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DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung)


Gotti

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Das liest sich ja erstmal gut. Es scheint aber auch nur eine Interpretation der DSGVO zu sein. Inwieweit diese Einschätzung vor Gericht Bestand hätte kann ich nicht beurteilen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit z.B. sieht die Sache differenzierter und weniger gelassen:

https://www.filmverband-suedwest.de/wp-content/uploads/2018/05/Vermerk_DSGVO.pdf

Siehe auch https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/dsgvo-fuer-fotografen-3-die-aufsichtsbehoerde-stellt-klar.html


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Also diese Aussage taucht im Allgemeinen Forum von "drehscheibe-online" auf: https://www.drehscheibe-online.de/foren/read.php?003,8553321

Im Verlauf der dortigen Diskussion kann man u.a. lesen

Ich kenne die E-Mail, sie kursiert inhaltlich seit einigen Tagen im Netz. Allerdings hat niemand das Original je zur Verfügung gestellt, sodass nicht prüfbar ist, ob die Textpassagen so tatsächlich durch das BMI verfasst wurden. Ich habe daher das BMI angefragt und um Bestätigung gebeten.

Mal schauen, ob dort folgend ggf. weitere Informationen auftauchen. Selber war ich aber nicht in der Lage, mittels Internetsuchdienst weitere Webseiten mit dem fraglichen Text aufzufinden.

Im DsO-Beitrag ist als Fundstelle angegeben: http://www.hannover-busse.de/forum/viewthread.php?thread_id=5456

Viele Grüße

Wolfgang


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Stefan Anker hat auf neunzehn72.de auch einen Beitrag dazu verfasst ( https://neunzehn72.de/dsgvo-oder-das-ende-der-fotografie-von-menschen/ ). Er wird sich heute (9.5.18) mit dem Fotograf und Rechtsanwalt David Seiler (im Web u.a. hier: https://www.fotorecht-seiler.eu/ ) treffen, um zum Thema ein Interview zu führen.

Mal schauen, was der Herr RA Seiler dazu ausführt.


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Anbei das Statement einer BFF Justitiarin zum Thema DSGVO und Fotografie. Dieses nimmt Bezug auf einen auf Facebook geposteten Schriftwechsel eines Fotografen mit einer Frau Krahwinkel vom BMI.

Beide Schreiben bestätigen übrigens das, was ich hier und andere Nicht-Panikmacher auch schon geschrieben haben: 1. Die DSGVO gibt neben der Einwilligung noch weitere Begründungsmöglichkeiten für das Erfassen und Verarbeiten personenbezogener Daten vor. Eine Einwilligung braucht man nur, wenn keiner der anderen Gründe passt. 2. Das KUG gilt in Deutschland immer noch, d.h. was nach KUG verboten war ist immer noch erboten, was erlaubt war ist immer noch erlaubt 3. Die DSGVO gilt nicht für private Tätigkeiten, wie das Ausüben eines Hobbies. Im Urlaub darf man als Privatperson fotografieren was man will, es sei denn es ist durch Gesetze vor Ort verboten (militärische Einrichtungen darf man z.B. fast nirgends fotografieren).

https://bff.de/wp-content/uploads/2018/05/DSGVO_BFF-Jur.-D.-Lanc_Personenaufnahmen.pdf?x95481

Link zu einem Repost des Schreibens vom BMI (leichter zu finden als im Originalthread), sowie zum Originaltext, beides auf Facebook

Ganze Story mit Schriftwechsel: https://www.facebook.com/andre.havergo/posts/2427813490578261 Das letzte Schreiben von Frau Krahwinkel vom BMI auf der Fb Seite von PSD Tutorials: https://www.facebook.com/psdtutorials/posts/10156057072215923


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Anbei das Statement einer BFF Justitiarin zum Thema DSGVO und Fotografie. Dieses nimmt Bezug auf einen auf Facebook geposteten Schriftwechsel eines Fotografen mit einer Frau Krahwinkel vom BMI.

...

Mit der Stellungnahme der BFF-Justitiarin Dorothe Lanc bekommt die Antwort von Frau Krahwinkel vom BMI ja nunmehr einen beinahe "offiziellen" Charakter, da bislang immer wieder Zweifel an der Authentizität aufgekommen sind. Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass Frau Lanc entsprechende Recherchen durchgeführt und sich abgesichert hat, bevor sie in ihrer (im Beitrag oben von Sabine "acahaya" im BFF-Link zu findenden) Stellungnahme u.a. geschrieben hat "Das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), hat sich jetzt zu dieser Frage geäußert und teilt mit, dass das KUG auch nach Inkrafttreten der DSGVO weiterhin Anwendung findet. ..." und aus der Antwort von Frau Krahwinkel zitiert. Zumindest kann ich das von einer Justitiarin eines Berufsverbands erwarten.


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Danke!

Genau so weit war ich auch mit meiner Recherche gekommen und genau diese Frage (ist die Mail echt?) habe ich mir auch gestellt. Ich denke schon, aber da wäre ich schon gerne sicher...

Gruß Andreas

Ich habe unten den Link zu einem Schreiben des BFF gepostet, dass sich auf das Schreiben von Frau Krahwinkel vom BMI bezieht. Es gibt die Dame wohl, das bedeutet aber leider nicht, dass sie tatsächlich diesen Schriftwechsel – so wie man ihn heute lesen kann – geführt hat.

Am besten wäre es vermutlich, man fragt selbst nach bzw. bittet darum, dass der Text verlinkbar auf einer der BMI Seiten hochgeladen wird.

Glaubhaft ist er, insbesondere weil er exakt das sagt, was diverse „Ruhe bewahrende“ Instanzen im Internet auch schon gesagt haben.

Bedauerlich ist die Aussage des Hamburger Datenschutzbeauftragten und deren promptes Ausschlachten durch die Hauptpanikmach-Kanzlei.

Ganz grundsätzlich habe ich das Gefühl, dass momentan nur noch DSGVO Poker gespielt wird und es für viele gar nicht darum geht, wirklich zu verstehen, was denn Sache ist, was klar ist und wo eventuell Zweifel über die Auslegung bestehen könnten, sondern dass man möglichst schnell mit einem Panik-Link auf einen Keine-Panik-Link antworten muss.

Ich bin kein Anwalt sondern Informatikerin, habe aber viele Jahre Erfahrung mit Prozessen und ISO Zertifizierung und hoffe als Hobbyfotografin auch das bisher geltende Recht in Bezug auf Urheberrecht, Recht am Bild, Anoramafreiheit ...wie u.a. in unserem deutschen KUG festgelegt verstanden zu haben. Selbst wenn ich keine Fortbildung als staatlich anerkannte Datenschutzbeauftragte gemacht hätte, könnte ich als Laie – wenn ich wollte – in der DSGVO recht schnell die Artikel finden, in denen ganz klar drinnen steht, dass sie nicht für private und familiäre Tätigkeiten gilt. Gleiches trifft auf den Artikel zu, in dem die diversen Bedingungen aufgezählt werden, die es neben der konkreten Erlaubnis des Betroffenen nich erlauben, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten und für die Passage, in der steht, dass die DSGVO durch bestehendes nationales und länderspezifisches Recht erweitert werden kann und dass das erwünscht ist. Ich finde die Aussage, dass eine Einwilligung nicht schriftlich gemacht werden muss, dass sich die DSGVO nicht nur auf digital vorliegende Daten bezieht sondern auf alle personenbezogenen Daten, egal in welcher Form sie vorliegen ....

... und wenn ich dann in geschickt formulierter Panikmache mancher Anwaltskanzleien und Anbieter teuerer Beratung und unnötiger Musterverträge lese, dass all das mal eben so „angezweifelt“ würde, nur um einen datenschutzrechtlichen Alptraum für Fotografen zu konstruieren, frage ich mich wirklich, warum das so vielen Leuten nicht auffällt.

Achtung: Das ist wie üblich keine Rechtsberatung sondern meine persönliche Meinung


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ich frage seit Tagen nach der Passage, wonachdas kug nicht mehr in Kraft ist. Ich habe mir sogar den Original Text des dsgvo reingezogen. Alles kein Ding.

Und ich veröffentliche 100erte Personenfotos wöchentlich, die ich dann auch noch skandalöser Weise selber anfertigte ...

Allenfalls werde ich die Webseiten anpassen. Ansonsten G. v. Berlichingen.....


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Selbst wenn ich keine Fortbildung als staatlich anerkannte Datenschutzbeauftragte gemacht hätte, könnte ich als Laie – wenn ich wollte – in der DSGVO recht schnell die Artikel finden, in denen ganz klar drinnen steht, dass sie nicht für private und familiäre Tätigkeiten gilt.

Hallo Sabine,

das ist ja genau der Punkt, der viele Hobby-Fotografen momentan umtreibt. Was umfasst genau der Begriff "private und familiäre Tätigkeiten"?

Dass Tante Trude aus Buxtehude, wenn sie bei einem Ausflug nette Bilder von Land und Sehenswürdigkeiten schießt, auf denen dann auch fremde Leute drauf sind, keine Probleme hat, wenn sie die ausdruckt und anschließend beim Kaffeekränzchen mit ihrer Familie anschaut, oder sie auf dem Fernseher zeigt, ist ja nun hinreichend klar.

Aber was ist mit den zahllosen Hobbyfotografen, deren Hobby ganz wesentlich darin besteht, z.B. einen Flickr- oder sonstigen Account auf einem sozialen Netzwerk zu unterhalten und ihre Bilder dort zu zeigen (ohne Gewinnabsicht oder kommerzielles Interesse, sondern rein aus Freude an der Sache) - ist das dann noch "private Tätigkeit"?

Ich meine, wenn dann dort jedermann alle fremden Personen weiterhin zeigen kann, Berufs- oder sonstige Insitutionen genau für das gleiche Bild dann aber mit einem Bein im Knast oder vor dem Ruin stehen, kann das ja eigentlich nicht die Intention des Gesetzeswerks sein, oder? Es geht ja um den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild, das hier massiv gestärkt bzw. erstmals strafbewehrt durchgesetzt werden soll.

Dass für Berufsfotografen und alle sonstigen Datenverarbeiter, die damit Geld verdienen, schärfere Regeln durchgesetzt werden, finde ich noch einleuchtend. Dass aber die große Schar der Hobbyfotografen damit u.U. komplett von ihrem Hobby abgetrennt wird, ist dann schon eine dramatische Kollateralwirkung - wenn es denn so zutrifft. Ich sehe, wenn ich unterwegs bin, eigentlich permanent nur noch Handies, die ständig von allem und jedem Fotos machen und instant in soziale Netzwerke hochladen - das dürfte dann ja alles strafbewehrt sein, wenn unter "private Tätigkeit" kein Hochladen in soziale Netzwerke mehr erlaubt ist bei fremden Menschen auf dem Bild.

Ich bin außerdem seit vielen Jahren Mitglied in einem kleinen Fachforum für Youngtimer eines speziellen deutschen Herstellers. Dort ist enorm viel Sachverstand angesammelt worden und es ist die Hauptanlaufstelle für diese Autos im deutschsprachigen Raum, ohne dessen technische Kompetenz viele das Hobby gar nicht betreiben würden bzw. könnten. Der Webmaster überlegt gerade, das Forum komplett einzustellen, da er sich von den Regelungen und Vorschriften der DSGVO schlicht komplett überfordert sieht bzw. auch als Einzelperson gar nicht die Arbeits- und finanziellen Ressourcen hat, um das adäquat und rechtssicher (und das ist alles noch sehr unsicher, egal wen man fragt) umzusetzen.

VG

Andreas


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Was den Forenbetreiber angeht, wäre es besser Andreas zu fragen. Der muss ja gerade diverse Foren umstellen. Hat der Verein denn außer mit dem Forum keine Probleme mit der DSGVO?

Hier ist ein Musterpapier des bayrischen LDA mit den Anforderungen für Vereine https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html und hier das exemplarische Verarbeitungsverzeichnis https://www.lda.bayern.de/media/muster_1_verein_verzeichnis.pdf

Weitere solche Beispiele gibt es hier: https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Es lohnt sich sicher, auch mal bei den anderen Landesämtern für Datenschutz oder den Datenschutzbeauftragten nachzusehen.

Was das Posten der privat gemachten Bilder auf Flickr, Instagram und Facebook angeht, gilt das was vorher auch schon galt und es ändert sich nichts.

Zeigst Du Deine privaten Bilder auf einer eigenen Webseite , die Cookies oder Tracking verwendet oder sonst wie Daten sammelt, dann braucht die Seite eine Datenschutzerklärung, den Link zu einem guten Generator hatte ich hier schon gepostet.


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Was den Forenbetreiber angeht, wäre es besser Andreas zu fragen. Der muss ja gerade diverse Foren umstellen.

Ich kann das Gefühl der Überforderung bei dem Forenbetreiber gut nachvollziehen: Ich setze mich mit dem Thema seit ca. 3 Monaten auseinander und verwende seit ca. 6 Wochen ca. 50% meiner Arbeitszeit nur für dieses Thema. Und ich bin noch bei weitem nicht komplett durch...

Für mich und meine Projekte glaube (!) ich, die wichtigen Umstellungen und Risiken einschätzen in so weit einschätzen zu können, dass ich keine radikalen Schritte unternehme. Falls sich Rechtsprechung und Praxis der Datenschutzbehörden unerwartet entwickeln, muss ich ggf. doch noch umsteuern...

Ich habe gerade gestern die Datenschutzerklärung in meinen anderen Foren aktualisiert und einige andere Umstellungen vorgenommen. In den nächsten Tagen ist das Thema Online Werbung dran, das in den öffentlichen Diskussionen selten vorkommt, aber die eingespielte Zusammenarbeit von Publishern, Agenturen und Werbetreibenden implodieren lässt.

Gruß Andreas


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Hat hier schon jemand einen seriösen Link für einen entsprechenden Online-Generator für die eigene Website? Falls ja, vielen Dank.

https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html#

Bedanke mich recht herzlich.


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Ich bin so frei und drehe an dieser Stelle den Spieß mal um.

Ich mache Reportagen und Events. Seit ca 10 Jahren. In dieser Zeit habe ich ca eine halbe Million Menschen fotografiert. Und wöchentlich werden ca 100 davon veröffentlicht. Mit den Regeln der dsvgo kehrt nun eine weitere Regelung in Kraft, die ich sehr begrüße. Gab es in letzter Zeit schon einige Urteile zur Streetfotografie, die die Lage erheblich entschärften, macht das dsvgo in dieser Richtung weiter. So werden die Situationen beschrieben, in denen man keine Genehmigung der Fotografierten benötigt. U.a. $6. In $85 wird auf die Öffnung hingewiesen. Hier gilt das Kug u.a... Mittlerweile gibt es auch eine Stellungnahme des BMI zur Lage. Ich freue mich somit, dass Personenfotografie in Deutschland vereinfacht wurde. Die nun nötigen Webseiten anzupassen, muss halt sein. Aber sonst?


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Auf Neunzehn72.de hat Stefan Anker ein sehr ausführliches Interview mit dem Fachanwalt Seiler zu diversen praktischen Fragen geführt, wie sich die DSGVO auf alle möglichen fotografischen Bereiche von Berufs- und Hobbyfotografen auswirkt:

https://neunzehn72.de/wie-halten-wir-es-mit-dem-datenschutz/

Herr Seiler selbst hat ein sehr ausführliches Update auf seiner Seite veröffentlicht, wo er diverse juristische Fragen und Probleme beleuchtet und dazu auch die verschiedenen Aussagen von Fachgremien und Politik, die in den letzten Tagen veröffentlicht wurden, einordnet:

https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotografie-kug-update/

Für alle Hobbyfotografen wird relevant sein:

Praktische Fragen zur DSGVO und Fotografie

- private Fotografie – soziale Netzwerke Die DSGVO sieht eine sogenannte Haushaltsausnahme vor, Art. 2 Abs. 2c DSGVO. Wenn natürliche Personen (= Menschen, nicht Firmen oder Vereine) Daten ausschließlich zu persönlichen oder familiären Zwecken verarbeiten, ist das Datenschutzrecht nicht anwendbar, also fallen Fotos von Familienfeiern oder Urlaubsfotos nicht unter die DSGVO. Nach Erwägungsgrund 18 fallen auch die Nutzung von sozialen Netzwerken und Online-Aktivitäten „im Rahmen solcher Tätigkeiten“ nicht unter die DSGVO. Den Rahmen ausschließlich privater oder persönlicher Zwecke verlasse ich aber, wenn ich Personenfotos nicht durch entsprechende Zugriffsbeschränkungen in einer nur für Familienmitglieder zugänglichen geschlossenen Gruppe, sondern frei für jedermann online stelle.

Damit wird dann wohl die Galerie hier sowie die Fotostreams auf Flickr und Consorten von EU-Bürgern erheblich zusammenschrumpfen, es dürften von EU-Bürgern eigentlich nur noch Aufnahmen von unbelebter Architektur und Naturaufnahmen veröffentlicht werden.

Was das für das Hobby einer riesigen Anzahl von Menschen innerhalb der EU bedeutet, kann man noch gar nicht ermessen. Mal eben ein schönes Foto von der Freundin/dem Freund, einem Bekannten, einem Familienmitglied, einem Model, von Vereinen, gemeinsam ausgeführten Hobbys (Reiten, Autos usw usw) auf seinem Flickr-Stream veröffentlichen - zukünftig alles verboten. Anzeige nur noch für "geladene Gäste" hinter Anmeldungsschranken.

Wie das rechtlich überhaupt durchgesetzt werden soll - völlig fraglich. Wenn ich im öffentlichen Raum z.B. in Hamburg unterwegs bin, sehe ich eigentlich nur noch eine unübersehbare Anzahl von Smartphones, die 24/7 in die Luft gehalten werden, permanent sich selbst und alles und jeden in der Umgebung fotografieren und instant in die sozialen Netzwerke hochladen. Und das soll alles nicht mehr erlaubt sein, sofern sich da erkennbare Menschen (=Daten) darauf befinden? Wer schert sich von der jungen Generation denn da drum? Wer soll das alles durchsetzen und wie?

Fragen über Fragen.


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Gast U-h-rsprung

Hallo,

das Thema hat mich nun auch die letzten Wochen arg beschäftigt.

Klar ist da auch Panikmache oder Geschäftsinteresse von Anwälten dabei.

Aber wer kann von sich schon behaupten, dass er rein privat umterwegs ist?

Ich mache Fotos für meine Ortsgruppe (Gewerkschaft) und für meinen Eisenbahnverein. Die landen auf den entsprechenden Internetseiten oder auch in Printmedien.

Wenn ich nun die Exif-Daten von den Bildern vor Veröffentlichung lösche, hätte ich ja im Prinzip einen vergleichbaren Dateninhalt zum analogen Foto hergestellt. Nur kann es das doch nicht sein. Die Veranstaltung zum 1. Mai oder die Sonderfahrt des Dampfzuges sind ja trotzdem vom Datum her auszumachen und auch der Ort ist schnell zu googeln.

Ich könnte nun darauf setzen, dass mich ja weder die Gewerkschaftskollegen noch Eisenbahnfreunde anschwärzen werden, aber die Bilder enthalten natürlich auch immer "Beifang". Nach dem KUG hätte ich versucht dahingehend zu argumentieren, dass die fremden Personen weder das Hauptmotiv darstellen, dass sie nicht kompromittierend dargestellt sind, die Dokumentation einer solchen Veranstaltung anders nicht möglich ist und wer sich auf solche Events begibt, damit rechnen muss, als Randerscheinung auf einem Bild aufzutreten. Abgesehen davon, dass ich auf Bitte der abgebildeten Person das Foto eh ohne weitere Diskussion, im Rahmen meiner Möglichkeiten, aus dem Internet entfernt hätte.

Nach der DSGVO oder zumindest dem was eine hier verlinkte Kanzlei interpetiert hat, steht solch eine Veröffenlichung nun aber nur noch der Presse zu.

Es ist sicher unwahrscheinlich, dass mich die Teilnehmer einer historischen Auto-Ralley verklagen, aber es ist zumindest für Hobbyfotografen nahezu unmöglich die Zuschauer außen vor zu lassen. Man stelle sich auch mal eine Veranstaltung auf einer Pferderennbahn vor, wo ja das Publikum für die meisten Fotografen ein zentrales Bildelement darstellt, ohne dem das Flair kaum zu vermitteln ist.

Die Unterscheidung von Analog und Digital ist aus meiner Ansicht völlig absurd. Entscheidend ist doch was ich in den Exifs drinnen lasse, hineinschreibe oder welche Infos das Motiv selbst beinhaltet. Sicher ist das alles zu komplex für einen Leitfaden und die Presse selbst muss sich ja auch am wenigsten darum kümmern. Ich denke man muss hier wohl oder übel abwarten, bis es einen trifft.

Viele Grüße

Frank


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Moin Moin,

ich bin gerade auf diesen Beitrag gestoßen und hatte vorhin darüber einen interessanten Beitrag entdeckt. Hoffe ist kein doppelter Post:

https://www.wbs-law.de/datenschutzrecht/dsgvo-und-fotografie-was-gilt-ab-25-mai-fuer-fotografen-fotojournalisten-und-private-77116/


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Ich war vor 5 Jahren in Scharbeutz, da gibt es jeden Morgen Fitness am Strand. Ein Fotograf wollte davon Aufnahmen machen und war wohl der (richtigen) Ansicht, von jedem Teilnehmer eine schriftliche Einwilligung zu bekommen.

Insofern hat sich nichts geändert.

Bei z. B. Hochzeiten sehe ich die Gefahr eher dann, wenn reichlich missratene Bilder dabei sind. Dann könnte schon mal der eine oder andere Gast auf Ideen kommen. Hier lohnt sich halt wie so oft der Profi, der das entsprechende Gespür mitbringt.

Wenn mal bei einem Straßenfoto jemand drauf ist... na ja. Es gibt so viele Fotos und nicht jeder kennt jede Fotowebseite. Vielleicht sollte man nicht gerade eine schöne Frau beim Popeln ablichten.

Oder Unfälle auf Autobahnen... Schlimm.

Es gab ja auch mal den Fall eines Fotografen, der eine einzelne Frau auf derf Straße fotografierte und als Kunst deklarierte. Konnte man jetzt so oder so sehen und in dem Fall konnte ich das Opfer verstehen ;-)

Also, mit etwas Feingefühl sollte alles so bleiben wie es ist.


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Oder Unfälle auf Autobahnen... Schlimm.

Ein Autofahrer oder Gaffer zückt nicht die schwere DSLR oder DSLM um den Unfallort beim langsamen Vorbeifahren abzulichten, sondern nimmt sein ach so tolles Handy um das Geschehen abzufotografieren und dann gleich im "sozialen Netz" "sharen".

Die sind offenbar der Meinung, jeden "informieren" zu müssen und fühlen sich als toller "Fotoreporter". Einfach nur krank ...

Nur so zum Gedanken als "Immer-dabei-Kamera".


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