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E-M1 Garantieverlängerung 3 Jahre an Käufer übertragbar ?


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Hallo meine E-M1 wird demnächst Zwei, vorher muss ich mir überlegen, ob ich die Garantieverlängerung kaufe. Weiss jemand, ob Olympus auch diese erweiterte Gewährleistung im Falle eines Weiterverkaufs beim Zweitbesitzer akzeptiert ? Bei der eigentlichen Gewährleistung scheint das ja so zu sein. Merci Grüsse Frank

HIER sind die genauen Details zur Zusatzgewährleistung zu entnehmen. Ich verweise insbesondere auf "3. Bedingungen" (Sprache Deutsch, Seite 10). Als juristischer Laie kann ich dort keine Bindung der Zusatzgewährleitung an einen ursprünglichen Käufer der Kamera erkennen, aber das ist meine persönliche laienhafte Einschätzung... ;-) Besser selber lesen und ggf. bei Olympus nachfragen :-) LG Wolfgang

Wolfgang hat dir schon die richtigen Tipps gegeben und ich habe mir den Text nochmal durchgelesen und wenn du dem Käufer die Versicherung - die schwarze Pappschachtel - und den Kaufbeleg weiterreichst, dann reicht das wohl. Die Garantie hängt mit der Seriennummer der Kamera zusammen und - soweit ich es verstehe - nicht mit der Person, auch wenn du die Verlängerung und die Kamera auf myOlympus registrieren musst, so ist der Vorgang wohl eher 'technischer' Natur - Eintragen in die Olympus Datenbank etc. Zumindest ist das meine Interpretation. Viele Grüße Markus

 wolfcgn said:
HIER sind die genauen Details zur Zusatzgewährleistung zu entnehmen. Ich verweise insbesondere auf "3. Bedingungen" (Sprache Deutsch, Seite 10). Als juristischer Laie kann ich dort keine Bindung der Zusatzgewährleitung an einen ursprünglichen Käufer der Kamera erkennen
Und wie machst Du folgendes als Zweitbesitzer?
[...] it is mandatory that the customer is registering first his OM-D camera at MyOlympus (www.olympus-europa.com/register). Only after valid product registration it is possible to activate the “3 Years Extended Warranty” service [...] The activation of “3 Years Extended Warranty” must be completed within statutory/implied local warranty period.

Na ja, als Zweitbesitzer hat der Erstbesitzer ja schon all das gemacht. Problem wird nur sein, dass dem Zweitbesitzer nicht die Kamera in MyOlympus übertragen werden kann. Ich kann leider nicht sagen wie ein Garantiefall im Portal funktioniert, da ich es noch nie gebraucht habe. Wenn man die Zusatzgarantie einmal aktiviert kommt man so an den Service: Der Kunde hat bei einer Reparatur zusammen mit dem Produkt sowohl die Garantie-/ Gewährleistungs- karte als auch den Kaufnachweis der Olympus OM-D vorzulegen. So verstehe ich das zumindest. Die Kamera muss einmal im Portal registriert und die Garantieverlängerung im Gültigkeitszeitraum der normalen Garantie registriert worden sein. Dies dient nur zur Aktivierung. So verstehe ich es zumindest. Also Kaufbeleg und Garantieverlängerung an Gebrauchtkäufer weitergeben und das sollte nach der Beschreibung reichen. Du sollst ja auch zuerst bei der 0800 Nummer anrufen. Viele Grüße Markus

Hallo an alle Tippgeber ich werde die nächsten Tage mal bei Oly anfragen, aber die 3 Jahre kommen auf alle Fälle dazu. Werde berichten, sobald ich was weiß. Grüsse Frank

 mabuse786 said:
Problem wird nur sein, dass dem Zweitbesitzer nicht die Kamera in MyOlympus übertragen werden kann.
Eben. Und damit gemäß den schriftlich vorliegenden Bedingungen auch nicht die Garantieverlängerung. Solange keiner bei Olympus nachfragt, ob das kulanzhalber anders geregelt wird, ist alles andere rein Spekulation.
Jo schrieb:
Und wie machst Du folgendes als Zweitbesitzer? it is mandatory that the customer is registering first...
Meinst Du diesen Abschnitt: Поради оперативни причини, за да може тази услуга да бъде задействана е задължително първо клиентът да регистрира своя OM-D на уебсайта на Olympus в раздел „Регистрация на продукти“ (www.olympus-europa.com/register). Услугата „удължена 3-годишна гаранция“ може да се активира единствено след извършване на валидна „Регистрация на продукта“ като се следват стъпките, определени на уебсайта на Olympus. Преди завършване на активацията, Olympus не може да задейства услугата. Es geht aber auch auf Deutsch (siehe meinen Link oben, Seite 10 statt Seite 6): "Aufgrund des operativen Ablaufs ist es erforderlich, dass der Kunde sein OM-D Kameragehäuse zunächst auf MyOlympus (www.olympus-europa.com/register) anmeldet, um den Service zu aktivieren. Erst nach einer gültigen Produktregistrierung ist es möglich, den Service „verlängerte 3-jährige Gewährleistung“ gemäß den auf der Olympus-Website definierten Schritten zu aktivieren. Bevor die Aktivierung nicht abgeschlossen ist, kann Olympus den Service nicht freischalten." Was spricht dagegen, die Kamera als Verkäufer abzumelden und als Gebrauchtkäufer anzumelden. Die 6 Monate Verlängerung fallen dann ggf. weg, wenn man den Newsletter nicht aktiviert. Das muss aber m.M. nicht unbedingt bedeuten, dass die Garantieverlängerung verloren geht, wenn sie innerhalb der Garantiezeit aktiviert wird. Ein technisches Problem kann entstehen, wenn der Gebrauchtkäufer eine bereits aktivierte Gewährleistungsverlängerung mit der bereits aktivierten Nummer im System eingeben will - da müsste dann ggf. der Oly-Service helfen. Aber wer es bereits jetzt genau wissen will, kann ja bei Olympus anrufen (siehe oben)...

Hallo, ich habe kürzlich ein gebrauchtes 3/4 Jahr altes 12-40mm Pro gekauft. Der Verkäufer hat es bei Olympus ab und ich im Anschluss wieder angemeldet. Es reichte die Eingabe der Seriennummer und Kaufdatum und sofort waren alle Daten inkl. der 6 Monate Garantieverlängerung in meinem Account hinterlegt. VG Bernhard

  • 2 weeks later...

Hallo ich habe es nun endlich geschafft, bei Oly anzufragen und auch prompt positive Antworten bekommen: eine Frage zu der Gewährleistungsverlängerung: Meines Wissens kann ein Erstkäufer einer Olympus Kamera seine Registrierung der Kamera bei My Olympus löschen und ein Zweit-(Gebraucht-)Käufer die Kamera unter seinem Namen bei Olympus wieder registrieren, die Restgewährleistung geht dann auf den Zweitkäufer über, bzw. das wird kulanterweise von Olympus so gehandhabt. Ist das innerhalb der 3 Jährigen verlängerten Gewährleistung auch so ? Kann ich also nach dem (bisher fiktiven) Verkauf meiner E-M1 die Restgewährleistung bis zum Ablauf der zusätzlichen drei Jahre auf den Käufer übertragen ? Besten Dank für eine Aufklärung. Grüsse +++++++++Antwort Oly ++++++++++++++++++ ...wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sollten Sie Ihre Kamera vor Ablauf der Garantie verkaufen, geht diese problemlos auf den nächsten Käufer über. Dies gilt auch für die 3 jährige Verlängerung. Wir bitten Sie dann einfach Ihr Produkt aus dem Konto oder das Konto zu löschen und dem neuen Inhaber den langen Gutscheincode weiterzugeben. Kundenservice-Center Division für Konsumgüter Na also - alles easy bei Oly. Grüsse Frank

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