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Die OM System Community
Ignoriert

Omd EM 1 MK2 Video Aufzeichnung auf 29min begrenzt


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vor 15 Minuten schrieb Dominik:

Weiß jemand ob man das umgehen kann? Oder durch eine Lizenz freischalten kann?

Umgehen kannst du das, indem du dir ein sogenanntes Video-Aufnahmegerät, welches nur für diese Nutzung vorgesehen ist, anschaffst. Und nachträglich irgendwas lizenzieren zu lassen, was bei Kameras sowieso nur durch den Hersteller möglich ist, ist eben durch die Zollbestimmungen und -beschränkungen nicht möglich. 

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vor 50 Minuten schrieb wedge:

Einige Panasonik Kameras

Einige? Ich kenne nur die Lumix DC-GH5M, welche mehr als 29 Minuten und 59 Sekunden bietet und auch die MFT-Objektive unterstützt. Kann natürlich sein, dass einige Bridges das auch unterstützen, bevor man sich da aber eine zusätzliche zulegt sollte man zum klassischen Camcorder greifen.

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gh4R und GH4 mit Upgrade geht wohl auch:
https://www.slashcam.de/info/Panasonic-Lumix-DMC-GH4--30-Minuten-Aufnahmelimit-bei-EU-Version-740345.html

Ansonsten wäre da z.b. auch die Black Magic Pocket 4k

Eine ander Variante wäre es einen Externen Recorder z.B. von Atomos zu nutzen.

 

bearbeitet von wedge
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vor 17 Stunden schrieb jsc0852:

Einige? Ich kenne nur die Lumix DC-GH5M, welche mehr als 29 Minuten und 59 Sekunden bietet und auch die MFT-Objektive unterstützt. Kann natürlich sein, dass einige Bridges das auch unterstützen, bevor man sich da aber eine zusätzliche zulegt sollte man zum klassischen Camcorder greifen.

Panasonic G90/G91 und Panasonic DC BGH1. Beide Kameras haben FHD als auch 4k kein Aufnahmelimit.

Die Panasonic GH5s hat auch keine Limits, es sind also doch schon ein paar mehr 😉

 

bearbeitet von Gast
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vor einer Stunde schrieb Dominik:

Also ich hätte lieber 5% mehr Steuern bezahlt als mir für mehrere Hundert Euro eine neue Kamera zu kaufen.

Das ist schon schwach von den Kamera Herstellern aber auch besonders von der EU!

Die EU-Regelung ist sicher etwas antiquiert und wird - glaube ich - wohl auch überarbeitet. Die Kamerahersteller müssen damit umgehen und in einem preislich stark umkämpften Markt überlegen, ob 5% Priesaufschlag durchsetzungsfähig ist. Am Ende ist es so, dass nur wenige Videoseqenzen 30 Minuten wirklich überschreiten werden und so ist auch für die meisten Kunden das Limit akzeptabel. Kein Hersteller wird sich darauf einlassen, auf 5% zu verzichten - worauf es aufgrund der Konkurrenzsituation letztlich hinauslaufen würde.

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Am 21.3.2021 um 10:29 schrieb Dominik:

Ok, danke für die Info! Weiß jemand ob man das umgehen kann? Oder durch eine Lizenz freischalten kann?

Ganz einfach via HDMI-Ausgang auf ein Streaminggerät, wie das Atem Mini oder sowas, von da mit USB zum PC, der zeichnet dann bis 24/7 auf...

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vor 1 Stunde schrieb FlorianZ:

Oder man informiert sich halt VOR dem Kauf und wählt das richtige Model.

Aber so ist es natürlich einfacher - es sind ja die anderen Schuld. 😉

verstehe deinen Kommentar nicht. Was willst du mir damit sagen oder soll ich mich jetzt ärgern? Finde tatsächlich eine Lizenz Erweiterung eine super Idee! Das wäre mir 200Euro wert. Aber eine neue Kamera kaufe ich mir deswegen nicht.

Finde den Vorschlag von aperture8 gut. Habe eben mal geguckt und gesehen, dass die benötigte Hardware 15Euro kostet(wenn man schon einen Laptop hat). Aber schade finde ich es trotzdem. Meine 0815 Action Cam kann ja auch längere Videos aufnehmen und ist absolut mini gegenüber meiner Kamera. Wir leben ja im Jahr 2021 und nicht 1990. 

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vor 10 Minuten schrieb Dominik:

verstehe deinen Kommentar nicht. Was willst du mir damit sagen oder soll ich mich jetzt ärgern?

Was ich damit sagen möchte: Wem die Funktion über 29 Minuten Video aufzunehmen wichtig ist - der sollte sich vor dem Kauf informieren ob die Kamera das kann. Wer sich nicht informiert, braucht halt nicht den Schuldigen bei der EU oder den Herstellern suchen. Das ist meine Meinung und das wollte ich damit sagen.

 

vor 11 Minuten schrieb Dominik:

. Meine 0815 Action Cam kann ja auch längere Videos aufnehmen und ist absolut mini gegenüber meiner Kamera. Wir leben ja im Jahr 2021 und nicht 1990. 

Und genau das zeigt das du nicht verstanden hast worum es geht. Eine Fotokamera mit sekundärer Videofunktion (deine EM1 MKii ist eben als solche eingestuft worden) wird eben anders Besteuert als eine reine Videokamera mit Fotofunktion (deine Gopro). 

 

Über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung lässt sich streiten, nicht jedoch darüber das diese Regelung seit Jahren existiert. Wie gesagt: Man hätte sich vorher schlau machen können. 

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vor 57 Minuten schrieb FlorianZ:

Was ich damit sagen möchte: Wem die Funktion über 29 Minuten Video aufzunehmen wichtig ist - der sollte sich vor dem Kauf informieren ob die Kamera das kann. Wer sich nicht informiert, braucht halt nicht den Schuldigen bei der EU oder den Herstellern suchen. Das ist meine Meinung und das wollte ich damit sagen.

 

Und genau das zeigt das du nicht verstanden hast worum es geht. Eine Fotokamera mit sekundärer Videofunktion (deine EM1 MKii ist eben als solche eingestuft worden) wird eben anders Besteuert als eine reine Videokamera mit Fotofunktion (deine Gopro). 

 

Über den Sinn oder Unsinn dieser Regelung lässt sich streiten, nicht jedoch darüber das diese Regelung seit Jahren existiert. Wie gesagt: Man hätte sich vorher schlau machen können. 

Die Regelung ist einfach total Banane!  Wenn es keinen Hardware Grund für die 29 min gibt kann ich dazu nichts mehr sagen! Wenn ich mir ein Auto kaufe ist dieses ja auch nicht auf 29Kilometer beschränkt 😅 (außer vielleicht ein Elektroauto🤣) Man stelle sich mal vor für alles gibt es so Software Beschränkungen. Eine Kaffeemaschine die nur eine Sorte Kaffee kochen kann, einen PC auf dem nur eine Software läuft, eine Bohrmaschine mit der man nur in Decken bohren kann und einen Herd auf dem man nur Bratwürste braten kann 😅 usw... So lässt sich auch Geld verdienen und Rohstoffe verballern!

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Ich bin hier raus. Informier dich vor dem Kauf und du hättest keinen Fehlgriff gemacht. Wer sich ein Auto kauft, erfragt auch vorher wieviele Kilometer er mit einem Tank kommt.

Dieses gejammere kann ich mir nicht länger anhören. Nix fü rungut.

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Wobei das Gejammere verständlich ist. Die Hersteller sind aber nur bedingt verantwortlich. Sie können gegen die aktuellen Zollbestimmungen direkt nichts ausrichten. Kein Hersteller hat diese Begrenzung freiwillig eingebaut. Ich halte sie in der Praxis auch nicht für so gravierend.

Wer lange Sequenzen aufnimmt, muss sich ein anderes, professionelleres oder geeigneteres Produkt kaufen. Die gibt es auch und kosten i.d.R. mehr.

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Ich finde, man sollte diese 30-Minuten-Beschränkung in die Profigeräte einbauen, nicht in Equipment für Amateure. Der Profi würde sie nämlich nicht mal bemerken, da er nie länger als ein paar Minuten am Stück aus einer Einstellung filmt. Den Amateur ärgert sie hingegen beim Aufnehmen von stundenlangen Sequenzen, die sich hinterher eh niemand antut. 

Von einem solchen Tausch würden alle profitieren 😉

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Also ich gehe einmal davon aus, du möchtest die Kamera nicht auf ein Stativ stellen und dann laufen lassen (ohne Beobachtung) so lange du magst. Das wäre in der Tat dann ein Fall für einen "Fehlkauf". Ich kenne kaum einen Anwendungsfall, wo die Aufnahmegrenze nicht alternativ "überspielt" werden könnte. Einfach neu starten und in der Post bearbeiten - fertig.

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Dieses Video möchte ich zwar nicht ansehen müssen (ein Hochzeitsvideo aus einer Perspektive) aber wenn das dein Anwendungsfall ist, wäre eine A7 (https://www.theweddingstory.de/sony-a7-30-minuten-aufnahmelimit-umgehen/) oder jede andere der hier aufgelisteten die bessere Kamera gewesen.

Also klassischer Fehlkauf. 

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