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Die OM System Community
Ignoriert

2.1.2024 -> Besonderer Feiertag bei OM SYSTEM?


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Hallo allerseits,

weiß jemand, ob bei OM System DS heute ein besonderer Feiertag ist?

Unter der
00800-67108300
geht nämlich eine Bandansage an, dass man bis 18 Uhr erreichbar sei, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Nach Ende der Ansage macht´s "Klick", aufgelegt, Ende!

Viele Grüße
Volker

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vor 13 Minuten schrieb elwoody:

Bist Du aus der Schweiz?

Ja, ist er. Wurde schon öfter bei Problemen mit der Website (Französisch statt Deutsch) erwähnt.

bearbeitet von Grinzold
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Ich tippe auf Inventur ... sie zählen gerade, wieviele Objektive und Gehäuse noch den OLYMPUS-Schriftzug haben und diese noch per Cashback angeboten werden können 😁

  • Haha 2
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Das kann man  drehen und wenden wie man will: Die eingangs genannte Nummer ist die, welche deutschen Kunden bereitgestellt wird.
Wohin diese Nummer dann in Wirklichkeit führt, ist unerheblich und für den Kunden ohnehin eine Blackbox.

Jedenfalls macht sich eine Bandansage in diesem Fall sehr schlecht, welche den Anrufer auf Geschäftszeiten verweist und dann endet, obwohl man während der gültigen Geschäfszeiten anruft.

Viele Grüße
Volker

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vor 1 Stunde schrieb m1testit:


Jedenfalls macht sich eine Bandansage in diesem Fall sehr schlecht, welche den Anrufer auf Geschäftszeiten verweist und dann endet, obwohl man während der gültigen Geschäfszeiten anruft.
 

Ist aber leider nicht nur bei OMDS, sondern auch bei ÄrztInnen, DienstleisterInnen und - natürlich - bei Ämtern so.

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Kurzer Nachtrag:

Auch heute war trotz mehrerer Versuche über den ganzen Tag unter der eingangs genannten Support-Telefonnummer die gleiche Bandansage zu hören, die darauf verwies, dass die Öffnungszeiten bis 18 Uhr (Ausnahme freitag) seien und man sich während der Öffnungszeiten melden solle (was ja der Fall war!).

Sehr befremdlich ist übrigens auch, dass ein sehr großer, bundesweit agierender Fotofachhändler online das "Olympus Pro Service Paket Advanced 1 Jahr" anbietet, über dem links oben das OM System-Logo zu sehen ist und in der Produktbeschreibung erklärt, dass dieses Paket u. a. auch die Inanspruchnahme des "PRO Service-Supportteam" unter der Telefonnummer 00 800 67108 400 ermögliche.

Die gute Nachricht:
Man muss sich dann nicht mehr die befremdliche Bandansage anhören, die suggeriert, man rufe außerhalb der Geschäftszeiten an, obwohl man innerhalb der in der Bandansage genannten Zeiten anruft.

Die schlechte Nachricht:
Unter der mit dem Verkauf des PRO Service Pakets Advanced beworbenen Rufnummer herrscht "Totenstille".

Rein vorsorglich habe ich alles mal ordnungsgemäß protokolliert, um alles im Zweifel belegen zu können.


Viele Grüße
Volker

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Guten Tag allerseits,

ich habe vor einigen Tagen eine E-Mail an die im gesetzlich vorgeschriebenen Impressum der OM Digital Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg angegebene E-Mailadresse imprint@om-digitalsolutions.com geschickt und in deutscher Sprache meinen Nacherfüllungsanspruch gem. §439 BGB Abs. 1 geltend gemacht. O. a. juristische Person ist mein in der Rechnung ausgewiesene Vertragspartner beim Erwerb meiner OM-1.

Ich habe bei diesem Schreiben zugleich darauf aufmerksam gemacht, dass das Impressum einige gesetzlich vorgegeben Spielregeln nicht einhält, was wiederum dem Kunden zum Nachteil gereicht. Gestern erreichte mich eine E-Mail mit dem Hinweis, dass man sich für den Hinweis bedanke und das Impressum vervollständigt bzw.  korrigiert habe.

Auf die Geltendmachung der von mir gewählten Nacherfüllungsvariante gem. §439 BGB habe ich bislang keine angemessene Reaktion erhalten.

Zunächst erhielt ich eine nicht weiterführende E-Mail mit dem Hinweis
"Our official communication is in English. In your reply, you can use an automatic translator."
Mit anderen Worten, soll man als deutschsprachiger Kunde seine Anliegen in englischer Sprache formulieren. Ggf. mit Hilfe eines Übersetzungsprogrammes!


Nun, ich bin glücklicherweise der englischen Sprache mächtig, vertrete aber die Auffassung, dass man bei einem in Deutschland ansässigen Unternehmen, das als Vertragspartner über einen deutschsprachigen Shop ein Klientel in Deutschland adressiert, nicht einfach zugrunde legen sollte, dass jeder in englischer Schriftsprache kommunizieren kann.

Auch den Hinweis auf den Translator halte ich für verfehlt: Wenn der Vertragspartner selbst nicht der deutschen Sprache mächtig ist, sollte er meines Erachtens den von ihm empfohlenen "Translator" doch einfach selbst nutzen, um mit deutschen Kunden in deutscher Sprache in Schriftverkehr zu treten. Hinzu kommt, dass selbst die besten softwaremäßigen Übersetzungsprogramme durchaus nicht immer genau DAS rüberbringen, was man als Kunde eigentlich seinem Gegenüber mitteilen möchte.

Da ich trotz mehrfacher Hinweise auf deutsche Rechtsvorschriften (bspw. §439 BGB) immer wieder nur Aufforderungen zur Einsendung (Reparatur) erhalte, drängt sich mir inzwischen der Eindruck auf, dass in der Tat der Empfänger meiner E-Mails nicht mit den landesspezifischen deutschen Rechtsvorschriften zum Schutz von Verbrauchern vertraut ist.

Ebenso seltsam ist, dass ich die E-Mail an imprint@om-digitalsolutions.com (OM Digital Solutions GmbH mit Sitz in Hamburg) schickte und eine Antwort-E-Mail von camera.support@om-digitalsolutions.com erhielt.

Leider sah ich mich heute dazu veranlasst, meine Ansprüche etwas deutlicher durch Dritte geltend zu machen, die damit ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ich hoffe sehr, dass die dadurch OMDS entstehenden Kosten nicht durch Preiserhöhungen bei Produkten kompensiert werden. 😉

Letztlich komme ich für mich zu dem Schluss, dass bei OMDS leider eine große Diskrepanz zwischen der sehr guten Qualität der Produkte und der Qualität der Abwicklung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche besteht. Auch die eingangs geschilderten Merkwürdigkeiten bezüglich der Geschäftszeiten, auf die der Kunde bei dem Versuch, telefonischen Support zu erhalten, stößt, weil entgegen den Angaben von OMDS niemand erreichbar ist, tragen nicht gerade zu meiner Kundenzufriedenheit bei.

In meine Augen steht und fällt in Deutschland vieles in Abhängigkeit von wenigen Personen, die bei OMDS beschäftigt sind und deren Wirken im Hintergrund gar nicht hoch genug gewürdigt werden kann. Ohne sie wäre meiner Meinung nach die Situation noch grotesker.
 
Viele Grüße
Volker

bearbeitet von m1testit
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Mal ein Update in eingangs beschriebener Sache:

Da teilt mir das Customer Support Team doch allen Ernstes gestern u. a. mit:

Zitat

Im Übrigen steht über den Kundenservice (siehe Widerrufsbelehrung) auch die Möglichkeit zur telefonischen Kontaktaufnahme während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.

Vielleicht wird bei OMDS als Customer Support Team schon ein ChatGPT - GPT-3 für Unternehmen eingesetzt.

Denn ich hatte OMDS erst kürzlich schriftlich darauf hingewiesen, dass der Kundendienst entgegen den eigenen Angaben auf Band über mehrere Tage nachweislich nicht erreichbar war und dies weiter oben in diesem Thread auch berichtet.

Das Ganze wird langsam zur Lachnummer, aber für OMDS eher nicht, da der E-Mail-Verkehr sehr deutlich den Eindruck erweckt, dass man bei OMDS bzw. dem seltsamerweise immer wieder auf der Bildfläche erscheinenden Customer Support Team in der Tat noch nie etwas von gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen gehört hat.

Das ist schon eine sehr traurige Angelegenheit!


Viele Grüße

Volker

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  • 2 weeks later...

Ein kurzes Update:


Heute hat meine OM-1 dann den "Geist" nahezu vollständig aufgegeben: Vielleicht macht OMDS ja aus dem "Bug" ein Feature, denn meine OM-1 produziert nur noch Nachtaufnahmen. Nun ja, so kann man mir wenigstens keine Manipulation vorwerfen, wenn ich meine Nachtflugaufnahmen von Rohrdommeln präsentiere. 😄

E-Mails an meine Vertragspartnerin in Hamburg werden seltsamerweise stets vom Repairservice in Portugal erwidert , der offenkundig nach wie vor auf Kriegsfuß mit den deutschen Verbraucherrechten steht.

Die bisher aufgelaufenen Kosten (Anwaltskosten, Schadensersatz und Nutzungsausfall) sind inzwischen auf ein stattliches Sümmchen angewachsen. Nächste Woche ist Fristablauf, dann beginnt der (öffentliche) Showdown.

Die nächste Woche wird folglich gleich aus mehreren Gründen sehr spannend für mich, wobei mich neben der Lieferung einer mangelfreien Ware (OM-1) i. S. der Nacherfüllung gem. § 439 BGB vor allem interessiert, ob es ein Firmwareupdate für die OM-1 nur für mehr als 2.000,-- EUR geben wird. 😄

 

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Volker

bearbeitet von m1testit
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Interessant, dass nun jemand die offensichtlichen Mängel auch auf der rechtlichen Ebene zur Klärung bringt. Ich bin gespannt. Nur wenige Kunden werden diesen Weg einschlagen und einfach die Gegebenheiten akzeptieren.

bearbeitet von tgutgu
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Nur, um Missverständnissen vorzubeugen:

Es geht in meinem Fall nicht um "Mängel", die der OM-1 bspw. oft in Bezug auf das Leistungsvermögen des C-AF u. ä. unterstellt werden.
Dann wären relativ viele Kameras auf dem Markt "mangelbehaftet". 😁

Bei meiner OM-1 tauchten letztes Jahr konkrete Probleme auf, die letztlich in einem 1. Nacherfüllungsversuch mündeten. Dabei wurden SENSOR und VERSCHLUSS lt. Reparaturbericht ersetzt. Vor einigen Wochen traten die gleichen Probleme bei einer sehr wichtigen Fotosession erneut auf, was für mich - umgeben von einigen anderen Fotografen mit der Ausrüstung der üblichen "Platzhirsche" - nicht gerade angenehm war. Nicht wenige Fotografen aus meinem Bekanntenkreis sind ob meiner Aufnahmen auf MFT umgestiegen und kennen mich als Fan dieser Technologie.

Meine E-M1X war vor einigen Jahren mehrere Monate in Reparatur.
Seinerzeit ging es um erhebliche Probleme mit dem C-AF der E-M1X, was mich anschließend dazu veranlasste, die Autofokusprobleme der E-M1X genauer zu untersuchen.

Um Olympus und deren MFT-Produkte nicht in Misskredit zu bringen, habe ich die Ergebnisse nie öffentlich kommuniziert, denn diese hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Unruhe bei E-M1X-Besitzern erzeugt.

Dass ich mich wochenlang mit einem OMDS Repair-Service aus Portugal herumschlagen muss, obwohl meine Vetragspartnerin eine jur. Person aus Deutschland ist, die m. E. auch das deutsche Gewährleistungsrecht und die Änderungen durch die Schuldrechtsreform 2022 kennen sollte, ist für mich sehr enttäuschend.

Ich fürchte, dass sich schon in naher Zukunft meine Eindrücke verdichten werden und - das ist meine Meinung - vieles dafür spricht, dass das ursprüngliche Verständnis von Kundenbindung und -zufriedenheit, das einst die Marke "Olympus" prägte, eine romantische verklärte Erinnerung ist, die nichts mehr mit OMDS gemein hat.

Ich denke, dass ich mir diese offenen Worte als langjähriger, öffentlicher Verfechter von MFT und Olympus bzw. OM erlauben kann, weil niemand ausgerechnet mir allen Ernstes "Bashing" unterstellen dürfte.

Viele Grüße

Volker

 

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