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Die OM System Community
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OM-1: Liefersituation, „Problem-Kameras“ und „so was haben wir noch nicht erlebt…“


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vor 3 Stunden schrieb pit-photography:

Glückwunsch, dann aber los mit dem Fotografieren 😃

Habe meine bei einem Fachhändler am 2.3. bestellt und anfangs Juni erhalten. Registriert und gleich 5 Jahre Garantie erhalten. Gratis-Akku kam einen Tag später nach der Abholung, den der Händler netterweise per Post an meine Adresse schickte.

Ich gehe davon aus, dass es wurscht ist, ob man online bei OMDS oder beim Fachhändler (online oder im Laden) vorbestellt, um die 5 Jahre Garantie bei der Registrierung zu erhalten.

"Automatisch" hatte das bei mir auch nach Registrierung nicht geklappt. Deshalb habe ich heute eine E-Mail an OMDS geschrieben und um den Aktivierungscode gebeten, weil ich die Kamera am 04.03.2022 bei Foto M. bestellt hatte.

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Am 22.7.2022 um 18:37 schrieb tgutgu:

So, nun habe ich meine OM-1 auch erhalten ... bis zur Georgienreise ist noch genug Zeit, die Kamera auszuprobieren.

...

Die Kamera habe ich bei MyOlympus registriert, bzgl. Seriennummer ohne Probleme, aber die 5 Jahresgarantie gab es für mich erstmal nicht. Offenbar setzt OMDS nun durch, dass es die 5 Jahre Garantie nur bei Bestellung im OMDS-Shop gibt. Es ist nun ein Aktivierungscode erforderlich, der per E-Mail kommt, was bei mir bislang nicht der Fall war, es kam nur die Bestätigung der 6 Monate Verlängerung.

ich wünsche Dir erstmal viel Spaß mit der Kamera, ich glaube, den wirst Du finden ... und eine schöne Zeit in Georgien, das wird sicher eine hoch interessante Erfahrung !

Dennoch: es ist keine Zeit, dafür wieder neue Spekulationen aufzulegen. Hast Du dafür irgendeinen Beleg ("nur bei Bestellungen im Shop"). Ich kann nicht sehen, dass Olympus da wieder der schwarze Peter zugeschoben werden muss.

Das Ganze ist nur ein Beispiel, dass der Händler nicht seiner Pflicht nachgekommen ist, Dir zu sagen, wie es richtig geht (es hat etwas mit den ersten Eingabefeldern zu tun). Hinter dem Prozess sitzt nämlich kein richtiger Mensch, sondern eine Maschine, die starr nach Schema F vorgeht und das Ergebnis sieht man ja. Wenn eine Diskrepanz vorliegt, bekommt man erstmal nur 6 Monate Verlängerung wie bei einem "normalen" Registrierungsprozess.

Macht man es richtig, braucht man auch keinen "Aktivierungscode". Sogar eine an sich fehlerhafte Eingabe könnte man selber ohne E-Mail-Verkehr leicht wieder korrigieren ...

Was man Olympus allerdings vorwerfen kann: es war ja abzusehen, dass das eine Menge an Kunden betreffen wird, da man den Liefertermin "ab 7.3.22" ja nicht einhalten konnte. Da hätte man den Vorbesteller-Kartons auch einen kleinen Zettel unbürokratisch beilegen können, wo das genau erklärt wird. Oder den Händler rechtzeitig richtig informieren ...

Wahrscheinlich ist aber jetzt einfach weniger Personal da (bei irgendwas muss man ja das Sparen anfangen, wenn man dauernd Rabattaktionen raushaut). Und so hat sich dafür keiner zuständig gefühlt, Ich glaube also nicht, dass das wieder speziell Dich getroffen hat, einfach die Verkettung unglücklicher Umstände.

Tipp für andere Betroffene: direkt den Händler offensiv angehen (Motto: "ich krieg das nicht hin") und nicht erst selber herumprobieren - der soll sich drum kümmern ... und das geht auch

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vor 1 Stunde schrieb miclindner:

Dennoch: es ist keine Zeit, dafür wieder neue Spekulationen aufzulegen. Hast Du dafür irgendeinen Beleg ("nur bei Bestellungen im Shop"). Ich kann nicht sehen, dass Olympus da wieder der schwarze Peter zugeschoben werden muss.

Das ist weder Spekulation noch Schwarzer Peter.

Bei meiner registrierten OM-1 in meinem MyOlympus Account gibt es einen Abschnitt "5 Jahre Garantie Verlängerung" und einen Link "Mehr Information". Klickt man auf den Link, kommt man auf eine FAQ Seite zur 5 Jahresgarantie.

Dort steht an drei Stellen:

Welche Produkte sind berechtigt?

Alle OM-D von Olympus und OM SYSTEM Kameramodelle, die im OM Digital Solutions Webshop gekauft wurden

...

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Service "5 Jahre Gesamtgarantie" für die Kameramodelle Olympus/OM SYSTEM OM-D

§ 1 Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

...

Die Erweiterte Garantie ist für Kunden verfügbar, die die folgenden Bedingungen erfüllen. Sie bietet eine Gesamtgarantie von 5 Jahren (die geltende gesetzliche Gewährleistungsfrist ist hierin enthalten). Die Erweiterte Garantie ist unter den folgenden Bedingungen erhältlich:

  • Das Produkt ist ein OM-D-Kameramodell von Olympus/OM Systems und erfüllt die unter § 3 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Voraussetzungen und
  • Das Produkt wurde über den OM Digital Solutions Webshop erworben.

 

§ 3 Bedingungen

Die Erweiterte Garantie wird nur für Olympus/OM SYSTEM OM-D Kameras angeboten, die über den OM Digital Solutions Webshop erworben wurden.

(Rote Hervorhebung von mir).

 

Das sind eindeutige Aussagen seitens OMDS und der herstellereigene Webshop verschafft sich hier einen deutlichen Vorteil.

Das allgemeine, händlerunabhänge Angebot einer 5 Jahresgarantie galt für diejenigen, die vor der Markteinführung am 07.03.2022 bestellt hatten (sogenannte "Vorbesteller").

Es gibt auch andere Fotohandelsgruppen, wie Kameraexpress, die eine 5 Jahresgarantie gewähren. Ich nehme allerdings an, dass in diesem Fall die Inanspruchnahme der Garantie und der Versand der defekten Kamera über den Händler laufen muss, was die Reparaturabwicklung und -verfolgung i.d.R. wohl deutlich verzögern und erschweren wird (so meine vor einigen Jahren gemachte Erfahrung als ich ein Panasonic Objektiv über einen Fachhändler zur Reparatur eingeschickt hatte).

Daher werde ich auf das Angebot an die Vorbesteller bestehen und denke, dass OMDS dem auch folgen wird. Das Problem ist, dass anhand der Registrierungsinformationen (Kaufdatum) nicht erkennbar ist, ob ein Kunde Vorbesteller ist. Ich habe OMDS via Mail informiert, dass ich dazu gehöre und um die 5 Jahresgarantie gebeten.

bearbeitet von tgutgu
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Bist Du Dir ganz sicher, dass diese zitierten Textpassagen nicht nur für ein besonderes Produkt im OM-System-Shop gelten, nämlich die extra zu kaufende 5-Jahres-Garantie für 129 Euro (die laut meinem Händler für ihn gar nicht zu besorgen ist, da sie nur für im Online-Shop erworbene Kameras aktivierbar ist, da hast Du also Recht)

5 Jahre Gewährleistungsverlängerung für ausgewählte OM SYSTEM und Olympus OM‑D Kameras - Systemkameras - OM-D- & PEN-Zubehör - Olympus

Es heißt aber bei OM-System in den FAQs auch: Wird eine sogenannte Garantieverlängerung auf 5 Jahre im Zuge einer Promotion (wie z.B. der Frühbestelleraktion bei der OM1) angeboten, dann gelten da die Bedingungen, die bei der jeweiligen Sonderaktion nachlesbar waren. Und da konnte man doch Ende Februar 2022 lesen, dass es sich bei der Promotion auf im Online-Shop oder bei autorisierten Fachhändlern gekaufte Kameras bezieht. Also ist doch in meinen Augen in der Hinsicht alles in Ordnung ? Die 5 Jahre bekommt auch derjenige, der bei einem entsprechenden Händler (Ladengeschäft oder Onlinehandel), der an der Aktion teilnimmt, gekauft hat.

Es ist also nicht der Grund, dass Du nicht im OM-Online-Shop gekauft hast, wenn Du nur 6 Monate bis jetzt bekommen hast, sondern weil die Angaben im Registrierungsformular nicht passend waren.

Ich habe bei der Registrierung jedenfalls sofort innerhalb von wenigen Minuten die Rückmeldung erhalten, dass meine Kamera jetzt eine Gewährleistung bis 18. August 2027 hat (also eine Aufstockung um 5 Jahre + zusätzlich netterweise 6 Monate wie bei einer "normalen" Registrierung). Passt doch alles. denn der 18.2.22 war der Tag meiner Vorbestellung im Ladengeschäft, nicht im Olympus-Shop (so hieß der damals ja noch).

 

 

Einziger Knackpunkt, der jetzt vom Service noch geklärt werden muss: Ist die Kamera wegen eines Defektes später mal beim Servicecenter in Portugal (oder wo 2027 auch immer der Service angesiedelt sein sollte), dann prüft man da (!) anhand der Garantiekarte und dem Kassenbeleg zusammen mit diesem mir hier vorliegenden Datenbankauszug die Plausibilität der Angaben.

Entscheidend ist nämlich das Datum auf dem Kassenbeleg und normalerweise ist das ja auch kein Problem, da in der Regel das Kaufdatum ja innerhalb des Aktionszeitpunktes liegt. Hier ist die Sache aber anders: die Aktion endete ja am 14.4.2022 (letztes Einreichungsdatum der Belege) bzw. am 28.2/7.3. (?), also dem Datum, bis zu dem man seine Vorbestellung (Preorder) beim Händler abgegeben haben musste. Ich liege z.B mit meinem Vorbestellungsdatum eindeutig innerhalb des Aktionszeitraumes.

Da  OM-System aber in diesem Zeitraum leider nicht im ausreichenden Maße liefern konnte, liegt jetzt das Datum des Kaufbeleges logischerweise bei allen Kunden, die ihre Ware nach dem 14.4.22 bekommen haben, außerhalb des Aktionszeitraumes. Das dürfte dann wie bei mir auch bei den Meisten so sein.

Nach den Garantie-AGBs würde in so einem Fall (Angaben in der Datenbank weichen voneinander ab) die Garantieleistung verwehrt werden und dem Kunden nur eine kostenpflichtige Reparatur angeboten werden. Das ist also das eigentliche Problem (und nicht, ob man die Ware beim Händler oder im Online-Shop gekauft hat).

Weil der Händler das nicht tuen wird bzw. kann: Eigentlich müsste OM-System jetzt jedem Preorder-Berechtigten nach Rücksprache mit dem Händler einen zusätzlichen Beleg ausstellen, der zum Kaufbeleg dazu geheftet werden muss, damit spätestens in 5 Jahren derjenige, der dann diese Sachen  prüfen und entscheiden muss, auch Bescheid weiß, was damals vor 5 Jahren gelaufen ist. Es wird wahrscheinlich so laufen, dass OM-System diese Belege an die Händler schicken wird, die dann diese Quittung entsprechend ihren Unterlagen an die berechtigten Kunden weitergeben müssen. Also viel Extraaufwand.

Die 5 Jahre bekommt man also in jedem Fall, wenn man beim Händler entsprechend bestellt hat und wenn man das in das Registrierungsformular auch richtig so eingegeben hat. Was fehlt, ist in diesem speziellen Fall ein gesonderter Nachweis, weil der Kunde das in spätestens 5 Jahren sonst nicht beweisen kann. Ein  spezieller Registrierungscode ändert daran nichts, denn entscheidend ist in jedem Fall der hochgeladene Kaufbeleg.

Darum geht es und das muss jetzt also noch geklärt werden.

bearbeitet von miclindner
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Ich denke, wir widersprechen uns nicht. OMDS Shop gewährt bei einem Kauf dort 5 Jahre Garantie. Das machen andere Händler auch, allerdings ist der OMDS Shop ein spezieller, weil er vom Hersteller selbst ist.

Beim Registrieren war nur die Angabe des Kaufdatums möglich, nicht auch des Bestelldatums. Ob man später noch nachweisen muss, dass der Kauf innerhalb eines Aktionszeitraums lag, weiß ich nicht, das sollte eigentlich nur dafür entscheidend sein, ob man die 5 Jahre Garantie erhält. Für die Dauer der Garantie ist das Kaufdatum auf der Rechnung maßgeblich.

bearbeitet von tgutgu
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Ist ja schön, daß jetzt  alle ihre Kameras  haben. Mir  fehlt  nur noch  der Akku. Zum Thema  Garantie, vielleicht  sollte  mal ein Vertreter  der Firma  OMD  sich dazu verbindlich  äußern. Das würde dann ja der Diskussion  endlich den Wind  aus den Segeln nehmen. 

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Mich wundert ja immer noch, dass in der Werkstatt in Portugal nicht auf  eine webbasierte Lösung zurückgegriffen werden kann.
Kunde speichert seinen Kaufbeleg und seinen Fehler im Netz und schickt dann die Kamera ein.
Über den Strichcode oder die Kameranummer kann dann alles eingesehen werde. So dann auch die gewährten Produktgarantien.

bearbeitet von Gartenphilosophin
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vor 19 Stunden schrieb tgutgu:

Bei meiner registrierten OM-1 in meinem MyOlympus Account gibt es einen Abschnitt "5 Jahre Garantie Verlängerung" und einen Link "Mehr Information". Klickt man auf den Link, kommt man auf eine FAQ Seite zur 5 Jahresgarantie.

Ja und bei meiner nicht im Olympus Shop gekauften zweiten OM-1 erscheint das da:

image.png.de99c86cdae78e6a9243e274326952ab.png

Dies übrigens sofort nach der Registrierung. Alles paletti.

 

bearbeitet von WRDS
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vor 1 Stunde schrieb WRDS:

Ja und bei meiner nicht im Olympus Shop gekauften zweiten OM-1 erscheint das da:

image.png.de99c86cdae78e6a9243e274326952ab.png

Dies übrigens sofort nach der Registriertung. Alles paletti.

 

Sieht bei mir genau so aus, bis aufs Kaufdatum, bei mir 9.6.22. Der 9.6.22 steht auch als Kaufdatum auf der Rechnung (dort ist allerdings der Kostenlose Akku auch aufgeführt). Bei der Registrierung wurde direkt die 5 Jahre Garantieverlängerung eingetragen. Da ist mir dann auch nicht klar, woher OMDS die entsprechende Info hatte. Eventuell durch die Seriennummer, oder Rückmeldung des Händlers???
Ich hoffe mal nicht, dass im Garantiefall das Rechnungsdatum zum Problem wird.

bearbeitet von koimann
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vor 12 Stunden schrieb tgutgu:

Ich denke, wir widersprechen uns nicht. OMDS Shop gewährt bei einem Kauf dort 5 Jahre Garantie. Das machen andere Händler auch, allerdings ist der OMDS Shop ein spezieller, weil er vom Hersteller selbst ist.

Beim Registrieren war nur die Angabe des Kaufdatums möglich, nicht auch des Bestelldatums. Ob man später noch nachweisen muss, dass der Kauf innerhalb eines Aktionszeitraums lag, weiß ich nicht, das sollte eigentlich nur dafür entscheidend sein, ob man die 5 Jahre Garantie erhält. Für die Dauer der Garantie ist das Kaufdatum auf der Rechnung maßgeblich.

... nein, das ist so nicht ganz richtig: mein Händler hat mir ausdrücklich gesagt, tragen Sie bitte unbedingt in das Registrierungsformular dort das Datum ein, als Sie bei mir vorbestellt haben (18.2.22) und NICHT das Kaufdatum des Beleges (30.6.22), das geht ohne Probleme (!)  - das ist eine abgesicherte Information des Gebietsvertreters von OM-System. Dann geht alles seinen Gang. Wie gesagt, so getan ...

Jetzt ist nur das Problem, dass man beim Einschicken und Reparieren natürlich keine Verzögerung will. Die würde aber zwangsläufig entstehen, wenn in der Werkstatt bei der Kontrolle der Datenbankeinträge diese Diskrepanz (zwischen Eintrag und hochgeladenem Kaufbeleg) bei den Datumsangaben auffällt (und sie fällt nicht eher auf, da der Registrierungsprozess vollständig automatisiert wurde). In 5 Jahren weiß aber keiner mehr, wie das jetzt genau abgelaufen ist = das erzeugt unnötigen zeitfressenden EMail-Verkehr zwischen Werkstatt, OM-System Hamburg und Kunde. Und der wundert sich dann, dass die Kamera dann so lange beim Service ist.

Daher möchte ich dafür gerne einen schriftlichen Beleg von OM-System, der dann zusammen (!) mit dem Kaufbeleg in dem Registrierungsformular neu eingescannt wird. Damit ginge dann alles später sehr schnell.

Denn ohne diesen Beleg muss ich mir etwas ähnliches mit Firmenstempel vom Händler ausstellen lassen, dazu hat der zur Zeit keine Lust, weil ich ja nicht der einzige bin. Ich bin aber später in diesen 5 Jahren nachweispflichtig, dass das kein Trick von mir war, um an eine längere Garantiezeit zu kommen. Ohne weiteren Beleg würde Portugal das also mit Recht und Verdacht auf Betrugsversuch ablehnen und ich müsste die Reparatur voll selber bezahlen (so steht es auch in den AGBs !)

WICHTIG: Man kann das Gerät aus der Registrierungsdatenbank jederzeit löschen (sinnvoll bei Wiederverkäufen) und die Unterlagen (Vorbestellungsbeleg + Kaufbeleg auf einer Seite eingescannt) neu hochladen, solange man das noch in der normalen 2 jährigen Garantiezeit vornimmt. Also besser jetzt.

Ich warte daher noch auf Antwort von OM-System ... werde berichten

bearbeitet von miclindner
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vor 3 Stunden schrieb koimann:

Ich hoffe mal nicht, dass im Garantiefall das Rechnungsdatum zum Problem wird.

Dagegen habe ich meine Bestellbestätigung und die Bescheinigung das die Zugesicherten Zugaben bei Verzug nicht verfallen, zusammen mit der Rechnung abgespeichert.

Bestellung: 15.02.2022

Rechnung: 20.06.2022

Bei der Registrierung im Juli gab es aber auch keinen Probleme.

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ja, das Ganze betrifft im Endeffekt ja auch bevorzugt Käufe im Ladengeschäft; denn da ist die Bestellung beim Online-Handel natürlich im Vorteil, weil man da i.d.R. ja eine Bestellbestätigung per Mail bekommt, bei Händlern wie Foto-Erhardt steht sogar auf der Rechnung zusätzlich zum Kaufdatum auch das Bestelldatum. Das ist vorbildlich und reicht als Nachweis im Fall der Fälle völlig aus. Im "kleinen" Ladengeschäft kommt man aber meiner Erfahrung nach eher auf eine handgeschriebene Liste, die später weggeworfen wird. Da muss man also aktiv werden und nicht nur hoffen ... ohne Zusatzbeleg würde ich das jetzt nicht zu den Akten legen

bearbeitet von miclindner
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Merkwürdiger Weise habe ich bei der Registrierung das Rechnungsdatum (=Kaufdatum) angegeben. Trotzdem erschien die 5 jährige Garantie, also denke ich dass entweder die Seriennummer entscheidend ist und eventuell dazu eine Rückmeldung meines Händlers an OMDS erfolgt ist, oder wie auch immer.

Ich habe eben nochmal in meine Unterlagen geguckt und festgestellt, dass ich eine Auftragsbestätigung vom 18.2.22 erhalten habe. Das sollte im Falle eines Falles ja wohl ausreichen.

bearbeitet von koimann
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Am 24.7.2022 um 19:51 schrieb miclindner:

... nein, das ist so nicht ganz richtig: mein Händler hat mir ausdrücklich gesagt, tragen Sie bitte unbedingt in das Registrierungsformular dort das Datum ein, als Sie bei mir vorbestellt haben (18.2.22) und NICHT das Kaufdatum des Beleges (30.6.22), das geht ohne Probleme (!)  - das ist eine abgesicherte Information des Gebietsvertreters von OM-System. Dann geht alles seinen Gang. Wie gesagt, so getan ...

Mein Händler hat mir das nicht so empfohlen, ich habe so wie es sinnvoll ist, das tatsächliche Kaufdatum eingetragen. Meine Rechnung führt auch ein Bestelldatum an, nur hat der Händler hier auch das Kaufdatum eingetragen - der Standardfall für Ladengeschäfte. Ich habe das reklamiert und erhalte wohl bald eine neue Rechnung.

Die nachgebesserte Rechnung werde ich wahrscheinlich nicht brauchen, da sich heute Nachmittag ganz schnell (nach weniger als einem Tag) der Kamerasupport von OMDS bei mir via E-Mail gemeldet und sich entschuldigt hat, dass die Aktionsgarantie im MyOlympus Portal noch nicht vermerkt worden ist. Man hat mir versprochen, dass das nachgeholt wird, der zuständige Mitarbeiter sei aber noch zwei Tage im Urlaub.

Das ist eine sehr schnelle und erfreuliche Antwort, ich habe darauf noch erwidert, dass die Rechnung das falsche Bestelldatum aufweist und ich eine neue Rechnung bekomme, möglicherweise reicht aber auch die bereits hochgeladene.

Am 24.7.2022 um 19:51 schrieb miclindner:

Jetzt ist nur das Problem, dass man beim Einschicken und Reparieren natürlich keine Verzögerung will. Die würde aber zwangsläufig entstehen, wenn in der Werkstatt bei der Kontrolle der Datenbankeinträge diese Diskrepanz (zwischen Eintrag und hochgeladenem Kaufbeleg) bei den Datumsangaben auffällt (und sie fällt nicht eher auf, da der Registrierungsprozess vollständig automatisiert wurde). In 5 Jahren weiß aber keiner mehr, wie das jetzt genau abgelaufen ist = das erzeugt unnötigen zeitfressenden EMail-Verkehr zwischen Werkstatt, OM-System Hamburg und Kunde. Und der wundert sich dann, dass die Kamera dann so lange beim Service ist.

Daher möchte ich dafür gerne einen schriftlichen Beleg von OM-System, der dann zusammen (!) mit dem Kaufbeleg in dem Registrierungsformular neu eingescannt wird. Damit ginge dann alles später sehr schnell.

Entscheidend für die Garantie ist ausschließlich das Kaufdatum. Das Bestelldatum ist allenfalls wichtig, ob Du die Aktionsgarantie zusätzlich erhälst oder nicht. Evtl. glaubt Dir OMDS auch einfach die Aussage, dass Du Vorbesteller bist. Einen schriftlichen Beleg von OM DS brauchst Du meiner Ansicht nach nicht. Wenn OMDS Dir die Aktionsgarantie zuteilt, sollte das alles erledigt sein. Nur bei unplausiblem bzw. falsch angegebenem Kaufdatum erschwert sich der Garantieabwicklungsprozess unter Umständen.

bearbeitet von tgutgu
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Also ich bin immer noch verwundert, dass Einige hier offenbar immer noch auf eine OM-1 warten.

Meine erste OM-1 habe ich von heute auf morgen in Deutschland bekommen und die zweite innerhalb von 3 Tagen von meinem Stammhändler in Österreich. Ehrlich gesagt finde ich das heftig, dass Leute hier monatelang auf die Auslieferung ihrer Pre-Order warten mussten und ich als last-minute Besteller einfach so beliefert wurde.

Glück? Stammkundenbonus? Fehler? Absicht?

Egal, denn die Hintergründe für all das werden wir alle niemals erfahren. In Situationen von Knappheit gelten (leider) andere Regeln und es passieren mehr Fehler. Irgendeine Mischung aus all dem wird es sein.

Auf jeden Fall viel Spaß mit dem Teil!

Denn OMDS ist da wirklich ein großer Wurf (für) mft gelungen.

bearbeitet von gstar2002
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vor 11 Stunden schrieb tgutgu:

...

Entscheidend für die Garantie ist ausschließlich das Kaufdatum. Das Bestelldatum ist allenfalls wichtig, ob Du die Aktionsgarantie zusätzlich erhälst oder nicht. Evtl. glaubt Dir OMDS auch einfach die Aussage, dass Du Vorbesteller bist. Einen schriftlichen Beleg von OM DS brauchst Du meiner Ansicht nach nicht. Wenn OMDS Dir die Aktionsgarantie zuteilt, sollte das alles erledigt sein. Nur bei unplausiblem bzw. falsch angegebenem Kaufdatum erschwert sich der Garantieabwicklungsprozess unter Umständen.


Die Frage ist: was ist das Kaufdatum?
Datum Rechnungstellung?
Datum Bezahlung?
Datum Lieferung?

Ich habe beim Service nachgefragt, und man sagte mir, ich solle bei der Registrierung, das Lieferdatum eingeben.

Dass das richtig eingegebenen Kaufdatum matchentscheidend ist, kommt bei registrierten Produkten zum Vorschein, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Dort steht wörtlich:

Zitat

Das Kaufdatum bestimmt die Garantiezeit. Die Gültigkeit wird im Reparaturzentrum bestätigt. Falls dies nicht übereinstimmt und nachgewiesen wird, dass die Garantiezeit abgelaufen ist, wird eine kostenpflichtige Reparatur durchgeführt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das richtige Kaufdatum eingeben und einen Garantienachweis hochladen, um Verzögerungen beim Reparaturprozess zu vermeiden.


Wenn man als Kaufdatum das Lieferdatum angibt, dann wird es nicht so einfach nachzuweisen sein, dass das entsprechende Gerät an dem entsprechenden Tag ausgeliefert wurde. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, müsste man das Zahldatum als Kaufdatum eingeben. zu 100% abgesichert ist man aber wohl erst, wenn man das Rechnungsdatum als Kaufdatum eingibt.

 

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vor 35 Minuten schrieb alouette:


Die Frage ist: was ist das Kaufdatum?
Datum Rechnungstellung?
Datum Bezahlung?
Datum Lieferung?

Ich habe beim Service nachgefragt, und man sagte mir, ich solle bei der Registrierung, das Lieferdatum eingeben.

Dass das richtig eingegebenen Kaufdatum matchentscheidend ist, kommt bei registrierten Produkten zum Vorschein, wenn die Garantiezeit abgelaufen ist. Dort steht wörtlich:


Wenn man als Kaufdatum das Lieferdatum angibt, dann wird es nicht so einfach nachzuweisen sein, dass das entsprechende Gerät an dem entsprechenden Tag ausgeliefert wurde. Wenn man auf Nummer sicher gehen will, müsste man das Zahldatum als Kaufdatum eingeben. zu 100% abgesichert ist man aber wohl erst, wenn man das Rechnungsdatum als Kaufdatum eingibt.

 

Auf meiner Rechnung gibt es zwei Angaben: Kaufdatum und Bestelldatum. Das im Formular angegebene Kaufdatum muss mit dem entsprechenden Datum auf der Rechnung übereinstimmen. So einfach würde ich das sehen. Ob der Händler beim Kaufdatum auf der Rechnung den Termin der Lieferung oder des Kaufabschlusses eingetragen hat / soll, muss ggf. zwischen Kunde und Händler geregelt werden.

Wichtig ist, dass der Reparaturservice zwischen beigelegter Rechnung mit Kaufdatum und Garantiefrist keine Widersprüche erkennt. Das angegebene Kaufdatum bzw. das sich daraus ergebende Ablaufdatum der Garantie wird bei der Online-Einleitung des Reparaturfalles herangezogen, um eine kostenlose nach Garantiebestimmungen oder kostenpflichtige Reparatur nach Servicepauschale einzuleiten. Letztere muss via Onlinezahlung im Voraus bezahlt werden. Beim Reparaturservice wird bei Garantie-pflichtigen Reparaturen offenbar nochmals die beigelegte Rechnung überprüft und bei Unstimmigkeiten wird eine Klärung eingeleitet (d.h. der Kunde wird informiert, dass die Reparatur doch kostenpflichtig ist und  gefragt, ob er damit einverstanden ist).

bearbeitet von tgutgu
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Auf meiner Rechnung stehen: 

- Rechnungs-Datum
- Auftragsdatum
- Aussage: Rechnungsdatum = Lieferdatum

Der Teufel steckt wie immer im Detail 😆. Und ich kann mir vorstellen, dass OMDS es bei einer Last Minute Reparatur sehr genau nimmt. Kulanz hat da wohl keinen Platz.

Bei mir kommt erschwerend, dass man meine Rechnung kurz nach der Bezahlung (Überweisung) ersetzt hat: Aus unerklärlichen Gründen wurde die Auftragsnummer und das Auftragsdatum geändert. Anstatt Bestelldatum von 02.03.2022 steht da nun 15.07.2022 drauf. Fotokoch meinte, ich könne ja zum Registrieren einfach die alte Rechnung verwenden. Nur steht auf der Lieferbestätigung die neue Rechnungsnummer drauf. Bei der Registrierung heute Mittag, habe ich, wie vom OMDS-Kundendienst bestätigt, das Lieferdatum (l22.07.2022) als Kaufdatum hinterlegt. Und natürlich wurde die Garantie-Verlängerung von 3 Jahren nicht aktiviert. Nun warte ich auf die Rückmeldung vom Kundendienst.

Falls man den Artikel eines Tages veräussern möchte, muss man ja den Artikel wieder aus der Datenbank entfernen. Der neue Besitzer (Käufer) wird dann bei der Registrierung die Verlängerung auch nicht automatisch erhalten. Man ist damit wieder auf den Kundendienst angewiesen. Es bleibt die Hoffnung, dass die Garantieverlängerung auf den neuen Käufer übertragen wird.

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vor 15 Stunden schrieb tgutgu:

1) … Man hat mir versprochen, dass das nachgeholt wird, der zuständige Mitarbeiter sei aber noch zwei Tage im Urlaub …das  ist eine sehr schnelle und erfreuliche Antwort

2) Entscheidend für die Garantie ist ausschließlich das Kaufdatum. Das Bestelldatum ist allenfalls wichtig, ob Du die Aktionsgarantie zusätzlich erhälst oder nicht.

3) Evtl. glaubt Dir OMDS auch einfach die Aussage, dass Du Vorbesteller bist. Einen schriftlichen Beleg von OM DS brauchst Du meiner Ansicht nach nicht.

4) Wenn OMDS Dir die Aktionsgarantie zuteilt, sollte das alles erledigt sein.

5) Nur bei unplausiblem bzw. falsch angegebenem Kaufdatum erschwert sich der Garantieabwicklungsprozess unter Umständen.

1. das ist doch mal eine positive Meldung, dass Dir umgehend geholfen werden konnte, also kein Grund für Gerüchte

2. das sage ich ja schon länger

3 es kommt nicht darauf an, dass mir jemand bei OM-System in Hamburg glaubt, ich möchte im Garantiefalle meine Kamera möglichst schnell aus Portugal zurück haben und jede Nachfrage wegen Dingen, die dann evt. 5 Jahre zurück liegen, würde das deutlich in die Länge ziehen

4. Die Zuteilung der erweiterten Garantie erfolgt während des Registrierungsvorganges in Sekunden, da schaut kein Mensch mehr drauf, sondern nur ein Computerprogramm. Und am Anfang bekam man keine 5Jahre, wenn man vorschriftsmäßig das Kaufdatum des Kassenzettels in das Registrierungsformular eingetippt hatte. deshalb ja die ganze Diskussion. Ich hoffe natürlich, dass man das (auch durch unsere forumsdiskussion) inzwischen bei OM-System geändert hat. Von meinem Händler (der immer noch 10 Vorbestellungen an OM1-Kameras offen hat, die in den Vorbesteller-Zeitraum fallen) hat mir gesagt, dass ich bei ihm nicht der Einzige bin mit dem Thema Registrierung.

5. ja, siehe Punkt 3

Es scheint sich inzwischen ja tatsächlich etwas bewegt zu haben und ich hoffe, dass ich mich auf die Antwort von OM-System, die mir inzwischen vorliegt, auch in 5Jahren verlassen kann. Um es nur noch mal zu betonen, ich hatte im Gegensatz zu einigen nie Zweifel daran, die Garantieverlängerung zu bekommen. Mir geht es nur darum, im Fall der Fälle nicht 3 Wochen auf meine reparierte Kamera warten zu müssen.

Und ich hoffe, dass ich mich auf die Antwort aus dem Service jetzt auch verlassen kann. Nicht das es so läuft wie bei einer anderen Anfrage an den Service (bezüglich der Sommerrabattaktion), da habe ich jetzt nämlich zwei sich diametral völlig wiedersprechende Antworten erhalten („Sie können in dieser Aktion nur 1x den Rabatt für ein einziges Objektiv beanspruchen -  und zwar das zuerst gekaufte, was dadurch nicht unbedingt das Teuerste sein wird - für die restlichen der 3 gekauften Objektive gibt es dann nichts oder Sie können ja auch auf die nächste Aktion warten“ (müssen aber vorher genau die AGBs lesen) und alternativ etwas positiver „Sie können im zeitlichen Rahmen der Aktion 3 oder noch mehr Objektive kaufen (nur nicht mehrere von einer Sorte (!)  und bekommen für jedes einzelne den ausgewiesenen Rabatt“) … tja, dann würfeln wir mal, Einkaufen war noch nie so spannend. (In den AGBs stand nämlich die erste Version)

 

Abschließend: ich will keine Kulanz, denn ich habe nichts falsch gemacht, sondern habe an einer Frühbucheraktion teilgenommen, deren Bedingungen eindeutig im Kleingedruckten beschrieben waren (und von denen ein paar Kleinigkeiten nicht eingehalten wurden wie z.B. das Lieferdatum). Dafür habe ich dann netterweise einen höheren Preis bezahlt, den derjenige, der erst in einem Jahr bestellt, nicht zahlen muss (oh, davon habe ich ja auch schon wieder 4 Monate rum durch die Lieferverzögerung). Na ja, dafür bekomme ich jetzt einen Gratisakku und eine Garantieverlängerung auf 5 Jahre … warum ging das Ganze nicht einfach mit einem simplen Gutscheinzettelchen mit QR-Code o.ä., den man bei Bedarf der Sendung nach Portugal hätte beilegen können ? Warum immer so kompliziert ?

bearbeitet von miclindner
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Ich habe heute vom Kundendienst die Gewährleistungsverlängerung auf 5 Jahre erhalten. Jedoch ohne einen Aktivierungscode zu erhalten.

Ist/war das bei Euch allen so?

Seit der E-M1 gibt es ja für Kameras und Optiken eine Gewährleistungsverlängerung von 6 Monate. Die aufgeschalteten Bedingungen sollten aber meines Erachtens aktualisiert werden: 

Zitat

Die Gewährleistungsverlängerung gilt nur für zwischen dem 1.6.2013 und dem 31.12.2021 erworbene Olympus PEN Kameras und Olympus OM-D Kameras, für zwischen dem 1.12.2013 und dem 31.12.2021 erworbene Olympus Stylus Kompaktkameras und für zwischen dem 1.12.2013 und dem 31.12.2021 erworbene Olympus Four Thirds Objektive und Olympus Micro Four Thirds Objektive.

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Den Aktivierungscode erhalten wahrscheinlich Kunden, welche die Garantieerweiterung dazu kaufen. Ich weiß aber momentan nicht, ob diese auch angeboten wird. Wie schon früher geschrieben, erhalten nach den offiziellen OMDS FAQs nur Kunden, die im OMDS Shop nach dem Aktionszeitraum bestellen, die 5 Jahresgarantie von OMDS selbst. Diejenigen, welche bei anderen Händlern kaufen, müssten diese Erweiterung erwerben, sofern sie auch für solche Kunden angeboten würde.

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vor 6 Minuten schrieb tgutgu:

Diejenigen, welche bei anderen Händlern kaufen, müssten diese Erweiterung erwerben, sofern sie auch für solche Kunden angeboten würde.

Ich habe beim Händler gekauft (vorbestellt am 2.3., bezahlt und abgeholt am 1.6.) und die OM-1 auf my.olympus registriert: 5 Jahre. Das Kaufdatum ist 1.6.2022 eingetragen.

Ohne Aktivierungscode.
Gewählreistung gültig bis 1.12.2027.

 

bearbeitet von pit-photography
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