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Hallo, ich beziehe mich hier auf Posting #6 des "VF-4 bei Ebay"-Thread Da es dort kaum noch um den VF-4, sondern um Zollfragen geht, habe ich hier einen neuen Thread eröffnet, mit entsprechendem Titel.

 rowi said:
 Markus GS said:
Abgesehen von der Garantie wäre eine (recht akademische aber) spannende Frage, auch auch der DE-Zoll dieses Vorgehen als "ordnungsgemäß in die EU importiert" ansehen würde wenn sie Dich bei der Wiedereinreise doch mal filzen und gerne Rechnungskopien (oder Nämlichkeitsbescheinigung) sehen wollen ...
Für die Nämlichkeitsbescheinigung reicht das Vorzeigen des Gegenstands bei der Zollstelle. Man muss es nur vor der Ausreise machen.
Ich selbst kam bei Wiedereinreisen zumindest bisher noch nicht in die Situation, den Erwerb in der EU oder den ordnungsgemäßen Import in die EU nachweisen zu müssen. Für derartige Fälle führe ich aber auf meinem Notebook die eingescanten Rechnungen aller größeren Ausrüstungsgegenstände mit, also Gehäuse, Objektive etc. Naiv wie ich bin, gehe ich davon aus, dass es bei einer Zollkontrolle der beschriebenen Art um eine Glaubhaftmachung geht, die durch Vorzeigen der eingescanten PDFs erfolgreich vollzogen werden kann. Zusätzlich kann ich, bei Zweifeln des Zollpersonals, als Beweis anbieten, auch die Originale der Rechnungen zeitnah vorzulegen. Gruß, ED
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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-15331
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@ed: es reicht die einfache nämlichkeitsbescheinigung, deine pdf-Rechnungen brauchst du eher für deine Versicherungen oder steuer das Thema gibt's irgendwo schon mal gruß steffen

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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203452
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Hallo,

 cooltour said:
ED, die Rechnung wäre gut, wenn dort auch die Seriennummer hinterlegt ist. Ohne S/N wollte mein Zöllner die Nämlichkeitsbeschreibung nicht annehmen
Guter Hinweis! Bei den meisten meiner Rechnungen steht sie drin, wenn nicht sogar bei allen. Werde das aber nochmal verifizieren. Gruß, ED
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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203533
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Gerade wieder durchgemacht: Versicherungliste aller Geräte mit Seriennummern dabei und vor dem Abflug schnell beim Zoll die "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" drantackern lassen. Keine fünf Minuten... jm2c Martin

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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203535
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Hallo Martin,

 Martin W. said:
Gerade wieder durchgemacht: Versicherungliste aller Geräte mit Seriennummern dabei und vor dem Abflug schnell beim Zoll die "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" drantackern lassen. Keine fünf Minuten... ...
Kein Vertun, Deine Methode ist ganz klar besser als meine -- weil Regel-konform! Könntest Du mir übrigens mal per PN eine Empfehlung in Sachen Fotoversicherung zukommen lassen? Gruß, ED
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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203538
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Hallo ED, Formular für die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausfüllen inklusive Seriennummern, dann beim Zollamt vorzeigen. Die prüfen die Seriennummern und das war es. So jedenfalls bei mir. Bei Handy, iPad etc. gibt es die IMEI Nummer, dort diese nehmen und nicht die Seriennummer. Kannst du im Gerät ablesen. Kannst du auch eine Woche vorher machen im lokalen Zollamt. Weniger stressig als am Flughafen. Gruß Michael

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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203549
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ED, das mit dem (einige Tage) vorher machen ist m. E. keine ganz so gute Variante. Am Ende geht es schließlich auch darum, was Du tatsächlich dabei hast. Ich habe vor meiner letzten USA-Reise die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" (Formular 0330/1) online ausgefüllt und mir die Daten gleich als XML-File auf den Rechner gespeichert - für die nächste Reise. Das XML kannst Du übrigens auch händisch anpassen und bei nächster Gelegenheit wieder online importieren. ;-) Zusammen mit der ausgedruckten Bescheinigung bin ich dann beim Zoll vorstellig geworden und die waren erst sehr verwundert, daß sich jemand "die Mühe" macht, das offizielle Formular auszufüllen - dementsprechend ging aber auch die Abfertigung viel einfacher! Bei der Wiedereinreise musste ich dann schon fast nach jemandem suchen, der das Formular zurücknimmt - nur so ist der Vorgang komplett abgeschlossen und alle sind glücklich! ;-) Zur Sicherheit hatte ich auch noch Rechnungskopien mit dabei, die allerdings nur bedingt hilfreich gewesen wären, weil mein Händler (S****r in München) für gewöhnlich keine Seriennummer auf die Rechnung schreibt. Deshalb war mir auch die Variante Nämlichkeitsbescheinigung (mit Seriennummern) und "Überzeugen Sie sich selbst" am sympathischsten. Viele Grüße Florian

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 Flo_PEN said:
... das mit dem (einige Tage) vorher machen ist m. E. keine ganz so gute Variante. ... Ich habe vor meiner letzten USA-Reise die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr" (Formular 0330/1) online ausgefüllt und mir die Daten gleich als XML-File auf den Rechner gespeichert - für die nächste Reise. Das XML kannst Du übrigens auch händisch anpassen und bei nächster Gelegenheit wieder online importieren. ;-) ...
Danke für den Tipp! Herzliche Grüße, ED
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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203667
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das mit dem (einige Tage) vorher machen ist m. E. keine ganz so gute Variante. Am Ende geht es schließlich auch darum, was Du tatsächlich dabei hast.
Bei der Wiedereinreise musste ich dann schon fast nach jemandem suchen, der das Formular zurücknimmt - nur so ist der Vorgang komplett abgeschlossen und alle sind glücklich! ;-)
Was du tatsächlich mit nimmst ist denen ziemlich egal. Könnte ja auch sein, das du drüber was verkaufst. Und das interessiert den deutschen Zoll nicht im mindesten. Du hast ja schon brav und vorbildlich deine steuerlichen Pflichten erledigt. Und im Regelfall wird auch der Zeitraum großzügig bestimmt. Bei mir zum Beispiel 8 Wochen, obwohl ich nur 4 Wochen in den USA war. Kann ja immer mal was passieren, meinte er (Stichwort Streik). Vorher machen ist als meiner Meinung nach wesentlich stressfreier. Aber vielleicht kommt das auch wirklich auf den Beamten an und meiner war extrem tiefenentspannt :-) Und viel wichtiger ist denen natürlich, was du wieder mit rein bringst. Bei der Einreise musst du das Formular niemandem unaufgefordert zeigen, sondern nur, wenn du kontrolliert wirst. Es geht ja nur darum, nachzuweisen, das der Krempel schon mal in Deutschland versteuert war und nicht im Ausland gekauft wurde. Wie du das nachweist ist den Jungs egal, Rechnungen, Kaufbelege oder eben die Nämlichkeitsbescheinigung. Die ist halt am einfachsten. Macht es nicht komplizierter als es ist.
und mir die Daten gleich als XML-File auf den Rechner gespeichert - für die nächste Reise.
Super Tipp, da muss ich beim nächsten Mal drauf achten, fülle jedes Mal wieder neu aus. Hab das noch gar nicht gemerkt, das man das speichern kann. Gruß Michael
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https://www.oly-forum.com/topic/15331-zoll-erwerbs-nachweis-bei-wiedereinreise/#findComment-203717
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