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Die OM System Community
Ignoriert

Cashback auf Objektive ab 03.11.22 :-(


panther

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Am 23.12.2022 um 22:27 schrieb WRDS:

Mein Cashback Betrag wurde gestern, nach drei Wochen, überwiesen. Wie schon letztes Mal anstelle der versprochenen CHF 200 waren es nur 188. OMDS bringt das als einziger Hersteller nicht auf die Reihe. Sackschwach und nur peinlich 😡. Letztes Mal habe ich mich ja beschwert und da wurde mir gesagt das sei wegen Bankgebühren und ich solle mit meiner Bank schauen. Bei denen piepts wohl. Sony und Canon haben immer exakt den versprochenen Betrag überwiesen. Ebenfalls aus dem Ausland.

es ist sicherlich ärgerlich, das verstehe ich. Die Schweiz (? Du wohnst nicht in der EU) ist aber eben kein EU-Land und SONY wie auch Canon haben dann nicht exakt, sondern mehr überwiesen und damit, ohne dass Du es gemerkt hast, für Dich die Bankgebühren bezahlt, so dass genau  200 herausgekommen wären (an der Umrechnung kann es ja nicht liegen ? 188 statt 200 CHF). Um alle gleich zu behandeln (bzw. wenn man sich dann streng genommen an den länderspezifischen VK-Preisen orientieren würde), hätte OM-System das dann natürlich auch so kommunizieren müssen ("in Deutschland beträgt der Rabatt x Euro, in der Schweiz y CHF ..."). Kann sein, dass das auch der Preis für die Konsolidierung ist, dass man also nicht nur Personal einspart, sondern eben auch weitere Kosten und das Geld bei dem jungen Unternehmen jetzt so knapp ist, dass man diese Zusatzkosten nicht übernehmen kann/will. Oder es ist ein Problem der besonderen DACH-Situation, wo eine ähnliche Sprache nur einen gemeinsamen Raum vortäuscht und darüber deshalb bei OM vorher keiner nachgedacht hat.

Um die Bankgebühren kommt in diesem Fall jedenfalls keiner herum (sind ja auch Schweizer Banken daran beteiligt). Das ist natürlich schon ärgerlich, betrifft aber grundsätzlich alle solche Überweisungen. Und ich höre auch von Schweizern, die laut fluchen über das unterschiedliche Preisgefüge, wenn sie Fotosachen kaufen wollen (das betrifft dann nicht speziell OM-System). Ich glaube sogar: es ist daher sicher kein "nicht auf die Reihe bringen" im Sinne von Desorganisation. Es ist Absicht. man hätte es nur besser erklären müssen.

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Naja: wenn damit geworben wird, dass es x CHF cashback gibt, erwartet man ja auch x CHF.
Dürfte ja nicht so schwer sein, dass sich Olympus ein Shcweizer Konto zulegt.

Es ist sonst "unerwartet"  und sollte sonst explizit vermerkt werden.
Würden uns ja auch wundern, wenn wir in Deutschland nicht die x EUR Cashback erhalten, sondern weniger, weil es aus Japan überweisen wird oder ein Bargeldkurier das Geld vom Nordpol zu uns bringt und seine Kosten abzieht.

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Mit so einer Kontoeröffnung allein ist es nicht getan, da das Geld ja trotzdem den EU-Währungsraum verlässt und die Gebühren nicht nur einseitig entstehen.

"Bei einer traditionellen Banküberweisung in die Schweiz können viele Gebühren anfallen: Bankgebühren der Sender-, Korrespondenz- und/oder der Empfängerbank, Courtagegebühren, schlechte Wechselkurse und mehr. Die Kosten variieren extrem je Bank. Da mehrere Parteien eingeschaltet sind, ist die Kostenermittlung äußerst schwierig. Wieviel dich deine Überweisung letztendlich kostet, lässt sich eigentlich nur im Nachhinein nachrechnen. Hierzu musst du mit einem Währungsrechner den empfangenen CHF-Betrag in Euro umrechnen und vom ursprünglichen Sendebetrag subtrahieren."


und hier

https://www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/bank-geld/uberweisung-von-der-schweiz-nach-deutschland-transfer-mit-hurden-656897.html

Spezielles wie WISE lasse ich mal außen vor, da für eine Firma wahrscheinlich so nicht nutzbar.

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vor 59 Minuten schrieb miclindner:

Mit so einer Kontoeröffnung allein ist es nicht getan, da das Geld ja trotzdem den EU-Währungsraum verlässt und die Gebühren nicht nur einseitig entstehen.

"Bei einer traditionellen Banküberweisung in die Schweiz können viele Gebühren anfallen: Bankgebühren der Sender-, Korrespondenz- und/oder der Empfängerbank, Courtagegebühren, schlechte Wechselkurse und mehr. Die Kosten variieren extrem je Bank. Da mehrere Parteien eingeschaltet sind, ist die Kostenermittlung äußerst schwierig. Wieviel dich deine Überweisung letztendlich kostet, lässt sich eigentlich nur im Nachhinein nachrechnen. Hierzu musst du mit einem Währungsrechner den empfangenen CHF-Betrag in Euro umrechnen und vom ursprünglichen Sendebetrag subtrahieren."


und hier

https://www.gevestor.de/finanzwissen/finanzplanung/bank-geld/uberweisung-von-der-schweiz-nach-deutschland-transfer-mit-hurden-656897.html

Spezielles wie WISE lasse ich mal außen vor, da für eine Firma wahrscheinlich so nicht nutzbar.

Hast Du eigentlich verstanden, dass OMDS in der Schweiz 200 CHF Cashback anbietet? Steht auf der Schweizer Homepage.

Es geht nicht darum, 200€ 'deutsches' Cashback in die Schweiz zu transferieren.

Screenshot_20221228-170548_cropped.thumb.png.b57a532dafe528a56954d673537d7916.png

bearbeitet von Grinzold
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vor einer Stunde schrieb miclindner:

es ist sicherlich ärgerlich, das verstehe ich. Die Schweiz (? Du wohnst nicht in der EU) ist aber eben kein EU-Land und SONY wie auch Canon haben dann nicht exakt, sondern mehr überwiesen und damit, ohne dass Du es gemerkt hast, für Dich die Bankgebühren bezahlt, so dass genau  200 herausgekommen wären (an der Umrechnung kann es ja nicht liegen ? 188 statt 200 CHF). Um alle gleich zu behandeln (bzw. wenn man sich dann streng genommen an den länderspezifischen VK-Preisen orientieren würde), hätte OM-System das dann natürlich auch so kommunizieren müssen ("in Deutschland beträgt der Rabatt x Euro, in der Schweiz y CHF ...").

Meinst du das etwa ernst? In der Schweiz wurden exakt CHF 200 Cashback versprochen! Was erwarte ich dann auf meinem Konto? Richtig. Ich erwarte CHF 200 und nicht 188. Wie OMDS das macht ist nicht mein Problem. Und was Canon oder Sony überwiesen haben weisst du nicht und ich auch nicht. Ich weiss nur, dass es beide fertiggebracht haben den versprochenen Betrag zu überweisen.

bearbeitet von WRDS
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vor einer Stunde schrieb miclindner:

"Bei einer traditionellen Banküberweisung in die Schweiz können viele Gebühren anfallen: Bankgebühren der Sender-, Korrespondenz- und/oder der Empfängerbank, Courtagegebühren, schlechte Wechselkurse und mehr. Die Kosten variieren extrem je Bank. Da mehrere Parteien eingeschaltet sind, ist die Kostenermittlung äußerst schwierig. Wieviel dich deine Überweisung letztendlich kostet, lässt sich eigentlich nur im Nachhinein nachrechnen. Hierzu musst du mit einem Währungsrechner den empfangenen CHF-Betrag in Euro umrechnen und vom ursprünglichen Sendebetrag subtrahieren."

Interessiert mich nicht. Das ist das Problem von OMDS. Wenn OMDS CHF 200 Cashback verspricht, dann haben 200 anzukommen. Und wenn das nicht möglich ist, sollen sie nur CHF 188 versprechen.

Übrigens hat mir auch schon ein Bekannter aus Deutschland den exakten Frankenbetrag für ein Objektiv überwiesen, das ich für ihn kaufen sollte. Da kam das an, was ankommen musste und nicht weniger. Da muss doch keiner von Gebühren faseln. Das ist doch Schwachsinn.

bearbeitet von WRDS
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Du hast natürlich Recht.

Aber Gebühren fallen an im Währungsverkehr EU/Schweiz. Man kann auf dem Formular aber als Absender der Zahlung ankreuzen, dass man diese als Absender übernimmt oder dass man sich diese teilt etc.

Für Deinen Bekannten gibt es dann noch die Möglichkeit mit WISE, dann sind es maximal 1% von der Gesamtsumme (also weit weniger als die 6% bei Dir). Ich möchte auch nicht "faseln",  wollte auch nichts entschuldigen. Ich habe eben nur nach einer Ursache für diese Differenz gesucht (zumal das ja nicht das erste Mal war), der Mitarbeiter von OMDS hatte ja auch schon auf diesen Punkt verwiesen. Das Problem ist, dass solche Gebühren seltsamerweise intransparent sind (s. Quelle/Link oben).

Der Fehler liegt hier sicher bei OMDS, wenn sie auf ihrer Schweizer Promotionseite 200 CHF zusagen, dann würde ich das auch schriftlich angehen und auf Begleichung der Restsumme bestehen, zumal das ja schon öfter vorgekommen zu sein scheint (ich habe schon sehr wohl verstanden, dass es hier um den Bereich OM-System-Schweiz geht, es könnte aber immerhin sein, dass im Gebiet DACH die Cashback-Zahlungen von OM-Deutschland abgewickelt werden, daran sollte man zumindest einmal denken, wenn man auf Fehlersuche geht).

Mich interessiert der Vorgang primär deshalb, weil meine Frau bei so einer Bank arbeitet und durchaus mit solchen Dingen zu tun hat. Deshalb hatte ich versucht, zu verstehen, wie so etwas überhaupt zum wiederholten Male entstehen kann. Lösen muss das aber ganz klar die Firma OMDS, daher würde ich mich in der Angelegenheit hier im Forum auch mal an Nils Häussler wenden, der sich ja meines Wissens um das Gesamtgebiet DACH kümmert !?

Aber wie gesagt, die Nachverfolgung solcher Vorgänge ist seltsamerweise trotz peniblem Bankensystem manchmal durchaus schwierig (s. Quelle/Link).

Wir müssen uns jetzt aber hier zum Jahresende deswegen nicht aufregen.

bearbeitet von miclindner
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vor 2 Stunden schrieb miclindner:

Mit so einer Kontoeröffnung allein ist es nicht getan, da das Geld ja trotzdem den EU-Währungsraum verlässt und die Gebühren nicht nur einseitig entstehen.


Sooooooo schwer ist es für OM nicht:

Variante 1: OM trägt die Kosten (wie miclindner ja geschrieben hat, kann man angeben, dass alle Kosten seitens des Absender getragen werden)

Variante 2: OM richtet ein Schweizer Konto ein und überweist auf dieses EINEN größeren Betrag, zahlt dabei nur 1x die Bearbeutungsgebühr und überweist von dort aus.

Variante 3: OM richtet Konten bei einer Bank ein, dass Konten in der Schweiz, EU und UK (dafür sind sie ja anscheinend auch zuständig) als Cashpool verwaltet und überweist von der jeweiligen Landesbank aus.

(Da im Impressum des Oly-Shops auch bei der Schweizer und UK-Site  die deutsche  GmbH steht, gehe ich davon aus, dass alles über OM Deutschland abgewickelt wird.)

 

Notfalls sollte sich OM EU  eine/n intelligente/n Praktikant*in anheuern, um die organisatorischen Kundenprozesse  gerade zu ziehen. Das ist kein Hexenwerk. Braucht aber jemanden der ein paar Tage Zeit samt Rückendeckung bekommt.  (SCNR)

 

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vor 2 Stunden schrieb miclindner:

Aber Gebühren fallen an im Währungsverkehr EU/Schweiz. Man kann auf dem Formular aber als Absender der Zahlung ankreuzen, dass man diese als Absender übernimmt oder dass man sich diese teilt etc.

Nicht das Problem der Kunden.

vor 2 Stunden schrieb miclindner:

Der Fehler liegt hier sicher bei OMDS, wenn sie auf ihrer Schweizer Promotionseite 200 CHF zusagen, dann würde ich das auch schriftlich angehen und auf Begleichung der Restsumme bestehen, zumal das ja schon öfter vorgekommen zu sein scheint (ich habe schon sehr wohl verstanden, dass es hier um den Bereich OM-System-Schweiz geht, es könnte aber immerhin sein, dass im Gebiet DACH die Cashback-Zahlungen von OM-Deutschland abgewickelt werden, daran sollte man zumindest einmal denken, wenn man auf Fehlersuche geht).

Ich hatte ja vor einem halben Jahre bei OMDS reklamiert und dann schlussendlich einen 10% Gutschein erhalten, den ich auch eingelöst hatte. Die Aussage war ja damals eben so in etwas in dem Stil: ja Gebühren labersülz...  jetzt habe ich darauf verzichtet. Bringt eh nichts und lohnt sich wegen den 12 Stutz auch überhaupt nicht.
Es gibt kein "OM Deutschland". Die Firma heisst "OM Digital Solutions GmbH" und ist die Vertretung für ganz Europa. Und nochmals: vollkommen egal woher das Geld überwiesen wird. Der Kunde hat das zu bekommen was ihm versprochen wurde.

vor 2 Stunden schrieb miclindner:

Wir müssen uns jetzt aber hier zum Jahresende deswegen nicht aufregen.

Das lohnt sich definitiv nicht.

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Was hat Nils H. denn dazu geäußert bzw. wurde der Punkt denn mal in den hier von der Forenleitung organisierten "Fragestunden" angesprochen (habe nicht alles davon gesehen) ? Wie sieht die Diskussion in Schweizer Fotografen-Foren dazu aus, Du kannst dann ja nicht der einzige sein, der dort das Problem ertragen muss. Außer, Schweizer würden solche Cashback-Aktionen eher meiden.

bearbeitet von miclindner
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vor 6 Stunden schrieb McLight:

Hier gab es viel Aufregung um die Preisgestaltung von OM. Ich hab am 11.11. das 300f4 im OM Shop für 2690 € bestellt und hatte am 3.12. die 200 € Cashback auf dem Konto. Fand die ganze Abwicklung nur erfreulich. 

Du wirst diesen Kauf nicht bereuen. ein sehr schönes Objektiv. Viel Freude wünsche ich Dir mit diesem Objektiv. LG

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Am 28.12.2022 um 22:17 schrieb miclindner:

Was hat Nils H. denn dazu geäußert bzw. wurde der Punkt denn mal in den hier von der Forenleitung organisierten "Fragestunden" angesprochen (habe nicht alles davon gesehen) ?

Keine Ahnung. Ich habe ihn nicht damit belästigt. Was soll er auch dazu sagen?

Am 28.12.2022 um 22:17 schrieb miclindner:

Wie sieht die Diskussion in Schweizer Fotografen-Foren dazu aus, Du kannst dann ja nicht der einzige sein, der dort das Problem ertragen muss.

Welche Schweizer Foren? Die Schweizer sind in deutschen Foren aktiv. Z.B. hier. 

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Gut, ich meinte einfach „woanders“, Olymus-Fotografen äußern sich ja nicht nur hier

Gut, wenn es so eine Kleinigkeit ist, hätte ich es dann auch gar nicht erwähnt, passiert mir beim Fleischer an der Theke auch manchmal, dass man sich verrechnet. Kommt eben auf die Höhe an. Aber nach dem Ton der Postings hier zu urteilen scheinen solche Geldangelegenheiten den Schweizern und denen, die auf dieses Thema anspringen, ja doch wichtig zu sein. Wenn ich also davon betroffen wäre incl. anderer  Probleme mit dem Service, hätte ich schon andere Wege gefunden, mit der Firma zu reden, wenn ich via Email-Kontakt von der Serviceabteilung abgewimmelt werde.

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Mein Antrag auf Cashback für ein direkt bei Amazon (kein Unterhändler) gekauftes 12-45/f4 wurde mit folgender Begründung abgelehnt

Leider mussten wir Deinen Antrag 'Tis the season for adventures - Winter Lens Cashback 2022/2023' ablehnen.
Dein Antrag wurde aus folgendem Grund abgelehnt: Ungültiger Händler. Bitte fülle Deinen Cashback-Antrag nochmal aus.

In den Teilnahmebedingungen wird Amazon nicht ausgeschlossen, es heisst dort 

Diese Aktion gilt nur für Produkte, die bei unseren autorisierten OM Digital Solutions Partnern oder über unseren Online Shop gekauft wurden

Hat jemand in der bis 1.1.2023 gültigen Cashback Aktion ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich finde das sehr irreführend und enttäuschend. Wer sind denn die OM Digital Solutions Partner und wie soll das der Kunde erkennen? Und was soll es bringen den Antrag nochmal auszufüllen?

bearbeitet von frey.r.funden
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vor 1 Stunde schrieb frey.r.funden:

Ich finde das sehr irreführend und enttäuschend.

Das kann man so nicht stehen lassen weil es schlichtweg falsch ist!! 

Amazon gibt einen Rabatt (halber Cashback Preis) wer dann glaubt noch mal Cashback zusätzlich zu bekommen...sollte die Teilnahmebedingungen lesen!

bearbeitet von mikuz
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vor 12 Stunden schrieb frey.r.funden:

In den Teilnahmebedingungen wird Amazon nicht ausgeschlossen, es heisst dort 

Diese Aktion gilt nur für Produkte, die bei unseren autorisierten OM Digital Solutions Partnern oder über unseren Online Shop gekauft wurden

Du solltest den Satz schon bis zum Ende lesen:

Zitat

11. Diese Aktion gilt nur für Produkte, die über den OM Digital Solutions Online Shop gekauft wurden oder bei einem autorisierten OM Digital Solutions Händler erworben wurden, mit Ausnahme von Amazon und seinen dazugehörigen Einzelhändlern. 

 

bearbeitet von drocco
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So, ich jetzt bin ich noch mehr irritiert. 

(1) Wieso gibt Amazon einen Rabatt? Welchen denn?

(2) Auf dieser Seite https://shop.olympus.eu/de_DE/promo.html?id=18780 wird Amazon überhaupt nicht erwähnt und daher auch nicht ausgeschlossen, siehe Screenshot im Anhang 

(3) Nur auf der weiterführenden Seite, die ich in der Tat nicht gelesen habe, https://my.olympus-consumer.com/uk/p/promotions/winter-lens-cashback/terms-and-conditions wird dann Amazon ausgeschlossen 

Ich empfinde das als grobe Täuschung. Man kann nicht erst 13. Punkte mit Teilnahmebedingungen listen und dann im 14. Punkt auf eine andere Website verweisen, welche dann den 5. Punkt teilweise negiert. Warum ist dieser entscheidende Punkt nicht schon auf der ersten Website gelistet?

Ich finde das sehr ärgerlich. Sowas hab ich noch mit keinem anderen Kamerahersteller bei Cashback Aktionen erlebt. Warum hört Olympus nicht einfach auf über Amazon zu vertreiben, wenn sie das nicht wollen?

 

 

 

Cashback.png

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zur Hälfte hast Du ja recht, das hätte man anders formulieren können; allerdings hätte Dich doch der Passus "autorisierter Digital Solution Partner" stutzig machen müssen. Das heißt nämlich nichts Anderes, als das nicht alle daran teilnehmen. Ich habe bis jetzt immer erst bei jedem Händler explizit nachgefragt, ob er dazu gehört - auch bei Amazon (und dann eben per Mail eine ablehnende Antwort bekommen mit dem O-Ton "wir machen unsere eigenen Rabatte, die sind schon gut genug ...").

Insofern ist die unten in Punkt 14 verlinkte zweite Seite eine Konkretisierung der ersten, vergleichbar mit einem "Sternchen", mit dem man normalerweise in eine Fußnote verweist, aber die lesen oft die Leute dann ja auch nicht. Vom rechtlichen Standpunkt erfüllt das also nicht den Tatbestand der "groben Täuschung" (gemeint ist von Dir damit die "arglistige Täuschung" ?) das wäre nämlich z.B. erst gegeben, wenn die letzte Zeile erst dann sichtbar werden würde, wenn man mit der Maus darüber fährt o.ä. Wenn Du also hier alles durchgelesen hast, warum bist Du dem Link nicht gefolgt ? Punkt 5 und 14 zusammen hätten hier doch spätestens die Alarmglocken läuten lassen ?

Wenn solche Bedingungen so ausführlich (und damit für viele schlecht lesbar/verständlich) ausgearbeitet sind, hat das meist den Grund, dass solche Listen historisch gewachsen sind und nach und nach alles das auflisten, was die Kunden in der Vergangenheit bereits nicht im Sinne des Anbieters gemacht haben ...

bearbeitet von miclindner
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vor 6 Stunden schrieb miclindner:

zur Hälfte hast Du ja recht, das hätte man anders formulieren können; allerdings hätte Dich doch der Passus "autorisierter Digital Solution Partner" stutzig machen müssen.

Ja, sehe ich ein. Hätte ich besser lesen können. Ich hatte aber bisher Cashback bei Canon, LG, und Olympus von Amazon und nie Probleme. Ich finde OMDS wäre kein Zacken aus der Krone gefallen, wenn sie direkt auf der ersten Seite klar und deutlich gesagt hätten, das Amazon ausgeschlossen ist. Ich fühle mich offen gesagt verarscht. Das Objektiv geht zurück (ich kann auch ohne leben, der nächste Cashback kommt bestimmt) und meine Begeisterung für Olympus hat deutlich gelitten. Und da scheine ich nicht der einzige zu sein. Ob das das Ziel der Marketing Aktion war?

bearbeitet von frey.r.funden
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Bei mir hat der Cashback einwandfrei funktioniert.

8-25 mm F4 beim Fachhändler bestellt und mit Rechnung geschickt bekommen (Preis lag noch etwas unter UVP), Cashback auf der OMDS-Seite angemeldet, Rechnung online hochgeladen, Bestätigung per Mail bekommen und dann nach ca. 2 Wochen das Geld auf dem Konto gehabt.

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Ich hatte den wirklich sehr gut versteckten Ausschluss von Amazon aus der aktuellen Cashback-Aktion ebenfalls nicht entdeckt und im November ein Objektiv dort gekauft. Nachdem Amazon als Verkäufer bei einer vorangegangenen Cashback-Aktion im Herbst ohne jedes Problem akzeptiert worden war, hatte ich, ehrlich gesagt, auch nicht nach einem möglichen Ausschluss des Shops gesucht. Über den abgehnten Cashback-Antrag habe ich mich dann erst gewundert und ging von einem Fehler seitens OMDS aus und habe den Antrag wie von OMDS vorgeschlagen erneut gestellt ("Bitte fülle Deinen Cashback-Antrag nochmal aus."). Als dieser dann auch abgelehnt wurde, habe ich intensiver das Kleingedruckte studiert und sah auch, dass andere im Forum das gleiche Problem hatten. Da wandelte sich die Verwunderung dann zu Verärgerung - zum ersten Mal seit meinem Einstieg ins OM/Olympus-System letzten Sommer. Alles in allem aus meiner Sicht ein Beispiel für misslungenes Marketing und schlechte und nicht vertrauensfördernde Kommunikation mit den Kund*innen.

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