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Hat hier jemand ein falsches Schild aufgestellt?


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© Eric Jacob
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Vom Album

Die Kaputtmacher

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Bildinformationen

  • Aufgenommen mit OLYMPUS IMAGING CORP. E-M5
  • Objektiv LUMIX G VARIO 12-60/F3.5-5.6
  • Brennweite 23 mm
  • Belichtungszeit 1/200
  • f Blende f/8.0
  • ISO-Empfindlichkeit 200

Empfohlene Kommentare

pit-photography

Geschrieben

Bei manchen Behörden ist der Begriff Naturschutzgebiet „Interpretationssache“.

Bei Naturschutzgebiet erwarte ich, dass sie unberührt bleibt. Leider legen sie den Naturschutz so aus, dass Ausnahmen entstehen.

Für mich ist es immer wieder ein Ärgernis, dass man mit der Waldpflege irgendwie mehr Zerstörung ist als Erhalt der Natur.

VG Pit

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OhWeh

Geschrieben (bearbeitet)

1. Was in einem Naturschutzgebiet (nicht FFH, SPA) genehmigt ist, ist individuell für jedes festgelegt.

2. Forst- und Landwirtschaft haben so gut wie immer Sonderrechte. Beispiel bei uns: Fünf Windkrafträder sollen aufgestellt werden. Hätte man die alten Buchen deshalb fällen müssen, es wäre wohl eine Einzeluntersuchung jedes Baums auf Fledermäuse, etc. notwendig gewesen, danach CEF -Maßnahmen, etc. Der Waldeigentümer hat nun ganz normal den Wald geerntet und im Anschluss können die Windräder aufgestellt werden, denn da ist nichts mehr schützenswertes.

bearbeitet von OhWeh
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Botaniker

Geschrieben

Habe in den zurückliegenden Wochen 2 vergleichbare Situationen in der Natur vorgefunden. In den letzten 5 Jahren wurden in unserem Landkreis keine neuen NSG oder LSG mehr ausgewiesen. Eine einzige einstweilige Sicherstellung wurde nicht verlängert und schon gar nicht in die endgültige Festsetzung überführt. Ich schaue ab und zu auf die Webseiten der sächsischen Verwaltungsgerichte und die des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen. Seit ca. 7 Jahren wurde dort kein einziger Naturschutzfall verhandelt. Das ist ein Indikator dafür, dass sich die Verwaltung nicht mehr ernsthaft mit den Bürgern anlegt. Denn würden die Vorschriften pflichtgemäß vollzogen, hätte dies unweigerlich die eine oder andere gerichtliche Klage zur Folge.

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