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Olympus Promo-Artikel: keine Garantie u. keinen Nachweis


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Interessanter Artikel von RW zu den allseits beliebten Olympus Promo-Artikeln, die ja auch gerne mal Handgriffe, Objektive und teure Originalakkus umfassen :

https://pen-and-tell.de/2020/04/einem-geschenkten-gaul/

Zitat

Also habe ich hier nur die offizielle Aussage des offiziellen Olympus-Partners: Auf diese „Geschenke“ gibt’s keine Garantie und keinen Eigentumsnachweis. Zur Frage der Gewährleistung wurde in dieser Mail nicht Stellung genommen – ohne Eigentumsnachweis ist das aber ebenfalls ein Problem. Olympus verlangt bei der Reparatur, dass ein Scan der Rechnung hochgeladen wird.

Was das Wettbewerbsrecht und die Verbraucherzentrale zu dieser Nummer sagt, will ich lieber gar nicht wissen. 

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, insoweit ok, wenn auch in meinen Augen für einen Hersteller wie Olympus eher unwürdig. 

Die Frage, wie die Pflicht des Herstellers zur gesetzlichen Gewährleistung vom Verbraucher ohne jeglichen Nachweis durchgesetzt werden soll, ist tatsächlich interessanter - das müsste ggfs. von einer Verbraucherzentrale mal näher untersucht werden. 

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Bei einem Olympus-Fotowettbewerb habe ich vor Jahren sowohl ein Objektiv als auch einen Konverter gewonnen. Eine Rechnung ist nie ausgestellt worden. Beide Artikel wurden von mir bei Olympus registriert. Das Objektiv wurde auch noch 7 Monate nach Ablauf der Garantiezeit vom Olympus-Service kosten- und problemlos repariert.

Mein Fazit zum Tread: Absoluter Schwachsinn! Kann mir aber schon vorstellen, was RW damit gerne bezwecken möchte....👎  Hätte allerdings nie gedacht, dass er sich als Ex-Mod jemals zu solchen primitiven Mitteln herablassen würde...

In Bayern gibts dafür eine ziemlich treffende Bezeichnung die ich hier nicht weiter breittreten möchte...

bearbeitet von Georg M.
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Am 10.4.2020 um 22:15 schrieb Georg M.:

Mein Fazit zum Tread: Absoluter Schwachsinn! Kann mir aber schon vorstellen, was RW damit gerne bezwecken möchte....👎  Hätte allerdings nie gedacht, dass er sich als Ex-Mod jemals zu solchen primitiven Mitteln herablassen würde...

Die von Dir gemachten Erfahrungen, die sich mit meinen decken, kann man aktuell aber nicht mehr als allgemeingültig ansehen.

Für die Reparaturabwicklung ist nun eine eingescannte Rechnung bei der Beauftragung hochzuladen. Was geschieht, wenn diese nicht vorhanden ist, hat Reinhard an einem aktuellen Fall dargestellt. Das Vorgehen ist nicht ganz unbekannt. Es gab mal Zeiten da hat Olympus die Reparatur von z.B. Grau-Importen sogar gegen Bezahlung abgelehnt.

Zum Gratis-Batteriegriff zur Einführung der E-M1 II gab es z.B. eine Rechnungsposition über den eigentlichen Kaufpreis und eine zweite Position wo der Betrag dann wieder abgezogen wurde direkt vom Händler. Hier handelte es sich also nicht um ein Geschenk, sondern ein Angebotspaket. Bei einem Goodie, dass nach Kauf bei Olympus abgerufen werden muss kann das schon anders aussehen.

Bei Olympus kannst Du erstmal alles registrieren und geeignete Produkte sogar mit einer Garantieverlängerung versehen. In den Bedingungen zur Garantie/ Gewährleistung ist in der Regel aber ein Hinweis darauf zu finden, dass über deren Gewährung letztendlich eine Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet und nicht eine erfolgreiche Registrierung unter MyOlympus.

Beste Grüße

Frank

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Im Vorfeld der geplanten Veräußerung eines Promo-Artikels hatte ich Olympus diesbezüglich kontaktiert.

Sie haben mir die Situation bzgl. Garantieanspruch auf Promoartikel erklärt, und sich darum gekümmert mir alle Dokumente zur Verfügung zu stellen welche man aktuell benötigt um eine Reparatur abzuwickeln.

Hier die Zusammenfassung meiner Kommunikation mit Olympus (Kopie meines Kommentars zum RW-Artikel):
 

Zitat

Ich hatte diesbezüglich im letzten Jahr Kontakt mit Olympus, da ich vor hatte, das 30er Makro aus der E-M1.2 Aktion zu veräußern. Auf meine Anfrage wie es denn mit den Garantieansprüchen des Käufers eines solchen Artikels ausssieht, und wie das Kaufdatum im Garantiefall nachgewiesen wird, antwortete mir Olympus:

„Gerne haben wir Ihr Anliegen ausführlich überprüft und da das Objektiv kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, ist es bedauerlicherweise nicht möglich eine Rechnung zu erstellen. Offiziell würde der Käufer daher über keinen Garantieanspruch verfügen, da es sich um eine besondere Aktion handelt.

Sofern Ihnen allerdings der Lieferschein zur Verfügung steht und Ihnen ebenfalls nach wie vor die Bestätigungs-E-Mail vorliegt, können Sie diese Dokumente gerne an den Käufer übertragen. Derzeit werden diese Dokumente bei einer möglichen Garantiereparatur akzeptiert und sofern wir unsere Prozesse nicht vollständig ändern, können diese Dokumente nach wie vor verwendet werden.

Die verlängerte Garantie ist problemlos auf den Käufer übertragbar und dieser hat die Möglichkeit das Objektiv bei MyOlympus zu registrieren.“

Tatsächlich hat sich der Olympus-Kundendienst die Mühe gemacht, mir den der Lieferung nicht beiliegenden Lieferscheint noch nachzusenden, mit einer weiteren Mail:

„Wir empfehlen Ihnen die E-Mail, die den Erhalt klar bestätigt aufzubewahren und für weitere Zwecke innerhalb der Garantie mitzusenden. Des Weiteren haben wir bei unserem Versandunternehmen einen Zustellbeleg angefordert, auf welchem das Datum ebenfalls klar ersichtlich ist. Wir raten Ihnen auch diesen Beleg aufzubewahren und in Zukunft mitzusenden.“

Wenn ich die Geschichte mit der mißglückten MMF-3 Reparatur jetzt lese, beschleicht mich das Gefühl daß das wieder so ein Ding ist nach dem Motto „kann funktionieren, muß aber nicht“. Ich habe das 30er Makro immer noch, und jetzt habe ich direkt Skrupel es mit dem Garantie-„Versprechen“ von Olympus doch noch zu verkloppen…

 

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Moin,

ganz ehrlich? Ich habe da jetzt ein Problem, aber das ist sicher mein Problem, wahrscheinlich bin ich da zu naiv, oder was. 

Ich habe die Kamera bestellt, ohne von irgendeinem Goodie gewusst zu haben. Und da kommt Olympus um die Ecke, und "belohnt" meine Early-Bird-Bestellung mit einem Rucksack und einem Akku. Für ümme. Ich zahle nichts mehr dazu. Nada! Da käme ich persönlich nie auf die Idee, sowas wie "Gewährleistung" einzufordern, wenn das Teil nach einem halben Jahr die Karten legt. Vielleicht würde ich mal anrufen und freundlich nachfragen, aber wenn es heißt "sorry, war umsonst, keine Gewährleistung", dann würde ich das akzeptieren! Wie gesagt, das Teil war umsonst, ein Geschenk!

Ähnlich verhält es sich mit der Tough, die ich im letzten Jahr in Zings gewonnen habe. Kein Eigentumsnachweis, nichts. Was ist, wenn da was mit ist? PP! Nachfragen würde ich, aber dann ist auch Ende. Dann kann ich immer noch überlegen, ob mir die Kamera den Reparaturpreis wert ist. 

Wie gesagt, vielleicht bin ich da vollkommen auf dem flaschen Dampfer, und wahrscheinlich springen jetzt gleich wieder die Juristen durch's Bild und erklären, warum das Schwachsinn ist, was ich erzähle, um dann minuziös zu erläutern, warum das in unserer Rechts-Landschaft nicht so ist. Egal, meine Meinung.

Meine beiden Groschen!

Grüße

Martin

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Hallo Martin, da bist Du mit Deiner klar formulierten Meinung sicher nicht auf dem falschen Dampfer! 👍

Mir erschließt sich der Sinn dieses Treads allerdings noch immer nicht und denke, das uns der TO dazu etwas sagen kann...?

Wenn mein Winzer mir eine Kiste Wein schenkt (was hin und wieder vorkommt :classic_rolleyes:) , kann ich ihm doch nicht - nur weil der gute Tropfen nicht nach meinem Geschmack ist, oder der Korken eine Macke hat - mit  der Verbraucherzentrale (Verbraucherschutz)  bzw. Wettbewerbsrecht kommen.

Ich fass es nicht  🤨...

HG Georg

bearbeitet von Georg M.
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Eine Promo Aktion ist kein Geschenk, sondern eine Marketingmaßnahme, die dazu dient sich gegenüber Wettbewerbern einen Vorteil zu verschaffen. Sie werden i.d.R. lanciert, um Verkäufe anzukurbeln. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, dass Promo Artikel nicht der üblichen Garantie unterliegen.

Bei der aktuellen E-M1.3 Promotion ist mir das egal, weil der Akku letztlich ein Verschleißteil ist (ich würde aber annehmen, dass wenn mir Olympus einen defekten Akku geschickt hätte, ich diesen umgetauscht bekommen hätte), und für den Rucksack wäre mir der Aufwand für eine Reparatur auf Garantie zu viel.

Anders wäre es für mich, wenn der Promotionsartikel ein Objektiv oder ein Blitzgerät gewesen wäre.

Die ganze Sache bekommt vollends Schieflage, als Olympus die E-M1.3 um den kleinen, sehr praktischen Blitz (80 €) abgespeckt hat, was nur 29 € unter dem UVP des Rucksacks liegt, der bei Rucksackherstellern angesichts der Materialqualität wohl auch eher zwischen 60 und 75 € gelegen hätte.

Insofern muss man die Promoaktionen auch etwas relativieren. „Großzügig“ ist das i.d.R. nicht, sondern eben Marketing. Für den Kunden nett, wenn der Promoartikel wirklich gebraucht wird.

Der Zusatzakku war dagegen auf jeden Fall eine gute Sache.

bearbeitet von tgutgu
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vor 34 Minuten schrieb Georg M.:

nur weil der gute Tropfen nicht nach meinem Geschmack ist, oder der Korken eine Macke hat -

Wenn der "geschenkte" Wein verdorben wäre, würde ich mich schon beim Winzer melden und fragen, ob das so beabsichtigt war (in der Hoffnung, dass er mir eine andere Kiste schickt).

Ich denke, dass sich Lebensmittel und technische Geräte hier nicht vergleichen lassen.

Für eine Samsung Smartphone, das ich mir ohnehin kaufen wollte, gab es mal einen AKG Bluetooth Kopfhörer als Promotion (ich sage bewusst nicht als "Geschenk"). Die Kopfhörer Polster hatten sich nach knapp vier Monaten aufgelöst. Angeblich hatte das Produkt einen "Wert" (= UVP) von 149 €. Nun ja.

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Meine Erfahrung mit dem Olympus Kundenservice ist TOP. Ich hatte bislang noch nie Probleme bezüglich Reparatur, Garantie oder ähnliches und Olympus orientiert sich diesbezüglich immer in Richtung Kunde. Einfach freundlich bei Olympus anfragen und im Dialog klären wie man im Falle einer Reparatur, Garantie, Promotion Produkt, what ever umgeht... Und da hat sich Olympus immer kooperativ Verhalten. Das ist zumindest meine Erfahrung. 

Herzliche Grüße 

Marco 

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vor 1 Stunde schrieb tgutgu:

Eine Promo Aktion ist kein Geschenk, sondern eine Marketingmaßnahme

Genauso sehe ich das auch. Meine Rechnung bei der letzten Sommeraktion war, daß ich den Kaufpreis der Kamera durch Wiederveräußerung eines quasi neuen 30mm Makros unterm Strich günstiger gestalten kann. Indirektes Cashback sozusagen, da Olympus das direkte Cashback durch die Promoartikel abgelöst hat.

Wie dem auch sei - ich habe kein Problem mit den Olympus-Bedingungen, und werde diese auch 1:1 so an den Käufer weitergeben (Zeit wird's - das 30mm Makro liegt jetzt hier fast schon ein ganzes Jahr rum) damit er weiß woran er ist.

bearbeitet von Karsten
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vor 1 Stunde schrieb tgutgu:

Eine Promo Aktion ist kein Geschenk, sondern eine Marketingmaßnahme, die dazu dient sich gegenüber Wettbewerbern einen Vorteil zu verschaffen. Sie werden i.d.R. lanciert, um Verkäufe anzukurbeln. Insofern ist es nicht nachvollziehbar, dass Promo Artikel nicht der üblichen Garantie unterliegen.

Siehste, genau das habe ich geahnt. Da kommen Juristen, BWL'er, Marketing-Experten um die Ecke und erklären es mir. Mag alles sein, dafür gibt es sogar Studiengänge, aber für mich ist es ein Goodie, es ist für lau! Marketingmaßnahme hin oder hier, ich werde deswegen denjenigen, der mit dieses Goode - aus welchen Gründen auch immer - "schenkt", nicht mit Gewährleistungsforderungen belästigen, wenn das Teil nach ein oder eineinhalb Jahren nicht mehr mitmacht. Wie gesagt, meine Meinung. 

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Es ist mitnichten ein Goodie für lau! Es ist ein Zubehörteil, welches halt nur eine begrenzte Zahl an Kunden erhalten.

Stell Dir vor, es wäre von vornherein ein zusätzlicher zweiter Akku in der Verpackung. Wenn der kaputt geht, würdest Du dann die Worte "jaaaa... der Akku ist ja nur ein Goodie, das Vormodell hatte den nicht, kostete aber genausoviel - von daher können wir leider keine kostenlose Reparatur anbieten" akzeptieren?

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vor 1 Stunde schrieb Karsten:

Genauso sehe ich das auch. Meine Rechnung bei der letzten Sommeraktion war, daß ich den Kaufpreis der Kamera durch Wiederveräußerung eines quasi neuen 30mm Makros unterm Strich günstiger gestalten kann. Indirektes Cashback sozusagen, da Olympus das direkte Cashback durch die Promoartikel abgelöst hat.

Wie dem auch sei - ich habe kein Problem mit den Olympus-Bedingungen, und werde diese auch 1:1 so an den Käufer weitergeben (Zeit wird's - das 30mm Makro liegt jetzt hier fast schon ein ganzes Jahr rum) damit er weiß woran er ist.

Lieber Karsten, darf man hier fragen (PN) „was“ Du Dir fürs 30er vorstellst ? Vielen Dank. LG

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vor 2 Stunden schrieb Martin Groth:

Siehste, genau das habe ich geahnt. Da kommen Juristen, BWL'er, Marketing-Experten um die Ecke und erklären es mir. Mag alles sein, dafür gibt es sogar Studiengänge, aber für mich ist es ein Goodie, es ist für lau! Marketingmaßnahme hin oder hier, ich werde deswegen denjenigen, der mit dieses Goode - aus welchen Gründen auch immer - "schenkt", nicht mit Gewährleistungsforderungen belästigen, wenn das Teil nach ein oder eineinhalb Jahren nicht mehr mitmacht. Wie gesagt, meine Meinung. 

Ich würde dazu raten, bei Promo Aktionen, jegliche Emotion („Geschenk“, „Dankbarkeit“) auszublenden, um so die eigenen Interessen nicht aus dem Auge zu verlieren. Promo Aktionen sind vom Hersteller wohl kalkuliert und beinhalten oft billige Massenprodukte, die mit „hochwertig“ vermarktet werden. Ich behaupte nicht, dass das besonders bei den Promo Aktionen von Olympus der Fall ist, aber Olympus rechnet sich garantiert erhebliche Vorteile durch solche Aktionen aus. Ein „Geschenk“ wird i.d.R. selbstlos überreicht, da meckert man nicht, wenn es nicht gefällt oder schnell doch kaputt geht. Bei Promo Artikeln würde ich das anders sehen und da sind im Falle des Falles Gewährleistungsansprüche keine Belästigung, sondern einfach legitime Kundeninteressen.

Letzten Herbst habe ich mir einen NAD Verstärker gegönnt, weil es eine Aktion gab, bei ein sogenanntes BlueOS Modul (für Streaming) im Wert von knapp 400 € dazugegeben wurde. Genau das war der Auslöser für den Kauf dieses Gerätes (und der Nichtkauf anderer Alternativen), sozusagen der „Lockvogel“. Ich würde selbstverständlich nicht auf Garantie verzichten, sollte das Zusatzmodul vor Ablauf der Garantie kaputt gehen. Warum sollte ich gegen mein eigenes Interesse handeln?

bearbeitet von tgutgu
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vor 10 Stunden schrieb elwoody:

Es ist mitnichten ein Goodie für lau! Es ist ein Zubehörteil, welches halt nur eine begrenzte Zahl an Kunden erhalten.

Stell Dir vor, es wäre von vornherein ein zusätzlicher zweiter Akku in der Verpackung. Wenn der kaputt geht, würdest Du dann die Worte "jaaaa... der Akku ist ja nur ein Goodie, das Vormodell hatte den nicht, kostete aber genausoviel - von daher können wir leider keine kostenlose Reparatur anbieten" akzeptieren?

An der "was wäre wenn" Diskussion werde ich mich sicher nicht beteiligen. Wie ich schon schrieb, ich bin da fachlich Laie, beurteile die Situation also aus dem Bauch heraus. Ihr mögt alle Recht haben, aber ich empfinde das als "schofelig". Aber das hat natürlich nichts mit der geltenden Rechtssprechung zu tun. Genauso wie "was für ein Mist ist der Rucksack, der passt mir nicht" o.ä. 

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Wenn ich mir ein Produkt kaufe, warte ich nicht erst, wenn es eine Promo-Aktion gibt. Als ich mir die X kaufte, habe ich auch gleich gekauft weil ich das brauche (Sportveranstaltungen). Auch damals als ich die Mark II kaufte, habe ich auch gleich den Griff dazu gekauft. Die einzige Promo-Aktion war seitens des Fotohändlers: zusätzlich Original-Akku. Erst viele Monate später gab es für die Mark II eine Promo-Aktion: Griff dazu und zwar umsonst. Mich darüber geärgert dass ich 299 Euro bezahlt habe? Nee! Den Griff wollte ich dazu haben.

Hier bin ich ganz bei Martin, wenn man das Gerät braucht, dann kaufe es und nicht erst wenn es ein "Geschenk" gibt. Das einzige damals für mich als "Geschenk" war bei dem Kauf der E-3: der Blitz FL-50 R (daneben gab es auch das 50er Macro zur Auswahl, den habe ich schon). Und der Blitz: funktioniert heute noch 1A. Garantieansprüche gibt es schon längst keine mehr.

Wenn ich das Produkt brauche, kaufe ich es. So einfach ist das. Wenn es ein Goodie dazu gibt, schön und nett. Muss wirklich nicht sein.

bearbeitet von pit-photography
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Respekt Pit!

Du musst nicht erst durch Goodies oder attraktive Beigaben überzeugt werden weiter bei Olympus zu kaufen...Das sind loyale Fans 👍🏼

Aber es gibt eben auch Menschen die froh sind dass es „Oly-Anreize“ gibt ihre Ausrüstung zu erweitern, sofern Sparschwein und/oder „der Finanzminister“ abnicken 😉

bearbeitet von Olymp der Unwissenheit
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Ich habe auch rein praktisch Probleme damit, die Aufregung hier zu verstehen. Es geht doch momentan um die Promo-Aktion zur E-M1 III. Da gibt es einen Rucksack und einen Akku. Beim Rucksack kann ich doch schon beim Auspacken feststellen, ob irgendwelche Nähte nicht korrekt sind oder ob die Verschlüsse defekt sind. Gibt es sonst irgendein Risiko des Defekts, bei dem man nicht eh auf die Kulanz des Herstellers angewiesen ist? Eher nicht, denn eigentlich kann alles was in den kommenden zwei Jahren kaputt geht, auf nicht sachgemäße Benutzung geschoben werden. Dann der Akku. Wenn mir einer ausfällt, weiß ich vermutlich nicht mal, ob es der ist, der mit der Kamera kam, oder der, der mit der Promo-Aktion kam. Olympus weiß das auch nicht und wird daher den Akku anstandslos austauschen müssen.

Das mag ja alles bei anderen Promo-Aktionen kritischer sein, bei der aktuellen verstehe ich den Wirbel hier aber wirklich nicht.

Gruß

Hans

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vor 21 Minuten schrieb Hacon:

Ich habe auch rein praktisch Probleme damit, die Aufregung hier zu verstehen. Es geht doch momentan um die Promo-Aktion zur E-M1 III. Da gibt es einen Rucksack und einen Akku. Beim Rucksack kann ich doch schon beim Auspacken feststellen, ob irgendwelche Nähte nicht korrekt sind oder ob die Verschlüsse defekt sind. Gibt es sonst irgendein Risiko des Defekts, bei dem man nicht eh auf die Kulanz des Herstellers angewiesen ist? Eher nicht, denn eigentlich kann alles was in den kommenden zwei Jahren kaputt geht, auf nicht sachgemäße Benutzung geschoben werden. Dann der Akku. Wenn mir einer ausfällt, weiß ich vermutlich nicht mal, ob es der ist, der mit der Kamera kam, oder der, der mit der Promo-Aktion kam. Olympus weiß das auch nicht und wird daher den Akku anstandslos austauschen müssen.

Du kannst die Akkus die bei der Kamera dabei waren leicht am aufgedruckten Produktionsdatum erkennen. Sie sind im ggs. zu den Akkus aus der Promo-Aktion vom letzten Jahr (ich möchte betonen, daß es den Akkus nichts macht, wenn sie mal ein Jahr länger bei Olympus im Lager lagen!).

Zum Rucksack: auch in Rucksäcken sind viele verdeckte Nähte. Du kannst nicht jede Naht bereits beim Auspacken kontrollieren.

Ich denke aber, es geht hier mehr um die prinzipielle Vorgehensweise, als um einen auf eine Promo-Aktion bezogenen Artikel. Frei nach dem kategorischen Imperativ.

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Es geht hier doch nicht um kleinere Werbegeschenke, die überraschender Weise dem Paket beigelegt werden. Es geht in den meisten Fällen um ein konkretes Setangebot. Wenn Olympus eine Kamera mit einem zusätzlichen Akku oder Objektiv bewirbt, ist das ein Setangebot. Und natürlich spielt der Preis bei einer Kaufentscheidung eine Rolle. Wenn also Olympus mich durch ein solches Angebot zum Kauf bewegt, warum soll ich dann nicht Ansprüche auf die entsprechende Garantie und Gewährleistung auf die gekaufte Ware haben?

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vor 29 Minuten schrieb Hacon:

Ich habe auch rein praktisch Probleme damit, die Aufregung hier zu verstehen

Ich glaube die "Aufregung" ist rein hypothetisch und durch zahlreiche Diskussionsbeiträge aufgeschaukelt.  Alles Spekulation um "was wäre wenn".
Konkret ist doch überhaupt nichts vorgefallen, oder? 

RW berichtet in seinem Artikel, daß er "vor Jahren schon mal ein Problem" hatte; der Leser kann den Eindruck erhalten daß dies der Normalfall wäre.

Aus der Zusammenfassung meines Schriftverkehrs mit Olympus geht klar hervor, daß
- für Promoartikel kein Garantieanspruch besteht,
- es derzeit gängige Praxis ist, daß Garantiereparaturen trotzdem akzeptiert werden
- und Olympus sich auf Anfrage darum kümmert den Kunden mit den entsprechenden Dokumenten auszustatten.

Ich finde - alles gut.

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vor 2 Minuten schrieb Karsten:

m Artikel, daß er "vor Jahren schon mal ein Problem" hatte; der Leser kann den Eindruck erhalten daß dies der Normalfall wäre.

Aus der Zusammenfassung meines Schriftverkehrs mit Olympus geht klar hervor, daß
- für Promoartikel kein Garantieanspruch besteht,

...woran ich im Moment noch zweifle. Denn auch wenn Olympus es eine "Promo-Aktion" nennt, oder davon spricht, daß es sich um eine kostenfreie Beigabe handelt - es ist letztlich (wesentlicher) Teil des Vertrages.

Stell Dir vor, Du wechselst Deinen Netzbetreiber, weil Du beim Neuabschluß des Vertrages auch noch ein tolles Smartphone dazubekommst. Und nun stellt sich heraus, daß das gelieferte Smartphone defekt ist. Würdest Du akzeptieren, wenn der neue Netzbetreiber sich damit herausredet, daß das Smartphone ja nur eine kostenfreie Beigabe sei und deswegen kein Garantieanspruch besteht?

(wobei man streng genommen hier ja noch zwischen Herstellergarantie und Gewährleistung unterscheiden muß - bei der ersten kann der Hersteller ja machen was er will, bei der letzten nicht)

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vor 15 Stunden schrieb Martin Groth:

... wahrscheinlich springen jetzt gleich wieder die Juristen durch's Bild ...

Bestimmt nicht, die hoppeln doch nur im Leica-Forum herum - zusammen mit den Zahnärzten, 😊.

Im Ernst: Hans hat Recht. Das Ereifern über theoretische Möglichkeiten ist bringt nichts. Falls irgendjemand tatsächlich einen Mangel an der Promotion-Beigabe haben sollte, kann er sich im Falle dieses Falles an den Hersteller wenden. Ich bin mir sicher, dass - mag es Olympus sein oder ein anderer Hersteller - da eine vernünftige Lösung gefunden werden kann. Dies zeigen auch die Beiträge von Karsten.

Einfach einmal weniger Anspruch und mehr (Nach-)Denken. Dann wird das schon.

Thomas

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