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DSGVO bei Mittelaltermärkten und Gedanken zu Panoramafreiheit


frankenwerner

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Guten Tag zusammen, ich bin reiner Hobbyfotograf, bin in keinem der sog. "Sozialen Netzwerke" und zeige meine Bilder im Foto Forum. Wir hatten natürlich auch eine heftige Debatte über die DSGVO mit vielen kontroversen Meinungen, die letztlich nicht hilfreich waren. Ich habe mich daher an die Landesdatenschutzbehörde Niedersachsen (LDS) mit einem Beispielfoto von einem Mittelaltermarkt gewandt und gefragt, ob ich das mit dem mündlichen Einverständnis des Akteurs aufgenommene Bild im Foto Forum veröffentlichen darf und ergänzt, daß ich ihm gerne auf Wunsch das Bild per Mail zusende. Darauf habe ich erst mal drei Wochen lang nichts gehört und telefonisch nachgefragt. Ergebnis: Bei Personen, die leicht erreichbar sind, ist die Frage nach der Erlaubnis ja unkompliziert. Anders ist es bei Aktionen wie Fechten, Ritterkämpfen, Turnieren etc. Da war meine Frage an den LDS Hannover: Kann ich die Hauptakteure fotografieren und ihnen nach Beendigung ihrer Vorstellungen das Bild zeigen, fragen, ob das OK für sie ist, ob sie das Bild per Mail möchten und ob ich's im Fotoforum oder hier veröffentlichen darf. Das wurde bejaht. Ich habe darum noch um eine kurze schriftliche Antwort gebeten und hoffe, sie nächste Woche zu bekommen.

Ich kann mir so einen paßwortgeschützten Ordner mit diesen Bildern und Mailadressen anlegen und wenn der/die Fotografierte die Zustimmung widerrufen sollte, so ist das Löschen und der Nachweis im Handumdrehen erledigt.

Als wichtiges Thema erscheint mit das der Panoramafreiheit. Die Die Medien hatten kurz berichtet, dieses Thema sein im Interesse der Fotografen/innen positiv entschieden worden. Aber bei genauer Betrachtung zeigen sich die Tücken. Ich kopiere euch hier zwei Links rein, einen von Wikipedia und einen über länderspezifische Regelungen dazu.

Panoramafreiheit. Wikipedia hat das sehr ausführlich beschrieben, hier Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Panoramafreiheit#Kriterium_„öffentlich“ https://www.erkunde-die-welt.de/panoramafreiheit-in-ausgewaehlten-laendern/ Ich hab mein Foto mit dem geschützen Kußmund von Aida Diva gelöscht. Das Schiff befindet sich sich zwar in der Öffentlichkeit - Hafen, aber das Mündchen ist geschützt!!

Soviel für jetzt, viele Grüße, Werner


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Bis wir alle Locations durchhaben, werden das noch so 1000 Threads. Demnächst im Alphabet also Mittelstandsvereinigungen, Mispelkochkurse und Mondfahrertreffen.

Doch im Ernst:

Beim Mittelaltermarkt entfällt erst dann der Schutz des Fotografierten, wenn er im Ritterkampf stirbt. Genauer gesagt 10 Jahre später, da man dann Bilder eines Verstorbenen veröffentlichen darf.


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Ich hab mein Foto mit dem geschützen Kußmund von Aida Diva gelöscht. Das Schiff befindet sich sich zwar in der Öffentlichkeit - Hafen, aber das Mündchen ist geschützt!!

Es gibt hier ein anders lautendes Urteil des BGH; https://www.heise.de/foto/meldung/BGH-Panoramafreiheit-deckt-Foto-von-Aida-Kussmund-3698975.html


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Danke, Frank, das BGH-Urtei zum AIDA-Kussmund kannte ich nicht. Ich hab das Thema der Panoramafreiheit hier mit eingebracht, nachdem ein Fotofreund beim Fotografieren des Hundertwasserhauses in Wien anwaltlichen Ärger bekam und das Bild löschenn musste. VG, Werner

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Gast U-h-rsprung

Hallo Werner,

Fotos der AIDA--Flotte befinden sich auf vielen Ship-Spotter Webseiten auch werden Fotos der Schiffe in diversen Printmedien wie der "Ferry - Zeitschrift des Deutschen Fährschifffahrtvereins" oder dem "Kludas - Nachschlagewerk zu Passagierschiffen" veröffentlicht, ohne dass da bisher irgendwas Negatives von Seiten der Reederei kam. Im Gegenteil, Spotter, die ja nicht automatisch auch potentiellelle Kunden sind, wurden zu verschiedenen Anlässen schon mal zu Schiffsbesichtigungen geladen und konnten im Rahmen von Vereinstreffen somit ihr Archiv um sonst nur schwer zu realisierende Fotos ergänzen. Selbst das Abdrucken der Bilder in Jahreskalendern der Vereine stellte bisher kein Problem da.

Freilich sollte man Fotos der Schiffe nicht verwenden, um eigene Produkte zu bewerben. Also als Beispielbild für die Erfüllung langgehegter Wünsche, die eine Lotterie ermöglichen soll oder das neue Schaumbad mit der Meeresbrise.

Wenn ich ein Unternehmen habe, das Landausflüge anbietet und in Konkurrenz zu AIDA steht ist es natürlich grenzwertig mit einem AIDA-Schiff zu werben. Wenn man sich das Bild mal betrachtet, ist schon unverkennbar, dass der Werber hier bewusst den schmalen Grad zwischen Schiffsfoto und Hafenansicht für seine kommerziellen Zwecke gewählt hat und ich hätte auch nachvollziehen können, wenn das nach hinten losgehen würde.

Ob es rechtlich haltbar ist, dass das private nicht kommerzielle Publizieren von Bauwerken wie Hundertwasser-Architektur oder beleuchteter Eifelturm zu Problemen führen kann, müsste vielleicht auch mal von jemandem mit aller Konsequenz vor Gericht ausgefochten werden. Ich habe da so meine Zweifel, ob das auf einer privaten und bannerfreien Webseite haltbar ist.

Viele Grüße

Frank


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Hallo, Frank, danke für Deine lange ausführliche Antwort. Das relativiert doch die Aussage von Wikipedia sehr, was das bekannte AIDA-Bugbild betrifft und es ist schön, wenn es dann so unkompliziert gehandhabt wird, wie Du es beschrieben hast.

Die Erfahrungen meines Fotofreundes mit dem Foto von der Hundertwasserarchitektur in Wien waren leider negativ und bei der Suche im Web habe ich dazu DAS hier gefunden:

Der Architekt Josef Krawina lieferte vor über 20 Jahren die architektonische Grundidee für jenes Bauwerk, das gemeinhin als "Hundertwasser-Haus" bezeichnet wird. Und bekam nun vom Obersten Gerichtshof Recht: Aufgrund einer einstweiligen Verfügung ist es den Betreibern des Hundertwasser Kunsthauses derzeit "verboten, das Hundertwasser-Haus zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, wenn dies ohne Bezeichnung des emeritierten Universitätsprofessors Josef Krawina als Originalmiturheber" geschieht - derstandard.at/1201608/Das-Hundertwasser--Krawina-Haus.

Hier der Link zum ganzen Text. https://derstandard.at/1201608/Das-Hundertwasser--Krawina-Haus.

Beim beleuchteten Eiffelturm hat sich die Betreibergesellschaft die BELEUCHTUNG schützen lassen, lies hier:

https://www.ksta.de/ratgeber/finanzen/recht/urheberrecht-warum-fotos-vom-eiffelturm-teuer-werden-koennen-22390310#

M.E. zeigen diese drei Beispiele, Deines und meine, daß das mal ganz unkompliziert und dann wieder völlig verkniffen verlaufen kann. Das Web bietet ja heute die Möglichkeit, sich rasch zu informieren, ob im speziellen Fall die Panoramafreiheit zu beachten ist.

Tschüss & schönen Sonntag, Werner

.


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