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Moin Moin,

die 5 1/2 Jahre Garantie meiner E-M1 Mark II laufen im Juni aus und ich würde die Kamera vorher gerne einmal durchchecken lassen.
Ich habe schon auf MyOlympus geguckt und dort unter "Zur Reparatur einschicken" geschaut. Jedoch habe ich augenscheinlich keine Probleme.
Kann ich einfach in das Feld für die Fehlerbeschreibung einen kurzen Text schreiben, dass ich die Kamera nur geprüft haben möchte oder geht das auf diesen Weg nicht?!

Vielleicht hat jemand Erfahrung? 🙂

Vielen Dank.

 

Liebe Grüße,

Bobby

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https://www.oly-forum.com/topic/32416-kamera-zum-ablauf-der-garantie-einschicken/
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Hallo Bobby,

also Rechtsanwalt bin ich nicht, eine rechtliche Beratung kann (und will) ich nicht machen. Auf Deine Frage kann ich also nur laienhaft Anmerkungen aus meiner persönlichen Sicht geben. Also verlassen kann man sich hier auf die Richtigkeit und Stichhaltigkeit meiner persönlichen Gedanken zu diesem Thema leider nicht...

Es gibt ja erst einmal die gesetzliche Gewährleistung. Dabei geht es darum, dass die Ware, also hier die Kamera, beim Kauf keine wesentlichen Mängel aufweist. Allgemeiner, üblicher Verschleiß wird von der Gewährleistung nicht umfasst. Treten nun während des Zeitraums von 2 Jahren nach dem Kauf über den üblichen Verschleiß hinaus Mängel auf, so hat der Verkäufer der Ware, also der Händler, im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung diese zu beseitigen. Hier liegt, soweit mir bekannt, die Beweislast, dass der ggf. bestehende Mangel bereits beim Kauf vorhanden war, seit dem 1.1.2022 innerhalb der EU für den Zeitraum von 1 Jahr nach dem Kauf bei dem Händler, danach bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistung beim Kunden.

Die gesetzliche Gewährleistung ist unzweifelhaft hier in diesem Fall schon lange beendet. Das vom Hersteller selber abgegebene "Garantieversprechen" von 2, 2 1/2 bzw. bis zu insgesamt 5 1/2 Jahren nach Kauf von Olympus bzw. OMDS geht deutlich über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Für die letzten 3 Jahre hast Du diese "zusätzliche Gewährleistung/Garantie" selber gekauft und hattest Dich entsprechend auch mit den Geschäftsbedingungen des Herstellers einverstanden erklärt.

Aber egal, vom Inhalt und Umfang her wird sie vom Hersteller gewährt, der Kunde kann sie zur Wiederherstellung der Mängelfreiheit - hier der Kamera - in Anspruch nehmen, muss sich aber an die Bedingungen halten, die der Hersteller im Rahmen seines zusätzlichen Garantieversprechend vorgibt. Dies alles ist - wie Ihr merkt - sehr laienhaft gesagt und ich erhebe hier keinerlei Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit 😉 .

Also kann man - so wie ich es persönlich sehe - im Rahmen der zusätzlichen, durch den Hersteller eingeräumten Gewährleistung/"Garantie" nur Mängel reklamieren, die im Prinzip bereits bei Kauf der Kamera vorgelegen haben bzw. bei denen man davon ausgeht, dass der Ursprung der nun aufgetretenen Mängel bereits bei Übergang der Ware auf den Kunden im Gerät vorlagen und nur nicht festzustellen waren. Wie gesagt, allgemeiner und üblicher Verschleiß zählt hier nicht als Sachmangel.

Nun weist Deine Kamera bis jetzt anscheinend keinen wesentlichen, über den üblichen Verschleiß hinausgehenden Mangel auf. Daher kann ich keinen Grund sehen, warum der Hersteller nun Deine Kamera kostenlos auf eventuelle Sachmängel prüfen soll. Natürlich kann er das machen, aber einen rechtlichen oder vertraglichen Anspruch auf eine kostenfreie Prüfung auf eventuelle Mängel zum Garantieende vermag ich hier (als rechtlicher Laie) persönlich nicht zu erkennen.

OMDS bietet lediglich im Rahmen eines käuflich zu erwerbenden Pro-Service-Pakets "Advanced" und "Elite" die anlasslose, ansonsten kostenfreie Überprüfung der Kamera im Rahmen eines Wartungsplanes an. Für diesen Service sind jedoch mindestens 99 Euro im Jahr zu entrichten.

Von daher würde ich an Deiner Stelle Kontakt mit dem Service aufnehmen und erfragen, ob eine solche Prüfung zum Ende der Garantie vorgenommen werden kann und was diese Leistung kosten soll. Soweit ich mich erinnere, war früher mehrfach, auch hier im Forum, davon die Rede, dass man dafür die normale, für das Gerät geltende Reparaturpauschale entrichten kann, um eine anlasslose, umfassende Geräteprüfung und -Wartung durch den Service zu erhalten. Vielleicht gibt es diese Möglichkeit ja heute noch - also einfach mal bei OMDS nachfragen. Als Anhaltspunkt zu der Höhe der Reparaturkostenpauschalen kann man die letzte entsprechende Liste nehmen, die man hier  unter dem Stichwort "Reparaturpreisliste Februar 2021" finden kann. Ob es mittlerweile eine neuere gültige Liste gibt, ist mir leider nicht bekannt. Aber üblicherweise wird von Zeit zu Zeit der Link vom Betreiber des "schwarzen Forums" aktualisiert.

Oder Du versuchst, jetzt noch für die Dauer eines Jahres einen Vertrag über das Pro-Servicepaket "Advanced" zu 99,00 € abzuschließen. Bitte kläre das bei Bedarf mit dem Service und denke daran, dass man sich derzeit nur bedingt auf die Angaben zur Wartungs- und Reparaturdauer auch beim Vorliegen eines Pro-Servicepaketes verlassen kann - da besteht bei OMDS hier und da bekanntlich noch ein wenig "Optimierungsbedarf" 😉.

Ansonsten von mir Glückwunsch zu Deiner langjährig mangelfreien und gut funktionierenden Kamera - habe noch viel Spaß mit ihr! 🙂

Viele Grüße

Wolfgang

bearbeitet von wolfcgn
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vor 7 Stunden schrieb wolfcgn:

Von daher würde ich an Deiner Stelle Kontakt mit dem Service aufnehmen und erfragen, ob eine solche Prüfung zum Ende der Garantie vorgenommen werden kann und was diese Leistung kosten soll.

Guten Morgen. Danke für deine wirklich ausführliche Antwort. Dann werde ich im Laufe des Tages mal dem Service schreiben. Ich werde nach Erhalt einer Antwort auf jeden Fall berichten. 

Liebe Grüße,

Bobby

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