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Garantie auf Zusatzartikel aus Rabattaktion


Sand3r

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Hallo zusammen,

vielleicht kann mir einer von euch helfen. Ich hab vor kurzem während der letzten Aktion eine E‑M5 Mark III gekauft. Dort gab es den Batteriegriff und das 25mm f/1.8 als Zugabe. Da ich zu diesen Artikeln ja keine Rechnung habe, wie kann man die Garantie an einen Käufer weitergeben?

Danke

Bastian

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Es war in der Vergangenheit schon nicht immer einfach selbst für solche Artikel Reparaturen auf Gewährleistung zu bekommen, was aber nun vom Hersteller zugesichert wurde und auch funktioniert.

OMDS hat natürlich kein Interesse daran, Dir Zubehör zu „schenken“, damit Du es dann möglichst hochpreisig wieder verkaufst, das können die dann auch selbst.

Dir bleibt die Möglichkeit eine Kopie Deiner Rechnung für die Kamera und einen Ausdruck der Infos zur Aktion an Deinen Käufer zu senden oder ihm anzubieten, dass Du die Abwicklung der Reparaturen für ihn durchführen wirst. Beides keine wirklich befriedigenden Varianten und den Verkaufspreis wird es auch nicht nach oben treiben.

Wenn ich sowas mache, dann nur wenn ein guter Kumpel oder Kollege von mir ebenfalls Interesse hat. Dann wird zu einem fairen Verhältnis die Ersparnis aufgeteilt und man kann sich bei Problemen auf den Anderen verlassen. Bei Wiederverkauf an Fremden lohnt sich das eigentlich nur bei hochpreisigen Artikel, wie damals den 1.2er Festbrennweiten. 

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vor einer Stunde schrieb Frank W.:

Es war in der Vergangenheit schon nicht immer einfach selbst für solche Artikel Reparaturen auf Gewährleistung zu bekommen, was aber nun vom Hersteller zugesichert wurde und auch funktioniert.

OMDS hat natürlich kein Interesse daran, Dir Zubehör zu „schenken“, damit Du es dann möglichst hochpreisig wieder verkaufst, das können die dann auch selbst.

Dir bleibt die Möglichkeit eine Kopie Deiner Rechnung für die Kamera und einen Ausdruck der Infos zur Aktion an Deinen Käufer zu senden oder ihm anzubieten, dass Du die Abwicklung der Reparaturen für ihn durchführen wirst. Beides keine wirklich befriedigenden Varianten und den Verkaufspreis wird es auch nicht nach oben treiben.

Wenn ich sowas mache, dann nur wenn ein guter Kumpel oder Kollege von mir ebenfalls Interesse hat. Dann wird zu einem fairen Verhältnis die Ersparnis aufgeteilt und man kann sich bei Problemen auf den Anderen verlassen. Bei Wiederverkauf an Fremden lohnt sich das eigentlich nur bei hochpreisigen Artikel, wie damals den 1.2er Festbrennweiten. 

Alles schön und gut, aber es wäre doch wünschenswert, einen schriftlichen Beleg darüber zu haben, dass man das Gerät rechtmäßig erworben hat.

Es könnte z. B. der Zoll bei der Rückkehr von größeren Auslandsreisen aus blöde Ideen kommen.

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vor 23 Stunden schrieb Sand3r:

Da ich zu diesen Artikeln ja keine Rechnung habe, wie kann man die Garantie an einen Käufer weitergeben?

Das Thema hatten wir im letzten Jahr schon mal ausgiebiger diskutiert:
https://www.oly-forum.com/topic/25545-olympus-promo-artikel-keine-garantie-u-keinen-nachweis/?do=findComment&comment=356872

Einen gesicherten Anspruch für Garantie auf Promoartikel gibt es nach meinem Verständnis nicht.

Olympus hat sich bei mir aber offen und kooperativ gezeigt, Details siehe im verlinkten Beitrag. Ein paar Monate später hatte ich dann tatäschlich den Ernstfall, und sie haben die sich vom Batteriegriff ablösende Belederung kostenlos reparariert. Wenngleich das auch nicht völlig reibungslos von statten ging. Zuerst hieß es "kann nicht auf Garantie repariert werden, da keine Rechnung vorliegt". Als ich das Schreiben vom Olympus zum nachträglich ausgestellten Lieferschein mit einer Erklärung an die Servicestelle nachgereicht habe, war es okay.

Das war noch zu Zeiten von Olympus, OMDS mag das inzwischen anders handhaben, keine Ahnung.

Als Käufer eines solchen Promoartikels müßte der Preisvorteil für mich schon signifikant sein, um die Unsicherheit einer womöglichen nicht gegebenen Garantie aufzuwiegen.

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ich habe ein 1M2 Kit mit dem 12-40 2.8 im Olympusshop gekauft, da gab es als Dreingabe ein 30mm Macro dazu, das ist ganz normal auf der Rechung mit Null Euro drauf und alle konnten registriert werden und haben sogar die Garantieverlängerung um 6 Monate bekommen. Daher gehe ich davon aus das ich hier einen ganz normalen Garantieanspruch habe.

 

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vor 4 Stunden schrieb kdww:

ich habe ein 1M2 Kit mit dem 12-40 2.8 im Olympusshop gekauft, da gab es als Dreingabe ein 30mm Macro dazu, das ist ganz normal auf der Rechung mit Null Euro drauf und alle konnten registriert werden und haben sogar die Garantieverlängerung um 6 Monate bekommen. Daher gehe ich davon aus das ich hier einen ganz normalen Garantieanspruch habe.

 

Gab es das 30er direkt dazu oder wurde das separat von einer Promotion-Agentur verschickt?

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vor einer Stunde schrieb Grinzold:

Gab es das 30er direkt dazu oder wurde das separat von einer Promotion-Agentur verschickt?

Bei mir kamen Makro und Batteriegriff später, separat. Sie standen auch nicht mit auf der Rechnung drauf (vllt. weil ich bei einem Händler gekauft habe, der mit der Aktion selbst ja nichts zu tun hat). Geliefert wurden nur die Teile ohne "Beipackzettel", ich hatte anfangs also praktisch überhaupt keinen Beleg, daß sich die beiden Artikel in meinem Besitz befinden.

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vor 15 Stunden schrieb Karsten:

Bei mir kamen Makro und Batteriegriff später, separat. Sie standen auch nicht mit auf der Rechnung drauf (vllt. weil ich bei einem Händler gekauft habe, der mit der Aktion selbst ja nichts zu tun hat).

Man muss an der Stelle unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Gewährleistung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung des Verkäufers, Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn der Händler Dir die Kamera verkauft, dann muss er für die Gewährleistung einstehen, aber die Extras kommen direkt vom Hersteller, und die Pflicht zur Gewährleistung dafür liegt daher bei ihm. Wenn man die Aktionsware direkt beim Hersteller (Olympus-Online-Shop) bestellt, dann ist das natürlich egal, denn der “Verkäufer” sowohl der Kamera selbst als auch der Aktions-Zugaben ist Olympus bzw. OMDS.

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vor 51 Minuten schrieb anselm:

Man muss an der Stelle unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie.

Der Unterschied ist mir klar, auch wenn ich im Sprachgebrauch damit meist schlampig bin und nicht differenziere. Auf diesen Unterschied wollte ich gar nicht hinaus mit meinem Kommentar, sondern ich habe mich gefragt, ob die Promo-Artikel wohl mit 0€ auf der Rechnung auftauchen, wenn man direkt bei Olympus bestellt.

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vor 19 Stunden schrieb Grinzold:

Gab es das 30er direkt dazu oder wurde das separat von einer Promotion-Agentur verschickt?

Das wurde Komplett in einem Paket vom Oly Shop geliefert. Die Rabattaktion für das stark reduzierte 1M2 Kit mit dem geschenkten Macro gab es über den Corporate Benefit Zugang meiner Firma, vielleicht ist das der Grund, dass das alles zusammen auf einer Rechnung war und der Versand nicht über irgendeine Agentur erfolgt ist

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Vielen Dank an alle für die rege Teilnahme. 

Ich wäre jetzt bei den Gegenständen eigentlich auch von einer Gewährleistung ausgegangen. Diese wurden zwar gratis nachgeschickt, aber sie haben ja trotzdem maßgeblich die Verkaufsentscheidung beeinflusst. Wobei ich nicht wirklich weiß, wie die rechtliche Lage da genau aussieht. Es ist ja nicht so, dass ich nichts davon wusste, sondern bewusst die Entscheidung getroffen habe. 

Ich hab OMD/Olympus (bin mir beim richtigen Namen unsicher 😉) einfach mal direkt angeschrieben und um Aufklärung gebeten. 

 

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Antwort vom Support:

"Da das Objektiv kostenfrei zur Verfügung gestellt wird, ist es bedauerlicherweise nicht möglich eine Rechnung zu erstellen oder dies auf der vorhandenen Rechnung zu vermerken. Offiziell würden Sie daher über keinen Garantieanspruch verfügen, da es sich um eine besondere Aktion handelt.

Sofern Ihnen allerdings die Bestätigungs-E-Mail der erfolgreichen Teilnahme vorliegt, können Sie dieses Schreiben gerne bei der Einsendung zur Reparatur verwenden.
Dieses Schreiben wird derzeit bei einer möglichen Garantiereparatur akzeptiert und sofern wir unsere Prozesse nicht vollständig ändern, kann diese E-Mail nach wie vor verwendet werden.

Für den Beginn der Garantiezeit wird daher das Datum der Teilnahmebestätigung verwendet. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Angaben bereits weiterhelfen konnte."

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