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Recht am eigenen Bild


Plainpixel

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Na, prinzipiell kann man sich die Frage doch selber beantworten: würde man selber wollen, dass ein Bild von einem was irgendwer irgendwo in der Welt aufgenommen hat in irgendeiner Form veröffentlicht wird? Wenn Du mit nein antwortest, dann billige dieses Recht auch allen anderen zu. So einfach ist das. Und so beantworte ich auch die Frage für mich.. Wie das vor Gericht aus sieht, hat Heiko eigentlich schon gesagt: es kommt auf die konkrete Situation an. Andy rechtlich

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Hallo Andy, diesen Grundgedanken halte ich schon mal für sehr hilfreich bei der eigenen "Positionsbestimmung" und er fängt sicher schon eine große Menge an potentiellem Ärger im Vorfeld ab. Aber der Rückschluss "Wenn es mir nichts ausmachen würde, dann dem Abgebildeten ja bestimmt auch nicht." ginge dann manchmal in die Hose. Zum Beispiel wenn stark unterschiedliche Kulturen oder Religionen im Spiel sind. Angeblich soll es Kulturen geben, die davon ausgehen, dass Ihre Seele durch ein Foto geraubt wird. Das käme mir nicht so in den Sinn, weil mein persönlicher kultureller Hintergrund ein anderer ist - und hätte womöglich keine Hemmung zu Fotografieren und zu Veröffentlichen. Gruß, Dieter

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Ja Dieter, das zählt dann schon unter "vor Gericht" - das kann auch ein "virtuelles" moralisches, kulturelles oder religiöses sein - an der Stelle kommt es eben - wie Heiko schon anmerkte - sehr auf die Umstände an und damit kann die Frage eben nicht mehr so allgemein aufgefasst werden wie sie gestellt wurde. Allgemeine Fragen können nur allgemeine Antworten bekommen - und die können in einem konkreten Fall auch völlig falsch sein. Andy verallgemeinernd

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 Plainpixel said:
Besuch auf dieser Website: http://www.simonhoegsberg.com/private_public/
Tja, da frage ich mich auch: - Hat der Fotograf die Personen um Zustimmung zur Veröffentlichung gefragt? - Musste er das in England? - Muss ICH das in Deutschland tun (soweit ich weiß: Ja)? - Renne ich dann hinter jeder Person her? Und noch ein Beispiel: Ich habe in Spanien auf dem Markt eine Frau, vermutlich Britin, unbemerkt in einer für sie unvorteilhaften Pose aufgenommen. Das Foto ist witzig. Darf ich das Bild in einer Zeitung veröffentlichen, ohne (von ihr) verklagt zu werden? oLi
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 oLi said:
Und noch ein Beispiel: Ich habe in Spanien auf dem Markt eine Frau, vermutlich Britin, unbemerkt in einer für sie unvorteilhaften Pose aufgenommen. Das Foto ist witzig. Darf ich das Bild in einer Zeitung veröffentlichen, ohne (von ihr) verklagt zu werden?
frag Dich doch mal unabhängig von jeglicher Juristerei, ob Du ein Bild von Dir in gleicher oder ähnlicher unvorteilhafter Pose veröffentlicht sehen möchtest.. Gruß Manfred
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Vielleicht hilft euch das weiter: KunstUrhG Hier § 23 Abs: 4 > Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. ________ Wobei sich streiten lässt was ist Kunst und was nicht. Ich befürchte die hier gezeigten Bilder könnten schon als Kunst definiert werden, wenn man sich den Gedanken und die Ausführungen des Uhrhebers anschließt. Wäre es nur ein Bild, wäre ich anderer Meinung.

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 ManfredP said:
frag Dich doch mal unabhängig von jeglicher Juristerei, ob Du ein Bild von Dir in gleicher oder ähnlicher unvorteilhafter Pose veröffentlicht sehen möchtest..
Wie Dieter schon vorsichtig angedeutet hat, ist es sowohl für die rechtliche als auch die ethische Beurteilung des Sachverhalts für sich genommen völlig irrelevant, was er, Du oder ich von sich veröffentlicht sehen möchte. Dessen Beurteilung läuft, wie so oft, immer auf die Abwägung konkurrierender Rechte und Freiheiten hinaus, und es sind derer alle, die dabei eine Rolle spielen, gegeneinander abzuwägen. Und genausowenig, wie es dafür genügt, allein Recht und Freiheit des Fotografen auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit und die Ausübung seiner womöglich Kunst und seiner Publikations- und Pressefreiheit zu betrachten, genügt es, allein das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten in den Vordergrund zu stellen. Keine der beiden Perspektiven ist absolut. Und was bei dieser Abwägung üblicherweise herauskommt, unterscheidet sich ganz offensichtlich von Region zu Region, von Kultur zu Kultur und von Jurisdiktion zu Jurisdiktion, und es wäre interessant, lehrreich und für Auslandsreisen äußerst hilfreich, da mal eine Übersicht zu haben, was wo üblich ist. Das, so habe ich es verstanden, war die Absicht hinter der Frage des Threadstarters. Grüße, Robert
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Also, wir können das Ganze von der juristischen Seite betrachten: Verklagt mich die Britin in GB oder in Spanien oder in Deutschland? Welches Recht kommt zur Anwendung? oder von der pragmatischen Seite: Wenn ich das Foto hier im Forum ausstelle, freuen sich alle. Wenn das Bild der Knaller ist und in einer deutschen Zeitschrift abgebildet wird, passiert *vielleicht* noch nix. Wenn die Britin dieses Foto sieht, dann wird vermutlich irgendeine juristische Seite zuschlagen. Oder sie bekommt einen Teil des gigantischen Honorars, das das Bild erwirtschaftet hat :-) Und meine Frage an Simon Hoegsberg (bzw. an Euch) bleibt: Rennt Ihr jeder Person hinterher, die Ihr fotografiert habt? oLi

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 Rob. S. said:
Wie Dieter schon vorsichtig angedeutet hat, ist es sowohl für die rechtliche als auch die ethische Beurteilung des Sachverhalts für sich genommen völlig irrelevant, was er, Du oder ich von sich veröffentlicht sehen möchte.
Bei der rechtlichen Beurteilung stimme ich zu, bei der ethischen nicht. Letztlich entscheide ich als Fotograf, wie ich einen anderen Menschen der Öffentlichkeit präsentiere und ob ich mich - wie im vorliegenden Fall - über ihn lustig mache.
 Rob. S. said:
Das, so habe ich es verstanden, war die Absicht hinter der Frage des Threadstarters.
Ich glaube aber nicht, dass ich so gänzlich OT bin. Gruß Manfred
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