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Gewährleistung und Garantie bei Ebay-Kauf mit Restgarantie


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Hallo, 

ich würde mir gerne eine EM1 Mark II im Set mit dem 12-40 mm Objektiv bei Ebay kaufen. Die Kamera hat noch eine Restgarantie. Wenn der Verkäufer mir eine Original-Rechnung von Amazon dazulegt und die europäische Versicherungskarte, wird die Gewährleistung / Garantie durch Olympus dann auf mich übertragen? 

Und besteht trotz des Kaufs eines Kits eine separate Gewährleistung von Kamera und Objektiv? 

 

Vielen Dank!

Christoph    

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Man kann es nicht oft genug wiederholen:

Gewährleistung ist eine Leistung/Pflicht des Händlers/Verkäufers, Garantie des Herstellers.

Nur der gewerbliche Verkäufer ist zu einer Gewährleistung verpflichtet, was immer das heißen mag, er kann sich beispielweise herausreden mit dem Verkauf für Dritte (im Auftrag). Wie beispielsweise greift man sich einen ebay Verkäufer? Der in China residiert? Ich höre ihn bis hierher lachen.

Was auch viele nicht wissen - Garantie ist keine selbstverständliche Leistung, sie unterliegt dem Wohlwollen des Herstellers. Er kann Leistungen ausschließen, beispielsweise, wenn eine Kamera weiterverkauft wird. Wer weiß schon, um etwas zu OTeen, daß der Premiumhersteller BMW keinen einzigen Tag Garantie gewährt, zumindest nicht in Deutschland ...

 

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Die richtige Antwort, unabhängig davon, wie oft andere gerne etwas Anderes und nicht konkret auf den Fall Bezogenes wiederholen wollen 😉:

Ja, Olympus honoriert meines Wissens bei Vorhandensein der Originalrechnung nach einem Gebrauchtkauf normalerweise eine noch bestehende EU-Garantie. Diese geht auf den Käufer über, das Gerät kann online auf den eigenen Namen registriert werden und wird im Garantiefall auch entsprechend behandelt. Ich werde das übrigens mit meiner E-M1 II in Kürze auch selber in Anspruch nehmen müssen (nein, nichts Ernstes, nur die bekannte Geschichte mit der sich langsam lösenden Griffgummierung)...

Selbstverständlich ist das jedoch in der Tat nicht; bei Panasonic beispielsweise wird Restgarantie meines Wissens auch weiterhin nicht auf einen Gebrauchtkäufer übertragen. Ich selber hatte das Problem mal mit einem BlackBerry-Smartphone, auch ursprünglich deutscher Amazon-Kauf, aber nach Ablauf des ersten halben Jahres nach Kauf war weder von Amazon noch von BlackBerry Hilfe zu bekommen, und der private Verkäufer, der im Zweifelsfall Ansprechpartner wäre, war sowieso durch Gewährleistungsausschluss wegen Privatverkauf draußen. Das bedeutet unter dem Strich, dass die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung nur Augenwischerei sind. Mit mehr als einem halben Jahr darf man nicht rechnen, wenn der Hersteller nicht per freiwilliger Garantie darüber hinausgeht. Ein großer Pluspunkt für Olympus, dass sie es dort so handhaben, wie sie's tun.

bearbeitet von Rob. S.
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Mit Gewissheit kann ich es nicht sagen (also alles "ohne Gewähr"...), aber meines Wissens sollte eine Übertragung der Herstellergarantie auf den Gebrauchtkäufer möglich sein.

Benötigt werden:

  • Originale Europäische Garantiekarte
  • (möglichst) originale Rechnung
  • Abmeldung der Kamera bei "my Olympus" aus dem Bestand des Verkäufers
  • daran anschließend Anmeldung/Registrierung der Kamera bei "my Olympus" durch den Käufer, ggf. dann bei Bedarf Anmeldung beim Oly-Newsletter (für 6-monatige Verlängerung)

Falls das alles funktioniert hat, und davon gehe ich einmal aus, kann innerhalb der Garantiezeit - falls gewünscht - die zusätzliche 3-jährige Gewährleistungsverlängerung für die Kamera gekauft und aktiviert werden.

Hier ist ein 2 Jahre alter Erfahrungsbericht dazu zu lesen: Beitrag Nr. 10 aus -->

Auch hier gibt es einen Erfahrungsbericht: Beitrag Nr. 6 --> https://www.systemkamera-forum.de/topic/118727-olympus-garantie-ohne-rechnunggarantiekarte/

Sofern Du ganz supersicher gehen möchtest, so bleibt Dir eine Anfrage beim freundlichen Oly-Service nicht erspart... 😉

Viele Grüße

Wolfgang

bearbeitet von wolfcgn
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vor 6 Stunden schrieb Rob. S.:

Selbstverständlich ist das jedoch in der Tat nicht; bei Panasonic beispielsweise wird Restgarantie meines Wissens auch weiterhin nicht auf einen Gebrauchtkäufer übertragen. Ich selber hatte das Problem mal mit einem BlackBerry-Smartphone, auch ursprünglich deutscher Amazon-Kauf, aber nach Ablauf des ersten halben Jahres nach Kauf war weder von Amazon noch von BlackBerry Hilfe zu bekommen, und der private Verkäufer, der im Zweifelsfall Ansprechpartner wäre, war sowieso durch Gewährleistungsausschluss wegen Privatverkauf draußen. Das bedeutet unter dem Strich, dass die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung nur Augenwischerei sind. Mit mehr als einem halben Jahr darf man nicht rechnen, wenn der Hersteller nicht per freiwilliger Garantie darüber hinausgeht. Ein großer Pluspunkt für Olympus, dass sie es dort so handhaben, wie sie's tun.

das ist so nicht richtig...der Verkäufer kann jederzeit (ohne Nachteile für ihn) die Rechte, die durch die Gewährleistung entstehen, an den Käufer abtreten. Diese Abtretung kann auch nicht durch den Händler eingeschränkt werden. Somit hat auch ein Käufer von Gebrauchtwaren durch eine Abtretung das Gewährleistungsrecht.

bearbeitet von olaf242
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vor 2 Stunden schrieb olaf242:

das ist so nicht richtig...der Verkäufer kann jederzeit (ohne Nachteile für ihn) die Rechte, die durch die Gewährleistung entstehen, an den Käufer abtreten. Diese Abtretung kann auch nicht durch den Händler eingeschränkt werden. Somit hat auch ein Käufer von Gebrauchtwaren durch eine Abtretung das Gewährleistungsrecht.

Leider falsch. Im web gibt es viele sehr brauchbare Quellen, wo sich das eruieren lässt wie beispielsweise HIER

Auszug daraus:

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bearbeitet von donalfredo
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Am 5.1.2019 um 05:39 schrieb donalfredo:

Leider falsch. Im web gibt es viele sehr brauchbare Quellen, wo sich das eruieren lässt wie beispielsweise HIER

Auszug daraus:

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äh...du hast da glaube ich was falsch verstanden! ... es geht nicht darum, dass ein Händler die Gewährleistung reduzieren kann bei Gebrauchtverkäufen, sondern dass - wenn Du etwas gebraucht von jemanden kaufst, dieser ERSTKÄUFER Dir SEINE Gewährleistung gegenüber dem Händler ABTRETEN kann...damit hat der Händler nix zu tun sondern ist ein Rechtsgeschäft zwischen DIR und dem VERKÄUFER - NICHT dem HÄNDLER!

bearbeitet von olaf242
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Das wurde bei Olympus bisher immer so gehandhabt, selbst die unter myOlympus abgelegten Services (+3Year extended Warrenty, Service Plus und der ProService) können nach der Abmeldung des Gerätes im eigenen Account weitergegeben werden. Bei weiteren Fragen immer direkt den Service fragen.

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vor 17 Minuten schrieb olaf242:

es geht nicht darum, dass ein Händler die Gewährleistung reduzieren kann bei Gebrauchtverkäufen, sondern dass - wenn Du etwas gebraucht von jemanden kaufst, dieser ERSTKÄUFER Dir SEINE Gewährleistung gegenüber dem Händler ABTRETEN kann...damit hat der Händler nix zu tun sondern ist ein Rechtsgeschäft zwischen DIR und dem VERKÄUFER - NICHT dem HÄNDLER!

Ja, der kann abtreten – muss aber nicht. Wenn er's nicht tut, sieht es sowieso so aus wie oben geschildert.

Und selbst wenn er's schriftlich tut, und so war's tatsächlich im Falle meines BlackBerry-Smartphones, muss man den Anspruch erst mal durchsetzen. Spätestens sobald das erste halbe Jahr der gesetzlichen Gewährleistung vorbei ist, hat man wegen der damit eintretenden Beweislastumkehr schon verloren, wenn die Gewährleistung abgelehnt wird, und selbst davor wäre man unter Umständen gezwungen, für die Durchsetzung den Rechtsweg zu beschreiten. Da muss man dann auch erst mal Lust zu haben.

bearbeitet von Rob. S.
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vor 16 Minuten schrieb Rob. S.:

 

Ja, der kann abtreten – muss aber nicht. Wenn er's nicht tut, sieht es sowieso so aus wie oben geschildert.

Und selbst wenn er's schriftlich tut, und so war's tatsächlich im Falle meines BlackBerry-Smartphones, muss man den Anspruch erst mal durchsetzen. Spätestens sobald das erste halbe Jahr der gesetzlichen Gewährleistung vorbei ist, hat man wegen der damit eintretenden Beweislastumkehr schon verloren, wenn die Gewährleistung abgelehnt wird, und selbst davor wäre man unter Umständen gezwungen sein, den Rechtsweg zu beschreiten.

ja, das ist etwas anderes...eine Gewährleistung bei Amazon ist aber nie das Problem - es ist dann das Problem, wenn Du nicht der ursprüngliche Käufer bist/warst...ansonsten ist Amazon nur kulant und tauscht ohne Diskussion Waren selbst nach 1 Jahr noch um bzw. erstattet Dir den Kaufbetrag. Bloß wenn Du den Kaufgegenstand nicht in der Bestellhistorie drin hast, dann kann natürlich sein, dass Amazon sich querstellt. Blackberry hat nach einem halben Jahr nach defekt keine Garantieleistung mehr angeboten? Oder war die Garantiezeit schon abgelaufen und Du hast Dich auf die Gewährleistung bezogen? Mein Hinweis bezog sich auch darauf, dass der Verkäufer fein raus ist...der Käufer hat aber durch die Gewährleistungsabtretung keinen Nachteil gegenüber einem Erstkäufer - hat also nichts direkt mit dem Gebrauchtverkauf zu tun, sondern es ist ein Verhalten des Händlers/Herstellers, wie er mit Gewährleistungen und Garantien umgeht. Die Gewährleistung kann niemals eingeschränkt werden, ist aber oft weniger wert als eine freiwillige Garantieleistung des Herstellers. Umso peinlicher finde ich z.B., dass bis heute kein deutscher Automobilhersteller für ihre angeblich so hochwertigen Automobile langjährige Garantien anbietet wie z.B. so oft bei asiatischen Herstellern zu sehen.

Ein Problem wirst Du z.B. mit Garantie bei Amazon Warehouse Verkäufe bekommen - die meisten wissen gar nicht, dass hier i.d.R. keine Garantie mehr vom Hersteller besteht und man nur noch auf die Gewährleistungsregelung von Amazon angewiesen ist. Deswegen würde ich auch niemals gebrauchte Objektive/Kameras kaufen, wo der Käufer schreibt, er hätte ne Rechnung von Amazon Warehouse und der Gegenstand ist über einem halbes Jahr alt - dann kann man auch direkt einen neuen Grauimport kaufen, ist sicherer dann!

In dem hier vorliegenden Fall geht es aber um Olympus und da gibt es keinerlei Probleme mit Garantieübernahme. Ich selbst habe schon mehrmals Kameras und Objektive (auch mit 3 Jahre Garantieverlängerung) weiterverkauft und Olympus hat auch bestätigt, dass das kein Problem ist. Einfach alle Unterlagen (Garantiebeläge und Garantieerweiterungen) dem Käufer mitgeben und der kann sich dann unkompliziert bei Olympus für die Garantie registrieren lassen.

bearbeitet von olaf242
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vor 46 Minuten schrieb olaf242:

Bloß wenn Du den Kaufgegenstand nicht in der Bestellhistorie drin hast, dann kann natürlich sein, dass Amazon sich querstellt.

So ist es... Und das kann nicht nur so sein, das ist nach meiner damaligen Recherche wohl grundsätzlich so...

vor 48 Minuten schrieb olaf242:

Blackberry hat nach einem halben Jahr nach defekt keine Garantieleistung mehr angeboten?

Abgesehen davon, dass ich, wenn ich mich recht erinnere, nicht mal eine deutsche oder auch nur europäische Servicestelle von BlackBerry fand, gab es, meine ich, reichlich Hinweise darauf, dass die BlackBerry-Garantie ohnehin nicht auf Gebrauchtkäufer übergeht, weswegen ich's da gar nicht erst versucht habe.

vor 53 Minuten schrieb olaf242:

In dem hier vorliegenden Fall geht es aber um Olympus und da gibt es keinerlei Probleme mit Garantieübernahme.

Ja, wie ich ja eingangs auch sagte.

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vor 2 Stunden schrieb Rob. S.:

Abgesehen davon, dass ich, wenn ich mich recht erinnere, nicht mal eine deutsche oder auch nur europäische Servicestelle von BlackBerry fand, gab es, meine ich, reichlich Hinweise darauf, dass die BlackBerry-Garantie ohnehin nicht auf Gebrauchtkäufer übergeht, weswegen ich's da gar nicht erst versucht habe.

 

in diesem Fall hätte ich mich einfach an den Verkäufer gewandt und ihn gefragt, ob er bei Amazon dann bitte einen "Fall" öffnen kann...das wäre unproblematisch und schnell gewesen. Den Rücksendeaufkleber hätte er Dir dann einfach zuschicken können und fertig. Die hätten dann das Gerät einfach ausgetauscht oder den Kaufpreis erstattet (sofern sie keine Ware mehr liefern können). - ist jetzt aber eh zu spät.

bearbeitet von olaf242
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