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Liebe Olys, mir ist etwas passiert, was mich sehr ärgert und ich würde gerne eure Meinung dazu hören. Nach einem Wohnungsumbau bei einem Freund, habe ich in seiner Wohnung Innenaufnahmen gemacht. Die Aufnahmen sind sehr gut geworden und die Architekten (die den Umbau geleitet hat) haben mich gefragt, ob sie ein besonders gelungenes Bild für Werbezwecke nutzen können. Ich hatte einer kostenlosen Nutzung unter der Bedingung zugesagt, dass mein Name bei Veröffentlichungen erscheint. Nun stelle ich fest, dass mein Foto im großen Stil (u.a. zum Tag der Architektur 2012) veröffentlicht wurde. Allerdings ohne die Nennung meines Namens. Das Architekturbüro betreibt kostenlos Werbung mit meinem Foto und umgeht unsere Vereinbarung. Wie würdet Ihr mit diesem Thema umgehen? Vielen Dank für eure Kommentare und viele Grüße aus Hamburg Frank

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Moin moin Frank, ich würde sie höfflichst bitten, die Nennung nach zu holen oder aber das Angebot zurück ziehen und verbieten dein Foto so in diesem Umfang zu nutzen. Erinnere sie einfach daran, das nie der große Aufwand ausgemacht worden ist. Denke mal du hast damals nicht drüber nachgedacht, einen kleinen Vertg mit ihr abzuschließen. Ich gebe keine Fotos mehr raus ohne einen Vertrag zu machen. Aber hinterher ist man immer schlauer. vielleicht gibt es ja noch ein happy End. Gruß Andreas

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Mal abgesehen davon, dass Du damals schon Geld hättest nehmen können, stimme ich Harry voll und ganz zu. Wenn man wenigstens genannt wird, kann man ja noch versuchen, so ohne Anwalt zu einigen. Aber so? lg, Katharina

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 Harry.Z said:
eine Anwaltliche Beratung kostet ja erst einmal nicht so viel, einen Versuch ist es immer Wert.
Absolut. Wenn Gutmütigkeit schamlos ausgenutzt wird wird solch ein Thema irgendwann einfach auch zur Prinzip-Frage. Solch einen Fehler habe auch ich hinter mir - spätestens aus Schaden wird man klug! LG Olyver
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 Frank said:
Liebe Olys, ....Nun stelle ich fest, dass mein Foto im großen Stil veröffentlicht wurde. Allerdings ohne die Nennung meines Namens.... Frank
Hallo Frank, ähnliches ist mir auch schon passiert. Allerdings nur einmal. Seitdem gibts die Fotodatei nur noch gegen Bares... ohne Quittung :-) Wenn ein Unternehmen unbedingt ein gute Aufnahme haben will, sind die meisten sehr "flexibel"... LG Georg
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Rechtlich ist die Sache klar. Du hast die Nutzungsrechte an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die sind nicht eingehalten. Es liegt eine rechtswidrige Nutzung vor. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass der Nutzer darlegen und beweisen muss, dass er ein Recht zur Nutzung hat, ist ein Unterlassungsanspruch leicht durchzusetzen. Die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützer Werke löst gemeinhin bereicherungs- bzw. schadensersatzrechtlich eine sog. "Lizenzgebühr" aus, also den Betrag, den der Verletzer üblicherweise hätte zahlen müssen, wenn er einen ordnungsgemäßen Lizenzvertrag geschlossen hätte. Die Crux liegt darin, die für das Foto und die konkrete Nutzung angemessene Vergütung zu bestimmen. Konkrete Schadensberechnung nach dem Betrag, der Dir als Gewinn entgangen ist, scheint mir hier nicht in Betracht zu kommen bzw. nicht gut zu begründen zu sein, weil Du ja eine beschränkt-kostenlose Nutzung bewilligen wolltest, und nicht mehr. Eine dritte Methode ist die, den Verletzer auf Herausgabe des Verletzergewinns in Anspruch zu nehmen. Auch das dürfte hier schwierig zu bestimmen sein. Eine außergerichtliche Regelung ist ratsam, weil das Kostenrisiko den Nutzen, den man aus einem (Lizenzgebühr-)Prozess ziehen kann, überwiegen dürfte. Die "sauberste" Lösung wäre die, sich über einen Verkauf des Bildes gegen eine angemessene Vergütung zu einigen. Das verlangt Fingerspitzengefühl. Ein guter Urheberrechts-/Medienanwalt kann das; manche neigen allerdings auch zum "Auf-den-Putz-Hauen". Das verschließt regelmäßig die Türen für Verhandlungen mit Augenmaß. Zum Thema "Vertrag machen.": Ihr habt einen Vertrag gemacht, auch wenn er nur mündlich war. LG Albrecht

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M. E. liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor . Nach der mir bekannten Rechtssprechung dürften die Voraussetzungen für eine Abmahnung vorliegen. Zunächst würde ich das Gespräch suchen und vorab, wie Reinhard es schreibt, eine Rechnung schreiben. Ich empfehle dir hier ggfs einen Medienfachanwalt zu nehmen. Der Verletzer des Rechtes ist zur Auskunft verpflichtet wieviele Bilder er verwendet hat. Der Tarif pro Bild liegt bei 40 Euronen. l.g. p.t.

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Vielen Dank für eure Infos, Anregungen und Kommentare. Ich werde eine deutliche Mail an die Architektin schreiben und eine Rechnung beifügen. Peter hat ja schon mal ne Hausnr. (40 €) genannt. Obwohl mir der Betrag sehr preiswert scheint. Alleine die EBV ... Na ja, ihr wisst ja wie lange sowas dauert. Es geht mir auch nicht um das Geld. Ich denke man muss einfach Grenzen setzen. Ein gutes Foto macht Arbeit, kostet Zeit und stellt halt einen gewissen Wert da. Mich nervt die Gedankenlosigkeit und Beliebigkeit. Gruß Frank

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Der Tarif pro Bild liegt bei 40 Euronen.
Pauschal kann man das nicht festlegen. Es ist abhängig davon, in welchem Umfang es genutzt wurde, auf welchen Materialien (z.B. Unterschied ob 100 Werbeprospekte oder 1000) etc. lg, Katharina
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Blöde Sache, aus der man lernen kann, so etwas nicht mündlcih zu machen. Im Zweifel sind die natürlich beweispflichtig, nicht Du. Nun gibt es natürlich zwei Möglichkeiten: Rechnung für nichtexklusive Nutzungsrechte stellen, und zwar selbstverständlich ùber Foto *und* Bildbearbeitung, oder mit dem Büro reden, und evt. bei zukünftiger Verwendung ohne Namensnennunng eine Konventionalstrafe vereinbaren. Im ersten Fall wird Dein Name auch zukùnftig nicht genannt, im zweiten Fall schon. Am Einfachsten und auf Dauer am Besten ist aber, mit den Leuten zu reden. die denken da nicht unbedingt drüber nach, und ein schlechtes Gewissen bewegt manchmal mehr als eine Konfrontation. Viel Glück Klaus

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Tarif hin oder her, der Nutzungswert sieht ganz aunders aus, da wird erst mal vor Gericht hochgerechnet, da es sich um gewerbliche Nutzung handelt, und so ist es in diesem Fall. ein Gewerbe hat das Nutzungsrecht missbraucht, in dem nach klarer Abhandlung der Bildautor auf seinem Werk nicht veröffentlich wurde. Wie Frank schreibt, noch im großen Stil, das ist kein Kavaliersdelikt mehr, und man kann davon ausgehen, das bewusst seine Kennzeichnung wegretuschiert wurde. Gelingt es in diesem Fall mehrere Beweise zu erbringen, das Franks Werk mehrfach gegen seine Abmachung missbraucht wurde, erfolgt eine Abmahnung mit einer Geldbuße von mindestens 2500 bis max 11000 Euro, da ein gewerblicher Missnrauch vorliegt, und nach Faktoren multipliziert wird. Gruss, Pierre.

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Hinsichtlich der rechtlichen Aspekte ist alles gesagt, da gibt's nichts hinzuzufügen. Die Gebühr würde ich allerdings auch DEUTLICH höher ansetzen als 40€. Sollte das Bild im Katalog zum Tag der Architektur veröffentlicht worden sein, liegt hier ja eine möglicherweise in hoher Auflage erfolgte Veröffentlichung vor, was üblicherweise in die Höhe der Gebühr mit einfließt. Wie Reinhard bereits gesagt hat, mindestens einige hunder Euro sollte die "normale" Gebühr in Deinem Fall betragen, durch die nicht vereinbarungsgemäße Verwendung sollte da noch ein deutlicher Betrag oben drauf gepackt werden. Gruß, Peter

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40 Euro sehe ich für zu niedrig an, aber man sollte es auch nicht in die andere Richtung übertreiben - das macht schlechte Stimmung. Es fängt dann nämlich damit an, ob ein schriftliches Location Release vorliegt und - ganz böse - ob eine anderweitige Verwendung überhaupt möglich gewesen wäre, weil es sich hier um u.U. um eine künstlerische Leistung des Architekten handelt, die fotografiert wurde. Da kann es - wenn es zum Streit kommt - böse Überraschungen geben. Zur Nervenschonung empfehle ich eine Rechnung, die dem anderen nicht wirklich weh tut und die niedrig genug ist, dass man selbst das nächstemal dran denkt und keine Bilder mehr für lau hergibt.
Das trifft den Nagel auf den Kopf. Genau das wird der Knackpunkt in einer rechtlichen Auseinandersetzung sein. 40€ scheint mir auch ein bisschen wenig angesichts der gewissen Dreistigkeit. Aber an die großen Tarife kommt man hier sicher nicht ran. Ein Hektoeuro könnte eine gute Größenordnung sein. Tut dem Verletzer schon ein bisschen weh, aber nicht so sehr, verschafft andererseits aber auch etwas Genugtuung. Wichtig ist mir aber: Gespräch suchen, den richtigen Ton finden, der anderen Seite eine Möglichkeit zur Gesichtswahrung beim Rückzug (=Eingehen auf Deinen Vorschlag) geben, bevor man lospoltert. LG Albrecht
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Gespräch suchen, den richtigen Ton finden, der anderen Seite eine Möglichkeit zur Gesichtswahrung beim Rückzug (=Eingehen auf Deinen Vorschlag) geben, bevor man lospoltert.
DIESEN Vorschlag würde ich wählen. Erst mal meinem Gesprächspartner die Möglichkeit einer Stellungnahme geben, warum er sich nicht an die Vereinbarung gehalten hat oder konnte. Vielleicht war es nur ein Vesehen, ein Fehler. Soll ja vorkommen;-) Andererseits hat er ja Interesse an den guten Bildern, könnte auch eine Basis für eine zukünftige Zusammenarbeit sein... Jetzt Rechnungen zu schreiben, wird doch nur zu Ärger führen. Erinnert doch eher an Mücke-Elefanten denen man mit Spatzen-Kanonen begegnet. Andererseits auch eine gute Erfahrung ( für alle hier) eigenes Bilderüberlassen klar zu regeln. Danke, FG Christoph
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Nochmals vielen Dank für eure wertvollen Anregungen.. Wie ich ja schon geschrieben habe, geht es mir nicht darum eine "fette" Rechnung zu schreiben. Ich habe daher nun folgendes gemacht: Ich habe eine freundliche aber deutliche Mail an die Architketin geschrieben und meine Enttäuschung und meinen Ärger zum Ausdruck gebracht. Als Lösung habe ich vorgeschlagen, dass die Architektin 150,00 € an eine Hamburger Obdachloseninitiative (Hinz & Kunzt) überweist. Wenn sie diesen Weg mitgeht, gibt nur Gewinner. Ich werde euch darüber informieren, wie die Sache weiter geht. Viele Grüße aus HH Frank

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 Frank said:
Ich habe eine freundliche aber deutliche Mail an die Architketin geschrieben und meine Enttäuschung und meinen Ärger zum Ausdruck gebracht. Als Lösung habe ich vorgeschlagen, dass die Architektin 150,00 € an eine Hamburger Obdachloseninitiative (Hinz & Kunzt) überweist.
Applaus!!! Toller Gedanke - Respekt. Halte uns bitte auch weiter auf dem Laufenden! LG Olyver
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So, nun gibt es eine gute Lösung. Die Architektin hat meinem Vorschlag zugestimmt. Sie überweist eine Spende von 150 € an das Straßenmagazin "Hinz und Kunzt". Es handelt sich dabei um eine Obdachloseninitiative (www.hinzundkunzt.de). Außerdem hat die Architektin sich für den Fehler entschuldigt und betont, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat, meinen Namen bei der Veröffentlichung des Fotos nicht zu nennen. Somit ist das Thema für alle Seiten gut geregelt und bei mir bleiben keine "bad feelings". Vielen Dank für eure Tipps und die Unterstützung. Grüße aus HH Frank

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