Jump to content

Die OM System Community
Ignoriert

Elektronikprobleme


Gast

Empfohlene Beiträge

Bei unserem letzten Foto-Workshop waren mehrere Olympus-Kameras unterwegs. Spiegellose (E-M10, E-M5 Mark II, E-M1) und eine Spiegelreflex (E-5).  Es hatte -4°C und schneite eher stark. Sowohl die E-M10, als auch die E-M1 fielen mit Displayproblemen aus. Einmal half bei der E-M1 das Rausnehmen des Akkus für 10 Sekunden. Natürlich waren beiden nass geworden, aber das sollten sie doch locker aushalten. Sowohl die E-5 als auch die E-M5 machte keinerlei Probleme. Die E-5 und die immer wieder Ausfallenden wurde  4 1/2 Stunden offen herumgetragen, die E-M5 zwischen den Aufnahmen immer wieder in die Fototasche gesteckt.

Ist da eine Schwäche bekannt? Liegt es an der Kälte, an der Feuchtigkeit oder an etwas ganz anderem?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Subash,

Eine umgekehrte Frage.

Wie alt waren denn die in den Kameras befindlichen Akkus?

Welcher Ladezustand herrschte vor Arbeitsbeginn?

Waren es alle Original Akkus?

Waren die Kontakte - Akku/Kameraseitig sauber?

Sind alle hier gestellten Fragen wenn möglich zu 100%  und zu deiner Zufriedenheit geklärt  und ist dann noch eine anschließende Unklarheit vorhanden.

Könnte man an Baumängel der Kameras denken.

Habe selbst Jahrelang Querfeldein Crossläufe und Radcross Sport auch bei Minusgraden Fotografiert. Eine E- 30, bekanntlich nicht gedichtet hatte in 2009,nach Dauerregen den Dienst versagt. Nach der Trocknung läuft sie bis heute ohne Ausfall. Dies war bisher der einzige zu beklagende Ausfall.

bearbeitet von blitz
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

War gestern erst wieder mit der E-M1 + mZuiko 40-150/2.8 Pro & E-M5II + 8/1.8 Pro bei -3,5° und dichten Schneefall unterwegs. Beide sind naß gewesen und habe bis zum Ende funktioniert. Es sind Original-Akkus in Verwendung. Sie sind mind. 3,5 Jahre alt und funktionieren wie am ersten Tag.

M5158927_DxO_Weihnachten-2018_OF.thumb.jpg.a771cb6ba5c722883fec3cffe8907d06.jpg

Es war eine "Wer hat die schönste Weihnachtsbeleuchtung" - Tour. Wegen Datenschutz kann ich keines der Häuser zeigen, sondern nur mein Haus, daß ich zum Abschluß der Tour auch abgelichtet habe.

LG Helmut

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...möchte da noch folgende Frage bzw. Punkte nachschieben. Welche Objektive kamen zum Einsatz? Die best abgedichtete Kamera hilft nichts, wenn darauf Objektive kommen welche nicht abgedichtet sind. Auch beim Objektivwechsel kann Feuchtigkeit eindringen wenn man nicht aufpasst und ein weiterer Punkt ist die Kondensatbildung wenn eine Akklimatisation nicht erfolgt ist, oder ständig die Location zwischen warm/kalt gewechselt wird.

Gruß Bernhard

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die M10 ist schon mal nicht gedichtet, die sollte das nicht so locker wegstecken wie die M1…

Wann traten denn die Probleme auf? Draußen schon, oder erst wieder drinnen in der guten Stube? Kondensation macht einem normalerweise mehr zu schaffen als ein bisserl Schnee, Stichwort „Wirtshaustod“ 😉

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Train-Shooter:

War gestern erst wieder mit der E-M1 + mZuiko 40-150/2.8 Pro & E-M5II + 8/1.8 Pro bei -3,5° und dichten Schneefall unterwegs. Beide sind naß gewesen und habe bis zum Ende funktioniert. Es sind Original-Akkus in Verwendung. Sie sind mind. 3,5 Jahre alt und funktionieren wie am ersten Tag.

M5158927_DxO_Weihnachten-2018_OF.thumb.jpg.a771cb6ba5c722883fec3cffe8907d06.jpg

Es war eine "Wer hat die schönste Weihnachtsbeleuchtung" - Tour. Wegen Datenschutz kann ich keines der Häuser zeigen, sondern nur mein Haus, daß ich zum Abschluß der Tour auch abgelichtet habe.

LG Helmut

ohne jetzt ne große Diskussion lostreten zu wollen, Du weißt schon dass es beim neuen Datenschutzgesetz um Personenbezogenen Daten geht. Solange Du also keine Namen nennst und die Adresse nicht angibst kann man schon ein paar Bilder zeigen. Es mag allerdings sein das andere Rechte und Gesetze betroffen sein können, die vielleicht mit dem Eigentum oder durchaus Kunst zusammenhängen können. Alles einfach auf den Datenschutz zu schieben ist ein Stück zu einfach, denke ich. Das Bild hier gefällt mir allerdings recht gut!

Gruß Thorsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Train-Shooter: Ich verstehe gut, dass man angesichts der Gesetzesänderungen in letzter Zeit inzwischen lieber mal vorsichtiger ist, aber solange du niemandem über den Gartenzaun steigst oder mit der Drohne aus der Luft fotografierst, ist das (was, von der Straße aus, im öffentlichen Raum zu sehen ist) zumindest in Deutschland und Österreich noch von der Panoramafreiheit gedeckt. 🙂

[Edit: Ok, Egosum war schneller 😉 ]

bearbeitet von Rob. S.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nehme ich zur Kenntnis. Allerdings habe ich die Nachbarn und Ortsansäßige in unserem 1500 Seelendorf natürlich um ein Einverständnis zur Veröffentlichung gebeten, daß mir verweigert wurde. Wie in einem Dorf üblich kennt jeder jeden. Das respektiere ich natürlich. In einer Großstadt wie Wien oder Wr. Neustadt kenne ich den Besitzer des Miethauses garnicht um diesen zu fragen. Da liegt die Sachlage so wie von Euch geschrieben.

Ich danke Euch für euren rechtlichen Einwand.

Liebe Grüße

Helmut

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Subhash:

Ist da eine Schwäche bekannt? Liegt es an der Kälte, an der Feuchtigkeit oder an etwas ganz anderem?

Wenn es der Nachthimmel gut meint, fotografiere ich ja eher viel draußen  ;-).
Vor 3 Wochen hatte ich eine Nacht bei -4 Grad und mit der E-PL6 und der E-M10.II durchgehend fast 3 Stunde Bilder gemacht.
Da hat keine Schlapp gemacht.
Allerdings:  Vorher lüfte ich sie in der kalten Luft, dann lass ich sie im Freien auskühlen am Fenstersims,  so ca 15-30 Minuten. Die Linsen musste ich allerdings dann mit dem Föhn 2x enteisen ;-).
Und danach lasse ich sie im kühlen Vorraum "auftauen".
Die Batterien sind natürlich immer voll geladen.

Liebe Gruß in den Norden 😉 
...bei Dir ist es ja meist etwas kälter als bei uns herunten 🙂
Siegfried

 

bearbeitet von iamsiggi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Train-Shooter:

Du magst recht haben Thorsten. Ich habe kein Einverständnis der Hausbesitzer die Bilder zu veröffentlichen. Ich habe es flabsig mit Datenschutz begründet. Mein Fehler ... Sorry.

Schönen 3.Advent

Helmut

Ist aktuell ja auch so schön einfach weil so über alle Maßen präsent, ertappe mich manchmal selbst dabei 😉

Dir auch nen schönen 3. Advent 

Thorsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für all die Tipps und Antworten. Die gestellten Fragen kann ich nicht beantworten, weil ich nicht der Kamerabesitzer bin. Ich weiß nur, dass das Objektiv 75 mm f/1.8 zum Einsatz kam. Ich werde aber eure Überlegungen weitergeben!

Zum Datenschutz/Panoramafreiheit wurde schon gesagt, was ich sagen wollte. Nur so viel noch: Es gibt in D und AT für gewöhnlich keine gesetzliche Einschränkung, Bilder von Bauwerken, die von öffentlichen Grund aus ohne Hilfsmittel fotografiert wurden zu veröffentlichen. Dass man aber trotzdem Rücksicht auf die Wünsche der Hausbesitzer nimmt, verstehe ich gut. Es ist aber ein freiwillig getroffener Verzicht, kein gesetzliches Verlangen.

bearbeitet von Gast
Tippfehler
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Rob. S.:

@Train-Shooter: Ich verstehe gut, dass man angesichts der Gesetzesänderungen in letzter Zeit inzwischen lieber mal vorsichtiger ist, aber solange du niemandem über den Gartenzaun steigst oder mit der Drohne aus der Luft fotografierst, ist das (was, von der Straße aus, im öffentlichen Raum zu sehen ist) zumindest in Deutschland und Österreich noch von der Panoramafreiheit gedeckt. 🙂

[Edit: Ok, Egosum war schneller 😉 ]

Das kann aber in der Weihnachtszeit trotz alledem noch zum Problem werden. Von wegen der Beleuchtung (Eifelturm bei Nacht fotografieren ist auch verboten) Was urheberrechtlich alles so Kunst ist, entscheidet dann schnell mal ein Gericht. Und darauf hat doch auch keiner wirklich Lust. Gruß Thorsten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kunst im öffentlichen Raum ist in D und AT von der Panoramafreiheit nicht ausgenommen. Da braucht kein Gericht entscheiden, ob es Kunst ist oder nicht. Frankreich bzw. der Eiffelturm liegt aber nicht in den genannten Ländern. :)

Der oben verlinkte Wikipedia-Artikel ist recht ausführlich, bei Fragen, bitte lesen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@TKI: In Frankreich kann das wegen der dortigen, abweichenden Gesetzeslage zum Problem werden, in Deutschland und Österreich nicht. Selbst bei einem Gegenstand, bei dem es sich offensichtlich um Kunst handelt, sticht da die Panoramafreiheit das Urheberrecht – das steht auch so im verlinkten Wikipedia-Artikel 🙂 

Die Entscheidung von Train-Shooter, im Dorf die Wünsche der Nachbarn zu berücksichtigen, ist aber natürlich völlig nachvollziehbar.

bearbeitet von Rob. S.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden schrieb Rob. S.:

@TKI: In Frankreich kann das wegen der dortigen, abweichenden Gesetzeslage zum Problem werden, in Deutschland nicht. Selbst bei einem Gegenstand, bei dem es sich offensichtlich um Kunst handelt, sticht in Deutschland die Panoramafreiheit das Urheberrecht – das steht auch so im verlinkten Wikipedia-Artikel 🙂 

Die Entscheidung von Train-Shooter, im Dorf die Wünsche der Nachbarn zu berücksichtigen, ist aber natürlich völlig nachvollziehbar.

Leider nicht, bei zeitlich befristeter Lichtkunst wie beim Blue Port Hamburg wurde die Panoramafreiheit für das Eventt außer Kraft gesetzt und kommerzielle Verwertung der Fotos war nur gegen Gebühr zahlbar beim Künstler möglich. Gab eine Menge Ärger, da ja Facebook und co. bereits hochgeladene Bilder ebenfalls kommerziell verwenden könnten. Das betrifft übrigens jedes Forum und alle Social Media Plattformen bei denen man in den Nutzungsbedingungen versichert, alle Bildrechte an den hochgeladenen Bildern zu besitzen, da der Betreiber diese ggf. zur Werbung für die Plattform nutzen will und man ihm dieses Recht auch zugesteht. 

Näheres zum Wegfall der Panoramafunktion im Fall des Blue Port Events steht im Hinweis für Fotografen im folgenden Link: https://www.hamburg.de/blue-port-hamburg/

bearbeitet von acahaya
Typo und besser formuliert
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb acahaya:

bei zeitlich befristeter lichtkunst wie beim Blue Port Hamburg wurde die Panoramafreiheit außer Kraft gesetzt

Das war beim verhüllten Reichstag auch schon so. Die spannende Frage ist, wie lange diese zeitliche Befristung sein darf, ein paar Tage oder Wochen dürften unstrittig sein, bei Monaten oder gar Jahren sollte dann die Panoramafreiheit dann mal wieder vorrangig werden…

Klaus 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich nutze/nutzte meine folgenden Kameras regelmäßig im Winter, auch bei starken Minusgraden und hatte noch nie ein Problem:

EM1, EM5, EM1-II, EPL7

Die EM5 und EM1 habe ich sogar schon stundenlang im Schneesturm genutzt, ohne jede Probleme, obwohl sie hinterher von der Handwärme tropfnass waren. Meine PenF und die EPL7 natürlich nicht, da nicht abgedichtet.

Wichtig ist natürlich, das man dann nur Objektive verwendet, die auch abgedichtet sind, da auch über das Bajonet Wasser in die Kamera eindringen könnte. Außerdem, das man einen Ersatzakku in der Hosentasche trägt, da bei großer Kälte die Akku- Kapazität drastisch sinkt, das hat nichts mit Olympus zu tun, sondern gilt prinzipiell für Li-Ionen Akkus. 4°C dürfeten aber bei Originalakkus kein Problem sein. Wenn du bei Schneefall den Akku wechselst, kann natürlich Wasser über das Batteriefach eindringen, darauf muss man natürlich achten. Die EM10 ist soweit ich weiß nicht abgedichtet, die sollte man dafür auch nicht verwenden. Wenn die EM1 trotz der Vorsichtsmaaßnahmen einen Displayausfall zeigt, ab in den Service. Verwendest du Fremdakkus? Daran könnte es auch liegen, die haben in der Regel nicht die Qualität der Original-Akkus.

Gruß Thorsten

bearbeitet von Libelle103
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Rob. S.:

@TKI: In Frankreich kann das wegen der dortigen, abweichenden Gesetzeslage zum Problem werden, in Deutschland und Österreich nicht. Selbst bei einem Gegenstand, bei dem es sich offensichtlich um Kunst handelt, sticht da die Panoramafreiheit das Urheberrecht – das steht auch so im verlinkten Wikipedia-Artikel 🙂 

Die Entscheidung von Train-Shooter, im Dorf die Wünsche der Nachbarn zu berücksichtigen, ist aber natürlich völlig nachvollziehbar.

Wieder was dazu gelernt, und natürlich ist Respekt gegenüber seinen

Mitmenschen richtig und wichtig

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@acahaya &@Kabe:

Das ist interessant. In meinen Augen ist das ein weiterer Diebstahl an der Öffentlichkeit Man nutzt etwas, das allen gehört (den öffentlichen Raum) und privatisiert die Nutzung.

Asoziale Medien, die sich wie Facebook sämtliche Rechte an jeglichem Content aneignen, ja sogar den Urheberrechtshinweis aus Fotografien löschen (tun sie das noch immer?), sollte man sowieso nicht mit seinen Inhalten aufwerten. 

@Libelle103:

Auch unsere Kameras waren tropfnass. Natürlich wurde beim Objektiv- und Akkuwechsel aufgepasst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich sollte die Erscheinungen der Störung genauer schildern, denn die war mir komplett fremd: Das Display (und der elektronische Sucher) fielen nicht komplett aus, sondern zeigten nicht das jeweilige Motiv. Stattdessen schwarzer Hintergrund. Links im unteren Drittel ein vertikaler Strich. (Histogramm?) Die Zeiteinstellung blieb auf 60 Sekunden und ließ sich nicht ändern. Wenn ich mich recht erinnere, konnte man auch nicht auslösen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb acahaya:

Näheres zum Wegfall der Panoramafunktion steht im Hinweis für,Fotografen im folgenden Link: https://www.hamburg.de/blue-port-hamburg/

Sowas kann man natürlich erst mal auf seinen Webseiten behaupten :classic_wink:
Warum das tatsächlich so ist, ist hier ganz gut erklärt: https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/

Viele Grüße 
Christian 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 46 Minuten schrieb christian_m:

Sowas kann man natürlich erst mal auf seinen Webseiten behaupten :classic_wink:
Warum das tatsächlich so ist, ist hier ganz gut erklärt: https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/

Was da steht ist völlig korrekt, denn es handelte sich ja um eine zeitlich befristete Lichtkunst-Installation, so dass das Urheberrecht wie bei Christo beim Künstler lag. Dummerweise wurde jedoch u.a. von der Stadt zum Fotografieren und Posten der Bilder aufgefordert und so landeten die FFotos auf Facebook, Instagram und co., was auch wenn sich viele dessen nicht bewusst sind, eine kommerzielle Verwendung bedeutet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Clear editor

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wenn Sie diese Seite nutzen, stimmen Sie den Community-Regeln zu. Wir haben Cookies gesetzt, um die Bedienung des Forums zu verbessern. Du kannst deine Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass du damit einverstanden bist. Mehr Informationen in unserer Datenschutzerklärung