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Outdoor Tele-Blitzfotogfrafie - Beispiele zum mitmachen


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Och lieber Volker, hast Du auch was substanzielles zum Thema beizutragen?!?

Also meine konkrete Frage. Warum sollte ein Tier, Hund, Katze, Maus, Vogel usw. das mit den selben (Tages)Lichtbedingungen wie wir Menschen umgehen können muss einen Blitzschaden im Auge davontragen, wenn wir Menschen das auch nicht tun?

Was anderes wäre es, wenn ich einer Eule bei stockdunkler Nacht direkt aus kurzer Entfernung in ihre sehr empfindlichen Augen blitzen würde. Da könnte ich mir vorstellen, dass das für ihre Augen nicht so toll wäre. Auch muss man Tiere nicht bei ihrem Brutgeschäft mit einem Blitz stören. Aber das ist ein ganz anderes Themenfeld.

Und nein, ich brauche kein Tier um Erlaubnis zu fragen, wenn ich es fotografieren möchte, mit oder ohne Aufhellblitz.

Gruß

RD

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Hallo,

wenn Dir die Antwort auf Deine "konkrete Frage" aufgrund meiner vorangegangenen Erläuterungen zur Nichtübertragbarkeit des Schädigungspotentials bestimmter Handlungen und Stoffe auf unterschiedliche Arten immer noch nicht klar geworden sein sollte, sind meine - oder soll ich besser sagen Deine - Möglichkeiten diesbezüglich vermutlich ausgereizt.

Sehr "substanziell" ist übrigens Deine bloße Vorstellung, dass das Anblitzen einer "Eule bei stockdunkler Nacht" wieder etwas anderes sei (als bspw. lichtempfindliche Froscharten bei Nacht!). Das wird dann wohl einfach ausgewürfelt oder halt nach Gusto per Bauchgefühl entschieden.

Und Du hast natürlich völlig recht: Du brauchst kein Tier um Erlaubnis zu fragen, wenn Du es mit Blitzlicht fotografieren willst.
Ist es nicht wunderbar, ein Mensch zu sein?
Wir bereits an anderer Stelle erwähnt, bedeutet das von Dir angeführte Nichtfragenmüssen noch lange nicht, dass man dabei stets rechtmäßig i. S. des BNatschG handelt.

Gruß
Volker

bearbeitet von m1testit
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vor 11 Minuten schrieb m1testit:

wenn Dir die Antwort auf Deine "konkrete Frage" aufgrund meiner vorangegangenen Erläuterungen zur Nichtübertragbarkeit des Schädigungspotentials bestimmter Handlungen und Stoffe auf unterschiedliche Arten immer noch nicht klar geworden sein sollte, sind meine - oder soll ich besser sagen Deine - Möglichkeiten diesbezüglich vermutlich ausgereizt.

Nochmal meine Frage...welches Schädigungspotential? Du kannst Deine ausweichende Antwort noch so geschickt verklausolieren, Du zeigst damit nur, dass Du mindestens genaus so ahnungslos bist wie ich. Schönes Eigentor.

vor 13 Minuten schrieb m1testit:

Wir bereits an anderer Stelle erwähnt, bedeutet das von Dir angeführte Nichtfragenmüssen noch lange nicht, dass man dabei stets rechtmäßig i. S. des BNatschG handelt.

Habe ich das behauptet? Da wo Schutzgebiete ausgewiesen sind, die man nicht betreten darf, darf man natürlich auch nicht fotografieren. Das versteht sich allerdings von selber.

Gruß

RD

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vor 39 Minuten schrieb ruedi01:

Nochmal meine Frage...welches Schädigungspotential? Du kannst Deine ausweichende Antwort noch so geschickt verklausolieren, Du zeigst damit nur, dass Du mindestens genaus so ahnungslos bist wie ich. Schönes Eigentor.

Bitte nimm es mir nicht übel, aber Du scheinst offenbar die Beiträge hier - so auch meine - überhaupt nicht gelesen zu haben, sonst käme Dir die Frage "Welches Schädigungspotential" nun wahrlich nicht über die Lippen bzw. die Tastatur.
 

vor 39 Minuten schrieb ruedi01:

Habe ich das behauptet? Da wo Schutzgebiete ausgewiesen sind, die man nicht betreten darf, darf man natürlich auch nicht fotografieren. Das versteht sich allerdings von selber.

Gruß

RD

Ich habe mich NICHT auf Schutzgebiete bezogen!
Bereits der bloße fotografische Akt unter Einbeziehung von Blitzlicht u. ä. kann ebenfalls unter die Rechtsvorschriften des BNatschG u. a. Rechtsnormen fallen.

Und vorab: Nein, ich werde jetzt hier keinen Einführungskurs in Natur- und Umweltschutzrecht abhalten. Falls Dich solche Themen in der Tat interessieren sollten, kann ich Dir den Kommentar aus dem Kohlhammerverlag empfehlen.

Viele Grüße
Volker

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vor 12 Minuten schrieb m1testit:

Bereits der bloße fotografische Akt unter Einbeziehung von Blitzlicht u. ä. kann ebenfalls unter die Rechtsvorschriften des BNatschG u. a. Rechtsnormen fallen.

Na dann zeig mal wo das dort steht. Im gesamten BNatschG kommen die Worte Foto und Blitz nicht vor.

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@Volker

obwohl für mich die Diskussion erledigt ist oder weiter wenig Sinn macht, muss ich doch eine Korrektur anbringen. du schreibst:

.......wie Du nun selbst einräumst, hätten Dir womöglich negative Effekte somit überhaupt nicht auffallen können, wenn sie sich bspw. auf Sinneszellen in der Netzthaut der Tiere ausgewirkt hätten. Und wenn man - wie Du einräumst - keine Möglichkeit hat, selbst zu prüfen, ob ggf. kurz-, mittel- oder langfristige Folgen für die Tiere entstehen und infolgedessen für sich zu dem Schluss kommt, dass offenkundig keine "negativen Reaktionen" auftraten, weil man solche ja schlecht überprüfen konnte, ist das natürlich auch eine gewisse Logik, auf die man sich berufen kann......

 

Nun weiss ich nicht, ob Du meine Anhänge angeschaut  oder nicht verstanden hast, aber wenn ein Laubfrosch während zwei Jahren seinen Rufplatz nicht nur gezielt aufsucht sondern auch erfolgreich verteidigt, trotz Fotografie (auch mit Blitz, s.o.) und Filmen spricht das schon für seine fitness, die er bei einer Schädigung des Sehsinnes so nicht hätte. Du magst das nicht als Beweis sehen, aber umgekehrt hast Du auch keinen definitiven Beweis für eine Schädigung.

Viele Grüsse   andreas

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vor 8 Minuten schrieb Axel.F.:

Na dann zeig mal wo das dort steht. Im gesamten BNatschG kommen die Worte Foto und Blitz nicht vor.

Ah - verstehe: Dann können wir uns jetzt nach Deiner Ansicht wohl auch alle erschießen, erhängen und erdrosseln, weil diese Worte nicht im StGB vorkommen.

Vielleicht hätte ich oben bei der Kommentar-Empfehlung erwähnen sollen, dass man für dessen Lektüre und Verständnis zumindest ein paar Grundzüge unserer Gesetze und des Umgangs mit diesen verstanden haben sollte. Insofern danke ich Dir für Deinen Hinweis!

Viele Grüße
Volker

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vor 17 Minuten schrieb Spassknipser:

Wie schädlich ist Autofahren für Tiere, zum Bsp. auch Nachts mit Fernlicht?

Das sollte man eigentlich wissen: SEHR schädlich, oft bis zu stärksten Ausprägung der Schädlichkeit: TOD, weil die geblendeten Tiere häufig stehen bleiben und dann an- bzw. überfahren werden.

Zumindest von meiner Seite aus ist jetzt alles Wesentliche zum Thema gesagt. Denn Axel hat ja recht: Die Intention seiner Ausgangsfrage war eine völlig andere, hat aber m. E. eine wichtige "Nebendiskussion" ausgelöst.

Viele Grüße
Volker

bearbeitet von m1testit
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vor 1 Stunde schrieb ruedi01:

Also meine konkrete Frage. Warum sollte ein Tier, Hund, Katze, Maus, Vogel usw. das mit den selben (Tages)Lichtbedingungen wie wir Menschen umgehen können muss einen Blitzschaden im Auge davontragen, wenn wir Menschen das auch nicht tun?

Ist doch einfach Sie haben keine Menschenaugen

 

vor einer Stunde schrieb ruedi01:

Nochmal meine Frage...welches Schädigungspotential? Du kannst Deine ausweichende Antwort noch so geschickt verklausolieren, Du zeigst damit nur, dass Du mindestens genaus so ahnungslos bist wie ich. Schönes Eigentor.

Wenn eine Kommunikation  möglich wäre würde Dir das Tier wahrscheinlich die Stinkeklaue zeigen

vor 1 Stunde schrieb ruedi01:

Und nein, ich brauche kein Tier um Erlaubnis zu fragen, wenn ich es fotografieren möchte, mit oder ohne Aufhellblitz.

Wenn es um Fragen mit Tieren keine Antwort gibt, wie auch, so sucht jeder seinen Vorteil in welche Richtung auch immer

 

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Hallo Frank,

ich bin wirklich froh, dass Du Dich hier gelegentlich noch einklinkst, mit kurzen, pointierten Aussagen die Sache auf den Punkt bringst und es sogar schaffst, mich mit vorstehenden Antworten zum Lachen zu bringen, wenngleich ich eigentlich sehr traurig darüber bin, welche Ansichten hier zum Teil vertreten werden.

Gruß
Volker
 

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vor 12 Minuten schrieb m1testit:

Insofern danke ich Dir für Deinen Hinweis!

Gern geschehen. Es bewahrheitet sich immer wieder:

- In der ganzen Welt ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

- In Deutschland muss alles verboten sein was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Kein Wunder dass wir zum Schlusslicht herabgewirtschaftet werden. Wartet bis die Grünen am Drücker sind, dann werden Stricke zum sich aufhängen bei Amazon der Umsatzbringer schlechthin.

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Eine der grossen Künste ist es doch, Tiere und ihre natürlichen Verhaltensweisen in freier Wildbahn zu fotografieren. Dafür darf man möglichst nicht wahrgenommen werden von den Tieren.. 

Es gibt so viele Fotos von jedem erdenklichen Tier und doch nur sehr wenige wirklich gute. 

Ich verstehe nicht das es Leute gibt die auch noch blitzen müssen, noch dazu ohne irgendeinen Wert zu generieren. 

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vor 16 Minuten schrieb Axel.F.:

Gern geschehen. Es bewahrheitet sich immer wieder:

- In der ganzen Welt ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist.

Jeder Jurastudent im 1. Semster wird Dir erklären können, warum dies ein Trugschluss ist und Dir die Begriffe Rechtsfortbildung, unterschiedlichen Auslegungsmethoden usw. erläutern.

Zitat

- In Deutschland muss alles verboten sein was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

Kein Wunder dass wir zum Schlusslicht herabgewirtschaftet werden. Wartet bis die Grünen am Drücker sind, dann werden Stricke zum sich aufhängen bei Amazon der Umsatzbringer schlechthin.

Amazon?
Amazonas?
Amazonas und Abholzung des Regenwaldes zur Förderung der Wirtschaft?

Ich fürchten, wir brauchen keine Stricke, um uns abzuschaffen. 😉

Viele Grüße
Volker

bearbeitet von m1testit
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Am 26.9.2019 um 18:13 schrieb Axel.F.:

Also Zero ist ja arg wenig Resonanz. Nutzt tatsächlich niemand einen Flashlight-Rangeextender?

Sind überhaupt User hier die Outdoor Blitzen?

Outdoor, sind wir hier nicht in Deutschland? Tiere blitzt man nicht an und man schreibt grundsätzlich nicht Denglisch. Wie kommt man auf so eine Idee.

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vor einer Stunde schrieb m1testit:

Bitte nimm es mir nicht übel, aber Du scheinst offenbar die Beiträge hier - so auch meine - überhaupt nicht gelesen zu haben, sonst käme Dir die Frage "Welches Schädigungspotential" nun wahrlich nicht über die Lippen bzw. die Tastatur.

Doch habe ich...und wie jetzt weiter, was willst Du mir mitteilen?

vor einer Stunde schrieb m1testit:

Bereits der bloße fotografische Akt unter Einbeziehung von Blitzlicht u. ä. kann ebenfalls unter die Rechtsvorschriften des BNatschG u. a. Rechtsnormen fallen.

Wo steht das, wo gibt es dazu einschlägige Urteile?

vor 52 Minuten schrieb EyeView:

Ist doch einfach Sie haben keine Menschenaugen

Sie haben Augen, die das selbe Licht verarbeiten, wie wir Menschen. Wenn unsere menschlichen Augen der Blitz nicht schaden kann, dann auch den Augen der Tiere nicht.

 

vor 53 Minuten schrieb EyeView:

Wenn eine Kommunikation  möglich wäre würde Dir das Tier wahrscheinlich die Stinkeklaue zeigen

...was Du alles weißt.

vor 55 Minuten schrieb EyeView:

Wenn es um Fragen mit Tieren keine Antwort gibt, wie auch, so sucht jeder seinen Vorteil in welche Richtung auch immer

Das tun die Tiere, das tun die Menschen, so what?

Gruß

RD

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vor 11 Minuten schrieb alind:

Du glaubst das Mensch und Tier gleich sind?

Menschen und Tiere haben im Grunde die gleichen Sinne. Und nein ich glaube nicht, schon gar nicht dass Mensch und Tier gleich sind. Wer an was glauben will sollte in die Kirche gehen. In welche auch immer.

Gruß

RD

bearbeitet von ruedi01
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vor 4 Minuten schrieb ruedi01:
vor 15 Minuten schrieb alind:

Du glaubst das Mensch und Tier gleich sind?

Menschen und Tiere haben im Grunde die gleichen Sinne. Und nein ich glaube nicht, schon gar nicht dass Mensch und Tier gleich sind. Wer an was glauben will sollte in die Kirche gehen. In welche auch immer.

Du solltest auf deine Formulierungen achten.

Nein, der Mensch hat nicht die gleichen Sinne unter Umständen. Beispiele brauche ich vermutlich nicht zu nennen. 

 

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vor 1 Stunde schrieb Hyla a:

@Volker

obwohl für mich die Diskussion erledigt ist oder weiter wenig Sinn macht, muss ich doch eine Korrektur anbringen. du schreibst:

.......wie Du nun selbst einräumst, hätten Dir womöglich negative Effekte somit überhaupt nicht auffallen können, wenn sie sich bspw. auf Sinneszellen in der Netzthaut der Tiere ausgewirkt hätten. Und wenn man - wie Du einräumst - keine Möglichkeit hat, selbst zu prüfen, ob ggf. kurz-, mittel- oder langfristige Folgen für die Tiere entstehen und infolgedessen für sich zu dem Schluss kommt, dass offenkundig keine "negativen Reaktionen" auftraten, weil man solche ja schlecht überprüfen konnte, ist das natürlich auch eine gewisse Logik, auf die man sich berufen kann......

 

Nun weiss ich nicht, ob Du meine Anhänge angeschaut  oder nicht verstanden hast, aber wenn ein Laubfrosch während zwei Jahren seinen Rufplatz nicht nur gezielt aufsucht sondern auch erfolgreich verteidigt, trotz Fotografie (auch mit Blitz, s.o.) und Filmen spricht das schon für seine fitness, die er bei einer Schädigung des Sehsinnes so nicht hätte. Du magst das nicht als Beweis sehen, aber umgekehrt hast Du auch keinen definitiven Beweis für eine Schädigung.

Viele Grüsse   andreas

Hallo Andreas,

vorab: Vielen Dank für Deinen nicht polemischen und sachlichen Beitrag!

Eigentlich habe ich in meinen vorangegangenen Beiträgen bereits alle Argumente und Hinweise gebracht, die sich für die Beantwortung Deiner Frage heranziehen lassen.

1)
Schädigung und Störung sind nicht identisch!

2)
Man muss zw. kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen sowie unmittelbaren/mittelbaren Folgen einer Störung bzw. Schäden unterscheiden.

3)
Ich weiß nicht, wie Du festgestellt hast, dass der seit zwei Jahren den Rufplatz aufsuchende und diesen verteidigende Laubfrosch stets das gleiche Individuum ist, aber gehen wir einmal davon aus, dass dies der Fall ist:

3.1
Nicht der SehNERV, sondern die bereits genannten Sinneszellen in seiner Netzhaut könnten geschädigt sein. Die Tatsache, dass das Tier offenbar noch genug sieht, um sich orientieren zu können impliziert nicht zwangsläufig, dass sein Sehvermögen nicht gelitten hat. Ich tippe diese Zeilen auch gerade an einem 4K-Monitor, an dem ich bereits seit 2 Jahren arbeite und ihn erfolgreich verteidige 😁, spüre allerdings schon, dass mir das Lesen am Bildschirm ohne Lesebrillen weitaus schwerer fällt als noch vor 2 Jahren. Übrigens ein  bekannter Folgeschaden der Bildschirmarbeit!

3.2
Wenn ein Tier gestört wird, müsste es abwägen, ob und auf welche Weise es auf den Störreiz reagiert.

Ob ein Tier überhaupt im menschlichen Sinne abwägen kann, ist fraglich. Wenn Du als Mensch in einem Areal spazieren gehst und dabei keine Störreize aufnimmst, die Dich offenkundig schädigen, würdest Du hier vermutlich die These vertreten, dass es doch völlig unschädlich sei, in o. a. Gebiet spazieren zu gehen.

Nun erfährst Du 1 Woche später, dass in dem von Dir betretenem Gebiet Altlasten und radioaktives Material gefunden wurden. Wie würde Deine Abwägung DANN wohl im Nachhinein aussehen? Alles bestens, weil bei Dir während des Spazierganges keinerlei Reaktion zu verzeichnen war? Die in Tschernobyl verseuchten Tiere werden bis zu ihrem bitteren Ende nicht abgewogen und begriffen haben, dass und wodurch sie geschädigt wurden.

3.3
Du hast sicherlich schon von dem Begriff der „biologischen Nische“ gehört. Wird eine solche aufgegeben, ist sie i. d. R. sehr schnell wieder durch „Konkurrenten“ besetzt, was für das betroffene Tier naturgemäß mit unterschiedlichsten Nachteilen – auch im Hinblick auf die Erhaltung seiner Art und Weitergabe seiner Gene – verbunden sein kann.

Aus menschlicher Sicht muss das eine biologische Nische besetzende Tier zwangsläufig theoretisch fortlaufend abwägen, was für es die sinnvollste Verhaltensweise ist. Revierverhalten u. ä. sind sozusagen in dem Tier genetisch „einprogrammiert“, eine FolgenabWÄGUNG und -BEWERTUNG wohl eher nicht, zumal dies dem Tier i. d. R. außerhalb seines genetisch verankerten Verhaltensprogrammes und Erkenntnisapparates gar nicht möglich sein wird. Es wird, um ein Beispiel zu nennen, nicht einmal begreifen, dass die durch Blitzlichtaufnahmen mögliche temporäre Herabsetzung seines Sehvermögens und damit verbundene Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, einem Prädator nicht rechtzeitig auszuweichen oder bei der Verfolgung durch einen solchen gegen einen Baum zu fliegen, dem er sonst locker ausgewichen wäre, eben auf dieses Blitzlicht zurückführbar ist.

Das Tier kann nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand eben nicht wie wir Menschen aus einem Bündel an Alternativen rational die für es beste Reaktion auswählen. Was glaubst Du, warum Eltern für ihre Kinder (und dies sind MENSCHEN) bis zu einem gewissen Alter Entscheidungen treffen müssen? Ein Kind könntest Du stundenlang Röntgenstrahlen aussetzen und anschließend behaupten, dass es so schlimm nicht gewesen sein könne, da das Kind keine sichtbare Reaktion gezeigt habe.

Tiere stehen überdies häufig im Zwiespalt: Sie ertragen ein gewisses Maß an Störung, weil das Nichtertragen mitunter größere Nachteile für sie mit sich bringt als das Ertragen. Beispielhaft sei die Aufgabe eines guten Nahrungserwerbsgebietes für das Tier (und seine Nachkommen) genannt. Eine Überlebensstrategie ist daher die Anpassung.

Die „Gretchenfrage“ für einen Naturfotografen ist folglich m. E., wie er sich verhalten sollte, wenn die Folgen seiner fotografischen Vorgehensweise nicht eindeutig abschätzbar sind, weil sie bspw. schlicht noch nicht erforscht wurden oder er eben durch sein Handeln weitere Ereignisse in Gang setzen kann, die mittelbar oder zeitlich verzögert dem fotografierten Lebewesen zum Nachteil gereichen könnten, also bspw. dass es aufgrund eines temporär verminderten Sehvermögens einem Beutegreifer nicht entkommen kann und deswegen seine Jungen verhungern. Oder weil der gleiche  Frosch wiederholt durch den gleichen Fotografen und/oder dessen Bekannten mit Blitzlicht konfrontiert wird und deswegen seine Sinneszellen zunehmend abstumpfen.

Für MICH gilt daher: Ich benötige keinen Beweis für das Schädigungspotential einer fotografischen Vorgehensweise. MIR reicht es aus, wenn begründete Zweifel an ihr bestehen und nicht belegt ist, dass mein Handeln für die als Motiv herhaltenden Mitgeschöpfe unkritisch ist.

Ich klinke mich jetzt hier auch aus, weil von meiner Seite aus alles zum Thema gesagt ist.

Viele Grüße
Volker

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vor 36 Minuten schrieb ruedi01:

Sie haben Augen, die das selbe Licht verarbeiten, wie wir Menschen. Wenn unsere menschlichen Augen der Blitz nicht schaden kann, dann auch den Augen der Tiere nicht.

Das selbe Licht verarbeiten schon, aber Dir sollte bekannt sein, dass es von den Arten unterschiedlich gefiltert und auch wahrgenommen wird, was schlicht darauf zurückzuführen ist, dass bspw. u. a. auch die Anzahl der im Auge beteiligten Sinneszellen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Daher ist Dein denklogischer Schluss falsch!

Da fällt mir der bekannte Witz aus der Aussagenlogik ein:
Gänse sind dumm, es gibt dumme Menschen, also sind diese Menschen Gänse.

Viele Grüße
Volker

bearbeitet von m1testit
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vor einer Stunde schrieb alind:

Du solltest auf deine Formulierungen achten.

Nein, der Mensch hat nicht die gleichen Sinne unter Umständen. Beispiele brauche ich vermutlich nicht zu nennen. 

Doch, der Mensch hat die gleichen Sinne wie die Tiere. Ist einfach so. Nur sind sie ggf. anders ausgeprägt. Aber was hat das jetzt mit dem eigentlichen Kernthema zu tun.

vor 53 Minuten schrieb m1testit:

Das selbe Licht verarbeiten schon, aber Dir sollte bekannt sein, dass es von den Arten unterschiedlich gefiltert und auch wahrgenommen wird, was schlicht darauf zurückzuführen ist, dass bspw. u. a. auch die Anzahl der im Auge beteiligten Sinneszellen unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Daher ist Dein denklogischer Schluss falsch!

Wenn das Tier das gleiche Licht wie der Mensch verarbeiten kann (und muss), dann gibt es auch die gleichen Schutzmechanismen. Kein falscher denklogischer Schuss also. sondern zwingend logisch.

Gruß

RD

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vor 25 Minuten schrieb ruedi01:

Doch, der Mensch hat die gleichen Sinne wie die Tiere. Ist einfach so.

Nein, es gibt viele Tiere mit anderen Sinnen als Menschen haben. Diese sind oft komplex und bei weitem nicht hinreichend erforscht. Ist einfach so.

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