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Die OM System Community
Ignoriert

OM-1.1: Ein Firmware-Update für 2.399,-- EUR? Nein, danke!


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Am 31.1.2024 um 01:10 schrieb m1testit:

Ich bin sehr gespannt, wann der erste Kunde auf die Idee kommt, die ausdrücklich beworbene Verbesserung des Autofokus der OM-1.2 gegenüber der OM-1.1 unter Berücksichtigung einer nahezu identischen Hardwareausstattung und der o. a. Aussagen der Verantwortlichen des OMDS-Headquarters zum Anlass zu nehmen, einen genaueren Blick auf die mit der Schuldrechtsreform 2022 eingeführten "Waren mit digitalen Elementen" gemäß §§ 475 b ff. BGB zu werfen. Diese Rechtsnormen beziehen sich primär auf Hardware, die ohne eine Betriebssoftware/Firmware nicht funktioniert, mit jener folglich sozusagen untrennbar verbunden ist.

Hat nur nichts mit Fotoapparaten zu tun, da geht es um die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen. Fast jede Hardware besitzt heute digitale Technik fällt aber nur allein deswegen nicht unter das Gesetz. Ein Smartphone könnte es und da ist es auch nicht die Fotofunktion sondern wozu es noch genutzt wird. Und da geht es auch nicht darum das es auf schneller höher weiter als die Konkurrenz gebracht wird sondern nur darum das es schlicht funktioniert und Updates zum Beheben von kritische Sicherheitslücken bekommt.

Meine OM-1 hat im übrigen auch schon 5 Firmwareupdates bekommen und dabei diverse Verbesserungen und Fehlerbehebungen erhalten.

bearbeitet von systemcam-neu
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vor 5 Stunden schrieb systemcam-neu:

Hat nur nichts mit Fotoapparaten zu tun, da geht es um die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen.

Sorry, wenn ich es recht deutlich ausdrücke: Deine o. a. Aussage ist FALSCH!

Eine Ware mit digitalen Elementen ist nach § 327a Abs. 3 BGB (n.F.) eine Sache, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält oder mit diesen so verbunden ist, dass sie ohne diese ihre Funktionen nicht erfüllen kann. Darunter fallen beispielsweise Hardwareprodukte, die ohne digitale Elemente ihre Funktionen nicht erfüllen können, wie Smart-TVs, Smartphones, Router, System- und Digitalkameras etc.

Gerade weil immer mehr Produkte untrennbar mit der Hardware verbunden sind, hat der Gesetzgeber die Rechtsnormen im Sinne des Verbraucherschutzes 2022 überarbeitet.


Viele Grüße
Volker

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vor 29 Minuten schrieb m1testit:

Sorry, wenn ich es recht deutlich ausdrücke: Deine o. a. Aussage ist FALSCH!

Eine Ware mit digitalen Elementen ist nach § 327a Abs. 3 BGB (n.F.) eine Sache, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthält oder mit diesen so verbunden ist, dass sie ohne diese ihre Funktionen nicht erfüllen kann.

Eine Kamera enthält weder digitale Dienstleistungen noch Digitale Inhalte. Und die Bilder die du selber damit machen kannst sind auch nicht so damit verbunden das die Funktionalität der Kamera von ihnen abhängt.

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vor 9 Minuten schrieb systemcam-neu:

Eine Kamera enthält weder digitale Dienstleistungen noch Digitale Inhalte. Und die Bilder die du selber damit machen kannst sind auch nicht so damit verbunden das die Funktionalität der Kamera von ihnen abhängt.

In dem von mir zitierten Paragraphen § 475b BGB geht es um "Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen". So lautet nunmal die Rechtsnorm!
Und wenn Du Dir die Mühe machen würdest, Dich mit dem rechtlichen Schriftentum hierzu zu beschäftigen, würdest Du feststellen, dass neben Smartphones auch Router, Switches usw. darunter fallen. Auch Waschmaschinen mit Firmware, welche die Waschgänge umsetzt usw.

Um  bei Deinem Beispiel

Zitat

Und die Bilder die du selber damit machen kannst sind auch nicht so damit verbunden das die Funktionalität der Kamera von ihnen abhängt.

zu bleiben:

Die gewaschene Wäsche ist auch nicht ewig lange mit Deiner Waschtrommel verbunden! 😄

Es geht schlicht um Hardware, deren Nutzungsfähigkeit eine Betriebssoftware voraussetzt. Bei einem Switch hast Du nicht einmal ein Display, und er fällt trotzdem unter diese Regelung.


Gruß
Volker

bearbeitet von m1testit
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So ziemlich jede moderne Hardware hat eine Betriebssoftware, fällt aber nicht darunter weil man diese für die Funktionalität auch nicht updaten müsste. Beim Smartphone oder auch anderen Geräten im Netzwerk kann es dagegen sein das die Funktionalität mit der originalen Software nicht mehr gegeben ist weil es bspw. Sicherheitslücken gibt oder die Kompatibilität nicht mehr gegeben ist. Eine Waschmaschine wie auch ein Fotoapparat wird immer funktionieren ohne eine Änderung an der Firmware zu benötigen wobei es bei der OM-1 auch entsprechende Firmwareupdates gegeben hat.  

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vor 5 Minuten schrieb systemcam-neu:

So ziemlich jede moderne Hardware hat eine Betriebssoftware, fällt aber nicht darunter weil man diese für die Funktionalität auch nicht updaten müsste. Beim Smartphone oder auch anderen Geräten im Netzwerk kann es dagegen sein das die Funktionalität mit der originalen Software nicht mehr gegeben ist weil es bspw. Sicherheitslücken gibt oder die Kompatibilität nicht mehr gegeben ist. Eine Waschmaschine wie auch ein Fotoapparat wird immer funktionieren ohne eine Änderung an der Firmware zu benötigen wobei es bei der OM-1 auch entsprechende Firmwareupdates gegeben hat.  

1. Ich habe dazu eigentlich alles Wesentliche gesagt und ohnehin ja auch nur weiter oben scherzhaft die Frage in den Raum gestellt, ob/wann u. U. mal jemand auf die betreffende Idee käme.

2. Auch hatte ich weiter oben schon geschildert, dass es lt. rechtlichen Quellen auch um subjektive und objektive Anforderungen des Kunden, auch an die "Funktionalität" des Produkts geht, also nicht nur im Sicherheitsaspekte.

Ich denke, dass damit das Thema hinreichend "durchgekaut" wurde.

Viele Grüße
Volker

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vor 6 Minuten schrieb systemcam-neu:

Eine Waschmaschine wie auch ein Fotoapparat wird immer funktionieren ohne eine Änderung an der Firmware zu benötigen

Das Problem ist ja nicht “funktionieren”, sondern wie mit Problemen umzugehen ist, die nicht notwendigerweise die unmittelbare Funktion des Geräts betreffen. Natürlich “funktioniert” die Waschmaschine in dem Sinne, dass sie Wäsche wäscht. Aber Waschmaschinen mit WLAN-Anbindung sind heuer nicht mehr komplett ungewöhnlich. Mir wäre unwohl bei dem Gedanken, dass eine Sicherheitslücke in der Waschmaschinen-Software einem Hacker ermöglichen könnte, meine Wohnung zu fluten oder in Brand zu setzen. Deswegen ist es schon OK, dass Hersteller ggf. in der Pflicht sind, da nachzubessern.

Was die Kameras angeht: Die sind natürlich nicht wirklich im Internet. Deswegen ist das Risiko da um einiges geringer.

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vor 3 Minuten schrieb anselm:

Das Problem ist ja nicht “funktionieren”, sondern wie mit Problemen umzugehen ist, die nicht notwendigerweise die unmittelbare Funktion des Geräts betreffen. Natürlich “funktioniert” die Waschmaschine in dem Sinne, dass sie Wäsche wäscht. Aber Waschmaschinen mit WLAN-Anbindung sind heuer nicht mehr komplett ungewöhnlich. Mir wäre unwohl bei dem Gedanken, dass eine Sicherheitslücke in der Waschmaschinen-Software einem Hacker ermöglichen könnte, meine Wohnung zu fluten oder in Brand zu setzen. Deswegen ist es schon OK, dass Hersteller ggf. in der Pflicht sind, da nachzubessern.

Ja wenn das Geraffel im Netz hängt IoT etc. darauf hat der Gesetzgeber auch gezielt.

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vor 2 Stunden schrieb anselm:

Mir wäre unwohl bei dem Gedanken, dass eine Sicherheitslücke in der Waschmaschinen-Software einem Hacker ermöglichen könnte, meine Wohnung zu fluten oder in Brand zu setzen.

Diese Art von Problemen müsste OMSY auch adressieren.

Das ist aber etwas anderes als die hier diskutierten Feature-Änderungen.

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vor 6 Stunden schrieb Kabe:

Diese Art von Problemen müsste OMSY auch adressieren.

Das ist aber etwas anderes als die hier diskutierten Feature-Änderungen.

Das ist schon klar. Nur sind die Kameras in der Regel nicht permanent im Internet und wenn, dann sowieso nur indirekt über irgendwelche Apps. Außerdem gibt es für Hacker weitaus lohnendere Ziele als ausgerechnet Digitalkameras (zumal welche von einem relativ unwichtigen Anbieter). Warum sollte man eine OMDS-Kamera angreifen, wenn man genausogut und wahrscheinlich mit weitaus weniger Mühe eine Bank-App angreifen kann, wo die Leute mit echtem Geld rummachen? OMDS dürfte der Sache also mit einer gewissen Gelassenheit entgegensehen können.

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Dieser Thread ist jetzt geschlossen … sorry, leider zu spät gesehen.

  • Nicht noch ein Thread (mit ähnlichem Tenor) zur neuen Kamera
  • Keine juristischen Diskussionen

Keine weiteren Begründungen, es ist Wochenende, Karneval (zumindest hier im Rheinland) und wir als Moderatoren haben schon echt schon genug zu tun.

Andreas

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