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Olympus Promo-Artikel: keine Garantie u. keinen Nachweis


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Der Anlass ist nicht suspekt. Offenbar gibt es zu Promoartikeln keine Kaufnachweise, welche aber formal die Voraussetzung für eine Garantieabwicklung sind. In solchen Fragen auf die Kulanz und das Entgegenkommen von Olympus zu *hoffen*, ist keine gute Grundlage, weil sie nicht verlässlich ist.

bearbeitet von tgutgu
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vor 3 Minuten schrieb Martin Groth:

Ja, man findet immer ein Haar in der Suppe. Dem einen gefällt die Qualität des Rucksacks nicht, dem anderen passt er nicht (logisch, ein Rucksack ist immer individuell, das kann nicht für alle gleichermaßen passen), der nächste findet derlei Aktionen prinzipiell doof, etc. Man kann schon fast die Uhr danach stellen, wann nach Ankündigung irgendeiner Aktion von Olympus gemeckert wird. Neue Kamera - fehlende Features, Vergleich mit anderen Herstellern, zu groß, zu klein, zu teuer. Neue Objektive - zu schwer, zu lichtstark / -schwach, falsche Brennweite, zu teuer. Und irgendwelche Aktionen, welcher Art auch immer, sind auch irgendwie Mist, immer!

Du liebe Zeit. Kritik ist kein Meckern, sondern Feedback für den Hersteller was er künftig - z.B. bei Promoaktionen - ggf. besser machen kann. Und ehrlich: Promoartikel, bei denen es sich herausstellt, dass sie den erwartbaren Anspruch nicht erfüllen, können ein Schuss nach hinten sein. Insofern ist die geäußerte Kritik ein völlig normaler Vorgang.

Die Unsicherheit, ob z.B. ein bei einer Promotion zugegebenes Objektiv (kein Geschenk) im Falle eines Defektes auf Garantie repariert wird oder nicht, ist letztlich suboptimal.

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vor 35 Minuten schrieb tgutgu:

Du liebe Zeit. Kritik ist kein Meckern, sondern Feedback für den Hersteller was er künftig - z.B. bei Promoaktionen - ggf. besser machen kann.

Jo, keine Frage! Aber ich persönlich (!) meine schon den Unterschied zwischen Meckern und konstruktivem Feedback unterscheiden zu können. Und "besser machen"? Wie denn? Es wird immer Meckerer geben, gute Begründet oder einfach so! 

vor 35 Minuten schrieb tgutgu:

Und ehrlich: Promoartikel, bei denen es sich herausstellt, dass sie den erwartbaren Anspruch nicht erfüllen, können ein Schuss nach hinten sein.

Stimmt, aber wo wäre das bei denen, die ich aus der jüngeren Vergangenheit erinnere, nicht erfüllt worden? Welche Ansprüche? An die Passform des Rucksacks? Von grundsätzlichen Mängeln habe ich noch nichts gehört. 

vor 35 Minuten schrieb tgutgu:

Die Unsicherheit, ob z.B. ein bei einer Promotion zugegebenes Objektiv (kein Geschenk) im Falle eines Defektes auf Garantie repariert wird oder nicht, ist letztlich suboptimal.

Ganz andere Baustelle, das meine ich nicht.

bearbeitet von Martin Groth
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Am 10.4.2020 um 22:15 schrieb Georg M.:

Bei einem Olympus-Fotowettbewerb habe ich vor Jahren sowohl ein Objektiv als auch einen Konverter gewonnen. Eine Rechnung ist nie ausgestellt worden. Beide Artikel wurden von mir bei Olympus registriert. Das Objektiv wurde auch noch 7 Monate nach Ablauf der Garantiezeit vom Olympus-Service kosten- und problemlos repariert.

Mein Fazit zum Tread: Absoluter Schwachsinn! Kann mir aber schon vorstellen, was RW damit gerne bezwecken möchte....👎  Hätte allerdings nie gedacht, dass er sich als Ex-Mod jemals zu solchen primitiven Mitteln herablassen würde...

In Bayern gibts dafür eine ziemlich treffende Bezeichnung die ich hier nicht weiter breittreten möchte...

Die Wahrheit liegt halt irgendwo in der Mitte.

Wenn man auf einem Wettbewerb etwas gewinnt oder auf einem Event per Los Glück hat und etwas vom Hersteller (!) geschenkt bekommt, ist das eine Sache.
Da mag OK und richtig sein, dass man dann nicht auch noch Garantie hat.

Aber bei Marketing-Bundles ist das etwas anderes. Regelmäßig gibt es zur Markteinführung neuer Produkte solche Bundles, wo man etwa ein Objektiv oder einen Griff "umsonst" dazu bekommt ... dafür kauft man aber wohl am Anfang zum Listenpreis. Später gibt es die  "Dreingaben" nicht mehr dazu, dafür zahlt man einen niedrigeren "Straßenpreis". Insofern ist die Tatsache der "Dreingabe" eines (mit signifikantem Wert behafteten) Zubehörs vermutlich für viele der Auslöser, überhaupt zu diesem Zeitpunkt zu kaufen, damit für sie ganz persönlich und subjektiv der Gegenwert fürs Geld stimmt. In so einer Situation muss auf die "kostenlos" dazu gegebenen Zubehörteile auch volle Garantie bestehen, denn sie sind Bestandteil des Kaufvertrags für das "Grundobjekt".

In diesem Sinne kann ich RW bei dem Thema nur beipflichten.

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Der Meinung bin ich auch. Ich unterstelle ihm auch eine gute Recherche, wenn er so etwas in die Welt setzt. In vielen Positionen ist er näher am Markt dran als wir und die, die ihn in Gedanken mit bayrischen Kraftausdrücken betiteln. 

Grüße Wolfgang 

bearbeitet von blitz
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Und selbst wenn ich einen Fotowettbewerb gewinne, der von Olympus veranstaltet wird - also eine Werbemaßnahme - erwarte ich, dass der versprochene Gewinn, also das Olympus Produkt, selbstverständlich den gleichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen unterliegt, wie ein gekauftes Produkt. Was anderes wäre mir auch nie in den Sinn gekommen.

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vor 15 Minuten schrieb tgutgu:

Und selbst wenn ich einen Fotowettbewerb gewinne, der von Olympus veranstaltet wird - also eine Werbemaßnahme - erwarte ich, dass der versprochene Gewinn, also das Olympus Produkt, selbstverständlich den gleichen Garantie- und Gewährleistungsbedingungen unterliegt, wie ein gekauftes Produkt

Ein Spender eines Gewinns oder eines Bonus-Artikels wird ja wohl nicht ad-hoc eine eigene Produktion oder eine besondere Negativ-Selektion für Werbegeschenke aufmachen, er wird sich wohl auch nicht nachsagen lassen wollen, dass er absichtlich Ramsch-Ware entsorgen will; von daher ist nicht einzusehen, warum Juristen oder Marketing-Leute partout nicht die gleichen Garantie- und Gewährleistungen wie für kommerzielle Neuware einräumen können. Das Risiko ist gering, der bittere Geschmack beim eigentlich zu Beschenkenden aber beträchtlich.

bearbeitet von Nieweg
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vor 4 Stunden schrieb wuesten_fuchs:

Die Wahrheit liegt halt irgendwo in der Mitte.

Wenn man auf einem Wettbewerb etwas gewinnt oder auf einem Event per Los Glück hat und etwas vom Hersteller (!) geschenkt bekommt, ist das eine Sache.
Da mag OK und richtig sein, dass man dann nicht auch noch Garantie hat.

Aber bei Marketing-Bundles ist das etwas anderes. Regelmäßig gibt es zur Markteinführung neuer Produkte solche Bundles, wo man etwa ein Objektiv oder einen Griff "umsonst" dazu bekommt ... dafür kauft man aber wohl am Anfang zum Listenpreis. Später gibt es die  "Dreingaben" nicht mehr dazu, dafür zahlt man einen niedrigeren "Straßenpreis". Insofern ist die Tatsache der "Dreingabe" eines (mit signifikantem Wert behafteten) Zubehörs vermutlich für viele der Auslöser, überhaupt zu diesem Zeitpunkt zu kaufen, damit für sie ganz persönlich und subjektiv der Gegenwert fürs Geld stimmt. In so einer Situation muss auf die "kostenlos" dazu gegebenen Zubehörteile auch volle Garantie bestehen, denn sie sind Bestandteil des Kaufvertrags für das "Grundobjekt".

In diesem Sinne kann ich RW bei dem Thema nur beipflichten.

Es sollte bei den Olympus Aktionen einfach die Rechnung mit der Set/Bundle-Beigabe-Anforderung hochoffiziell registriert werden(Hauptprodukt-Rechnung hochgeladen).

Und schon könnte Oly im Bedarfsfall(falls noch alles gespeichert ist) den ursächlichen Zusammenhng nachvollziehen(Beigabe steht dann halt mit €0,00 drin).

Mit etwas Freundlichkeit lässt sich dann leichter auf Kulanz plädieren. Limitiert natürlich auf den Ur-Käufer, versteht sich!

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Ich habe gerade fuer ein Familienmitglied die EM 10 gekauft. Da gab es das 45 1.8 gratis dazu. Dieses Objektiv wurde in der Rechnung mit aufgefuehrt mit LP und einem  Nachlass von 100%. Das ist doch das, was ihr meint, oder?

bearbeitet von XiaoXie
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Am 20.4.2020 um 15:55 schrieb XiaoXie:

Ich habe gerade fuer ein Familienmitglied die EM 10 gekauft. Da gab es das 45 1.8 gratis dazu. Dieses Objektiv wurde in der Rechnung mit aufgefuehrt mit LP und einem  Nachlass von 100%. Das ist doch das, was ihr meint, oder?

Ja korrekt, genauso gemeint und sicherheitshalber im persönlichen Profil so hinterlegt!

Die Beigabe oder der Gewinn darf dann e. Garantie inkludieren 👈🏼 over and out

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Auf meine Anfrage bei der 30mm und Handgriff-Aktion wurde mir mitgeteilt, dass die Bestätigungs-EMail der Anmeldung für diese Aktion als Nachweis reicht, auch wenn man etwas von diesen Artikeln verkauft. Habe die Mail ausgedruckt und der Rechnung der Kamera beigelegt, für alle Fälle.

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  • 2 weeks later...
vor 9 Minuten schrieb Paulmi:

Hat Nils uns im Stammtisch "verarschen" wollen?

Wenn ich mich recht erinnere sagte er "unterliegen der vollen Gewährleistung". Nichts anderes passiert hier und hat nichts mit verar.... zu tun. 
Gesetzliche Gewährleistung ist eben 6 Monate und Garantie beruht eben auf freiwiller Basis. Wenn Olympus bei Promo-Artikeln die Gewährleistung gewährt, ist das besser als nichts. 

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Olympus hat schon früher gerne die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander geworfen. Ich habe hier gerade die Garantiekarte meiner e-m1 in der Hand und da taucht mehrfach der Begriff "Gewährleistung" auf (aus den Kontext ist ersichtlich, dass "Garantie" gemeint ist).

Irc war das auch bei der Garantieverlängerung so.

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vor 28 Minuten schrieb jsc0852:

Wenn Olympus bei Promo-Artikeln die Gewährleistung gewährt, ist das besser als nichts. 

Mal zur Klarstellung: Olympus (oder irgendein anderer Hersteller) "gewährt" die Gewährleistung nicht freiwillig, sondern es handelt sich um eine gesetzliche Pflicht innerhalb der EU für Hersteller / gewerbliche Verkäufer! Deshalb spricht man auch von einer Gewährleistungspflicht. Diese ist in Umfang und Dauer auch nicht verhandelbar, sondern fest vorgegeben. Für Deutschlang gilt: 2 Jahre. Die sind in der Praxis aber - wie im Artikel von Reinhard erwähnt - in der Praxis nicht viel Wert, da nach sechs Monaten die sogenannte Beweislastumkehr eintritt: ab da muss der Käufer dem Gewährleistungsgebenden nachweisen, dass der Fehler von Anfang an bestanden hat - was in der Praxis so gut wie unmöglich ist.

Innerhalb der ersten sechs Monate muss dagegen der Gewährleistungsgebende dem Käufer nachweisen, dass der Fehler NICHT von Anfang an bestand - was in der Praxis ebenso gut wie unmöglich ist.

Daher ist der Käufer in den ersten sechs Monaten eigentlich gut abgedeckt, aber über die vollen zwei Jahre Gewährleistungspflicht in der Praxis eben nur sehr rudimentär. Wobei sich die Gewährleistungspflicht des Herstellers auf den ERSTkäufer bezieht. 

Die HerstellerGARANTIE ist ein ganz anderes Thema: diese wird vom Hersteller tatsächlich freiwillig gegeben und kann in Umfang, Leistung, Laufzeit und an wen sie gegeben wird, von diesem bestimmt werden. 

Zitat

Gesetzliche Gewährleistung ist eben 6 Monate und Garantie beruht eben auf freiwiller Basis.

"Gesetzliche Gewährleistung ist eben 6 Monate" - nein, sie beträgt innerhalb Deutschlands 2 Jahre (bei Neuware und im Handel, bei Privatpersonen siehts anders aus). Nach 6 Monaten setzt die Beweislastumkehr ein (Auswirkungen siehe oben)

"und Garantie beruht eben auf freiwiller Basis." Richtig.

bearbeitet von ak.lenswork
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