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Herstellergarantie bei Gebrauchtkäufen

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Hallo!

Ich habe mir die Angebote am Gebrauchtmarkt für die OM1 Mark II angesehen. Üblicherweise müssten diese Geräte alle noch Herstellergarantie haben. Bei guten Händlern bekommt man auch 1 Jahr Gewährleistung, was meiner Meinung weniger Wert ist, wie die Herstellergarantie, die bei OM System 2 Jahre beträgt und die 5 Jahres Option Garantieverlängerung ermöglicht.

Gibt es eine Möglichkeit bei einem Gebrauchtkauf ohne der Originalrechnung des Erstkaufes zur Herstellergarantie und möglicherweise auch  zur 5 Jahres Garantie Verlängerung zu kommen.

Die 5 Jahres Garantieverlängerung hat sich bisher bei jeder Kamera (EM1 I und EM 1 III) bei mir rentiert, weil nach 2 bis 3 Jahren immer irgend eine Kleinigkeit gewesen ist.

Ohne Herstellergarantie könnte eine Kamera in Summe teurer werden, wie die 10%, die man aktuell bei einem seriösen Gebrauchtkauf spart.

 

Danke

Kurt

 

 

vor 2 Stunden schrieb turbok:

Ohne Herstellergarantie könnte eine Kamera in Summe teurer werden, wie die 10%, die man aktuell bei einem seriösen Gebrauchtkauf spart.

Nu so eine Idee: Ich kaufe meistens Ausstellungsstücke - zuletzt ein 12-40 f/2.8 Pro II für 580 € ohne irgendwelche Nutzungsspuren - und kann diese dann völlig problemlos bei OMDS neu registrieren, mit allen Vorteilen. Zu "echter" Gebrauchtware greife ich selten...

HG Sebastian

  • Author
vor 1 Stunde schrieb baschdl:

völlig problemlos bei OMDS neu registrieren

Hast du immer eine Originalrechnung mitbekommen oder geht das auch mit einer Zweitrechnung eines Händlers für die OMDS Garantie?

Ich hab' einmal ne OM-D EM1 II gebraucht von privat gekauft, habe die orig. Rechnung dazu bekommen und konnte sie bei Olympus mit dem Erstkaufdatum lt. Rechnung registrieren, alles ok.

Ohne die orig. Rechnung dürfte es schwieriger werden, denn ab dem Datum läuft ja die Garantie ...

Wenn der Vorbesitzer die Kamera mit Garantieverlängerung bei Olympus/OM System registriert hat, übernimmt OM System meiner Erfahrung nach die volle verlängerte Garantie.
Einfach darauf achten, dass Du die Garantiezusage vom Vorbesitzer scannst, bevor er die Registrierung löscht.

vor 1 Minute schrieb do2013:

Wenn der Vorbesitzer die Kamera mit Garantieverlängerung bei Olympus/OM System registriert hat, übernimmt OM System meiner Erfahrung nach die volle verlängerte Garantie.
Einfach darauf achten, dass Du die Garantiezusage vom Vorbesitzer scannst, bevor er die Registrierung löscht.

Es wohl eher um den Gebrauchtkauf beim Händler, da könnte es bzgl. der Originalrechnung schwierig werden, da dort auch der Name der Erstkäufers mit weiteren Daten vorhanden ist und der Datenschutz greift.

vor 5 Stunden schrieb turbok:

Bei guten Händlern bekommt man auch 1 Jahr Gewährleistung, was meiner Meinung weniger Wert ist, wie die Herstellergarantie, die bei OM System 2 Jahre beträgt und die 5 Jahres Option Garantieverlängerung ermöglicht.

Gibt es eine Möglichkeit bei einem Gebrauchtkauf ohne der Originalrechnung des Erstkaufes zur Herstellergarantie und möglicherweise auch  zur 5 Jahres Garantie Verlängerung zu kommen.

 

Ohne die Originalrechnung, nein. 

Die ist der Nachweis für den Beginn der Garantiezeit, kein Nachweis, keine Garantie. 

vor 2 Stunden schrieb turbok:

Hast du immer eine Originalrechnung mitbekommen oder geht das auch mit einer Zweitrechnung eines Händlers für die OMDS Garantie?

Mein Händler schickt mir online eine Rechnung und die lade ich beim Registrieren hoch. War noch nie ein Problem.

HG Sebastian

vor 20 Minuten schrieb baschdl:

Mein Händler schickt mir online eine Rechnung und die lade ich beim Registrieren hoch. War noch nie ein Problem.

HG Sebastian

Das ist aber auch keine klassische Gebrauchtware, die schon Vorbesitzer hatte.

Bei Gebrauchtkauf nur mit Rechnungsnachweis vom Erstkauf. Wenn damit noch Garantieanspruch besteht kann man den auch bei OM System anmelden. Ohne Rechnung keine Chance. Man kann zwar sein gekauftes Equipment bei OM System registriert, aber im Fall eines Falles benötig man dann schon die Originalrechnung.

PS: Bei Pana z.B. wird das nicht akzeptiert. Da bekommt nur der Erstkäufer die Garantie und Diese ist nicht übertragbar.

Edited by OMD

vor 4 Stunden schrieb Grinzold:

Das ist aber auch keine klassische Gebrauchtware, die schon Vorbesitzer hatte.

Das habe ich ja auch nicht behauptet. Das ist auch einer der Gründe, warum ich nach Möglichkeit zu Ausstellungsware greife.

vor 46 Minuten schrieb baschdl:

Das habe ich ja auch nicht behauptet. Das ist auch einer der Gründe, warum ich nach Möglichkeit zu Ausstellungsware greife.

Das stimmt leider nicht immer. Bei Foto Mu.... z.b. werden gerne Ausstellungsstücke für einen guten Kurs verkauft. Auf der Rechnung ist dann aber nicht die MwSt. ausgewiesen.

Da steht dann mit 2 Jahre Gewährleistung. Ich habe daraufhin den Service angeschrieben, ob ich damit im Fall eines Defektes beim Hersteller Garantie habe, es stand ja in der Beschreibung entweder "Vitrinen Ausstellungsstück" oder "Kundenrückläufer" hatte ich beides schon. Das wurde mit "Nein" beantwortet, ich müsste den Artikel dann zurück an den Verkäufer senden und sie würden sich darum kümmern.

Ich habe gerade so einen Fall. Mal schauen, was das wert ist. 

Also was ich damit sagen möchte, das es auf Ausstellungsstücke nicht automatisch auch Herstellergarantie gibt.

vor 2 Stunden schrieb OMD:

Bei Foto Mu.... z.b. werden gerne Ausstellungsstücke für einen guten Kurs verkauft. Auf der Rechnung ist dann aber nicht die MwSt. ausgewiesen.

Ich rede tatsächlich über den von dir erwähnten Händler, wo ich alles kaufe, was ich nicht in Ludwigsburg direkt abhole. Auf die Mehrwertsteuer habe ich noch nie geschaut, es gab beim Registrieren den Kameras und Glas aber noch nie Beanstandungen, deswegen bin ich jetzt ein bisschen überrascht, dass es da Schwierigkeiten geben kann...

Könnte sein das die dort einen Laden haben, weis ich nicht! Ich habe bei Denen zwei Objektive online gekauft und bei dem einen stand in der Beschreibung "Vitrinen Ausstellungsstück" und bei dem anderem "Kundenrückläufer". Ich gehe dann davon aus das es von diesem Geschäft als Wiederverkäufer auch direkt vom Hersteller bezogen wurde. Auf der Rechnung steht aber "Besteuerung gem. § 25a UStG" was bedeutet das es von einem Privatanbieter weiterverkauft wird. Halte ich doch für ,zumindest, fragwürdig. Da es nicht aus der Artikelbeschreibung hervorgeht und der Händler trotzdem 2 Jahre Gewährleistung gibt. Wenn im Gewährleistungsfall der Händler seiner Verpflichtung nachkommt ist das für mich eher egal. 

Ich hatte dort aber auch schon eine Kamera gekauft, bei der stand in der Artikelbeschreibung "Gebraucht". Dann ist mir der Sachverhalt zumindest klar.

Edited by OMD

  • Author

Danke, 

es geht um, ich glaube es ist der größte Gebrauchtkamera und -Objektivmarkt Deutschlands. Grundsätzlich ist er seriös und gibt ein Jahr Gewährleistung aber keine Originalrechnung bei Nachfrage. Bei einem Fast-Neu Kamerakauf, wollte ich diese Situation zuerst abchecken, ob es diese Preisminderung von 200-400€ wert ist.

Ich danke euch für eure Meinungen.

Beste Grüße

Kurt

 

Edited by turbok

Bei OMDS hat man dann klare Verhältnisse, man kennt die Reparaturpauschale und die muss nach dem Ablauf des Jahres Händlergewährleistung als Risiko angesetzt werden.

Entweder bis Ablauf der zwei oder zweieinhalb Jahre oder bis 5,5 Jahre mit der zusätzlichen Garantie. Bei meinen bisherigen  Oly Kameras (2 aus) hatte ich immer die Garantieverlängerung in Anspruch genommen und wenn es nur wegen der Belederung war. 

Und die OM1 ist mit über 600€ kein Reparaturschnäppchen mehr. 

Und spätestens wenn man da in den 5,5 Jahren zwei Reparaturen hat, ist das wirtschaftlicher Totalschaden. 

Ich vermisse hier irgendwie den Hinweis auf die Garantiebedingungen. Diese sollte man IMMER sorgfältig lesen.

Bei Sigma und Tamron Objektiven ist es z.b. so dass die freiwillige Herstellergarantie Ausschließlich für den Erstkäufer gilt. 

Wie das bei OM System nun ist weiß ich nicht, aber wenn es jemanden interessiert kann er ja jetzt nachschauen. 

 

 

vor 12 Minuten schrieb FlorianZ:

Wie das bei OM System nun ist weiß ich nicht, aber wenn es jemanden interessiert kann er ja jetzt nachschauen. 

Aus Erfahrung: ist auf spätere Besitzer übertragbar, wird auch vom Support unterstützt - wenn die Rechnung des Erstkäufers vorliegt.

Und die Rechnung und Codekarte der Garantieverlängerung aufheben,macht die Übertragung einfacher. 

Ausserdem die Registrierung nicht löschen, bevor der Support eingeschaltet wurde. 

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