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Ojemine liebe Markgräfin Wilhelmine. Im Zweifel immer für den Adel ?


Rolandoo

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Verordnung über die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen. (BSVV). Vom 14. Dezember 2001.(GVBl. S. 22). BayRS 600-15-F. Schwieriges Pflaster für Fotografen. Ab wann ist ein Foto gewerblich ? Auch wenn es auf einer Website ist, die Werbung einblendet ?

 

 

bearbeitet von Rolandoo
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Mich nervt die Bayerische Schlösserverwaltung gewaltig. Man darf nämlich meistens gar nicht privat fotografieren, ganz egal wie sehr man da ohne Blitz und Stativ steht.

Was soll das? Ich zahle Eintritt und hätte nicht einmal etwas gegen einen Foto-Obolus für privates knipsen. 

Man verweist auf "den organisatorischen Ablauf von Schlossführungen" - dass ich nicht lache. Bei anderen Sehenswürdigkeiten, die nicht unter dieser Verwaltung stehen, funktioniert das schließlich auch.

Mein letzter Besuch in der Würzburger Residenz: Das Haus war kaum besucht, aber die "Wärter" haben aufgepasst wie die Schießhunde, dass bloß niemand den Finger in die Nähe des Auslösers bringt.

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vor 7 Minuten schrieb Jantoni:

Das Haus war kaum besucht, aber die "Wärter" haben aufgepasst wie die Schießhunde, dass bloß niemand den Finger in die Nähe des Auslösers bringt.

Und haben die auch auf die Smartphone-Tapser reagiert?

Gerade Smartphones sind doch die schlimmsten wenn es um das Teilen (Neudeutsch: Sharen) geht.

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Das ist nicht nur in Bayern so. Vor einiger Zeit war ich in einem Schloss in Baden-Württemberg und dort hat man mir zu verstehen gegeben, dass, zusätzlich zum üppigen Eintrittsgeld, eine kostspielige Fotoerlaubnis zu zahlen wäre, wenn ich fotografieren wollte. Ich habe herzlich gelacht und bin auf der Stelle umgedreht. 

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Danke für die Antwort. Ich habe das Formular heruntergeladen und werde versuchen zu fotografieren. Ich habe Schlösser vor der Haustür.

Ich glaube eine einfache Nutzung (Homepage) der eigenen Bilder ist wohl  verwaltungstechnisch hochkomplex. Auch die eigene Bildpublikation auf z.b. einer eigenen Fotohomepage ist demnach kostenpflichtig und muß zusätzlich beantragt / bezahlt werden.

Ich habe auch gesehen, daß die Verwaltung 90.000 eigene Bilder in den Archiven zum Verkauf anbietet. Man beachte auch, daß für die einjährige Nutzung der Archivbilder 300 EUR anfallen. Für die eigenen wird das dann nachträglich festgelegt wenn man den Verwendungszweck / Reproduktion beantragt.

### Zitat ### 2.12.2020

"Der Bayerischen Schlösserverwaltung müssen Belegaufnahmen des entstandenen Fotomaterials zur Verfügung gestellt werden, die diese für interne Zwecke (z. B. eigene Publikationen) entgeltfrei nutzen kann.

Mit der für die Fotogenehmigung erhobenen Gebühr ist lediglich das Erstellen der Aufnahmen abgegolten. Für alle Veröffentlichungen des erstellten Bildmaterials ist bei der Hauptverwaltung in München zusätzlich eine kostenpflichtige Reproduktionsgenehmigung einzuholen.

Noch ein Text: Wir freuen uns, wenn Sie Ihre privaten Fotos, die unter Einhaltung der oben genannten Bestimmungen entstanden sind, mit dem #schloesserbayern auf Ihren privaten (d. h. ohne gewerblichen Hintergrund betriebenen) Social-Media-Seiten teilen.

Die Höhe des Nutzungsentgelts richtet sich u. a. nach der Prominenz des gewählten Motivs, der Höhe des technischen und personellen Aufwands und dem Verwendungszweck der Aufnahmen. Die Kosten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt, wobei verbindliche Aussagen zur anfallenden Gebühr erst nach Prüfung des Antragsformulars getroffen werden können."

3.3.2. Gewerbliche Nutzung (Werbung, Firmen-Homepages, gewerbliche Angebote) 3.3.2.a. bis 1 Jahr 300,00 € 3.3.2.b. bis 3 Jahre 450,00 €

### Zitat Ende 2.12.2020 ###

Bei eigenen Bildern und eigener Nutzung gilt: Verfremdung verboten, Urheberrechte beachten und einzelne Herkunftsnachweise sind zu erbringen und sofortige Belegexemplare an die Schlösserverwaltung. Gerichtsstand ist München und es gibt Strafaufschläge bei falschen Herkunftsnachweisen. Es gibt also offenbar auch noch Teile in den Schlössern, denen ein zusätzliches fremdes Urheberrecht zugrundeliegt. 

###

Wem gehören die meisten Burgen und Schlösser in Bayern ?  Ich vermute die Burgen und Schlösser in Bayern werden wohl aus Spenden und Steuergeldern finanziert. Und zusätzlich aus Nutzungsentgelten. 

Im Antrag muß exakt der Tag und Uhrzeit eingegeben werden. Man muss also schon vorher wissen wann man bei der Burg auftaucht. Ungünstig für Urlauber. Auch Außenaufnahmen müssen beantragt werden. Internetnutzung muß mit einer Laufzeit angegeben sein nach der dann das eigene Foto wieder entfernt werden muß oder erneut bezahlt werden muß.

 

bearbeitet von Rolandoo
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vor 18 Stunden schrieb Jantoni:

Mich nervt die Bayerische Schlösserverwaltung gewaltig. Man darf nämlich meistens gar nicht privat fotografieren, ganz egal wie sehr man da ohne Blitz und Stativ steht.

Was soll das? Ich zahle Eintritt und hätte nicht einmal etwas gegen einen Foto-Obolus für privates knipsen. 

Man verweist auf "den organisatorischen Ablauf von Schlossführungen" - dass ich nicht lache. Bei anderen Sehenswürdigkeiten, die nicht unter dieser Verwaltung stehen, funktioniert das schließlich auch.

Mein letzter Besuch in der Würzburger Residenz: Das Haus war kaum besucht, aber die "Wärter" haben aufgepasst wie die Schießhunde, dass bloß niemand den Finger in die Nähe des Auslösers bringt.

In Kirchen habe ich oft einen Geistlichen eiligen Schrittes hinter mir (nicht während der Messe). Ich antworte manchmal: Entschuldigung, ich dachte für Kirchensteuerzahler wäre das erlaubt. Ich vermute, daß es in Deinem Fall so ist: Wenn Du eine Erlaubnis hättest und Aufnahmen während der Führung machst. Würden dann viele andere ebenfalls Ihre Kamera zücken und fotografieren, weil Sie annehmen es wäre irgendwie doch erlaubt und die Security müsste dann alle Genehmigungen kontrollieren. Das könnte man aber durch einen deutlich aus der Ferne sichtbaren Anstecker / Ausweis für die Fotozahlenden umgehen.

bearbeitet von Rolandoo
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Danke für Eure Beiträge. Eine einfache Lösung hatte ich vermutet. Auch ich bin nicht gegen Naivität immun.

Puuuuh das ist kompliziert. Man bedenke auch, daß jedwege Nutzung beantragt und gezahlt werden muß und eine Änderung der Nutzung, die sich aus einer Änderung der ev. kommerziellen Umgebung der Fotoeinbindung (Internet) ergibt, erneut für eine bestimmte Nutzungsdauer angezeigt und bezahlt werden muß. Das ist ein großer Verwaltungsakt und zieht immer neue Verwaltungsakte nach sich. Immer bei jeder Änderung. Und mit unerwarteten Anwaltsschreiben muß man jederzeit rechnen.

Das ist mir zu zeitaufwendig. Für privates Fotografieren und ev. einfache Nutzung auf Homepage nicht geeignet und auch zu risikoreich.

bearbeitet von Rolandoo
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vor 17 Stunden schrieb pit-photography:

Deswegen fotografiere ich die Schlösser nur von außen 😁

aber nur von öffentlichem Grund aus, denn die Parks gehören mit zu den Anlagen.

Wobei ich schon oft im Nymphenburger Park oder den Residenzgärten fotografiert und auch was in Fotoforen, auf Facebook, Insta und co gepostet habe. Halt nie selbst gewerblich genutzt aber auf Seiten gezeigt, die selbst durchaus als gewerblich einzustufen sind, weil durch Werbung finanziert.

Vielleicht sollte man als Steuerzahler mal klagen.

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vor 22 Stunden schrieb acahaya:

aber nur von öffentlichem Grund aus, denn die Parks gehören mit zu den Anlagen.

Wobei ich schon oft im Nymphenburger Park oder den Residenzgärten fotografiert und auch was in Fotoforen, auf Facebook, Insta und co gepostet habe. Halt nie selbst gewerblich genutzt aber auf Seiten gezeigt, die selbst durchaus als gewerblich einzustufen sind, weil durch Werbung finanziert.

Vielleicht sollte man als Steuerzahler mal klagen.

Von öffentlichen Grund aus. Ja das wäre vermutlich als Panoramafreiheit zu bezeichnen und wäre erlaubt. Die Panoramafreiheit ist aber nur dann frei wenn das Foto nicht unter zu Hilfenahme von z.b. Leitern oder anderen Hilfsmitteln, die den Einblick auf die Gebäude im Vergleich zur normalen menschlichen Standhöhe im öffentlichen Raum verändert. Das "Herausschneiden" von einzelnen Details aus dem Schloss mit einem Zoomobjektiv selbst vom öffentlichen Raum aus, könnte deshalb eventuell nicht mehr durch die Panoramafreiheit geschützt sein. Aber die Frage ist wirklich interessant, weil es ja dann eventuell sein könnte, daß man Aufnahmen von Schlössern vom öffentlichen Raum aus wegen der Panoramafreiheit ohne Einschränkung verwenden könnte. Siehe auch https://www.profifoto.de/szene/notizen/2019/08/06/tipps-zur-panoramafreiheit/. Ist aber ein schwieriges Feld: "Oberlandesgericht Brandenburg erklärt das Fotoverbot für unrechtmäßig (Az. 5 U 12/09). Schloss und Park dürfen also auch weiterhin kostenlos abgelichtet werden. Also nicht nur aus dem öffentlichen Raum heraus und auch zu „kommerziellen“ Zwecken." Dann muß man noch die DGSVO beachten und keine Personen vor dem Schloss deutlich ablichten. Ob es dabei ausreichen würde die Gesichter unkenntlich zu machen bleibt zu klären.

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Ich vermute abschließend:

Wenn man von öffentlichem Grund aus, Schlösser und Burgen fotografiert und die erkennbaren Gesichter incl. erkennbaren Habitus - wenn zutreffend, der auf dem Bild befindlichen Personen unkenntlich macht, kann man die Bilder "frei / kommerziell" verwenden. Das Gesetz definiert den öffentlichen Raum als einen Platz, der von allen Personen, ohne Hilfsmittel zu erreichen ist. Auch Ausschnitte eines Schloss dürfen verwendet werden wenn diese gegenüber dem Original unverändert bleiben. Von welchem Standort aus das Foto gemacht wurde kann man durch Foto dokumentieren. 

Der § 59 UrhG gilt vor dem § 903 BGB & dem §16 UrhG und die DSGVO steht vor dem § 59 UrhG

Bleibt nur zu klären, was wäre, wenn man in einen angrenzenden Bergwald steigt um eine andere Ansicht des Schlosses zu haben. Ist der Bergwald, der vielleicht jemandem gehört, kein öffentlicher Raum mehr obwohl er frei zugänglich ist.

So könnte es gehen und man kann mit den Bildern machen was man will. Zumindest von außen (und in Brandenburg auch im Schlosspark selbst).

Innenaufnahmen für freie Verwendung sind nicht möglich, es sei denn man zahlt und läßt sich auf einen zeitraubenden und aufwendigen Verwaltungsakt ein.

 

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vor 3 Stunden schrieb Rolandoo:

Das Gesetz definiert den öffentlichen Raum als einen Platz, der von allen Personen, ohne Hilfsmittel zu erreichen ist.

Der Schlosspark ist doch von allen Personen ohne Hilfsmittel zu erreichen. Also öffentlicher Raum?  Ich glaub, da braucherten wir einen § und/oder eine Juristin!

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vor 38 Minuten schrieb king kong:

Der Schlosspark ist doch von allen Personen ohne Hilfsmittel zu erreichen. Also öffentlicher Raum?  Ich glaub, da braucherten wir einen § und/oder eine Juristin!

Der Schlosspark hat einen Zaun und gehört zum Schloss Nymphenburg, er ist also kein öffentlicher Raum.

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Noch vergessen. Die Gärten und Seen gehören auch dazu. Auch zum Beispiel der Bodensee (über 500qm groß) oder der Starnbergersee. Und wenn man schon dabei ist. Der deutsche Wald ist ja auch in privatem, forstbetrieblichem oder staatlichem Besitz. Was ist da erlaubt ? Eventuell alles was z.b. Pilzsammlern erlaubt ist ? Berufsfotografen wissen das sicher alles. Ein allumfassendes Regelwerk für Fotografen gibts sowas ?

bearbeitet von Rolandoo
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Hallo Blitz,

Danke für die Links. Ich habe folgendes gefunden:

Quick Guide Bildrechte: Rechtssichere Bildnutzung für Unternehmen, Vereine, Behörden, Journalisten und Fotografen – inklusive DSGVO 2. Auflage, Kindle Ausgabe
von Christian W. Eggers (Autor) 

Das ist sehr gut und behandelt die meisten Themen. Was da nicht drinsteht ist halt Restrisiko. ich glaube von 2019.

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