Bewegungsmelder als Auslöser meiner Kamera beschĂ€ftige. Reicht es fĂŒr mein Copyright Recht, wenn ich Futter, Kamera und Auslöser meines Glaubens richtig positioniert habe. Schließlich und endlich kommen die Tiere zu meiner Kamerafalle und lösen selbstĂ€ndig und irgendwann zufĂ€llig, wie in meinen Beispielen aus.

https://flic.kr/p/22iwDtW

https://flic.kr/p/22ee9fH

https://flic.kr/p/Zi4zN3

GrĂŒĂŸe

Kurt


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Reicht es fĂŒr mein Copyright Recht, wenn ich Futter, Kamera und Auslöser meines Glaubens richtig positioniert habe. Schließlich und endlich kommen die Tiere zu meiner Kamerafalle und lösen selbstĂ€ndig und irgendwann zufĂ€llig, wie in meinen Beispielen aus.

So lange die nicht selbst auf den Auslöser drĂŒcken ;-)

Tja, die amerikanische Gesetze treiben auch seltsame BlĂŒten ...

Tolle Bilder ĂŒbrigens


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Ich weiß nicht, ob das schon verlinkt wurde, hier gibt's was zu lesen: - https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotobusiness/ - https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-2/ - https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-und-fotografie-teil-3/ Gruß Torsten


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FĂŒr ich ist es entscheidender:

Wie sieht es denn aus fĂŒr den Gelegenheitsfotografen wie mich, der fĂŒr den Sportverband bei einer Sportveranstaltung Fotos von den WettkĂ€mpfen macht und diese Bilder in die Website des Verbandes eingestellt werden?

Da ich im Mai auch Bilder von den Bundesjugendtreffen mache ist mir diese Frage wichtig.

Bis jetzt lese ich nur von Model-Releases und Hochzeitsfotos.

Bin kein Jurist und wenn Gesetzgeber solche Gesetze verfassen, sind die so laaaaang wie die AGB/EULA bei der Software-Installation, die man gleich wegklickt ;-)

Gruß Pit


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Wie sieht es denn aus fĂŒr den Gelegenheitsfotografen wie mich, der fĂŒr den Sportverband bei einer Sportveranstaltung Fotos von den WettkĂ€mpfen macht und diese Bilder in die Website des Verbandes eingestellt werden?

Die Frage treibt auch mich um. In den Baseball-Bundesligen ist das bzgl. der Spieler geregelt. Aber darf ich noch guten Gewissens Zuschauer im Hintergrund auf dem Bild haben? Hierauf gibt es bisher meines Wissens keine verlĂ€ssliche Antwort, und die mĂŒsste nach meinem VerstĂ€ndnis unser nationaler Gesetzgeber liefern.


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Nun ja, wenn man sich das mal durchliest und es beispielsweise bei der Hochzeitsfotografie so ist:

...wenn die Fotos, was inzwischen weit verbreitet ist, online, z.B. ĂŒber eine Cloud-Lösung den HochzeitsgĂ€sten zur VerfĂŒgung gestellt werden. Solange das nicht der Fotograf selbst macht, sondern das Hochzeitspaar, nachdem sie die Fotos z.B. auf einer CD vom Fotografen erhalten haben, kann sich dieses auf die oben erwĂ€hnte Haushaltsausnahme berufen.

Dann wird zumindest mir die Tragweite der ganzen Geschichte bewusst und ich denke sofort an den einen Satz meiner Frau, die als Rechtsanwalts Fachangestellte arbeitet, Unwissenheit schĂŒtzt vor Strafe nicht!

Gruß Torsten


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Ja. Aber du könntest es durch eine E-Mail Adresse ersetzen. Qualifizierte Anfragen werden dadurch nicht verhindert, aber du erhebst/verarbeitest meines Wissens damit keine persönlichen Daten.

Doch. Die Emailadresse und alles was sonst noch in dem Mail hÀngt. Daneben loggt er im Zweifelsfall auch noch die IP.


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Hallo Torsten,

fĂŒr Hochzeitsfotogafen gibt es eine kleine pikante Kleinigkeit, die man nicht vergessen sollte. Soweit ich das Gesetz richtig interpretiere bzw. Interpretationen gelesen habe, ist es nicht erlaubt Personen bei der AusĂŒbung ihres Glaubens oder Ă€hnlichen TĂ€tigkeiten abzubilden.

Was machst du mit Personen, die wÀhrend der Messe betend in der nÀhe der HochzeitsgÀste sitzen oder knien?

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-9-ds-gvo/

GrĂŒĂŸe

Kurt


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Hallo Torsten,

Mir hat es im Moment die Lust auf das fotografieren unterwegs verdorben


die Lust am Fotografieren habe ich aber nicht verloren. Im Moment verliert man im Gesetz den Überblick. Mir fĂ€llt zunehmend auf, dass immer wieder von Vereinen oder Institutionen geschrieben wird, die Personen-Daten verwalten und auch von den Berufs-Fotografen.

Was genau passiert es fĂŒr den Freizeit-Fotografen. Hier in der Galerie sind Portraits zu sehen, die aber eher von den Hobbyfotografen gemacht wurden. Oder wie fĂŒr mich bei der Sportfotografie fĂŒr den Sport-Verband? Welche Punkte muss man den darauf achten?

Ein Link zu der Liste des neuen DSGVO-Gesetz hilft mir kaum weiter. Da wird man regelrecht von solchen Paragrafen erschlagen. Manche Hinweise auf diversen Webseiten treiben auch manchmal seltsame BlĂŒten und betreiben sogar Panikmache (20 Mio Strafe, AbmahnanwĂ€lte etc.).

Gruß Pit


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Was machst du mit Personen, die wÀhrend der Messe betend in der nÀhe der HochzeitsgÀste sitzen oder knien?

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu/grundverordnung/art-9-ds-gvo/

Da wĂŒrde ich mich sogar auf einen Rechtsstreit einlassen. Hochzeitschoregraphie ist nicht mit GlaubensausĂŒbung gleichzusetzen. ;)

Das wird sich in der Praxis schon finden. Das Gesetz soll ja die Leute schĂŒtzen. Und wenn die nicht geschĂŒtzt werden wollen, sondern Geld bezahlen um ihre personenbezogenen Daten erfassen und verarbeiten zu lassen, dann dĂŒrfen die das.


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Doch. Die Emailadresse und alles was sonst noch in dem Mail hÀngt. Daneben loggt er im Zweifelsfall auch noch die IP.

In diesem Fall nicht (DSGVO Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich):

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten [...]

c)durch natĂŒrliche Personen zur AusĂŒbung ausschließlich persönlicher oder familiĂ€rer TĂ€tigkeiten,

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html


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Hier ganz frisch ein Beitrag von kompetenter Seite:

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

Dann gute Nacht Fotografie ... Wobei ich mir bei der Bezeichnung "von kompetenter Seite" nicht so richtig klar bin. Derzeit wird von vielen Seiten gerne auch Verunsicherung verbreitet, denn natĂŒrlich ist das neue DSGVO (welches eigentlich seit 2 Jahren bereits in Kraft ist, aber per 25.5. endgĂŒltig verbindlich wird) auch eine eintrĂ€gliche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme fĂŒr Juristen.

Und wenn es im Gesetzestext der DSGVO gleich im Art. 2, Abs. 2, Punkt c heißt:

Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

(c) durch natĂŒrliche Personen zur AusĂŒbung ausschließlich persönlicher oder familiĂ€rer TĂ€tigkeiten,

dann frage ich mich schon, wie der Autor des o.g. Artikels auf folgende Schlußfolgerung kommt:

Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen, Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen kĂŒnftig höchste Vorsicht walten lassen mĂŒssen. Bei VerstĂ¶ĂŸen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadĂ€quatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.

Denn fĂŒr Tante Trude, die auf einem Ausflug ein Erinnerungsfoto vom schönen HafengelĂ€nde (natĂŒrlich mit Menschen darauf) macht, findet die DSGVO laut dem Art. 2 wohl keine Anwendung. Sie muß demnach auch nicht bei der Erstellung des Erinnerungsfotos "höchste Vorsicht walte n lassen", wie der Rechtsanwalt oben zumindest andeutet. Man kann sich noch streiten, ob man zukĂŒnftig ein solches Foto in das eigene private Flickr-Album einbinden und im Netz zeigen darf, aber fĂŒr den heimischen PC/Notebook, wo man sich im privaten Kreis die Fotos anschaut, Ă€ndert sich wohl erstmal nichts. Das wird in dem Artikel des Rechtsanwalts anders impliziert.

Klar ist jedoch: die Verunsicherung ĂŒber das Auwirkungen der DSGVO nimmt jeden Tag zu, es wird immer wirrer, je mehr Betroffene und RechtsanwĂ€lte Stellungnahmen verbreiten. Leider lĂ€ĂŸt der deutsche Gesetzgeber seine BĂŒrger (mal wieder) völlig im Regen stehen - sollen sie selbst doch in langwierigen und teuren Gerichtsprozessen im Zusammenspiel mit der Justiz herausfinden, ob und wieweit sie selbst betroffen sind - falls sie auf dem Weg dahin nicht ohnehin schon pleite gegangen sind oder ruiniert wurden.

FĂŒr freie Fotografen, Sportjournalisten, Hochzeitsfotografen etc. brechen jedenfalls sehr harte und unruhige Zeiten an, die ihre Lebensgrundlage direkt betreffen.


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Moin Pit, Die grundsĂ€tzliche Lust am Fotografieren habe ich auch noch nicht verloren
 aber: FĂŒr mich ist es, als ob man (ich) sich auf das FRÜHER konzentrieren sollte.

Architektur rein (ohne) von Menschen, Landschaft pur, kleine Stillleben, Technik pur, Tiere in ihrer natĂŒrlichen Umgebung. FrĂŒher hat man gewartet, bis niemand, aber auch wirklich niemand mehr durch das Bild lief, mit etwas GlĂŒck haben die Menschen gewartet bis man das Bild im Kasten hatte. Und als Hobbyfotograf hĂ€tte & hat man Veranstaltungen als Besucher ohne Kamera genossen. Vielleicht kommen wir da jetzt wieder hin ;-) Gruß Torsten

P.S. Dies alles lÀsst mich die Kamera in letzter Zeit immer weniger raus holen



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Ja man kann so machen wie bisher, nur muss man beim Blick durch den Sucher oder auf das Display nur darauf achten, dass kein einziges Körperteil ins Bild ragt.

Aber was fĂŒr mich nun endgĂŒltig vorbei ist ist Street. Schwieriger wird es mit der Sportfotografie sein, wobei ich darauf achten muss, keinen unbeteiligten ins Bild zu kriegen.

Gruß Pit


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Hier ganz frisch ein Beitrag von kompetenter Seite:

https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

Es ist schon verwirrend. Es gibt ja auch gedruckte Literatur zum Thema zu kaufen. Auf den bestellten offiziellen Gesetzes-Text des Bundesamtes (kostenlos) warte ich z.B. schon seit 14 Tagen! Immerhin habe ich vom Verlag C.H.Beck die 64 Seiten "Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung, Sofortmaßnahmen", herausgegeben vom Bayerischen Landesamt fĂŒr Datenschutzaufsicht, Preis 5,50 € innerhalb von 2 Tagen bekommen.

Da stehen nun Statements drin, die teilweise im Gegensatz zu den Statements des o.g. Link "ipcl-rieck" stehen.

Hier habe ich mir zum Sofort-Merken ein paar gelb angestrichen. Ich bringe sie mal nachstehend (zur weiteren Verwirrung):

- Die DSGVO gilt nur fĂŒr die Erarbeitung personenbezogener Daten.

- Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten fĂŒr ausschließlich persönliche und familiĂ€re TĂ€tigkeiten fĂ€llt nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO.

- Es ist eine vorherige Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Eine Entlohnung gilt als Einwilligung. Ausnahmen:

- 1. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte,

- 2. Bilder, auf denen Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit,

- 3. Bilder von Versammlungen, AufzĂŒgen und Ă€hnlichen VorgĂ€ngen, an denen die dargestellten Personen (auch als Zuschauer) teilgenommen haben (Beispiele: Faschingsumzug, Fussballspiel, Besuch von Politikern),

- 4. Bildnisse, deren Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dienen.

1. bis 4. können ohne die Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden,

In "meiner" Veröffentlichung werden auch einige Spezialanwendungen aufgefĂŒhrt, Bildwerke im Bereich von BeschĂ€ftigungverhĂ€ltnissen: Bilder auf Internetseiten von Unternehmen (Mitarbeiterfotos), von Vereinen e.a.

Gruß, Hermann


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1. bis 4. können ohne die Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden,

Das war bisher so im KUG geregelt und genau das wird ab dem 25.05. nicht mehr so sein, da unser Gesetzgeber es bisher versĂ€umt hat, das KUG auch weiterhin wie bisher anzuwenden. Der Verlag C.H. Beck wird sicherlich an irgendeiner Stelle einen Haftungsausschluss formuliert haben, um jegliches Risiko seinerseits aufgrund von Fehlinformation auszuschließen. :-)


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c)durch natĂŒrliche Personen zur AusĂŒbung ausschließlich persönlicher oder familiĂ€rer TĂ€tigkeiten,

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/2.html

Ausschließlich persönlich oder familiĂ€r dĂŒrfte mit dem Auftritt unplausibel sein (völlig unabhĂ€ngig davon, was tatsĂ€chlich passiert). Immerhin wird da professionell veröffentlicht.


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Das war bisher so im KUG geregelt und genau das wird ab dem 25.05. nicht mehr so sein, da unser Gesetzgeber es bisher versÀumt hat, das KUG auch weiterhin wie bisher anzuwenden.

Das sehen die Juristen aber ziemlich unterschiedlich. Rieck ist mehr so auf dem Ă€ußersten Ende der Schwarzseher-Skala anzusiedeln. Andere Kollegen gehen davon aus, dass das KUG weiterhin GĂŒltigkeit hat und und vor DSGVO geht. Wie das spĂ€ter in der Praxis aussieht werden wir irgendwann rausfinden.


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