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Das Unrecht nimmt seinen Lauf, aber in einer Demokratie kommt es bei den Leuten nicht an. 23.5.1949-23-5.2013.


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Doku

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Empfohlene Kommentare

Das ist ja genial! Mit dem Messer in der Hand lief er durch das ganze Land, aber seit Gesetz und Ordnung herrschen, ists vorbei mit Todesmärschen. Hast du lange warten müssen, bis die Sonne richtig stand, Albrecht, oder war es ein glücklicher ZUfall, dass der Schatten genau so fiel? Ich weiß, du sagst jetzt wieder "ja" und da steh ich dann, ich alter Tor... ;-) Ein gutes Jahr für Deutschland, 1949, nicht nur wegen des Grundgesetzes! Lieben Gruß Wolfgang

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Da fällt mir spontan ein Sprichwort ein: "... immer seinen Schatten voraus." Wenn Albrecht das Motiv von einem anderen Standort aus fotografiert hätte, könnte ich mir mit zwei Bildern gut für den QT vorstellen. Gruß Pit

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Danke, danke, danke. Ich hätte gar nicht gedacht, dass es so ankommt. @Wolfgang: Bevor ich "ja" schreibe, müsste ich erst wissen, welcher Artikel dir recht wäre: der oder das? :-) Wie fast immer auf der Straße ist so etwas eine Mischung aus Zufall und Planung. Der extreme Schatten war mir ins Auge gefallen. Mein Herumtanzen um das Denkmal wäre vermutlich ein weiteres Foto wert gewesen. Dieser Standort war der, der am meisten hergab. Und dann brauchte ich nur auf die Lücke zu warten, in der genügend Abstand zwischen Schatten bzw. Figur und der nächstbefindlichen Person ist. :-) LG Albrecht

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Mir hats vor allem Absatz drei (und seine Erklärung) angetan. So glasklar ist das nämlich in diesem Land, in dem ich lebe, nirgendwo formuliert, auch wenn es sicher sinngemäß irgendwo so geschrieben ist. Auch gibt es in den NL kein Verfassungsgericht und man hat, soweit ich weiß, als Bürger nicht die Möglichkeit, bis "in die letzte Instanz" zu gehen. Ich gebe aber gerne zu, dass ich mich nicht in letzter Konsequenz damit beschäftigt habe. Lieben Gruß Wolfgang

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Die Installation eines Verfassungsgerichts mit doppelter Kompetenz, nämlich der staatsrechtlichen, Verfassungskonflikte zu klären, und der grundrechtswahrenden, auf Individualschutz ausgerichten, gehört zu den besonderen Errungenschaften des Grundgesetzes. Durchaus auch ein Exportschlager, schade, wenn Länder dem Verfassungsgericht dann wieder Zügel anlegen wollen. Das gibt es leider auch in einem EU-Staat. NL hat m.W. tatsächlich kein Verfassungsgericht, sondern nur 2 Oberste Gerichtshöfe (in D sind es deren 5). Im Rechtszug sind diese 5 übrigens jeweils die letzte Instanz. Die Verfassungsbeschwerde gilt als "außerordentlicher Rechtsbehelf", steht also außerhalb des Rechtszugs. LG Albrecht

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